Und ich möchte, dass im schlimmsten Fall die
beste medizinische Versorgung für die Kleine bezahlbar
bleibt!!! Und das ist mit den Signal-Tarifen nun mal nicht der
Fall.
Unsinn, die genannten Einschränkungen werden niemanden
ruinieren und richtig teuere Sachen werden voll bezahlt.
Mein Äußerung als Unsinn zu bezeichnen, finde ich ziemlich … unpassend! Offensichtlich hast Du weder meine bisherigen Postings noch die Versicherungsbedingungen und den Leistungskatalog der Signal-Tarife richtig gelesen. Als Hilfe hier EIN Beispiel-Auszug:
"Tarifbedingungen, Teil III, Tarife KK1 und KK2 […]
(B) Leistungen des Versicherers
[…]
1.5 Hilfsmittel gemäß 2.5
80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages
100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Hilfsmittel, die im Einvernehmen zwischen VR und VN auf Mietbasis zur Verfügung gestellt werden.
[…]
2.5 Hilfsmittel
Erstattungsfähig sind die Kosten für technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar lindern oder ausgleichen sollen.
Das sind: Sehhilfen, Arm- und Beinprothesen, Einlagen oder maßgefertigte orthopädische Schuhe, Gummistrümpfe, Hörgerät, Sprechhilfen, Kunstaugen, Schienenapparate, handbetriebener Krankenfahrstuhl, Umstandsleibbinden.
So, das war’s. Nun meine Fragen dazu:
1.) Ist dies ein offener Hilfsmittelkatalog - ist es also so wie du behauptest: „richtig teuere Sachen werden voll bezahlt.“ NEIN!
2.) Enthält der Hilfsmittelkatalog alle Arten von Krankenfahrstühlen? NEIN! Nur handbetriebene! Ruf doch mal bei einem Pflegedienst an und frag, was die selbstfahrenden kosten. Ui, die sind RICHTIG teuer. Ist es so wie Du behauptest? „richtig teuere Sachen werden voll bezahlt.“? NEIN!
3.) Enthält dieser Hilfsmittelkatalog Heimdialysegeräte, Herz-/Atmungsüberwachungsgeräte, Blutdruckmessgeräte, Applikationshilfen (für NAhrungsversorgung), Lesehilfen (bei extremen Sehschwächen), Inhalationsgeräte? NEIN! Ist es so wie Du behauptest? „richtig teuere Sachen werden voll bezahlt.“? NEIN!
Wenn die Kleine mit schiefen Zähnen rumlaufen muss, weil ich
mir die nicht leisten kann - okay, damit muss sie leben. Aber
wenn Sie einen Herz-, Lungen- oder sonstigen körperlichen
Fehler hätte - was ist dann?
Solche schwerwiegenden Erkrankungen werden schon kurz nach der
Geburt festgestellt und treten bei gesunden Kindern später
ganz selten auf.
Das ist natürlich richtig. Aber für gesunde Kinder und Erwachsene brauche ich ja keine Krankenversicherung. Sondern für kranke!!!
In solchen Fällen würde ich noch andere
Gesellschaften empfehlen. Übrigens mag ich diese
wenn-Argumentation nicht: So nach dem Motto. wenn meine Tante
E… hätte wäre sie mein Onkel.
Es ist keine Ansammlung von Pseudo-Argumenten, sondern eine Auflistung von Fakten, die Deine definitiv falsche Aussage widerlegen. Gerade beim Thema Beraterhaftung solltest Du vorsichtig sein, wenn Du Kunden so berätst! Fehlende Leistungen zu unterschlagen oder sogar zu behaupten, es würde geleistet, wo es laut Tarif eben nicht der Fall ist, halte ich für eine äußerst fragwürdige Beratungsqualität.
Ich sage ja nicht, dass der Tarif grundsätzlich nie zu vermitteln ist. Ich kläre meine Interessenten über die Mängel auf und lasse entscheiden, ob diese in Kauf genommen werden oder nicht.
Was mich auch interessieren würde: Hast Du Kinder?
Das steht wirklich in keinem Zusammenhang mit dieser Frage.
Gruß
Denis
Ich denke schon. Denn wenn du Kind(er) hättest, würdest du über solche Leistungsmängel hoffentlich anders denken. Du brauchst nicht auf die Frage zu antworten.
Frank Wilke