Ich bin völlig mit Dir einverstanden. Aber die meisten wollen
so etwas nicht sehen…
daß die mesiten es verhältnismäßig richtig einordnen!
gruss
winkel
Ich bin völlig mit Dir einverstanden. Aber die meisten wollen
so etwas nicht sehen…
daß die mesiten es verhältnismäßig richtig einordnen!
gruss
winkel
ich wusste dass sowas kommt. frau clark ist schwarz.
ich finde dieser Gesamtvereinigung von Benachteiligungen:
Schwarz und Frau und Muslim und Ex-Jüdin und Ex-Hure und Alleinerziehend und …
nicht besonders hilfreich. Ich hab´s auch schwer im Leben, aber deshalb versuche ich nciht einzuklagen, daß es den anderen auch schlecht gehen soll.
gruss
winkel
Die Amis sind zwar vielleicht nicht so anfällig für Diktatur - aber der Rassismus hat ihre Gesellschaft doch ganz schön durchsetzt - warum ist es dann ok, wenn Amis frei gegen Schwarze, Juden etc. hetzen dürfen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit?
Gruss
Hallo,
jedenfalls in einem Staat, in dem die strikte Trennung von Staat und Religion verfassungsrechtlich verankert ist (so etwa in Deutschland und, wie ich weiter unten gelesen habe, offenbar auch in den USA), ist eine solche Entscheidung verfehlt. In einem solchen Staat haben Attribute, die derart deutlich und offensichtlich die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft demonstrieren, bei staatlichen Organen nichts verloren. Ein solcher Staat und die Personen, die als seine Repräsentanten und Bediensteten tätig sind, hat keine religiöse Überzeugung zur Schau zu tragen. Das gilt übrigens auch für christliche Symbole, so etwa den übergroßen, lebensechten „Jesus“, der im hinlänglich bekannten „Kruzifix-Rechtsstreit“ von seinem Logenplatz neben der Tafel im Klassenzimmer drohend die Schulkinder anstarrte. Gleichwohl sind - jedenfalls in Deutschland wegen seiner ausgeprägten christlichen Tradition - zumindest von Rechts wegen die Grenzen für christliche Symbole nicht ganz so eng zu stecken.
Grüße,
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lol genau 4 sterne owT 

Hallo,
jedenfalls in einem Staat, in dem die strikte Trennung von
Staat und Religion verfassungsrechtlich verankert ist (so etwa
in Deutschland und, wie ich weiter unten gelesen habe,
offenbar auch in den USA), ist eine solche Entscheidung
verfehlt.
Leider ist diese Trennung nicht in Deutschland und auch nicht in den Staaten (wobei ich dafür nicht meine Hand ins Feuer legen möchte) in der Verfassung festgeschrieben! Im Grundgesetz gibt es nur die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die aber nur eine Gleichstellung aller Religionen, nicht eine strikte Trennung dieser vom Staat vorsieht. So besagt z.B. Artikel 29, LV Rheinland-Pfalz (und die LVs gehören natürlich auch zur deutschen Verfassungsrealität): „Die öffentlichen Grund-, Haupt- und Sonderschulen sind christliche gemeinschaftsschulen.“!
Eine wirklich vollständige Säkularisierung sehe ich eher in einem Staat wie Frankreich verwirklicht.
In einem solchen Staat haben Attribute, die derart
deutlich und offensichtlich die Zugehörigkeit zu einer
Glaubensgemeinschaft demonstrieren, bei staatlichen Organen
nichts verloren. Ein solcher Staat und die Personen, die als
seine Repräsentanten und Bediensteten tätig sind, hat keine
religiöse Überzeugung zur Schau zu tragen. Das gilt übrigens
auch für christliche Symbole, so etwa den übergroßen,
lebensechten „Jesus“, der im hinlänglich bekannten
„Kruzifix-Rechtsstreit“ von seinem Logenplatz neben der Tafel
im Klassenzimmer drohend die Schulkinder anstarrte. Gleichwohl
sind - jedenfalls in Deutschland wegen seiner ausgeprägten
christlichen Tradition - zumindest von Rechts wegen die
Grenzen für christliche Symbole nicht ganz so eng zu stecken.
Dem Stimme ich im Grunde zu, doch könnte man sich - viel einfacher als beim Klassenzimmer-Streit" - in Sachen Uniform, die Entscheidungsfindung contra Kopftuch dadurch erheblich erleichtern, daß man sagt: Ein Kopftuch ist in den jeweiligen Bekleidungsvorschriften nicht vorgesehen, also vorschriftswidrig und damit verboten.
