Kreditkarte Inkassobüro Euro Collect Täuschung

hallo Wissende,

welche Widerrufsfristen oder sonstige Möglichkeiten bestehen wenn nach einem unaufgeforderten Telefonanruf eine Ware, in diesem Fall eine Kreditkarte, per Nachnahme zugestellt werden soll und die Annahme der Nachnahme verweigert wurde.
zur Sachlage:
Es fand ein Telefonat statt bei dem mit Hintergrundgeräuschen und in ausländischem Akzent von einer Kreditkarte die Rede war. In dem Glauben dass es um die eigene Karte geht die zufälig in den nächsten Tagen ungültig geworden wäre wurde die eine oder andere Frage leider mit „ja“ beantwortet.
(wollen Sie eine Kredit-Karte, können wir sie zuschicken, stimmt die Adresse noch)
So oder ähnlich könnte die Fragestellung gewesen sein, das ist konkret nicht erinnerlich weil auch unverständlich.
Wenige Tage danach sollte die o.g. Nachnahme für 98,90€uro zugestellt werden, die Annahme wurde verweigert. Ein sofortiger schriftlicher Widerspruch war nicht möglich da kein konkreter Bezug zur Lieferung wie Anschrift, Bestelldatum oder Numer bestand.
Einige Tage danach meldet sich ein Inkassobüro Euro Collect und verlangt 181,30€uro, die ursprüngliche Forderung Plus Gebühren für das Inkasso.
An beide, erst jetzt bekannte Adressen, wurde schriftlich per Einschreiben Widerspruch gegen die Forderungen eingelegt und auf Anraten der Polizei Anzeige wegen versuchten Betruges
erstattet. (im Internet war zuvor recherchiert worden, dort gibt es massenhaft Eintäge diesbzgl.)
Es soll ein Tonprotokoll des Telefonates vorliegen, ausserdem wird von Euro Collect behauptet eine Widerrufsbelehrung und Bestellbestätigung seien per Mail an die angeblich bekannte Mailadresse verschickt worden. Diesbzügliche Mails sind nicht bekannt, auch hat bisher kein Mailkontakt stattgefunden sodass davon auszugehen ist dass die entsprechende Mail Adresse gar nicht bekant ist. Solte diese dennoch bekannt sein stammt sie vermutlich aus der gleichen Quelle wie HDY Nummer, Vorname, Name und Anschrift. Forderungen in den Schreiben sind an „sehr geehrter Herr“ gerichtet, Adressat der Schreiben und telefoniert hat allerding eine weibliche Person.
Beide Beträge und die Namen der beteiligten Unternehmen können im Internet gefunden werden. Es handelt sich offenbar um eine zwischenzeitlich bekannte und im Internet nachzulesende Masche.
Fakten/Fragen zur Sachlage:
1)wissentlich wurde niemand aufgefordert ein Angebot zu unterbreiten, der Anruf erfolgte ohne eigene Zustimmung.
2)sind solche Anrufe nicht rechtswidrig und verboten ?
3)Anschrift sowie Vor und Nachname waren dem Anrufer bekannt. Er forderte den das
Gespräch annehmenden Mann auf mit der namentlich bekanten weiblichen Person verbunden zu werden.
4)in einem nachweislich 2 minütigen Telefongespräch bei dem unter Zeugen widerholt um Textwiederholung gebeten wurde weil unverständlich gesprochen bzw. die Geräuschkulisse zu hoch war können unmöglich Vertragsbedingungen und Widerrufsbelehrung stattgefunden haben
5)sollte ein Telefonprotokoll tatsächlich existieren bleibt zu erklären wie eine weibliche Person etwas bestellt, die Forderungen aber an einen „sehr geehrter Herr xxyxyx“ gerichtet sind
6)nach Bekanntwerden der Adressen durch das Forderungsschreiben von euro collect in em bei Nichterfüllung der Forderung mit Schufa-Eintrag gedroht wurde erging an beide sofortiger Widerspruch und die Rechtmäßigkeit der Forderungen wurde bestritten.
7)muss einem telefonischen Vertrag der aus einem unaufgeforderten Anruf entsteht eine schriftliche Zustimmung folgen wenn die Ware zugestellt wurde und was passiert, wenn wie in diesem Fall, die Annahme verweigert wurde ?

Die Geschichte läuft seit Anfang 2017 und ist mittlerweile in Aachen anhängig. In den nächsten Tagen gibt’s ne weitere Vorladung im hiesigen Präsidium zur Zeugenaussage in der Angelegenheit.

Wer hat ähnliches erlebt oder aktuell an der Backe und wie wird man das endgültig los.
bin gespannt auf die Tipps
Gruß PM

Was lässt du dich so stressen? Schmeiß einfach alles in die Tonne, was die dir schicken, solange sie nicht das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen oder klagen. Das tun solche Abzocker aber nicht, da sie dann auf Kosten sitzen bleiben.

…nix in die Tonne kloppen.
Wird einer Forderung nicht widersprochen kann der Gläubiger einen Schuldtitel erlangen und dann geht der Zirkus erst richtig los, Stichwort Schufa Eintrag. Ab dem Moment is Essig mit dem guten Leumund und der Zahlungsmoral in Hinsicht auf z.B. Kredit beantragen, HDY Vertrag und und. Also Vorsicht mit solchen Ratschlägen

Hast du heute deinen kreativen Tag und erfindest fleißig irgendwas?

Das ist von vorne bis hinten einfach nur von dir erfunden und erlogen. Los, los, Märchenbubi, falls nicht, belege doch mal deine Behauptung!

