Kinderwunsch->Betrogen und jetzt keine Abtreibung?

Lieber Malte,

ich beschränke mich auf das, was Dir anscheinend schon wichtiger zu sein scheint:

Er darf denken und auch sagen, daß er für den Fall der
Fortsetzung der Schwangerschaft die Beziehung beenden möchte -
moralisch und auch rechtlich darf er das.

Selbstredend - moralisch darf er alles! Und es täte ihm sicherlich gut, eine klare Entscheidung GEGEN Frau und Kind zu fällen.

Alles andere, und
auch die Suggestion, er müsse sich diesbzgl. zurückhalten,
vermittelt lediglich, daß er diese Sache mittragen
muss.

Vollkomen missverstanden! Er kann bloß nicht von einer Frau, die ihn hintergangen hat, erwarten, dass sie mit ihm unter der Bedingung zusammenbleibt, dass sie abtreibt.

Das soll jetzt kein Exkurs in die Moral sein, von der Du ja
nicht schreibst, nur eine Erklärung, warum ich immer noch
nicht Ruhe gebe :wink:

Doch - Dir geht es um Moral! :smile:

Aber da biete ich Dir leider durchweg keine „Angriffsfläche“! :smile:

Lass Dir den §218 im Zusammenspiel mit §240 STGB von einem Juristen näher erläutern - ich bin gespannt auf das Ergebnis!

Träum schön

Kathleen

Hi,

Ihre Antwort darauf wenn ich abtreibe dann nur wegen mir !!!

Dass hält sie mir dann irgendwann mal vor?

So ist es. Ich würde nicht der Grund sein wollen, warum das Kind nicht leben darf.

Das ist jetzt ihr Problem. Mach Schluss!

Gruß S

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Hallo,

ich beschränke mich auf das, was Dir anscheinend schon
wichtiger zu sein scheint:

nein, leider nicht :frowning:

Er kann bloß nicht von einer Frau,
die ihn hintergangen hat, erwarten, dass sie mit ihm unter der
Bedingung zusammenbleibt, dass sie abtreibt.

Naja, erwarten kann er das schon. Die Erwartung wird wohl vermutlich bloß nicht erfüllt werden.

Doch - Dir geht es um Moral! :smile:

Nein, nicht wirklich.

Lass Dir den §218 im Zusammenspiel mit §240 STGB von einem
Juristen näher erläutern - ich bin gespannt auf das Ergebnis!

Siehste, genau das hätte ich nach Deinen hartnäckig dem Wortlaut widersprechenden Aussagen gern von Dir gehabt, Du behauptest ja was seltsames, nicht ich :smile:

Gruß,

Malte

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Hi,

die Frage ist nicht mehr betrogen, oder überhaupt noch Partnerschaft ja/nein.

Da ist ein Kind unterwegs. Meine Einstellung zu Kinder ist

Kinder haben das Recht gewollt zu sein, und das bedingungslos.

Wenn er das Kind nicht bedingungslos akzeptieren kann, dann Trennung schon um dem Kind nicht zu schaden. Dem Kind eine Chance geben.

Alles andere steht da zurück.

Q-Gruß

Ähm… Er erwähnt weiter unten, dass seine Tussi den „Vater“ angerufen hat, um von ihm eine Kippe zu schnorren… So brisant kann es wegen einer Fahlgeburt ab 30 also gar nicht sein!

mfg

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Und Du weisst schon, wie das mit dem Schwangersein so abläuft?

Ich kann mich dumpf erninnern, wie es bei mir vor 3 Jahren war…:

Die Zählung der Schwangerschaftswochen beginnnt mit der letzten Blutung, also ist man in der zweiten Woche, wenn man es gerade treibt! Das bedeutet, wenn sie in SSW4 ist, dass sie noch nicht mal eine fehlende Periode hat und dass die Schwangerschaft noch nicht mal sicher nachzuweisen ist.
Les mal hier (SSW4 ganz unten): http://www.hallo-eltern.de/M_Schwanger/SsWoche1-4.htm
Entweder ist sie in SSW6, oder…

mfg

Hallo Katleen,

Du hängst zu sehr an der Formulierung von § 218 ohne die folgenden
Paragrafen zu lesen. Deshalb musst du quasi falsche Schlüße ziehen.

