Hallo!
Ich habe mal zwei Fragen zum Thema Kündigung.
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Kann man wegen Krankheit gekündigt werden? Wie oft/lange muss man da
krank sein?
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Gibt es Formvorschriften, wenn ich eine Kündigung schreibe? Darf ich
alles als Begründung rein schreiben (sofern es der Wahrheit
entspricht)?
Vielen Dank!!
Hallo.
- Kann man wegen Krankheit gekündigt werden? Wie oft/lange
muss man da krank sein?
Das sind schon für sich genommen zwei Fragen 
Ja, man kann krankheitsbedingt gekündigt werden. An eine solche Kündigung ist üblicherweise die Forderung geknüpft, dass es sich um eine Krankheit handelt, die
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das Interesse des AG so beeinträchtigt, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar erscheint;
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erheblichen wirtschaftlichen Schaden für den AG verursacht;
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eine negative Zukunftsprognose aufweist, i.e. Fehlzeiten in vergleichbarer oder größerer Höhe auch für die Zukunft erwarten lässt.
Da ist, wie Du sicherlich siehst, eine ganze Menge Gummi drin - deswegen werden auch viele Kündigungsschutzprozesse wegen solcher Kündigungen geführt. Ob die Kriterien von oben mit „und“ oder „oder“ zu verknüpfen sind, ist letzten Endes vor Gericht zu klären. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
- Gibt es Formvorschriften, wenn ich eine Kündigung schreibe?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (das war nicht immer so). Wenn ein BR existiert, muss dieser vor der Kü. gehört werden - ansonsten ist die Kü. unwirksam. Bei Schwerbehinderten ist das Integrationsamt (Versorgungsamt) einzuschalten und so weiter und so mercedes. Es darf nicht jeder dumme August eine Kündigung aussprechen und auch nicht unterschreiben. Näheres siehe http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand….
Darf ich alles als Begründung rein schreiben (sofern es der Wahrheit
entspricht)?
Es wird Dir niemand verwehren können, zu schreiben, dass Du kündigst, weil Du Dich über Deinen Hund geärgert hast - es ist die Frage, ob das jeweils klug ist. Etwas näher an der Praxis : Ein Arbeitnehmer kommt regelmäßig zu spät und ist außerdem seit zwei Jahren die Hälfte der Zeit krank. Wenn Du beides als Kündigungsgrund anführst, nagelst Du Dir ein Ei auf die Schiene, weil das häufige Zuspätkommen ein abmahnfähiger Sachverhalt ist; d.h. ohne vorherige Abmahnung kannst Du i.d.R. deswegen nicht kündigen. Damit steht die gesamte Kündigung auf wackligen Beinen …
Das Thema ist nicht gerade geeignet, um es hier im Forum erschöpfend zu behandeln - na gut, erschöpfend für die Beteiligten schon, aber nicht bezüglich des Inhalts … Selbsttest : Geh mal mit „Kündigung“ ins Archiv, oder auch anschließend in Google.
Gruß Eillicht zu Vensre
Nur mal ergänzend
Huhu!
- Kann man wegen Krankheit gekündigt werden? Wie oft/lange
muss man da
krank sein?
Dazu hat Eillicht ja schon so ziemlich alles geschrieben, was sinnvoll ist.
- Gibt es Formvorschriften, wenn ich eine Kündigung schreibe?
Darf ich
alles als Begründung rein schreiben (sofern es der Wahrheit
entspricht)?
Da ich hier nicht weiß, ob der ArbeitNEHMER oder der ARBEITGEBER gemeint ist, füge ich mal die Sachlage „Kündigung eines ArbeitNEHMERS“ an.
Sie muss schriftlich erfolgen und sollte fristgemäß beim Arbeitgeber (am besten nachweislich) eingehen.
Mehr ist da nicht notwendig.
Gründe müssen übrigens in Kündigungen nicht genannt werden - Ausnahme wären außerordentliche Kündigungen, aber auch da nur dann, wenn der Mitarbeiter danach verlangt!
LG
Guido