Was das Tragen von Kopftüchern bei Lehrerinnen in der BRD (s. neues Urteil)angeht, bin ich, übereinstimmend mit *war`s jetzt BGH oder BVG???*, der Meinung, es sollte nicht erlaubt sein. Doch müßte man dann konsequenterweise, die selbe Regel auch für Katholiken einführen. Ich selbst wurde in der Grundschule noch von einer Nonne namens Schwester Mariengardis unterrichtet, die selbstverständlich auch ihre schwarze, lange Kopfbedeckung - wie auch immer das Ding heißt - trug.
Gruß
L.
keine grüsse mehr an diese Wissensfaschisten.
du nennst mich öffentlich faschist?
Daß die Jugendlichen bekanntermaßen doch an Alkohol kommen und
man dies nicht wirklich konsequent verhindert bzw. sogar
teilweise offen zuläßt, macht die Sache auch nicht besser.
als ich mit 19 in den usa war, kam ich in kein lokal rein. ausweispflicht! anscheinend funktioniert der jugendschutz ja doch.
Frei nach dem Motto: Wir haben es zum Schutze der Kinder
verboten, wir haben alles getan, was möglich ist. Wir haben
also unsere moralische Pflicht getan, alles andere ist nicht
unsere Schuld.
wenn jugendliche zuhause saufen und pappa für sie das bier holt, dann ist das pappas schuld.
Oben-ohne-baden kann einem als Frau eine
hoheitliche Aufforderung sich gefälligst anzuziehen über einen
Verweis vom (öffentlichen) Strand oder einen Aufenthalt auf
dem Polizeirevier ihres Vertrauens einbringen.
andere länder andere sitten. auch hier ist oben ohne verboten. wems nicht paßt, der geht halt an die französische riviera.
Die großen
Pornoserver werden natürlich nicht reihenweise dichtgemacht.
die meisten pornofilme werden in den usa gedreht - für das ausland. welch ironie 
grüße
lehitraot.
Daß die Jugendlichen bekanntermaßen doch an Alkohol kommen und
man dies nicht wirklich konsequent verhindert bzw. sogar
teilweise offen zuläßt, macht die Sache auch nicht besser.als ich mit 19 in den usa war, kam ich in kein lokal rein.
ausweispflicht! anscheinend funktioniert der jugendschutz ja
doch.
Bleibt die Frage, warum die ein oder andere minderjährige Tochter des obersten Moralwächters der USA das ein oder andere mal sturzbetrunken aufgegriffen wurde.
wenn jugendliche zuhause saufen und pappa für sie das bier
holt, dann ist das pappas schuld.
Mir ging es mehr darum, daß durchaus Läden und Gaststätten gibt, die es mit dem Jugendschutz nicht ganz so genau nehmen. Mir geht es auch darum, daß ganze Städte im Ausnahmezustand sind, wenn die Teenies in den Spring Breaks wie ein Schwarm Heuschrecken mit und der Präzision einer Schweizer Uhr einfallen. Daß das für die Behörden überraschend kommt, kann mir keiner erzählen. Allerdings möchte ich mal sehen, was die örtliche Gastronomie, die Hoteliers und die Einzelhändler sagen würden, wenn man die ganze Bande per Razzia auffliegen ließe.
keine grüsse mehr an diese Wissensfaschisten.
du nennst mich öffentlich faschist?
? Wo denn ?
Wurde hier schonmal irgendwo geschrieben:
Mir ist ein 16jähriger Besoffener allemal lieber als ein 12jähriger mit ner Knarre.
Ich verstehe nicht, wie man so blind sein kann und ein Land hier loben und preisen kann, daß…
…der grösste Umweltverschmutzer des Planeten ist,
…vor Rassismus nur so strotzt,
…Jugendliche hinrichtet, daß überhaupt Menschen hinrichtet,
…quasi gar kein Sozialsystem besitzt,
…fröhlich nach Lust und Laune fremde Länder überfällt,
…meint, sich nicht für Menschenrechte und Internationales Recht interessieren zu müssen,
…Privatsphäre für nicht schützenswert erachtet (siehe Kryptographie-Diskussion)
…Alkohol zwar streng (*lach*) reglementiert, in dem aber jedes Jahr zig-Tausende durch Handfeuerwaffen sterben (ein Vielfaches von der Opferzahl der gesamten EU plus Australien plus Kanada).
