naja - mit einem Direktversicherer hinkt der Vergleich ein wenig…
alle weiteren Infos für die Übernahme des SFR können Sie ja dann auch dort erfragen… bringen Sie aber Geduld, Zeit und Geld mit…
viele Grüße
vom Serviceversicherer
naja - mit einem Direktversicherer hinkt der Vergleich ein wenig…
alle weiteren Infos für die Übernahme des SFR können Sie ja dann auch dort erfragen… bringen Sie aber Geduld, Zeit und Geld mit…
viele Grüße
vom Serviceversicherer
Hallo und guten Tag,
bei einem Halterwechsel kann auch problemlos ein Versicherungswechsel durchgeführt werden.
Selbst auf die Gefahr dass ich mich wiederhole (in meinem Profil ist es auch nachzulesen), ich werde künftig keinerlei Anfragen beantworten die anonym gestellt werden.
Ein klein wenig Höflichkeit kann man ja wohl erwarten wenn man hier für lau seine Zeit vertrödelt.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck
_________________________________________________
Heydeck & Partner
Schlichtungsstellen.
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
ja das mit den sf weiß ich, habe ja seit januar 2002 meinen führerschein, und bin auch deswegen bei der aktuellen versicherung in SFK8 (bin ja als fahrer eingetragen)
habe das schreiben am freitag bekommen, der vertrag läuft aber schon viel länger, aber es wurde geändert, kann ich dann dennoch kündigen? würde nicht statt ab und anmelden ein UMmelden reichen?
naja ich denke mal, das frage ich in der versicherung nach.
da das auto früher oder später eh auf meinen namen umgemeldet werden sollte, (ist ja meins, nur wegen der umweltprämie letztes jahr) können wir das in einem abwasch erledigen:wink:
ja deine tips haben mir schon etwas weiter geholfen, nicht wie andere, die nur ne versicherung hier verkaufen wollen^
ja das mit den sf weiß ich, habe ja seit januar 2002
meinen
führerschein, und bin auch deswegen bei der aktuellen
versicherung in SFK8 (bin ja als fahrer eingetragen)
habe das schreiben am freitag bekommen, der vertrag
läuft aber
schon viel länger, aber es wurde geändert, kann ich dann
dennoch kündigen? würde nicht statt ab und anmelden ein
UMmelden reichen?
naja ich denke mal, das frage ich in der versicherung
nach.
da das auto früher oder später eh auf meinen namen
umgemeldet
werden sollte, (ist ja meins, nur wegen der umweltprämie
letztes jahr) können wir das in einem abwasch
erledigen:wink:
ja deine tips haben mir schon etwas weiter geholfen,
nicht wie
andere, die nur ne versicherung hier verkaufen wollen^
also es würde helfen zu wissen warum du ein Schreiben
bekommen hast, denn davon hängt es ab ob du kündigen
kannst. z.B wenn die Versicherung neu abgeschlossen
wurde, dann hast du 14 Tage Zeit zu kündigen und wenn die
Versicherung plötzlich den Preis erhöht, dann kannst du
sofort außerordentlich kündigen. Ein Ummelden betrifft
denn Fahrzeughalter und nicht die Versicherung. Wenn dein
Auto auf deine Mutter zugelassen war, dann kannst du es
Ummelden nur leider nicht die Schilder mitnehmen wenn
sich der Versicherungsnehmer auch ändern soll, also wird
es ab und dann wieder angemeldet!
Am Besten wäre, wenn der Halter der selbe bleibt, dann
verliert dein Auto auch nicht an Wert, weil mit dem
Ummelden ja auch ein „weiterer“ Besitzer in den
Fahrzeugbrief eingetragen wird! Wenn dir das egal ist,
dann meldet deine Mama das Auto ab und du dann auf dich
wieder an, aber kläre mit der Versicherung, ob du
kündigen kannst (ich weiß es leider nicht, da ich nicht
weiß was für ein Schreiben du da bekommen hast) und lass
dir für die neue Versicherung die SF8 von deiner Mama
schriftlich übertragen.
Hallo und schönen Tag auch,
selbst verständlich kann man bei einem Halter und VN Wechsel den Vorvertrag kündigen. Der Rabatt kann auch bei jeder anderen Versicherung übertragen werden. Sie können ja noch einmal einen Vergleich auf unserer Seite http://www.saw-assekuranz.de/versicherungsvergleichs… rechnen.
MfG
Stephan Brückner
Hallo,
ein Halterwechsel macht einen VN-Wechsel möglich.
Inwieweit und in welcher Höhe der SFR dabei übertragbar ist, kann nur in Kenntnis weiterer Daten gesagt werden - auch gibt es hierbei erhebliche Unterschiede zw. den Versicherern und Tarifen.
Bei Bedarf kontaktiere mich bitte direkt, alle Daten stehen auf meine HP im Impressum.
VG Jens
www.jens-sternberg.de