Kellerabteil von anderem Mieter vollgestellt

Okay, das ist der eine Extremfall. Wie sieht‘s aber mit dem anderen Extremfall aus, dass da jemand den gesamten Erbschmuck reingestellt hat? (Und da die Frage oder der Kommentar kommen wird: es können sich ja zwei Dumme gefunden haben - der eine der das Kellerabteil offen stehen lässt und der andere, der da mehr oder weniger wertvolles reinpackt - oder es war ein Missverständnis, dass der Vermieter sagte „nehmense das dritte Abteil von links“ und der aus Versehen das zweite verstanden hat…
Und auch dieser Kommentar wird kommen: klar, die wenigsten von uns sind blöd genug, wirkliche Wertsachen in fremden Kellerabteilen unverschlossen zu lagern, aber man könnte ja an „Ebay-taugliches Verkaufsgut“ denken. Könnte das der Kellerabteil-Besitzer wirklich einfach zu Geld machen oder bei gegenseitigem Gefallen auch für sich behalten?

Genauso: Der Beweis muss erbracht werden.

Wie gesagt, der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer begründet ein besonderes Rechtsverhältnis, eine sogenannte Vindikationslage, für welche die §§ 985 ff. BGB gelten. In § 989 BGB steht:

„Der Besitzer ist von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an dem Eigentümer für den Schaden verantwortlich, der dadurch entsteht, dass infolge seines Verschuldens die Sache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grunde von ihm nicht herausgegeben werden kann.“

Rechtshängigkeit bedeutet: Der Besitzer ist verklagt. Weiter heißt es aber in § 990 BGB:

„War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben, so haftet er dem Eigentümer von der Zeit des Erwerbs an nach den §§ 987, 989 BGB. Erfährt der Besitzer später, dass er zum Besitz nicht berechtigt ist, so haftet er in gleicher Weise von der Erlangung der Kenntnis an.“

Guter Glaube an sein Eigentum hat der Fragesteller offensichtlich nicht. Darum kommen nach dieser Vorschrift Schadensersatzansprüche in Betracht.

Gibt es auch eine juristische Parallele zu der Tatsache, dass @Tokei_ihto zwar schreibt, dass jeder das Recht auf die Meinung von @Tokei_ihto habe (heißt: Wer sie gerne hören möchte, dem teile ich sie gerne mit), jedoch offensichtlich meint, dass jeder die Pflicht hat, sich die Meinung von @Tokei_ihto anzuhören?

Das gehört zu meinen persönlichen Einstellungen hier im Profil und nicht zum jeweils erörterten Sachverhalt :point_up: