Ist es hilfreich, denn der Verkäufer hat es über Rubrik
PC-& Videospiele> Konsole
verkauft.
Sofern das eine Kategorie ist, die dafür vorgesehen ist, Spiele für Konsolen, aber nicht Konsolen selbst anzubieten, ist die Auktion zwar in die falsche Kategorie eingestellt, aber leider nicht in eine, die ohne weiteres die Erwartung rechtfertigen würde, in der Auktion würde Hardware verkauft. Für die Frage, ob hier womöglich eine arglistige Täuschung oder gar Betrug vorliegt, ist das leider nicht von Vorteil …
Das nennt sich dann unter Umständen arglistige Täuschung
Wie schätzt Du die Chancen, daß man in so diesem Fall mit arglistiger Täuschung durchkommt?
Ich würde vermuten, daß man damit nicht durchkommt, weil in der Beschreibung ja steht, daß es sich um die Verpackung handelt und es schon mehrfach durch die Medien gegangen ist, daß es derartige Auktionen gibt.
Nun ist nur noch beim Verkäufer nachzufragen, ob die
Originalverpackung vollständig ist. Mit Kleband, Folien,
Kabelbindern, Styropor, Kontrollzettel usw. Sollte das nicht
dabei sein, dann ist es auch keine Originalverpackung.
Da müsste ich noch nachfragen.
Sicherlich ging es Dir jedoch um den ehemaligen Inhalt und
nicht um die Verpackung.
Ja, dass stimmt.
Tritt doch erst einmal vom Kauf zurück - falls noch nicht
geschehen.
Das hab ich versucht, jedoch sieht er es nicht ein, vom Kauf zurückzutreten.
Nun ist nur noch beim Verkäufer nachzufragen, ob die
Originalverpackung vollständig ist. Mit Kleband, Folien,
Kabelbindern, Styropor, Kontrollzettel usw. Sollte das nicht
dabei sein, dann ist es auch keine Originalverpackung.
Wäre dieser Inhalt also nicht vorhanden, könnte ich vom Kauf zurücktreten oder ?
Das nennt sich dann unter Umständen arglistige Täuschung und
selbstverständlich kann ein Vertrag, der durch arglistige
Täuschung zustande gekommen ist
Ich hab was über arglistige Täuschung und gefunden und bin mir sicher, dass das hier zutrifft.
Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen echten van Gogh und keinen Nachdruck.
Arglistige Täuschung: Der Verkäufer hat Ihnen etwas verschwiegen oder falsche Tatsachen vorgespiegelt.
Inhaltsirrtum: Sie haben sich über den Inhalt der Erklärung geirrt, z.B. haben Sie die Artikelbeschreibung falsch verstanden.
Arglistige Täuschung: Der Verkäufer hat Ihnen etwas
verschwiegen oder falsche Tatsachen vorgespiegelt.
Wo hat er das Bitte getan? Es steht genau genommen alles drin. Wie schon erwähnt, die Chancen damit vor Gericht zu gewinnen ist nicht Null, die Chance danach statt 66EUR zusätzlich xxxEUR Anwalts/Gerichtskosten zu zahlen jedoch auch nicht.
Weil das Bild einer OVP und eines Gerätes in der OVP das gleiche ist? Viel Spaß bei der Argumentation. Man kauft nun einmal Beschreibung und nicht nach Bild …
Weil das Bild einer OVP und eines Gerätes in der OVP das
gleiche ist?
Wenn das Bild lediglich eine verschlossene OVP zeigt, die nicht mehr in Folie eingeschweißt ist, ist das in der Tat für sich genommen wenig aussagekräftig. Sollte es aber eine verschlossene und versiegelte oder eine geöffente OVP samt Inhalt zeigen, dann sehen die Dinge ganz anders aus.
Man kauft nun
einmal Beschreibung und nicht nach Bild …
Nein, das Bild ist Bestandteil der Beschreibung, d.h. der Erklärung, die auszulegen ist.
Ja, und ich kann hier nirgends lesen, dass die Verpackung geöffnet war und alle Inhalte zu sehen waren. Wenn ich von meiner Erfahrung ausgehe, obgleich meine ebayaktivität in letzter zeit ein bisschen nachgelassen hat ist die geschlossene Verpackung der überwiegende Standard.
Da auch nur von Bild und dem Produkt die rede war und nie, dass alle Teile abgebildet waren gehe ich nach wie vor davon aus, dass somit auch nur selbige abgebildet war, denn das ist der Status Quo nach den hier gefallenen Aussagen, alles andere wäre nur hinzugedeutet.
Und da die geschlossene Packung im allgemeinen wenig Aussagekraft für die Auktion hat, da sicherlich nicht mit Wellenlängen um 10^-10m abgelichtet wurde, ist nunmal der Auktionstext DAS Artikelmerkmal. Selbst wenn auf dem Bild sonstnachwas zu sehen ist und im Text steht, dass nur Teil X Bestandteil der Auktion ist kann man auch nicht nach Bild kaufen. Das ist schon ein wenig differenzierter zu betrachten.
Warum?
Er hat hier nur widersprüchliche Meinungen und keinen echten Ratschlag bekommen!
Meine wesentliche Aussage bleibt:
Nicht abwickeln, es wird keinen Richter geben, der diesen offensichtlichen Betrugsversuch aufnimmt!
Und der „Abschluss“ meines Postings ist eher als eine Metapher zu verstehen … soll heissen: Man sollte nicht so zimperlich und demütig mit Leuten umgehen, die es offensichtlich schlecht mit den Mitmenschen meinen…
Und der „Abschluss“ meines Postings ist eher als eine Metapher
zu verstehen … soll heissen: Man sollte nicht so zimperlich
und demütig mit Leuten umgehen, die es offensichtlich schlecht
mit den Mitmenschen meinen…
Was ist daran so verkehrt?
das ist Aufruf und ausdrückliche Billigung von Gewalt und Selbstjustiz. Unter dem Motto „wer mich zu linken versucht, dem darf ich auch paar auf´s Maul hauen“.
Ja, und ich kann hier nirgends lesen, dass die Verpackung
geöffnet war und alle Inhalte zu sehen waren […]
Wie Du meinst. Ich für meinen Teil werde keine Mutmaßungen darüber anstellen, was auf „seiner“ Abbildung wohl zu sehen war und was nicht, um dann auf dieser Grundlage dem Fragesteller einen Rat zu erteilen, der auf seinen Fall womöglich gar nicht paßt. Aber jeder wie er mag …
Wie Du meinst. Ich für meinen Teil werde keine Mutmaßungen
darüber anstellen, was auf „seiner“ Abbildung wohl zu sehen
war und was nicht, um dann auf dieser Grundlage dem
Fragesteller einen Rat zu erteilen, der auf seinen Fall
womöglich gar nicht paßt. Aber jeder wie er mag …
Das ist die Quintessenz und genau das hast du nämlich getan als du ursprünglich antwortetest. Oder auf welchen Teil seiner Antwort hast du dich bezogen? Der Bilderteil war nämlich das einzig neue was er postete.