Kirchenaustritt & Sakramentspendung (Dogmatik)

Hallo Forum, ich habe eine Frage bzgl. Der Kirchensteuer und der Exkommunikation. Exkommunikation heißt ja Ausschluss aus der Gemeinde und damit ein Verbot der Teilnahme an der Kommunion bzw. Ausschluss von den Sakramenten. Nun verhält es sich aber so, dass man aus Sicht der Kirche ja immer Katholik bleibt, auch, wenn man exkommuniziert ist. Das ist ja „nur“ eine Strafe. Allerdings werden auch jene exkommuniziert, die nicht etwa aus einem Mangel an Glauben sondern, weil sie keine Kirchensteuer mehr zahlen möchten exkommuniziert (also wenn man aus der Kirche austritt, nicht aus Mangel an Glauben, sondern wegen dem Geld). Hier würde mich interessieren, wie die Kirche bzw. die Deutsche Bischofskonferenz auf dogmatischer bzw. ekklesiologischer Ebene argumentiert, dass man deswegen keine Sakramente mehr empfangen darf. Ein Abfall vom Glauben liegt ja nicht vor, manche wollen einfach nur keine Kirchensteuer mehr zahlen. Weiß das jemand? Das wäre echt cool!
(Anmerkungen wie „Religionen verursachen Krieg“, „Gott gibt es nicht“ usw. könnt Ihr Euch sparen. Danke!)

Hallo,

dazu gab es erst letztes Jahr ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article109476…

der Artikel soll lediglich als Einstieg in das Thema dienen - dazu findest Du über eine entsprechende Internetrecherche sicherlich noch weiteres Material.

Da solltest Du dann auch entsprechende Aussagen der deutschen Bischöfe finden.

Grüße

Hallo holowachuk,

Hier würde mich interessieren, wie
die Kirche bzw. die Deutsche Bischofskonferenz auf
dogmatischer bzw. ekklesiologischer Ebene argumentiert, dass
man deswegen keine Sakramente mehr empfangen darf
.

das tut sie gar nicht. Sie argumentiert (kirchen-)rechtlich. Die Exkommunikation ist ja eine Beugestrafe, die das Unterlassen eines Fehlverhaltens erzwingen soll. Das Fehlverhalten besteht im Verstoß gegen kirchenrechtliche Vorschriften, insbesondere Can. 209 — § 1 CIC. Ich habe die einschlägigen Bestimmungen erst von 10 Tagen in einem anderen Thread hier zitiert:

_Can. 209 — § 1. Die Gläubigen sind verpflichtet, auch in ihrem eigenen Verhalten, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren.

Can. 222 — § 1. Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind._

Die Strafe der Exkommunikation tritt automatisch, „durch Begehung“ des Straftatbestandes ein, sie muss also nicht einmal explizit ausgesprochen werden.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo,

dazu gab es erst letztes Jahr ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts:

dazu findest Du über eine entsprechende Internetrecherche
sicherlich noch weiteres Material.

… zum Beispiel hier:
/t/kirchensteuer-zugehoerigkeit-zur-kirche/6991439/15

Der dort angedeutete Konflikt zwischen den Auffassungen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte (vgl. hier: http://www.wir-sind-kirche.de/files/180_herranz-kirc…) wurde dann letztes Jahr durch diese Kompromissregelung gelöst: http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downlo…

Freundliche Grüße,
Ralf

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Aber wie war das mit der Gnade?
Hmm… also, ich habe mir mal die entsprechenden §§ im Codex durchgelesen… steht tatsächlich so drin, allerdings bedeutet in diesem Sinne die Gemeinschaft der Kirche zu wahren zugleich Kirchensteuer zu zahlen. Oder etwa nicht? Es geht doch nicht, dass ein Sakrament, das ja selbst aus der Sicht der Kirche auf Grund der Gnade Gottes gewährt wird praktisch nur dann erfolgen darf, wenn ich als Kirchenmitglied eine Steuer an die Kirche entrichte.

Juristisch gesehen ist mir das schon klar. Kirchenrechtlich kann ich nachvollziehen, wie die Kirche argumentiert. Aber theologisch gesehen nicht.

Ich überspitze die Frage mal:
Sagt die Kirche, dass die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche an die Kirchensteuer gekoppelt ist? Sind deshalb Sakramente, die ich empfange, wenn ich keine Kirchensteuer zahle, ungültig? Kirchenraub? Das hieße ja dass die Gnade Gottes ja dann eigentlich nur gegen Bezahlung zu empfangen ist, oder?

Gibt es von Seiten der Bischofskonferenz eine theologische Begründung Kirchensteuer zu zahlen?

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Hallo,

Hmm… also, ich habe mir mal die entsprechenden §§ im Codex
durchgelesen… steht tatsächlich so drin, allerdings bedeutet
in diesem Sinne die Gemeinschaft der Kirche zu wahren zugleich
Kirchensteuer zu zahlen.

so ist es. Das gehört dazu, wenn Du ein entsprechendes Einkommen hast. Welchen Stellenwert nun die Mitgliedsbeiträge beim „Wahren der Gemeinschaft“ haben, ist Sache persönlicher Wertung.

Oder etwa nicht? Es geht doch nicht,
dass ein Sakrament, das ja selbst aus der Sicht der Kirche auf
Grund der Gnade Gottes gewährt wird praktisch nur dann
erfolgen darf, wenn ich als Kirchenmitglied eine Steuer an die
Kirche entrichte.

Siehst Du - Du stellst auf die ‚Steuer‘ ab. Der eigentliche Punkt ist aber der, dass Du erklärt hast, nicht länger die Gemeinschaft mit der Kirche wahren zu wollen und die Kirche dies selbst als einen Abfall ansieht.

Die „Gnade“ liegt darin, dass Du erklären kannst, die Gemeinschaft mit der Kirche wieder wahren zu wollen. Dann ist alles vergeben und vergessen und die Beugestrafe der Exkommunikation aufgehoben.

Ich überspitze die Frage mal:
Sagt die Kirche, dass die Zugehörigkeit zur katholischen
Kirche an die Kirchensteuer gekoppelt ist?

Nein, natürlich nicht. Es gibt viele Menschen, die Sakramente empfangen und keine Kirchensteuer bezahlen. Denke nur mal an Kinder und Jugendliche. Und natürlich gibt es bei entsprechend geringem Einkommen auch bei Erwachsenen Befreiungsmöglichkeiten.

Es ist hier ohnehin zu unterscheiden zwischen Kirche im theologischen Sinn und Kirche im weltlichen Sinn einer Körperschaft. Und dann ist vor allem zu beachten, dass die „Zugehörigkeit zur katholischen Kirche“ (Kirche im theologischen Sinn) nicht an irgendwelche Mitgliedsbeiträge, sondern an die Taufe gekoppelt ist. Die Taufe wiederum hat einen ‚unauslöschlichen Charakter‘. Daher wirst Du als jemand, der aus der weltlichen Körperschaft ‚Kirche‘ ausgetreten ist, auch nicht aus der Kirche im theologischen Sinn ausgeschlossen (das geht gar nicht), sondern nur vom Gnadenhandeln der Kirche ausgeschlossen - das ist die Exkommunikation.

Sind deshalb
Sakramente, die ich empfange, wenn ich keine Kirchensteuer
zahle, ungültig?

Die Fragestellung ist eine andere - nämlich ob Sakramente, die Du als Exkommunizierter empfängst (bzw. Dir erschleichst) ungültig sind. Kompliziertes Thema - das zu beantworten bräuchte es einen Spezialisten für katholische Theologie. Das bin ich nicht. Historisch war man mehr an der Frage interessiert, ob Sakramante, die Exkommunizierte erteilen gültig sind.

Gibt es von Seiten der Bischofskonferenz eine theologische
Begründung Kirchensteuer zu zahlen?

