Kfz-Verkauf:Formulierung Gewährleistungsauschluss

/t/autoverkauf-und-versicherungshaftung/3314206
Den Ärger bekommt man leider nicht bezahlt. Vor allem dann,
wenn der Käufer plötzlich nicht mehr flüssig ist. Und dann ist
da noch die KFZ-Steuer.

Mit dem Ärger hast Du natürlich recht… aber ich meinte speziell die Schadenregulierung durch den Versicherer (sogar der Geschädigte hat 0 Probleme). Und auch aus der Halterhaftung bist Du m. E. „raus“, wenn Du einen vernünftigen Kaufvertrag hast. Was ja auch der Kollege damals bestätigt hat:

Für mich gab’s keine Folgen mehr