Hi,
kommen bestimmt noch bessere Antworten, aber ich kann schon
- Oder muss sie ihrem Ex-Freund ihren Anteil kündigen (und
entsprechend bezahlen)?
das hier ausschliessen. Wie sollte das auch gehen - sie steht ja mit ihrem Ex-noch-Lebensgefährten in keinem Mitverhältnis zueinander. Er ist nicht ihr Vermieter und hat da dementsprechend erstmal nix zwischen.
Wie verhält es sich nun mit folgenden Fragen:
da hab ich mal Google angeschmissen, mit den Suchbegriffen „gemeinsamer Mietvertrag“+„Trennung“ - und siehe da, es wird als allererstes(!) ein Thread vom 12.1. diesen Jahres aus dem Mietrechtsbrett von wer-weiss-was ausgespuckt
Klingt komisch, is aber so. Und da schreibt unser aller Günter zu einer für meine Augen identischen Situation folgendes:
„Der Mietvertrag kann nur von Beiden gekündigt werden. Wenn Deine Mutter auszieht und der Freund bleibt in der Wohnung und der Vermieter stimmt einer Aufhebung des Vertrages nicht zu, haftete Deine Mutter.“
/t/trennung-vom-freund-gemeinsamer-mietvertrag/19379…
Wenn ihr Freund nicht raus will, hat sie ein Problem - dann kommt’s wohl drauf an, wie der Vermieter sich verhält. Aber ich gehe mal davon aus, daß das ohne großen Stress möglich ist.
- Wie verhält es sich mit der Kaution? Sie ist sich nicht
mehr sicher, ob sie die seinerzeit nicht sogar ganz getragen
hat (weiß aber, dass es ihre Schuld ist, dass sie es nicht
mehr weiß und auch keine Belege hat). Kann sie ihren Anteil
(ausgehend von der Hälfte) nun vom Freund oder vom Vermieter
zurückfordern?
Ohne Beleg wohl eher nicht. Aber der Vermieter wird ja irgendeine Form von Quittung ausgestellt haben - im Zweifel gilt der Name, der da draufsteht. Je nachdem, wie das bezahlt wurde, bei mir ist’s ein Sparbuch auf meinen Namen, bei Überweisungen der Name des Kontoinhabers. Ohne Beleg zurückfordern, also ohne ihren Namen irgendwo - wie soll das gehen?
Gruß,
Malte.