Kinderwunsch->Betrogen und jetzt keine Abtreibung?

Hi Manuel,

es wurde ja fast alles schon gesagt.
Eines fiel mir noch ins Auge:

Sie will das Kind auch alleine Aufziehen.

Nicht, sie würde das Kind auch alleine aufziehen, wenn du sie verlässt, sondern sie will es alleine aufziehen?!?

Dann sind die Würfel ja bereits gefallen!

Dir dennoch alles Gute!
jeanne

Hi,

Eines fiel mir noch ins Auge:

Sie will das Kind auch alleine Aufziehen.

ich lese das eher so:

Sie will das Kind auch alleine Aufziehen.

Dann sind die Würfel ja bereits gefallen!

Das jedoch sind imho sowieso, ja.

Gruß,

Malte

Hallo Malte,

noch einmal: Ich gebe nur einen Gesetzestext wieder, der mir auch im Umgang im Bekanntenkreis nicht ganz fremd ist:

gegen den Willen der Schwangeren handelt

nein, ist er überhaupt nicht. Der Mann kann wünschen, was er
will.

Natürlich kann er wünschen, was er will!

Eine Nötigung wird nicht nach §218 StGB bestraft, sodass
selbst für diesen Fall Dein Hinweis schlicht falsch ist. Hier
wäre(!) §240 StGB interessant, und der sagt noch dazu, daß
Nötigung nur dann vorliegt, wenn jemand „mit Gewalt oder durch
Drohung mit einem empfindlichen Übel“ zu etwas zwingt.

Neee, der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches im Allgemeinen rechtswidrig. Und der Absatz (2) sagt klar aus, wenn dieser gegen den Willen der Schwangeren stattgefunden hat.

Nein, ist nicht so. Was vor allem NICHT so ist, ist daß hier
irgendwelche Hinweise zu erkennen sind, daß der Fragesteller
auch nur in eine solche Richtung denkt (ganz im Gegenteil).

Hmmmm, die Abtreibung ist Bestandteil seines Betreffs?!

Deshalb empfinde ich Deinen Hinweis als etwas unpassend,
ehrlich gesagt.

Warum? Weil ich einen jungen Mann darauf hinweise, dass es per Gesetz auch nicht so ohne Weiteres möglich ist, eine Abtreibung zu wünschen, wenn die Frau das Kind will???

Stopp! Versteh mich nicht falsch: Es geht hier nicht um Moral. Ich habe das schon hinter mir und bin seit 10 Jahren sterilisiert! :smile:

Viele Grüße

Kathleen

Hallo,

noch einmal: Ich gebe nur einen Gesetzestext wieder, der mir
auch im Umgang im Bekanntenkreis nicht ganz fremd ist:

scheinbar ist er das doch noch zu sehr:

gegen den Willen der Schwangeren handelt

Davor fehlt das „Wer eine Schwangerschaft abbricht“. Dein Zitat bezieht sich auf Zwangsabtreibungen, nicht auf Nötigungen.

Das bedeutet, es geht hier um Handlungen, die den Abbruch unmittelbar zur Folge haben, und ganz ausdrücklich NICHT um eine Nötigung dazu. Die wäre zwar auch strafbar, aber NICHT nach §218, sondern eben nach §240, der diesem Thema sogar einen eigenen Satz widmet:

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Eine Nötigung wird nicht nach §218 StGB bestraft, sodass
selbst für diesen Fall Dein Hinweis schlicht falsch ist. Hier
wäre(!) §240 StGB interessant, und der sagt noch dazu, daß
Nötigung nur dann vorliegt, wenn jemand „mit Gewalt oder durch
Drohung mit einem empfindlichen Übel“ zu etwas zwingt.

Neee, der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach §
218 des Strafgesetzbuches im Allgemeinen rechtswidrig. Und der
Absatz (2) sagt klar aus, wenn dieser gegen den Willen der
Schwangeren stattgefunden hat.

218 bestraft aber nur den, der den Abbruch durchführt.

Nein, ist nicht so. Was vor allem NICHT so ist, ist daß hier
irgendwelche Hinweise zu erkennen sind, daß der Fragesteller
auch nur in eine solche Richtung denkt (ganz im Gegenteil).

Hmmmm, die Abtreibung ist Bestandteil seines Betreffs?!

