Katzen haben Tapeten zerstört. Was tun bei Auszug?

Wir haben unser Mietverhältnis nach 3 Jahren und 10 Monaten gekündigt. Unterschrieben haben wir damals einen Standard-Mietvertrag von Rechtsanwalt M. Harner aus Freiburg hrsg. vom Verlag für Vermieter und Immobilien-Wirtschaft aus Offenburg (Nr. 3255).

Als wir die Wohnung übernommen haben, war sie komplett unrenoviert, was auch im Übergabeprotokoll vermerkt ist. Wir mussten also die alten Tapeten entfernen, neu tapezieren, Türen und Fenster neu streichen sowie neue Steckdosen verlegen. Die Wohnung war vorher komplett grau gehalten (Heizkörper, Türen, Fensterrahmen etc. - sogar die Scheiben der Türen waren grau zugestrichen).

Im Mietvertrag steht dirn, dass Schönheitsreparaturen in Küche, im Bad und in der Dusche alle 3 Jahre, in den übrigen Räumen alle 5 Jahre ausgefürt werden müssen. Es gibt aber eine Zusatzklausel, die besagt, dass bei unrenovierter Übernahme die Frist einmalig auf 6 bzw. 10 Jahre erhöht wird. Somit sind wir das doch aus der Frist, nicht wahr?

Es gibt dazu auch noch eine Auflistung mit diversen Prozentanteilen, die zu zaheln sind, wenn wir vor den Fristen ausziehen.

Ich finde nichts bzgl. eines von uns zu erbringenden Nachweises.

Jetzt ist es nur so, dass unsere Katzen die Tapeten in Wohn- und Schlafzimmer, im Flur und teilweise in der Küche ziemlich zerkratzt haben.

Wir haben seit dem Einzug auch nichts mehr in der Wohnung gemacht. Halt nur die ganzen Anfangsreparaturen vor knapp 4 Jahren. Dabei haben wir die Wände alle mit Raufaser tapeziert und diese farbig gestrichen (Schlafzimmer und Küche beige, Wohnzimmer und Bad ganz hellblau, Arbeitszimmer hellgrün, Flur orange-gelb in Schwammtechnik).

Alle Arbeiten sind fachgerecht ausgeführt worden. Es sind halt nur die nicht gerade kleinen Macken der Katzen in den Tapeten.

Unser Nachmieter hat nun die Vermieterin gebeten, dass wir schon zur Mitte des Monats ausziehen, damit er in Ruhe die Tapeten abreißen kann oder aber, dass wir zum Auszug die Tapeten beseitigt haben sollen.

Das ist in meinen Augen aber nicht okay, da wir die Wohnung ja auch mit nicht mehr nutzbaren Tapeten (nachweislich mit Foto) übernommen haben.

Wie sieht es denn da aus? Kann von uns verlangt werden, eher auszuziehen bzw. die Tapeten abzukratzen?

Und falls doch, könnte ich nicht meiner Versicherung diesen Schaden melden, den die Katzen angerichtet haben, falls uns die Vermieterin eine Rechnung stellt?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für die hoffentlich zahlreichen Tipps!

Hier das, was du da ungelesen weggeklickt hast nochmal… Vielleicht liest du’s ja jetzt :wink:

Wichtiger Hinweis

Anfragen in diesem Brett müssen unbedingt allgemeingültig formuliert werden, nur dann dürfen unsere Experten die Problematik hier in zulässiger Form diskutieren. Bitte vermeide nur deinen Einzelfall betreffende Problematiken. Das macht wenig Mühe.

Vermeide „ich“ / „mein Anwalt“ / „mein Steuerberater“ /„mein Chef“ / „mein Bekannter/Freund/Freundin“ oder Namen oder Firmennamen usw. bei der Schilderung deines Problems.

Vermeide bitte auch den persönliche Hilfeaufruf „Wer kann helfen?“ oder „Bitte um Hilfe“, der einen persönlichen Bezug zu deinem Problem darstellt.

Verwende stattdessen „Person A“ / „Person B“ oder „Firma A“ / „Firma B“.

Der Grund für diese besondere Vorgehensweise ist, dass in einem Forum immer nur Hintergrundinformationen und Erläuterungen ausgetauscht werden dürfen.

Bedenke, daß eine individuelle, konkrete und kostenlose Rechtsberatung/ Steuerberatungen nach dem derzeit gültigen Rechtsberatungsgesetz/ Steuerberatungsgesetz nicht erlaubt ist und ggfs. eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Oder um es in anderen Worten auszudrücken: Das Forum ist nicht dazu da, dir den Gang zum Anwalt zu ersparen.

Ein Beispiel:

Falsch
Mein Vermieter hat mir fristlos gekündigt. Wie kann ich mich dagegen wehren?

Richtig
Ein Vermieter hat seinem Mieter fristlos gekündigt. Wie kann er sich dagegen wehren?

Beachte, dass die Moderatoren und das Team Artikel bei Kenntnis löschen werden, wenn sie sich nicht an die oben genannten Vorgaben halten!

Zu den rechtlichen Grundlagen verweisen wir auf das Rechts- sowie das Steuerberatungsgesetz (Art. 1 § 1 RBerG sowie StBerG): Eine geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist ohne Erlaubnis verboten.