…usw usf
Von Einzelheiten wie einem Cowboy als Präsi, der noch nicht mal von der Mehrheit des Volkes gewählt wurde und einem völlig verkorksten Rechtssystem will ich da gar nicht mal reden.
Alles in allem ein bekämpfenswertes Land, daß dringend jemandem bedarf, der es in seine Schranken weist. Leider scheitn es dafür zu spät. Aber wer weiß, was die Zeit bringt…
Doc.
Es gibt doch auch in Deutshcland 17jährige bei der Bundeswehr; ich verstehe die Argumentation „Alkohol ist ihnen verboten, aber zum Militär dürfen die Amis“ nicht so ganz. Ist doch überall ähnlich.
Was die „verbotene“ Pornographie und die überall geduldete Gewalt angeht - find ich auch dämlich, aber bigott?
Gruss
Es gibt doch auch in Deutshcland 17jährige bei der Bundeswehr;
ich verstehe die Argumentation „Alkohol ist ihnen verboten,
aber zum Militär dürfen die Amis“ nicht so ganz. Ist doch
überall ähnlich.
In Deutschland ist Alkoholkonsum ab 16 erlaubt, nur harter Alkohol ab 18.
Aber ich will niemandem zu meiner Meinung zwingen.
Gruß
Christian
Es gibt doch auch in Deutshcland 17jährige bei der Bundeswehr;
ich verstehe die Argumentation „Alkohol ist ihnen verboten,
aber zum Militär dürfen die Amis“ nicht so ganz. Ist doch
überall ähnlich.In Deutschland ist Alkoholkonsum ab 16 erlaubt, nur harter
Alkohol ab 18.
Naja. Volltrunken war ich trotzdem schon mit 14,15…
Aber ich will niemandem zu meiner Meinung zwingen.
Ich glaub ich verstehe schon, was Du mir sagen willst, aber ich denke es gibt bessere und wichtigere Probleme in den USA und vor allem zwischen den USA und dem Rest der Welt als die Tatsache, dass man dort zur ARmee kann (und in den Tod geschickt wird) bevor man legal Alkohol trinken darf.
Gruss
Christliche Symbole im Unterricht verboten
Da warst Du wohl in einer Konfessionsschule!
An staatlichen Schulen ist es den Lehrkräften verboten, im Dienst mittels Abzeichen oder spezielle Kleidung ihre Religions- oder Parteizugehörigkeit zu demonstrieren.
Während in der verflossenen DDR (wie ich gehört habe) Lehrer sogar in FDJ-Uniform (von Parteiabzeichen ganz zu schweigen) unterrichtet haben, darf in der Bundesrepublik kein Lehrer seine Parteizugehörigkeit durch ein Parteiabzeichen bzw. seine christliche Überzeugung durch ein noch so kleines Kreuz am Revers zeigen.
Ich möchte mal das Geheul der _ liberalen _ hören, wenn eine Lehrerin an einer staatlichen Schule, die christliche Nonne oder eine Diakonisse ist, vor Gericht gehen würde, damit sie während des Unterrichtes ihre Haube aufbehalten dürfte.
Selbstverständlich darf ein Geistlicher oder eine Nonne den Religionsunterricht in der Amtstracht erteilen.
Was das Tragen von Kopftüchern bei Lehrerinnen in der BRD (s.
neues Urteil)angeht, bin ich, übereinstimmend mit *war`s jetzt
BGH oder BVG???*, der Meinung, es sollte nicht erlaubt sein.
Doch müßte man dann konsequenterweise, die selbe Regel auch
für Katholiken einführen. Ich selbst wurde in der Grundschule
noch von einer Nonne namens Schwester Mariengardis
unterrichtet, die selbstverständlich auch ihre schwarze, lange
Kopfbedeckung - wie auch immer das Ding heißt - trug.Gruß
L.
Hallo,
Leider ist diese Trennung nicht in Deutschland […] in der Verfassung festgeschrieben!
Das ist - soweit es das Grundgesetz angeht - falsch. Aus den detaillierten Vorgaben der gem. Art. 140 GG fortgeltenden Vorschriften der Art. 136 ff der Weimarer Reichsverfassung, die u.a. eine Staatskirche verbieten und staatsbürgerliche Rechte und Pflichten unabhängig vom religiösen Bekenntnis gewähren, in Verbindung mit der Gewährleistung der Religionsfreiheit (Art. 4 GG), dem Gleichheitssatz bezogen auf das religiöse Bekenntnis (Art. 3 Abs. 3 GG) und den Bestimmungen über die staatsbürgerlichen Rechte (Art. 33 GG) ergibt sich das verfassungsrechtliche Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität des Staates.