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Ich befürchte, dass das auch einer dieser nicht ausrottbaren urban legends ist.
Wenn man krank ist, darf man nicht arbeiten, wegen Versicherungsschutz.
Wenn man bei ebay was von neuen EU-Recht schwafelt, ist alles gut.
Wenn man Steuerklasse 3 hat, bezahlt man am wenigsten Einkommensteuer.
Wenn man Steuerklasse 6 hat, bekommt man alles am Jahresende wieder.
Wenn böse Buben kommen und mit Inkasso drohen, dann kommt die Schufa und verhaftet einen.
Übrigens, wenn man einen Fettfleck auf der Hose hat, kann man ihn am besten mit Butter auffrischen.

In diesem Sinne

Soon

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…was für ein Niveau…

wenn’s nicht so traurig wäre würde ich über diesen Kommentar lachen. Gib einfach mal im Internet ein
181,30 euro collect
spätestens dann sollte Dir klarwerden worum es geht. Der eine oder andere mag sich über meine Situation amüsieren, mir hilft das allerdings nicht weiter. Meine Anfrage ging eigentlich an alle seriösen Forumsteilnehmer die mir evtl. einen Tipp geben können und nicht an solche die ahnungs und grundlos unterstellen dass es sich hier um ein von mir erfundenes Märchen handelt, aus diesem Alter bin ich raus. In welcher Form sollte denn ein Beleg geliefert werden dessen Echtheit dann ggfs. ebenfalls angezweifelt wird?
In der Hoffnung auf intelligentere und kontruktivere Antworten und Tipps verbleibei ich mit
Gruß PM

Hallo,

Welchen Kommentar? Da Du selbst nicht die Funktion Kommentar (passend zu einer Antwort) gewählt hast, sondern statt dessen Dir selbst eine Antwort gegebnen hast, ist unklar, worauf Du Dich so wortreich beziehst. Es gibt bisher praktisch zwei Antworten: Die erste und vollständig richtige stammt von @RotAlge - erst ein erfolgreiches(!) gerichtliches Mahnverfahren hat eine wirkliche Konsequenz für Dich. Alles andere ist nur Geplänkel - sehr nervig aber völlig wirkungslos. (Wobei ich die Briefe nicht wegwerfen, sondern abheften würde; eine Eigenart von mir). Und auf dieses gerichtliche Mahnverfahren lassen sich solche Quälgeister in der Regel nicht ein. Spätestens nach dem Widerspruch des Angeschriebenen befasst sich ein Richter mit den sachlichen Grundlagen der Vorwürfe. Und das könnte in so einem Fall wie Du ihn schilderst ganz schnell negative Folgen für den Antragsteller haben. Vorstellbar wäre eine Ermittlung wegen (versuchten) Betruges. Und das wollen die Spitzbuben vermeiden.

Die zweite Antwort ist so, wie es geschildert wird, faktisch falsch. Sie stammt offenbar von jemanden, der sich noch nie mit Betrügereien und den Klagemöglichkeiten beschäftigt hat. Huch, das warst ja Du.

Übrigens, die Schufa trägt keine Begehrlichkeiten von irgendwelchen wilden Inkassofirmen ein. Sie fordert stets einen Beleg mindestens für ein erfolgreiches gerichtliches Mahnverfahren.

Grüße
Pierre

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…sorry dass ich meine Antwort auf den Beitrag von" @RotAlge" irrtümlich als Kommentar abgesetzt hatte.
Dass die Angelegenheit nicht mit „einfach ignorieren“ der euro collect Schreiben getan ist erkenne ich daran dass ich mittlerweile die 2te Vorladung beim hiesigen Präsidium zur Einvernahme erhalten habe.
Nachdem ich nicht wusste was zu tun ist hatte ich im hiesigen Präsidium um Rat gefragt und dort wurde sofort eine Anzeige wegen Betruges gemäß § 263 StGB und Versuch gem § 22,23 StGB verfasst.
Vom aufnehmenden Beamten war der Rat unbedingt den unberechtigten Forderungen zu widersprechen also auf die Schreiben zu reagieren. Das Verfahren wurde dann an die Staatsanwaltschaft Aachen weitergeleitet und läuft seither.
Gruß PM

Der Lateiner kennt: „actio et reactio“

Reactio:

Actio:

Mit anderen Worten: weil man Dir geraten hat, eine Anzeige zu erstatten, hast Du es auch getan. Daraufhin wird die Staatsanwaltschaft tätig. Die hat weitere Fragen und lässt diese durch die Polizei stellen. Ein ganz normaler Vorgang.

Nun bedeutet „Rat“ aber nicht „Zwang“. Eine Anzeige ist nur eine der möglichen Optionen. Die andere wäre der (für Dich) einfachere Weg: missachten.

Polizisten sind Menschen wie Du und ich. Sie sind im Durchschnitt nur durchschnittlich intelligent und haben nicht „die Weisheit mit Löffeln gefressen“. Mit anderen Worten: nicht immer ist der Ratschlag eines Polizisten der klügste oder gar einzige.

Und den Unterschied zwischen Kommentar und Antwort scheinst Du immer noch nicht verstanden zu haben….

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hallo Pierre,

„actio et reactio“ klingt erstmal gut. Wie soll man aber entscheiden ob einfach wegschmeissen der Mahnung der richtige Weg ist. Ich hab genausowenig die Weisheit mit Löffeln gefressen wie der Kripo Beamte auf der Wache, gehe aber davon aus dass er mehr oder weniger täglich mit kriminellen Machenschaften konfrontiert wird. Im Netz findet man hunderte Einträge zu dem was mir da passiert ist nur eine universal Empfehlung/Lösung nämlich einfach ignorieren und wegschmeissen ist da auch nicht zu finden.