Konsequenzen des Kirchenaustritts

Schönen Abend,

ich habe eine Frage dazu, wie ich mir die praktischen Folgen eines Austritts vorstellen kann. Werden dann alle jemals „konsumierte Leistungen“ zurückgenommen? Also im Sinne, dass die Taufe nicht mehr gilt, die Kommunion und dergleichen. Oder bleibt man immer getauft, egal was passiert?

Vielen Dank für Aufklärung

Jerry

Hallo,

Oder
bleibt man immer getauft, egal was passiert?

Guckst du im Archiv, z.B.:
/t/taufe-trotz-konfessionsloser-eltern/4854569/46

Gruß
Elke

Konsequenzen des evangelischen Kirchenaustritts
Da der Link doch ein wenig umfassend ist, hier die „evangelischen“ Folgen in der Kurzübersicht:

  1. Die Taufe bleibt gültig, ebenso Konfirmation und Ehe (man ist auch weiterhin kirchlich getraut). Bei einem Wiedereintritt oder Übertritt in eine andere Konfession findet (in aller Regel) keine neue Taufe statt.

  2. Patenämter ruhen (bis zur Konfirmation des Patenkindes oder einem möglichen Wiedereintritt).

  3. Übernommene Ämter in der Kirche werden aberkannt (z.B. Mitgliedschaft im Kirchenvorstand, Berufung zum Prädikantendienst). Ein kirchlicher Arbeitgeber kann u.U. fristlos kündigen.

  4. Weitere kirchliche Handlungen können nicht erwartet werden (eine kirchliche Trauung kann abgelehnt werden, auch wenn die Partnerin der Kirche angehört; eine kirchliche Beerdigung ist in der Regel nicht möglich, auch wenn die Hinterbliebenen noch Kirchenmitglieder sind).

  5. Für mögliche Familienangehörige, die noch in der Kirche sind, hat der Austritt keine direkten Konsequenzen. Ist ein Ehepaar gemeinsam steuerlich veranlagt, fallen nach wie vor Kirchensteuern für die Einnahmen an, die auf die in der Kirche verbliebene Ehehälfte umgelegt werden.

Genügt das für’s Erste?

Gruß, Martinus…

Hallo Jerry,
es gibt - je nach Kirche, aus der Du austrittst - natürlich Unterschiede. Deine Frage ist insofern unpräzise formuliert.

Zu den Folgen eines Kirchenaustritts in der katholischen Kirche vgl. /t/gottesdienst-mitfeiern-ohne-mitglied-bei-kirche/4…

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo!

Man bleibt getaufter Christ denn man hat ja dem Herrn Pfarrer oder dem Hrn. Bischof nicht zu verstehen gegeben, dass man nicht mehr Mitglied der Kirche sein will. Dies macht man nur über den Staat in Form einer Austrittserklärung bei der Wohnsitzgemeinde oder wie bei uns beim Magistrat. Die Kommunion kann man jedoch nicht empfangen, denn und das ist ja das banale daran, man ist von den Sakramtenten grundsätzlich ausgeschlossen, weil man das ja selbst so wollte. Kirchliches Begräbnis ist auch nicht drin, es kann jedoch, das geht bei uns in der röm.-kath. Kirche, trotzdem ein Priester zivil mitgehen. Wenn man jedoch vor seinem Ableben doch noch zu Gott findet und es kundtut das man ein kirchliches Begräbnis will geht das normalerweise schon. Denn man hat vor seinem Tod immer noch die Entscheidung sich für Gott zu entscheiden. Bevor man einen Kirchenaustritt plant sollte man sich genau überlegen ob man dies wirklich möchte. Natürlich kann man wieder eintreten. Aber der Schritt ist dann emotional ein bisschen Schwierigkeit weil man ja wieder zu Gott bzw. zur Kirche finden muss und das bringt innere Kämpfe mit sich - ich weiß wovon ich rede.

Liebe Grüsse

Petra Herbst

PS: Ich habe damit die Entscheidung nicht abgenommen. Es ist nach wie vor deine Entscheidung.

Man bleibt getaufter Christ denn man hat ja dem Herrn Pfarrer
oder dem Hrn. Bischof nicht zu verstehen gegeben, dass man
nicht mehr Mitglied der Kirche sein will. Dies macht man nur
über den Staat…

Da ist ein wenig was durcheinander geraten (auch wenn es im Ergebnis hinkommt). Denn man gibt den Kirchenaustritt natürlich dem Pfarrer bekannt - nur eben nicht direkt sondern über den Umweg Standesamt oder Magistrat. Dies soll der sicherstellen, daß man wirklich ungehindert austreten kann und nicht - wie bei Sekten - daran gehindert wird. Das Standesamt meldet den Austritt dann an die Kirchengemeinde weiter. Schließlich muß der Pfarrer ja irgendwie erfahren, daß nun jemand nicht mehr zur Gemeinde gehört.

Die Gültigkeit der Taufe hat damit überhaupt nichts zu tun. Denn diese Form des Austritts gilt zwar in Deutschland und vielleicht noch andernorts, aber sicher nicht weltweit. Und sie gilt auch in Deutschland nur für die Kichen, die Körperschaftsstatus haben, nicht aber z.B. für freie Gemeinden.

Aber auch in den Fällen, wo man beim Pfarrer (Ältesterat, wo auch immer) den Austritt erklären muß, bleibt die Taufe bestehen.

Gruß, Martinus…

Hi,

wie ist das dann eigentlich bei Exkommunikation --> bleibt da die Taufe bestehen?

Gruß
Elke

Natürlich bleibt bestehen, was in der taufe geschehen ist, denn die Taufe als Sakrament ist ein Handeln Gottes, eingebunden in und verborgen unter menschlichem handeln.
Die Exkommunikation ist eine zeitliche Kirchenstrafe; die Kirche tut damit kund, dass der Exkommunizierte nicht mehr zu dieser Gemeinschaft gehört und dass diese Gemeinschaft seine Ideen, Vorstellungen, Handlungen nicht teilt und nicht gutheißt.
Ändert der Exkommunizierte seine Ansichten, steht ihm der Weg zurück in die Kirche offen.

Soweit die katholische Sicht; wir wollen nicht verschweigen, dass Calvin in Genf eine ähnliche Praxis der Kirchenzucht etabliert hat.
Freilich waren seine Motive und seine Ziele andere, aber das ist nicht hier jetzt mal nicht das thema.

Gruß - Rolf

Kirche hat allgemein zwei Bedeutungen. Einmal als Organisation, Gebäude u.ä. Insofern irdisch. Aber auch die Gemeinschaft der von Gott zu Ihm hin Berufenen. Insofern himmlisch.

Aus der zuerst genannten Kirche kann man als Mitglied austreten. Konsequenzen sind je nach Satzung örtlich zu erfragen.

Aus der zuletzt geannten Kirche kann man nicht austreten. Denn ein Kind Gottes bleibt ein Kind Gottes - in Ewigkeit.

Grüße

Olaf Bellstedt