Stopp! Wann fängt „Zwang“ an? Den Begriff „Nötigung“ habe ich
ja eben schon aufgehoben, daher gehe ich darauf nicht mehr
näher ein (das überlasse ich den Juristen). :smile:

Nötigung ist juristisch eindeutig geklärt in § 240 StGB.
Sie mit dem Kind allein sitzen zu lassen ist keine Nötigung!

218 bestraft aber nur den, der den Abbruch durchführt.

Nein, nicht mehr!

Schwachsinn. Genau dies ist der Zweck von § 218. Was du meinst,
ist das §218a unter bestimmten Umständen von Strafe befreit.

Ja und? Der (…) Wunsch nach einer Abtreibung, (…) ist noch
nicht mal entfernt irgendwie juristisch relevant.

Doch, das ist leider so!

Das siehst du falsch. Es wäre ein Grund Geschenke zurückzufordern
oder manche Verträge zu lösen … eine Nötigung ist es jedenfalls
nicht.

Dieser Gesetzestext ist nicht für Frauen „geschaffen“ worden,
die wissen, was sie wollen - sondern für die, die eben
unsicher sind und sich leicht von den Erzeugern beeinflussen
lassen.

Für die ist § 219 geschaffen worden.

Hallo? Noch einmal: Ich habe hier nur eine Gesetzeslage
wiedergegeben, bin in keiner Weise auf die Moral-Schiene
abgedrifftet - daher versteh ich Dich gerade überhaupt nicht.

Du bastelst dir, naheliegender Weise aus moralischen Gründen,
eine extrem abseitige Gesetzesauslegung zurecht. Dies wird
kritisiert.

Viele Grüße

Jake

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Hallo Kathleen,

soviel ich weiß, muss die Frau vor einem Schwangerschaftsabbruch eine geeignete Beratungsstelle aufsuchen, damit der Abbruch straffrei bleibt.

Schau mal hier (Beratungsregelung):
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerschaftsko…

Liebe Grüße!
lilli

Liebe Kathleen,

Lass Dir den §218 im Zusammenspiel mit §240 STGB von einem
Juristen näher erläutern - ich bin gespannt auf das Ergebnis!

Dieser Rat sei dir dringend empfohlen. Du sitzt nämlich einem weit verbreiteten Irrtum darüber auf, was rechtlich unter „Nötigung“ zu verstehen ist. Darunter fallen nun mal NICHT so Geschichten wie: „Ich verlass dich, wenn du nicht abtreibst“ oder „Ich finde dich widerwärtig, wenn du nicht abtreibst“ oder „Du hast mich betrogen, du bist dazu verpflichtet abzutreiben“.

Wenn du das nicht glauben magst, dann stell die Frage im Rechtsbrett.

LG Petra

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Hallo manuel,

du schreibst deine Freundin ist in der 4. Woche. Das bedeutet sie hat gerade eben erst gemerkt, dass ihre Tage ausbleiben. War sie überhaupt schon beim Arzt? Ich vermute mal nicht.

Warum ich das frage. Wenn es tatsächlich erst die 4. Woche ist, dann ist eine intakte Schwangerschaft noch gar nicht gesichert.

Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass deine Freundin dich betrogen hat. Und noch dazu so blöd war es mit jemandem zu treiben obwohl sie die Pille nicht mehr genommen hat.

Warum hattet ihr eigentlich 6 Wochen lang keinen Sex? Habt ihr Streit gehabt? Oder habe ich da was überlesen?

Gruß

Samira

Hallo,

hat sie denn mit dem Seitensprung nicht verhütet? Wäre ja echt seltendämlich.

War deine Freundin schon beim Arzt? So, dass man ungefähr die Schwangerschaftswoche bestimmen kann. Geht im Moment allerdings eh nur ungefähr da deine Freundin die Pille genommen hat und ihren richtigen Zyklus mit Sicherheit gar nicht kennt. Wahrscheinlich kann man die richtige Woche erst nach dem ersten Ultraschall erkennen.

Vielleicht bist du ja dann doch der Vater. Ich vermute mal im Moment ist alles möglich.

Gruß

Samira

Hallo Sev,

das ist totaler Quatsch. Das Risiko steigt auch schon ab 20 an.

Gruß

Samira

Kleine Ergänzung
Hi,

ich habe nochmal über dein Geschriebenes nachgedacht.

Ich wundere mich sehr darüber, dass deine Freundin obwohl sie vorher die Pille genommen hat in der 4. Woche schon weiß, dass sie schwanger ist. Ich würde mal sagen das ist eher ungewöhnlich.

Nochmal meine Frage. War sie schon beim Arzt? Vielleicht ist sie ja schon weiter und dann kämst du als Vater vielleicht doch in Frage.Was natürlich nichts daran ändern würde, dass sie dich betrogen hat.

Gruß

Samira

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ot: Komisch, dass in meinem Bekanntenkreis viele Eltern zwischen 30 und 35 waren, als sie ihre Kinder bekommen haben. Und noch viel komischer ist, dass wir alle die Arme, Beine und den Kopf an der richtigen Stelle haben und leben … das Risikoalter beginnt in dieser Gegen aber wirklich kritisch wird es erst ab 40.

So far … VG

Hi,

Nein es ist kein quatsch, es ist absolut korrekt formuliert ^^’

Klar steigt das Risiko bereits ab 20 Jahren und das risiko ist auch nie gleich null.

AAAABER während die wahrscheindlichkeit noch relativ linear ansteigt von mir aus ab 20 aber meiner meinung nach noch früher (wobei ich nicht weiss wie es aussieht wenn man „zu früh“ schwanger wird). Fängt das risiko ab 30 ziemlich unproportional zum alter zu steigen. Also wird das risiko rasant höher.

Stell dir ne kurve vor die die ersen 10 jahre(20-30) fast gleich ansteigt und von dann an schnell in die höhe schiesst. DAS war meine aussage und das ist kein Quatsch.

Gruss sev

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Nötigung
Guten Morgen Petra,

Du sitzt nämlich einem
weit verbreiteten Irrtum darüber auf, was rechtlich unter
„Nötigung“ zu verstehen ist.

tue ich das? Ich lasse mich - wie gesagt - gern belehren. Soweit mir bekannt, wird bei dem Begriff nicht zwischen direkter und indirekter Gewalt unterschieden resp. Letzteres ausgeschlossen.

Darunter fallen nun mal
NICHT so Geschichten wie: „Ich verlass dich, wenn du
nicht abtreibst“ oder „Ich finde dich widerwärtig, wenn du
nicht abtreibst“ oder „Du hast mich betrogen, du bist dazu
verpflichtet abzutreiben“.

Dass bei „psychischen Zwang“ erst eine „Verwerflichkeit“ nachgewiesen sein muss, muss nicht heißen, dass selbst solche Aussagen zu einem Tatbestand führen könnten. Ich habe nirgendwo behauptet, dass es grundsätzlich der Fall ist.

Wie gefragt: Wo fängt „Zwang“ und „Verwerflichkeit“ an? Das sind Begriffe, die nur von den Beteiligten belegt werden können.

Wenn du das nicht glauben magst

Woher nimmst Du diese Deine Sicherheit?

Sonnige Grüße aus dem Norden

Kathleen

Hallo Manuel!

Das Verhalten Deiner Freundin ist für mich SEHR SCHWER nachzuvollziehen!

Dein Schockiertsein- wie eine ganze Welt zusammenstürzt- muß wirklich sehr sehr schlimm sein!

Das Deine Vorstellung von einem gemeinsamen Leben- vielleicht auf Menschen, die älter sind und mehr erlebt haben- eher naiv wirkt (wurde hier ja auch angesprochen)…ist dennoch zu verstehen!
Denn man geht nunmal mit so einem Bild in die Welt-- daß das Leben und die Menschen darin es gut mit einem meinen- daß man Pläne hat, danach arbeitet und sich ausrichtet!

Daß das Leben dann meisstens anders ist…„es kommt anders als man denkt“…ist leider Realität…eine, die Dich gerade knüppelhart getroffen hat!

Dir was zu „raten“ ist sehr schwer!