Ja und? Der - auch explizit so formulierte - Wunsch nach einer Abtreibung, selbst, wenn ihm mit Ankündigung entsprechender Konsequenzen („wenn nicht verlasse ich Dich“) Nachdruck verliehen wird, ist noch nicht mal entfernt irgendwie juristisch relevant.

Deshalb empfinde ich Deinen Hinweis als etwas unpassend,
ehrlich gesagt.

Warum? Weil ich einen jungen Mann darauf hinweise, dass es per
Gesetz auch nicht so ohne Weiteres möglich ist, eine
Abtreibung zu wünschen, wenn die Frau das Kind will???

Nochmal: Es ist jederzeit und ohne Einschränkung möglich, so etwas zu wünschen. Nur machen muss sie’s deshalb halt nicht, und der Doc auch nicht :smile:

Aber der Gehörnte darf flehen, schreien, bitten, betteln, schmeicheln, überreden und sogar wortlos einfach abhauen, wenn er das möchte. Ganz legal. Nur Gewalt (oder erwähntes „Übel“) anwenden oder androhen, das darf er nicht, und davon war hier auch nicht ein einziges Fünkchen zu lesen.

Gruß,

Malte

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Mein lieber Malte,

ich bin kein Jurist - habe das „genötigt“ auch bewusst in Anführungsstrichen gesetzt, aber ich versteh jetzt gerade Deine Tirade nicht.

Davor fehlt das „Wer eine Schwangerschaft abbricht“.
Dein Zitat bezieht sich auf Zwangsabtreibungen, nicht auf
Nötigungen.

Stopp! Wann fängt „Zwang“ an? Den Begriff „Nötigung“ habe ich ja eben schon aufgehoben, daher gehe ich darauf nicht mehr näher ein (das überlasse ich den Juristen). :smile:

218 bestraft aber nur den, der den Abbruch durchführt.

Nein, nicht mehr!

Ja und? Der - auch explizit so formulierte - Wunsch nach einer
Abtreibung, selbst, wenn ihm mit Ankündigung entsprechender
Konsequenzen („wenn nicht verlasse ich Dich“) Nachdruck
verliehen wird, ist noch nicht mal entfernt irgendwie
juristisch relevant.

Doch, das ist leider so! Und wie erwähnt - um Moral geht es mir hier überhaupt nicht.

Nochmal: Es ist jederzeit und ohne Einschränkung möglich, so
etwas zu wünschen. Nur machen muss sie’s deshalb halt nicht,
und der Doc auch nicht :smile:

Dieser Gesetzestext ist nicht für Frauen „geschaffen“ worden, die wissen, was sie wollen - sondern für die, die eben unsicher sind und sich leicht von den Erzeugern beeinflussen lassen.

Aber der Gehörnte darf flehen, schreien, bitten, betteln,
schmeicheln, überreden und sogar wortlos einfach abhauen, wenn
er das möchte. Ganz legal. Nur Gewalt (oder erwähntes „Übel“)
anwenden oder androhen, das darf er nicht, und davon
war hier auch nicht ein einziges Fünkchen zu lesen.

Hallo? Noch einmal: Ich habe hier nur eine Gesetzeslage wiedergegeben, bin in keiner Weise auf die Moral-Schiene abgedrifftet - daher versteh ich Dich gerade überhaupt nicht.

Getröstet wurde er doch schon genug - ich wollte nur noch eine andere Perspektive erwähnen.

Viele Grüße aus dem Norden

Kathleen

Es ist nicht so dass ich keine Kinder will. Ich will nur meine Eigenen

Wieso bist Du denn so sicher, dass das Kind nicht von Dir ist ?

Hi,

wäre mir das passiert hätte ich zu ihr gesagt:

Ja, dann geh mal zu dem Vater deines Kindes und sag ihm daß du von ihm schwanger bist. Soll ich dich vielleicht begleiten, als brüderlicher Freund?

Könnte ja sein daß derjenige etwas ausrastet.

Aber eine Beziehung mit dieser Frau dann weiter fortzuführen käme für mich nicht in den Sinn. Ich würde also evt. versuchen daß sie mit dem leiblichen Vater eine Beziehung eingehen kann sofern Beide wollen.

Ansonsten wäre sie dann wohl alleinerziehend.

