Hallo,
bei einer Zweitwagenregelung wird ein fiktiver Schadensfreiheitsrabatt eingestuft. - In diesem Fall 2 Jahre.
Allerdings kann dieser fiktive SFR auch heruntergefahren werden.
Allerdings liegt das im ermessen der Versicherungsgesellschaft.
Sollte deine Freundin die Versicherungsgesellschaft wechseln, kann diese sich heraussuchen, ob sie die 6 Jahre deiner Freundin zu diesem Vertrag anerkennt und sie weiterhin günstig einstuft, oder ob sie einen neuen Vertrag erst erfahren muss.
Es besteht allerdings noch die Möglichkeit den SFR ihres Vaters auf sich umzuschreiben.
Allerdings können hierbei dann nur die 6 Schadenfreien Jahre bzw. die Jahre seit Führerschein übertragen werden.
Hierzu wird ein Schadenfreiheitsrabatt-Übertragunsformular benötigt, dass sie und ihr Vater unterschreiben muss.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Weitere Fragen beantworte ich gerne.
Liebe Grüße