Mein lieber Malte,
ich bin kein Jurist - habe das „genötigt“ auch bewusst in Anführungsstrichen gesetzt, aber ich versteh jetzt gerade Deine Tirade nicht.
Davor fehlt das „Wer eine Schwangerschaft abbricht“.
Dein Zitat bezieht sich auf Zwangsabtreibungen, nicht auf
Nötigungen.
Stopp! Wann fängt „Zwang“ an? Den Begriff „Nötigung“ habe ich ja eben schon aufgehoben, daher gehe ich darauf nicht mehr näher ein (das überlasse ich den Juristen).
218 bestraft aber nur den, der den Abbruch durchführt.
Nein, nicht mehr!
Ja und? Der - auch explizit so formulierte - Wunsch nach einer
Abtreibung, selbst, wenn ihm mit Ankündigung entsprechender
Konsequenzen („wenn nicht verlasse ich Dich“) Nachdruck
verliehen wird, ist noch nicht mal entfernt irgendwie
juristisch relevant.
Doch, das ist leider so! Und wie erwähnt - um Moral geht es mir hier überhaupt nicht.
Nochmal: Es ist jederzeit und ohne Einschränkung möglich, so
etwas zu wünschen. Nur machen muss sie’s deshalb halt nicht,
und der Doc auch nicht
Dieser Gesetzestext ist nicht für Frauen „geschaffen“ worden, die wissen, was sie wollen - sondern für die, die eben unsicher sind und sich leicht von den Erzeugern beeinflussen lassen.
Aber der Gehörnte darf flehen, schreien, bitten, betteln,
schmeicheln, überreden und sogar wortlos einfach abhauen, wenn
er das möchte. Ganz legal. Nur Gewalt (oder erwähntes „Übel“)
anwenden oder androhen, das darf er nicht, und davon
war hier auch nicht ein einziges Fünkchen zu lesen.
Hallo? Noch einmal: Ich habe hier nur eine Gesetzeslage wiedergegeben, bin in keiner Weise auf die Moral-Schiene abgedrifftet - daher versteh ich Dich gerade überhaupt nicht.
Getröstet wurde er doch schon genug - ich wollte nur noch eine andere Perspektive erwähnen.
Viele Grüße aus dem Norden
Kathleen