Das mag jetzt für dich alles etwas „hartherzig“ klingen aber von Ihrer
Seite aus hat sie sehr egoistisch und mit wenig Verantwortungsgefühl gehandelt. Wenn sie dich wirklich lieben würde HÄTTE sie sicherlich anders gehandelt TROTZ unterbewußter evolutionsgesteuerter Antriebe.

Sonst müßte ja jede Frau bis zu ihrem 30. ein Kind haben müssen:smile:

Ansonsten kannst du ihr ja gerne als Freund im freundschaftlichen Sinne erhalten bleiben :wink:)

Liebe Grüße,

Ralf

Hallo,

ich bin kein Jurist - habe das „genötigt“ auch bewusst in
Anführungsstrichen gesetzt, aber ich versteh jetzt gerade
Deine Tirade nicht.

Tirade? Ich versuche Dir lediglich zu erklären, daß das, was Du da schreibst a) falsch ist und b) kein guter HInweis an einen jungen Mann, der’s grad eh schon schwer genug hat.

Stopp! Wann fängt „Zwang“ an?

Zwang fängt da an, wo eine Maßnahme, in diesem Fall der Schwangerschaftsabbruch, gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt wird.

Bestraft nach §218 wird laut Gesetzestext der, „Wer eine Schwangerschaft abbricht“. Das ist im Normalfall ein Arzt, kann aber auch jemand sein, der in der Gebärmutter herumstochert. Gegen DEN und nur gegen den richtet sich dieser § - gegen den, der durch Tat die Schwangerschaft abbricht. Wenn jemand beeinflusst, bricht er die Schwangerschaft ja nicht ab, deshalb kann der § ihn nicht betreffen.

218 bestraft aber nur den, der den Abbruch durchführt.

Nein, nicht mehr!

Doch. Das Gesetz ist da sehr eindeutig. Es berücksichtigt sogar den Fall, daß eine Schwangere selbst zur Stricknadel greift (mit etwas milderer Strafe).

Ja und? Der - auch explizit so formulierte - Wunsch nach einer
Abtreibung, selbst, wenn ihm mit Ankündigung entsprechender
Konsequenzen („wenn nicht verlasse ich Dich“) Nachdruck
verliehen wird, ist noch nicht mal entfernt irgendwie
juristisch relevant.

Doch, das ist leider so! Und wie erwähnt - um Moral geht es
mir hier überhaupt nicht.

Nein, das ist eben nicht so.

Dieser Gesetzestext ist nicht für Frauen „geschaffen“ worden,
die wissen, was sie wollen - sondern für die, die eben
unsicher sind und sich leicht von den Erzeugern beeinflussen
lassen.

Noch falscher. §218 ist ausschließlich zum Schutz des ungeborenen Lebens geschaffen worden. Das Wohl der Frau steht dabei nicht im Vordergrund.

Hallo? Noch einmal: Ich habe hier nur eine Gesetzeslage
wiedergegeben, bin in keiner Weise auf die Moral-Schiene
abgedrifftet - daher versteh ich Dich gerade überhaupt nicht.

Du hast die Gesetzeslage bloß falsch wiedergegeben, das ist der Punkt, und ich hab Dich lediglich korrigiert.

Eine „Beeinflussung“ ist vollkommen legal, sofern sie eben nicht eine Nötigung nach §240 StGB darstellt (oder gegen einen anderen § verstösst).

Solltest Du immer noch anderer Meinung sein, selbst nach Lektüre der Gesetzestexte, wäre ich Dir dankbar für Quellen, Belege, Urteile - irgendwas. Es geht mir hier nicht darum, bloß recht zu haben. Ich bin kein Jurist, aber mich interessiert Strafrecht, und Deine Interpretation bekomme ich nicht mit dem Gesetzestext und meinem (durchaus lückenhaften) Wissen um die Auslegung desselben zusammen.

Gruß,

Malte

PS: Ich finde dieses Thema wichtig und hacke deshalb so darauf herum, weil ich denke, daß es entschiedend für den Fragesteller ist, daß ihm bewusst wird, daß er für sich(!) völlig frei entscheiden kann, welchen Umgang mit der Situation durch die Frau er hinnimmt und welchen nicht.

Er darf denken und auch sagen, daß er für den Fall der Fortsetzung der Schwangerschaft die Beziehung beenden möchte - moralisch und auch rechtlich darf er das. Alles andere, und auch die Suggestion, er müsse sich diesbzgl. zurückhalten, vermittelt lediglich, daß er diese Sache mittragen muss.

