Kündigung eine partnerschaftlichen WG ?

Was der Anwalt vor Ort sagt:
Bei einer nichtehleichen Lebensgemeinschaft besteht im Fall des Zusammenlebens ein mündlicher Mietvertrag.
Ob Mietzahlungen geflossen sind, oder nicht, ist hierbei unerheblich.
Ich muss mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Ich darf sie nicht „obdachlos“ machen, also ausschließen…
Falls sie nicht „freiwillig“ auszieht bleibt mir nur eine Räumungsklage - die ich wiederrum bezahlen muss.

Gruß Peterleh