Dem Stimme ich im Grunde zu, doch könnte man sich - viel
einfacher als beim Klassenzimmer-Streit" - in Sachen Uniform,
die Entscheidungsfindung contra Kopftuch dadurch erheblich
erleichtern, daß man sagt: Ein Kopftuch ist in den jeweiligen
Bekleidungsvorschriften nicht vorgesehen, also
vorschriftswidrig und damit verboten.
Nein, das geht leider nicht. Soweit das Zurschautragen solcher Attribute tatsächlich im Glauben wurzelt, so ist die verfassungsrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit betroffen, die nur insoweit durch Vorschriften im Rang unter der Verfassung (und das sind Bekleidungs- und sonstige Dienstrechtsbestimmungen allemal) beschränkt werden darf, als die Verfassung selbst das zuläßt. Ohne den „verfassungsrechtlichen Aufhänger“ in Form der weltanschaulichen Neutralität des Staates geht es daher nicht.
Grüße,
Auch Großbritannien steht ja nun nicht im Ruf besonders islamisch oder fremdenfreundlich zu sein, aber auch hier gibt es sogar offizielle Polizeiuniformen für Muslima und Sikhs.
Schalom,
Eli
Hallo,
Leider ist diese Trennung nicht in Deutschland […] in der Verfassung festgeschrieben!
Das ist - soweit es das Grundgesetz angeht - falsch. Aus den
detaillierten Vorgaben der gem. Art. 140 GG fortgeltenden
Vorschriften der Art. 136 ff der Weimarer Reichsverfassung,
die u.a. eine Staatskirche verbieten und staatsbürgerliche
Rechte und Pflichten unabhängig vom religiösen Bekenntnis
gewähren, in Verbindung mit der Gewährleistung der
Religionsfreiheit (Art. 4 GG), dem Gleichheitssatz bezogen auf
das religiöse Bekenntnis (Art. 3 Abs. 3 GG) und den
Bestimmungen über die staatsbürgerlichen Rechte (Art. 33 GG)
ergibt sich das verfassungsrechtliche Gebot
weltanschaulich-religiöser Neutralität des Staates.
Entschuldige, war wohl eine unglückliche Darstellung meinerseits. Was ich mit vollständiger Säkularisierung / Trennung meinte, wäre ein Gesetz, das besagt, daß Religion nicht die Hoheit des Staates beeinflussen darf; Dabei dürfte der Staat die Religionsausübung im Allgemeinen nicht einschränken, diese aber auch nicht die von jeder religiösen Prägung unbeeinflußte Ausübung staatsbürgerlicher bzw. staatshoheitlicher (z.B. der besagte Polizeidienst) Pflichten.
Dem Stimme ich im Grunde zu, doch könnte man sich - viel
einfacher als beim Klassenzimmer-Streit" - in Sachen Uniform,
die Entscheidungsfindung contra Kopftuch dadurch erheblich
erleichtern, daß man sagt: Ein Kopftuch ist in den jeweiligen
Bekleidungsvorschriften nicht vorgesehen, also
vorschriftswidrig und damit verboten.
Nein, das geht leider nicht. Soweit das Zurschautragen solcher
Attribute tatsächlich im Glauben wurzelt, so ist die
verfassungsrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit
betroffen, die nur insoweit durch Vorschriften im Rang unter
der Verfassung (und das sind Bekleidungs- und sonstige
Dienstrechtsbestimmungen allemal) beschränkt werden darf, als
die Verfassung selbst das zuläßt. Ohne den
Und da fehlt eben die Trennung, die ich vermisse! Wieviele Mitglieder muß eine Bekenntnisgemeinschaft denn haben, um als eine ebensolche zu gelten? Theoretisch doch nur EINS. D.h. ich gründe mir meine eigene Religion, die mir vorschreibt, ständig auf allen vieren zu kriechen und dabei zu bellen(z.B.). Müßte ich dann deiner Meinung nach das Recht haben, als Polizist so aufzutreten (ich fühle mich dabei nicht in meiner Würde herabgesetzt.) - Soweit ich weiß, gibt es kein GG-Art. der Kriechen und Bellen in der Öffentlichkeit verbietet (zumal kein Grundrecht!)
„verfassungsrechtlichen Aufhänger“ in Form der
weltanschaulichen Neutralität des Staates geht es daher nicht.
Und was ist mit den angeführten „christlichen Gemeinschaftsschulen?“
Gruß
L.