Das soll jetzt kein Exkurs in die Moral sein, von der Du ja nicht schreibst, nur eine Erklärung, warum ich immer noch nicht Ruhe gebe :wink:

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ohne Erklärung was du glaubst zu wissen ist dieser Text aber nur verwirrend.In der Form,dass man denken muss dasde bloss verunsichern willst.
Eine Nötigung wäre wenn er sagt „Ich schlag dich sonst tot“
Aber "Ich verlass dich "ist garnix
Sie wird ja körperlich nicht geschädigt

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hat er doch geschrieben!!
Pille genommen dann abgesetzt und 6 Wochen kein Sex
in der Zeit wurde sie schwanger

Mir wärs echt zu peinlich den Text nicht komplett zu lesen und dann sowas zu fragen…

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Lieber Malte,

ich beschränke mich auf das, was Dir anscheinend schon wichtiger zu sein scheint:

Er darf denken und auch sagen, daß er für den Fall der
Fortsetzung der Schwangerschaft die Beziehung beenden möchte -
moralisch und auch rechtlich darf er das.

Selbstredend - moralisch darf er alles! Und es täte ihm sicherlich gut, eine klare Entscheidung GEGEN Frau und Kind zu fällen.

Alles andere, und
auch die Suggestion, er müsse sich diesbzgl. zurückhalten,
vermittelt lediglich, daß er diese Sache mittragen
muss.

Vollkomen missverstanden! Er kann bloß nicht von einer Frau, die ihn hintergangen hat, erwarten, dass sie mit ihm unter der Bedingung zusammenbleibt, dass sie abtreibt.

Das soll jetzt kein Exkurs in die Moral sein, von der Du ja
nicht schreibst, nur eine Erklärung, warum ich immer noch
nicht Ruhe gebe :wink:

Doch - Dir geht es um Moral! :smile:

Aber da biete ich Dir leider durchweg keine „Angriffsfläche“! :smile:

Lass Dir den §218 im Zusammenspiel mit §240 STGB von einem Juristen näher erläutern - ich bin gespannt auf das Ergebnis!

Träum schön

Kathleen

Hi,

Ihre Antwort darauf wenn ich abtreibe dann nur wegen mir !!!

Dass hält sie mir dann irgendwann mal vor?

So ist es. Ich würde nicht der Grund sein wollen, warum das Kind nicht leben darf.

Das ist jetzt ihr Problem. Mach Schluss!

Gruß S

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Hallo,

ich beschränke mich auf das, was Dir anscheinend schon
wichtiger zu sein scheint:

nein, leider nicht :frowning:

Er kann bloß nicht von einer Frau,
die ihn hintergangen hat, erwarten, dass sie mit ihm unter der
Bedingung zusammenbleibt, dass sie abtreibt.

Naja, erwarten kann er das schon. Die Erwartung wird wohl vermutlich bloß nicht erfüllt werden.

Doch - Dir geht es um Moral! :smile:

Nein, nicht wirklich.

Lass Dir den §218 im Zusammenspiel mit §240 STGB von einem
Juristen näher erläutern - ich bin gespannt auf das Ergebnis!

Siehste, genau das hätte ich nach Deinen hartnäckig dem Wortlaut widersprechenden Aussagen gern von Dir gehabt, Du behauptest ja was seltsames, nicht ich :smile:

Gruß,

Malte

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Hi,

die Frage ist nicht mehr betrogen, oder überhaupt noch Partnerschaft ja/nein.

Da ist ein Kind unterwegs. Meine Einstellung zu Kinder ist

Kinder haben das Recht gewollt zu sein, und das bedingungslos.

Wenn er das Kind nicht bedingungslos akzeptieren kann, dann Trennung schon um dem Kind nicht zu schaden. Dem Kind eine Chance geben.

Alles andere steht da zurück.

Q-Gruß

Ähm… Er erwähnt weiter unten, dass seine Tussi den „Vater“ angerufen hat, um von ihm eine Kippe zu schnorren… So brisant kann es wegen einer Fahlgeburt ab 30 also gar nicht sein!

mfg

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Und Du weisst schon, wie das mit dem Schwangersein so abläuft?