Neue Version
Aus gegebenem Anlass nach höflichem Hinweis eine neue Version des Problems…

Seit dem Einzug wurde auch nichts mehr in der Wohnung gemacht. Halt nur die ganzen Anfangsreparaturen vor knapp 4 Jahren. Dabei wurden die Wände alle mit Raufaser tapeziert und diese farbig gestrichen (Schlafzimmer und Küche beige, Wohnzimmer und Bad ganz hellblau, Arbeitszimmer hellgrün, Flur orange-gelb in Schwammtechnik).

Alle Arbeiten sind fachgerecht ausgeführt worden. Es sind halt nur die nicht gerade kleinen Macken der Katzen in den Tapeten.

Der Nachmieter hat nun die Vermieterin gebeten, dass schon zur Mitte des Monats in die Wohnung zu kommen, damit er in Ruhe die Tapeten abreißen kann oder aber, dass zum Auszug die Tapeten beseitigt worden sind.

Das scheint jedoch fragwürdig, da die Wohnung ja auch mit nicht mehr nutzbaren Tapeten (nachweislich mit Foto) übernommen wurde.

Wie sieht es denn da aus? Kann verlangt werden, eher auszuziehen bzw. die Tapeten abzukratzen?

Und falls doch, könnte ggf. der Versicherung dieser Schaden gemeldet werden, den die Katzen angerichtet haben, falls die Vermieterin eine Rechnung stellen sollte?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für die hoffentlich zahlreichen Tipps!

Erziehung wird GROSS geschrieben
Genauso höfliche Anrede

Eine der zahlreichen Bemerkungen:
Ich hoffe, daß die Versicherung diese Schäden nicht bezahlt und damit
meine Prämien in die Höhe treibt.
Wenn ich Tiere in der Wohnung halte, sollte ich in der Lage sein,
solche Schäden zu vermeiden. Falls nicht, selber dafür aufkommen und
nicht die anderen Versicherungsnehmer damit belasten. Dies ist nicht
der Sinn einer Versicherung.

Noch eine:
Zu den rechtlichen Aspekten wirst Du eventuell noch fundierte Antwort
bekommen.
Fest dürfte stehen, daß farblich gestrichene Wände juristisch (nach
Günter W.) hier als Beschädigung einzustufen sind und grundsätzlich
ausgebessert werden müssen.

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Antwort nach dem gesunden Menschenverstand
Hallo Lehrerin,

wäre ich der Nachmieter Deiner Wohnung, dann würde ich darauf bestehen, dass alle Wände und
Türen in weiss gestrichen sind, die Fussböden sind Sache des Vermieters, das ist im Mietgesetz so festgelegt.

Eigentlich logisch, wer will sich schon den Geschmack vom Vormieter aufzwingen lassen.
Ich finde es sogar als ein sehr freundliches Entgegenkommen des Nachmieters, wenn er freiwillig die bunten Tapeten abreißen will, was juristisch gesehen, eigentlich gar nicht seine Aufgabe ist sondern Deine.

Das Friedensangebot an den Nachmieter wäre, die Rauhfaser weiß zu streichen und die Kratzspuren der Katzen sorgfältig auszubessern.

Gruß Gerold

Aber warum wird dann bei Mietverträgen ein Unterschied zwischen renoviert und unrenoviert gemacht?

Müsste die Wohnung renoviert übergeben werden, könnte ich die vorliegende Antwort 100%ig verstehen.
Aber in dem geschilderten Fall verhält es sch ja so, dass die Tapeten auch beim Einzug nicht nutzbar waren. Da halte ich es nicht für zumutbar, dass sie beim Auszug hergerichtet sein müssen. Das käme ja einer Renovierung gleich.

Und der Nachmieter hat die Wohnung besichtigt, wurde konkret auf die „Katzenschäden“ hingewiesen und hat den Mietvertrag unterschrieben, wobei er noch einmal auf den Zustand „unrenoviert“ hingewiesen wurde.

Hat das denn überhaupt keinen Belang?

noch eine Antwort - aus Erfahrung…
Hallo Lehrerin,

steht das denn drin im Mietvertrag, daß unrenoviert übernommen und weitergegeben wird?

Wir hatten das auch - auch bunte Wände und Tapeten abzumachen… das haben wir bei Einzug alles entfernt und so gemacht (in unserem Fall weiß), wie es uns gefällt.
Unsere Nachmieter haben dann nach unserem Auszug die Wände wieder farbig gestrichen.

Weder sind unsere Vormieter früher ausgezogen, noch wir, damit evt. Katzenschäden an der Tapete ausgebessert werden konnten. Das haben wir beim Einzug gemacht und der Nachmieter auch.

Die Makler, die unser Vermieter beauftragt hatte konnten das kaum glauben, ist hier wohl unüblich. Aber: da es so im Vertrag stand, hatte es auch so Gültigkeit.

Liebe Grüße

Uschi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Uschi,

im Mietvertrag steht unter Beanstandungen „unrenoviert“ und unter Zeugen wurde mündlich vereinbart, dass wir auch wieder unrenoviert ausziehen dürfen.

im Mietvertrag steht unter Beanstandungen „unrenoviert“ und
unter Zeugen wurde mündlich vereinbart, dass wir auch wieder
unrenoviert ausziehen dürfen.

Farbige Wände gelten als Beschädigung. Beschädigungen müssen repariert
werden. Hat nichts mit renovieren zu tun. Wenn hinterher zufällig durch
die Reparatur ein „renovierter“ Zustand besteht, ist es trotzdem keine
„Renovierung“

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