Hallo,
ES HANDELT SICH HIER UM EIN PRIVATVERKAUF!
Das ist auch Voraussetzung um die Gewährleistung wirksam auszuschließen.
VERKÄUFER X möchte sein 15 Jahre altes Auto privat an KÄUFER Y
verkaufen.
TÜV läuft am 1. Oktober ab und das Fahrzeug hat einige Mängel
(wurde bis zum heutigen Tage aber gefahren).
VERKÄÜFER X wird dem KÄUFER Y über die BEKANNTEN Mängel
aufklären.
Das ist sehr gut. Am besten natürlich schriftlich.
Problem: neben den BEKANNTEN Mängel VERMUTET Verkäufer X, daß
bei so einem alten Fahrzeug noch weitere ihn nicht bekannte
Mängel wie z.B. VERSCHLEISSTEILE im Nachhinein sich
herausstellen könnten. Geht man mit der Angabe
„Bastlerfahrzeug“ auf Nummer sicher?
Nö. Die Formulierung bringt eigentlich nichts.
Hinzu kommt,daß der KÄUFER Y das Fahrzeug selber ummelden
will, da die Transaktion am Abend stattfindet und das Fahrzeug
in einer anderen Stadt zugelassen wird.(Haftet
versicherungstechnisch nach dem neuen Gesetz nicht der KÄUFER
sobald das Fahrzeug in seinem Besitz ist?)
Darauf sollte sich der VK nicht einlassen. Ohne wenn und aber.
Mit anderen Worten: VERKÄUFER X ist kein Fachmann, er kann nur
über bekannte Mängel aufklären und kann nicht jeden kleinsten
Mangel erkennen , sondern nur die Groben/wesentlichen Mängel.
Der Verkäufer sollte die nennen, von denen er Kenntnis hat.
Frage: Unter der Voraussetzung das VERKÄUFER X nicht arglistig
etwas verschweigt… (VERKÄUFER X ist ein ehrlicher Mensch,
aber eben auch kein Fachmann)Welche Formulierung wäre im Kaufvertrag am besten für den
Ausschluss der Gewährleistung?
Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung.
VERKÄUFER X möchte bei der Formulierung vermeiden die ihn
bekannten Mängel im Vertag aufzulisten, weil jeder kleinste
NICHT BEKANNTE Mangel der nicht niedergeschrieben wurde ihm
zum Verhängniss werden könnte!
Nein. Andersherum. Bekannte Mängel nachweislich (schriftlich) angeben. Unbekannte Mängel sind halt unbekannt.
Reicht die Formulierung " Der Käufer wurde über die bekannten
Mängel aufgeklärt" ?
Das gibt riesen Probleme, wenn es darum geht etwas zu beweisen. Das gesprochen Wort ist ein scheues Reh. Im Nachinein heißt es „das hat er mir nicht gesagt“.
Gruß
S.J.