Voraussetzung allerdings ist m. W., dass der
Anwalt im Auftrag eines betroffenen Mandanten handelt und dass
es sich nicht um eine Serienabmahnung handelt.
Dies solltest du im Zweifel mit dem Anwalt deines Vertrauens
besprechen.
HTH
Schorsch
wie bekommt man raus, ob es sich um eine serienabmahnung handelt?
dk und vg y
Die kosten betragen wohl 1,3 geschäftsgebühr aus einem
streitwert von 15.000€.
wie sie auf den betrag kommen weiß ich nicht. person a setzt
ca. 1000€ monatlich bei ebay um, ca. 20 auktionen. person b
ca. 400auktionen pro monat.
Wenn er/sie nicht bereit ist, die Kosten zu tragen, sollte a, wie bereits gesagt, sich direkt an einen eigenen Anwalt wenden. Der kann versuchen, den Streitwert zu mindern, der weiss, ob die Geschäftsgebühr korrekt angesetzt ist. Und der erkennt möglicherweise auch, wenn es sich um eine Serienabmahnung handelt.
Zwar dürften die Gesamtkosten aus diesem Vorgehen sich für a eher erhöhen, dafür bietet der Anwalt aber auch in anderen Hinsicht eine entsprechende Gegenleistung: Der kann nämlich auch detailliert beraten, wie ein Impressum zu gestalten ist und welchen weiteren möglichen Fußangeln a in Zukunft besser aus dem Wege geht.
Gruss
Schorsch
Nein, bei Privaten nicht. Bei Unternehmern ist es so, dass,
wenn sie nicht ausdrücklich darauf hinweisen, zudem die
Fristen anders sind. Und ich nehme an, dass es sich auch um
einen Grund zur Abmahnung vom Mitwerbern handelt.
Levay
weisst du wie die fristen sind, wenn nichts angegeben wurde?
„Gemäß § 312d II BGB muss der Unternehmer gemäß § 312c II BGB bestimmte Informationspflichten einhalten. Tut er dies nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.“
U.a. kann man dies hier nachschlagen:
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/52.html
Schönen Gruß
Christian
Hi
Habe sowas ähnliches vor kurzen erst in der Presse verfolgen
können. Da sind wohl Personen am Werk die sich damit
bereichern wollen, dass sie Unwissende eine Rechnung stellen
und darauf hoffen das diese bezahlen.
Na will ich doch auch hoffen das mal einer diese unwissenden Händler ein bisschen, eigentlich selbstverständliches, Grundwissen vermittelt.
Das ein Händler nicht von der Impressumspflicht weiß ist doch traurig 
Vorallem weil das vor paar Monaten ein aktuelles Thema war.
Der unwissende Händler sollte hier mal ein bisschen schmökern:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/
Esp:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?..
MfG
Lilly
Und der
erkennt möglicherweise auch, wenn es sich um eine
Serienabmahnung handelt.
zur serienabmahnung. heute kam person c ins spiel ein weiterer wettbewerber, der aussagte, das person b öfters soetwas macht und dafür bekannt ist. wäre das eine serienabmahnung?
dk für die vielen tips an die unwissende, blauäugige y
zur serienabmahnung. heute kam person c ins spiel ein weiterer
wettbewerber, der aussagte, das person b öfters soetwas macht
und dafür bekannt ist. wäre das eine serienabmahnung?
Nein. Person b schützt ihre Interessen. Mit Ellenbogen und blauem Auge (beim Streitgegener); ist aber erlaubt. Auch wenn b siebzehn oder neunzehn Wettbewerber abmahnt, wird daraus keine Serienabmahnung.
Eine Serienabmahnung wird’s dann, wenn der Anwalt einmal tätig wird, seiner Sekretärin aber 17 Durchschläge befiehlt. Und jeder abgemahnten Partei die vollen Kosten aufbürden will.
Nochmals: IANAL.
TALIYN (there are lawyers in your neighborhood)
Schorsch
Nochmals: IANAL.
TALIYN (there are lawyers in your neighborhood)
Schorsch
könntest du mir sagen was du meinst?
habe meine sämtlichen auktionen jetzt beendet. bekomme nur irgendwie den ebayshop nicht zu löschen, und wär ja quatsch für nen leeren shop zu zahlen. mein online-shop macht probleme, hab die zugangsdaten verlegt und kann nichts löschen. warte schon seit gestern auf antwort vom provider.
könntest du mal was ansehen und sagen ob das klappen könnte?
unter www.abmahnung.de da kostenerstattung V.4.2 dort mal auf das „fragwürdige!“ klicken.
wär super nett