Das weiss ich nicht. Gehört nicht zu meinen Interessengebieten. Aber es gibt natürlich in der Bibel jede Menge Fundstellen, die zur theologischen Begründung herangezogen werden können, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Zehnt

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo holowachuk,

entgegen anderslautender Behauptungen - bis auf die Ebene der Bischofskonferenz! - gibt es keine ekklesiologische und überhaupt keine dogmatische Begründung dafür.

Das Kirchenrecht ist ein eigenständiges Recht und definiert zunächst das Verhältnis der Kirche zum Staat nicht. Mit andern Worten: Aus der Sicht der Kirche ist das Staatskirchenrecht Bestandteil des Staates und nicht der Kirche. (Interessant ist, dass es aus der Sicht vieler Staatsträger wiederum als kirchlich und nicht im engeren Sinne als staatlich gilt.)

Ein Austritt aus der Staatskirche ist weder zwingend ein Abfall vom Glauben (Apostasie), eine tiefgehende Trennung von der Gemeinschaft aufgrund von Glaubensdifferenz (Schisma) noch ein Beharren auf dem Glauben der Kirche Widersprechendes (Häresie). Es müsste grundsätzlich eines dieser drei Dinge vorliegen, damit eine Exkommunikation naheläge; man kann bezüglich Austritt aus der Staatskirche lediglich „vermuten“ (vom amtlichen Standpunkt aus bis zum Beweis des Gegenteils annehmen), dass derjenige, der aus der Staatskirche austritt, auch mit dem Glauben seine Mühe habe.

Würde nun aber so einer nachweisen, dass er einerseits entsprechende Leistungen erbringt, also bspw. einen gewissen Teil seines Einkommens, der die geschuldete Kirchensteuer erreicht oder übersteigt, im Sinne der Kirche für kirchliche Zwecke verwendet, und dass er andererseits aus einer Gewissensnot (bspw. weil er die BRD für antikatholisch hält) die Staatskirche meidet, dann hätte er grundsätzlich nicht mit einer Exkommunikation zu rechnen.

Übrig bleibt die Frage des jeweiligen Einzelfalles. Natürlich liegt es diesbezüglich in der Macht der Bischöfe, in solchen Fällen dann möglichst rasch und aufgrund nur kleiner Anhaltspunkte bereits Exkommunikationen auszusprechen. Aber wie gesagt: Von der Theologie her sieht es anders aus.

Gruss,
Mike

Die „Gnade“ liegt darin, dass Du erklären kannst, die
Gemeinschaft mit der Kirche wieder wahren zu wollen. Dann ist
alles vergeben und vergessen und die Beugestrafe der
Exkommunikation aufgehoben.

Logisch, der Geldfluss ist ja wieder da.

Nein, natürlich nicht. Es gibt viele Menschen, die Sakramente
empfangen und keine Kirchensteuer bezahlen. Denke nur mal an
Kinder und Jugendliche. Und natürlich gibt es bei entsprechend
geringem Einkommen auch bei Erwachsenen
Befreiungsmöglichkeiten.

Ach nee, ist mir neu, geht das wie bei der GEZ?
Seit wann sind die Katholen denn so human?

Und dann ist vor allem zu beachten, dass die

„Zugehörigkeit zur katholischen Kirche“ (Kirche im
theologischen Sinn) nicht an irgendwelche Mitgliedsbeiträge,
sondern an die Taufe gekoppelt ist.

Was hat er denn geschrieben? Keine Kohle, keine Sakramente.

[]… sondern nur vom Gnadenhandeln der Kirche

Ist das sowas wie der Ablasshandel???

Davon ab, der Deutsche Staat ist mit einer der einzigsten die für die Kirche die Kohle eintreibt. Schon mal in Spanien oder Frankreich gewesen?

Da müssen die Priester von dem Leben was die Schäfchen ihnen geben, und sind nicht Staatsdienern gleichgestellt.