Ich kann Dich verstehen, wenn Du sagst, daß das Hauptproblem bei dem Kind der Spiegel ist, den es darstellen wird!
Diese immense Verletzung- wird Dir mit dem Kind vor Augen geführt werden!
Daß das Kind nichts dafür kann- ist klar…aber daß Du es vielleicht immer so erleben wirst- ist möglich!

Vor diesem Kind - finde ich- steht aber Deine Freundin!

Ihr habt unterschiedliche Ansichten vom Leben- und das auf fundamentaler Basis!
Sie- geht IHREN Weg…und man kann ja Kinderwunsch und Hormone etc gerne als Begründung nehmen…-- eine Entschuldigung wird es für Dich nicht sein und die Frage, wie sie sich in Zukunft verhalten wird…wird Dich sicher auch lange begleiten…

Die Frage wäre für mich weniger das Kind- als die Freundin-- die Deine Vorstellung von einem gemeinsamen Leben, mit gemeinsamen Kindern so nicht teilt!

Für Dich wird das alles unglaublich schwer sein-- denn Du bist nicht nur damit konfrontiert, daß Deine Freundin sich einem anderen Mann hingegeben hat und Du sie noch liebst…sondern damit ist die komplette Vorstellung von Deinen Wünschen- Deinem Leben nun zusammengebrochen!

Ich vermute…Du bräuchtest vor allem eines- und zwar Zeit!

Zeit um zu verdauen…und um Dein Leben neu zu ordnen!
Diese Zeit…wird Dir momentan nicht gegeben…durch diese mögliche Abtreibung…- wobei ich vermuten möchte, daß dieses Kind- so oder so- immer zwischen Euch stehen wird…-- dafür nimmt Deine Freundin das alles zu wichtig…-ansonsten hätte sie so einen Schritt nie gemacht!

Du wirst nicht für sie entscheiden können…nicht was die Abtreibung angeht…udn die Entscheidung ist ja auch eher für die Freundin- oder eben nicht!..auch, wenn Du gerade denkst, daß alles nur von diesem Kind abhängt!

Du wirst Zeit brauchen…Zeit um zu wissen, was Du ertragen kannst und was nicht!
Wenn jemand einen so dermassen tief verletzt…ein Mensch, der einen Lebenstraum zerstört hat ( auch, wenn er von dem Bild des Perfekten lebte und es das so im Leben sowieso nicht gibt)…-- dann wird es eine Weile brauchen, bis Du Dich wieder sortiert hast!

Es liest sich wirklich schlimm für Dich…und ich hoffe, daß Du den Weg finden wirst, bei dem Du wieder Frieden schliessen kannst…

kitty

Absolut deiner Meinung, wiederspricht meiner ja auch nicht, und ich sage ja auch nicht das dann eine fehlgeburt fast unumgänglich ist. Es geht rein um die Wahrscheindlichkeit… ist halt so in der stochastik

Gruss Sev

Bleib ruhig bei deiner Auslegung… es wurde ja schon mehr wie deutlich gemacht dass du damit falsch liegst.

Da schadet einzelnen Unwissen nicht mehr wirklich.

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Hallo Kathleen,

Wie gefragt: Wo fängt „Zwang“ und „Verwerflichkeit“ an?

Ethisch ist das eine berechtigte Frage - juristisch nicht.

Entscheidend ist, ob die Handlung mit der man den anderen
bedroht ‚sozialadäquad‘ ist oder nicht. Wenn man jemanden
damit ‚bedroht‘ die Beziehung zu ihm zu beenden, ist dies
eben nicht verwerflich weil jeder das gute Recht hat zu
gehen.

Das sind Begriffe, die nur von den Beteiligten belegt werden
können.

Wenn du damit recht hättest, könnten wir unsere Gericht zumachen
weil jeder alle Begrifflichkeiten subjektivieren würde. Das
Recht basiert aber gerade auf formalisierten Begriffen.

Für Nötigung ist es erforderlich das eines von 2 Nötigungs-
mittel eingesetzt wird:

a) Gewalt
b) Drohung mit gefährlichem illegalen Übel

zu a) liegt unstrittig nicht vor.
zu b) Es ist völlig legal die schwangere Freundin sitzen zu lassen.

Damit ist juristisch alles klar. Nebenbei: Für Erpressung gelten
die selben beiden Mittel als Voraussetzung.

Viele Grüße

Jake

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