Ich kann mich dumpf erninnern, wie es bei mir vor 3 Jahren war…:

Die Zählung der Schwangerschaftswochen beginnnt mit der letzten Blutung, also ist man in der zweiten Woche, wenn man es gerade treibt! Das bedeutet, wenn sie in SSW4 ist, dass sie noch nicht mal eine fehlende Periode hat und dass die Schwangerschaft noch nicht mal sicher nachzuweisen ist.
Les mal hier (SSW4 ganz unten): http://www.hallo-eltern.de/M_Schwanger/SsWoche1-4.htm
Entweder ist sie in SSW6, oder…

mfg

Hallo Katleen,

Du hängst zu sehr an der Formulierung von § 218 ohne die folgenden
Paragrafen zu lesen. Deshalb musst du quasi falsche Schlüße ziehen.

Stopp! Wann fängt „Zwang“ an? Den Begriff „Nötigung“ habe ich
ja eben schon aufgehoben, daher gehe ich darauf nicht mehr
näher ein (das überlasse ich den Juristen). :smile:

Nötigung ist juristisch eindeutig geklärt in § 240 StGB.
Sie mit dem Kind allein sitzen zu lassen ist keine Nötigung!

218 bestraft aber nur den, der den Abbruch durchführt.

Nein, nicht mehr!

Schwachsinn. Genau dies ist der Zweck von § 218. Was du meinst,
ist das §218a unter bestimmten Umständen von Strafe befreit.

Ja und? Der (…) Wunsch nach einer Abtreibung, (…) ist noch
nicht mal entfernt irgendwie juristisch relevant.

Doch, das ist leider so!

Das siehst du falsch. Es wäre ein Grund Geschenke zurückzufordern
oder manche Verträge zu lösen … eine Nötigung ist es jedenfalls
nicht.

Dieser Gesetzestext ist nicht für Frauen „geschaffen“ worden,
die wissen, was sie wollen - sondern für die, die eben
unsicher sind und sich leicht von den Erzeugern beeinflussen
lassen.

Für die ist § 219 geschaffen worden.

Hallo? Noch einmal: Ich habe hier nur eine Gesetzeslage
wiedergegeben, bin in keiner Weise auf die Moral-Schiene
abgedrifftet - daher versteh ich Dich gerade überhaupt nicht.

Du bastelst dir, naheliegender Weise aus moralischen Gründen,
eine extrem abseitige Gesetzesauslegung zurecht. Dies wird
kritisiert.

Viele Grüße

Jake

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Hallo Kathleen,

soviel ich weiß, muss die Frau vor einem Schwangerschaftsabbruch eine geeignete Beratungsstelle aufsuchen, damit der Abbruch straffrei bleibt.

Schau mal hier (Beratungsregelung):
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerschaftsko…

Liebe Grüße!
lilli

Liebe Kathleen,

Lass Dir den §218 im Zusammenspiel mit §240 STGB von einem
Juristen näher erläutern - ich bin gespannt auf das Ergebnis!

Dieser Rat sei dir dringend empfohlen. Du sitzt nämlich einem weit verbreiteten Irrtum darüber auf, was rechtlich unter „Nötigung“ zu verstehen ist. Darunter fallen nun mal NICHT so Geschichten wie: „Ich verlass dich, wenn du nicht abtreibst“ oder „Ich finde dich widerwärtig, wenn du nicht abtreibst“ oder „Du hast mich betrogen, du bist dazu verpflichtet abzutreiben“.

Wenn du das nicht glauben magst, dann stell die Frage im Rechtsbrett.

LG Petra

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Hallo manuel,

du schreibst deine Freundin ist in der 4. Woche. Das bedeutet sie hat gerade eben erst gemerkt, dass ihre Tage ausbleiben. War sie überhaupt schon beim Arzt? Ich vermute mal nicht.

Warum ich das frage. Wenn es tatsächlich erst die 4. Woche ist, dann ist eine intakte Schwangerschaft noch gar nicht gesichert.

Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass deine Freundin dich betrogen hat. Und noch dazu so blöd war es mit jemandem zu treiben obwohl sie die Pille nicht mehr genommen hat.

Warum hattet ihr eigentlich 6 Wochen lang keinen Sex? Habt ihr Streit gehabt? Oder habe ich da was überlesen?

Gruß

Samira