Kinderwunsch->Betrogen und jetzt keine Abtreibung?

Paragraph 218 (2)
Lieber Manuel,

ich persönlich habe kein Verständnis für Frauen, die auf Biegen und Brechen ihren Kinderwunsch umsetzen, aber sei vorsichtig und lies Dir den Paragraph 218 (2) gut durch:

_In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
  2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht_

Überleg Dir also gut, was Du warum und wofür unternimmst!

Viele Grüße

Kathleen