Krankenpflege schon inbegriffen?

Hi Branden! :wink:

Ich weiß es auch nicht so
genau, glaube aber, dass der Arzt nicht einfach als
Heilpraktiker arbeiten darf.

Stimmt - sofern sich in den letzten ein, zwei Jahren nichts geändert hat. Er kann nur eine Zusatzbezeichnung führen, wie du schon sagtest. Hier einige Gründe:

Der Heilpraktikererlaubnis bedarf, wer, ohne als Arzt bestallt zu sein, die Heilkunde ausüben will.
Bereits aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergibt sich, daß der Erlaubnisvorbehalt nur für Nichtärzte gilt,
denn Ärzte sind bereits aufgrund ihrer Approbation oder einer Erlaubnis nach §10 Bundesärzteordnung umfassend zur Ausübung der Heilkunde befugt.
[…]
Die ärztliche Bestallung umfaßt jede Heilpraktikertätigkeit und
schließt eine besondere Erlaubnis für sie damit notwendig aus

Oder anders gesagt:
Der Heilpraktiker übt Heilkunde aus OHNE ein Medizinstudium, der Arzt übt Heilkunde aus MIT Studium. Das wäre bei diesem Gesichtspunkt alleine schon unlogisch, wenn ein Arzt plötzlich ein Heilpraktiker werden wollen würde - schließlich kann der Arzt sein Studium nicht aus dem Gedächtnis bzw. aus seinem Leben streichen *g*
(auch wenn es manche gerne würden… *bg*)


_Bei einer Vermengung besteht die konkrete Gefahr, daß der Patient bei einer Personalunion von Arzt und Heilpraktiker in der Regel nicht erkennt, in welcher Eigenschaft ihm der Behandelnde entgegentritt, weil eine klare Trennung der Verantwortungsbereiche nicht möglich ist. An der Vermeidung einer derartigen Vermengung der beiden Formen der Heilkunde in ein und derselben Person besteht schon deshalb ein herausragendes öffentliches Interesse,
weil der Patient nur bei der Behandlung durch einen Arzt einen rechtlich verbürgten Anspruch darauf hat, daß die Aufklärungs-, Sorgfalts-, Verschwiegenheits-, Haftungs- und mannigfaltigen sonstigen Vorschriften beachtet werden,
die die Rechtsordnung den Ärzten im Interesse des Patientenwohls auferlegt.
Heilpraktiker unterliegen diesen Pflichten nur in eingeschränktem und abgeschwächtem Maße."

Der Heilpraktiker ist durch Strafvorschriften nicht an der Weitergabe oder Verwertung von Privatgeheimnissen gehindert. Auch steht ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht nach dem Strafprozeß- oder Zivilprozeßrecht nicht zu.
Es müßte daher im Zweifelsfall erst geklärt werden, in welcher seiner beiden Eigenschaften der „Heilpraktiker-Arzt“
eine Behandlung durchgeführt hat. Dies kann auch von Bedeutung sein hinsichtlich der Honoraforderungen._

Quelle: http://www.laekh.de/Recht/Aktuelles/arzt_heilpraktik…

Gruß,
Sharon

Hallo Heidi!

stimmt, da hast Du mich z.B. auch schon erwischt,

*grins* :wink:)

ich wüßte auch nicht, warum ich eine sterile Wunde desinfizieren sollte

Es ging weniger ums warum, sondern auch ums wie :wink:
Wenn ich sehe, wie manche Docs da nur wüst hin- und herwischen… oje…
Um aber die Neugierde zu befriedigen, hier die Lösung:
Sterile Wunde: (spiralförmig) von der Wunde WEG wischen
Infizierte Wunde: (spiralförmig) zur Wunde HIN wischen

Logischerweise, denn würde man es andersrum machen, würde man bei der sterilen Wunde Keime aus der Umgebung in die Wunde bringen und bei der infizierten Wunde die Erreger erst recht in der Umgebung verteilen.
Und natürlich für jeden Wischvorgang einen neuen Tupfer nehmen - eben NICHT wie wild hin-und herwischen (Ausnahmen bestätigen die Regel *g*).

Ich könnte mir aber vorstellen, daß es
Kollegen gibt (z.B. Chirurgen) die auch von so was Ahnung
haben, oder einen Dekubitus kennen und zu vermeiden (oder
behandeln) wissen). Einige zumindest, hoffe ich jedenfalls
mal.

Klar gibt es welche die das wissen und das waren jetzt auch nur Beispiele, aber es gehört eben nicht zur Ausbildung des Arztes.
Die praktische Ausbildung besteht ja nur darin, daß man sich von den anderen Docs was abguckt - doch wenn die es auch schon falsch machen, einfach weil sie keine Ahnung haben? Und wenn ich dann diesen Leuten mit Argumenten komme, warum man etwas so und nicht so machen sollte, dann kommt das genialste Gegenargument:

„So hab’n wir das aba schon immer g’maaacht!“

*aaaargl*

Schöne Grüße

Ebenso! :wink:
Sharon

Noch ne Ergänzung
Hi Sharon

Der Heilpraktiker übt Heilkunde aus OHNE ein Medizinstudium,
der Arzt übt Heilkunde aus MIT Studium. Das wäre bei diesem
Gesichtspunkt alleine schon unlogisch, wenn ein Arzt plötzlich
ein Heilpraktiker werden wollen würde - schließlich kann der
Arzt sein Studium nicht aus dem Gedächtnis bzw. aus seinem
Leben streichen *g*

Habe mich eben beim Mittagessen nochmal mit meinem Freund und Kollegen über das Thema ausgetauscht.
Wir fanden eine „Ausnahme“ heraus: Wenn der Arzt seine Approbation verloren hat, also sie ihm von der Ärztekammer z.B. wieder entzogen wurde, dann kann er anschließend (mit seinem nicht gelöschten Wissen) notfalls als Heilpraktiker arbeiten. Der berühmte Chirurg Prof. Hackethal hat das damals wohl so gemacht.
Gruß,
Branden