Kündigung meiner Arbeit - Fristgerecht - Einschreiben im Postfach

Aber was zur Hölle hält Dich eigentlich davon ab, dass Du das Schreiben nochmal persönlich hinbringst? Dann kannste Dir den Eingang auch persönlich bestätigen lassen… Und unter uns Betschwestern: sowas ist ne gewisse Genugtuung :slight_smile:

Ich werde „vermutlich“ meine Gründe haben, sonst hätt ich hier nicht gefragt. Und warum Genugtuung? Ich finde es sogar schade, dass ich da - eben auch aus bestimmten Gründen - kündigen musste.

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Na dann entschuldige vielmals…

Hallo,

das hier

ist so pauschal völliger Quatsch.
Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ergeht immer an den Arbeitgeber, der im Arbeitsvertrag angegeben ist. Das ist idR eine Firma, also eine juristische Person - egal, wer tatsächlich dann die Einstellung vorgenommen hat.
( … sagt mein persönlicher Arbeitsrechtsexperte)
Alberca

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Wenn es sich um ein Übergabe-Einschreiben handelt, bedeutet der Text „Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde am 15.10.2019 zur Abholung bereitgelegt.“ aber, dass nur eine Benachrichtigung in das Postfach gelegt wurde. Und dann gilt das Einschreiben noch nicht als zugegangen, sondern erst, wenn die das dann auch abholen.

Übrigens steht da noch: „Wenn Einschreiben an Empfänger adressiert sind, die ein Postfach besitzen, werden die Sendungen grundsätzlich über das Postfach des Empfängers zugestellt, egal ob sie an das Postfach, oder die Hausanschrift des Empfängers adressiert wurden.“

Und das sollten sie dann eben auch zeitnah tun, sonst darf man von „Zugangsvereitelung“ sprechen - zu Lasten des Nicht-Abholers.

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Außerdem, auch im Zusammenhang mit

Ich als Absender MUSS nicht wissen, dass der Empfänger ein Postfach hat, wenn ich an die Hausanschrift adressiere, also kann das auch zu meinem Nachteil ausgelegt werden, wenn der Empfänger sein Postfach nicht zeitnah leert.

Hallo!

Großer Fehler! Wenn du ein Einschreiben mit Rückschein verwendet hast, reicht die Zustellbenachrichtigung nicht aus, um den Zugang zu gewährleisten. Es gibt zwar auch abweichende Rechtsprechung dazu, aber daruf würde ich mich nicht verlassen.

Deswegen schickt man solche Schreiben nie als Einschreiben/ Rückschein sondern als Einwurfeinschreiben.

Also nochmal schicken, diesmal selbst überbringen, per Bote überbringen lassen oder per Einwurfeinschreiben schicken oder per Telefax mit Übertragungsprotokoll senden.

Schöne Grüße!

Nicht ganz.
Siehe das von mir verlinkte Urteil.

Ich sehe keinen Grund, diesen Grundsatz nicht auch auf das Postfach anzuwenden.

Wenn eine große Firma ein Postfach unterhält und ein Brief automatisch dort abgelegt wird (obwohl er an die Hausadresse adressiert war), dann sollte er dann als „zugegangen“ gelten, wenn auf Grund der üblichen Gepflogenheiten mit einer Abholung der Post zu rechnen ist.

Ich halte es für üblich, dass eine Firma werktäglich, aber ohne Samstage und „Brückentage“, das Postfach leert. Wenn der Abholer die Benachrichtung über das Einschreiben abholt und ignoriert, ist das nicht mehr das Problem des Absenders.

Eine Firma kann z.B. einem Mitarbeiter wirksam kündigen, obwohl sie weiß, dass derjenige im Urlaub ist.
Wenn der Brief am Montag Morgen in den Kasten geworfen wurde, gilt er als am Montag zugestellt. Wenn er erst am Abend des Montags eingelegt wurde, ist eine Leerung des Kastens am Abend nicht als üblich anzusehen und der Zugang verschiebt sich auf den Dienstag.

Ich bin kein Jurist, aber so verstehe ich zumindest die Aussagen in diesem Urteil:
https://lexetius.com/2012,3253

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Dem widerspreche ich ja gar nicht (und allem anderen), nur habe ich schon ziemlich oft gelesen, dass Einschreib-Briefe, von denen nur eine Benachrichtigung im Briefkasten liegt, eben erst dann als zugestellt gelten, wenn der Empfänger sie vom Postshop abgeholt hat.

Da lag ja wahrscheinlich kein Brief im Postfach, sondern nur eine Benachrichtigung darüber, dass der Brief am Schalter abgeholt werden kann.

Vielen Dank noch mal allen, die sich die Zeit nahmen, mir zu helfen. Das meiste war doch eher beruhigend, wie ich finde.
Heute kam die Meldung im Sendungsstatus: Die Sendung wurde am 16.10.2019 ausgeliefert. Also alles in Ordnung :blush:

(Und dazu eine sehr liebe Mail meiner Chefin, weil manche immer gleich davon ausgehen, eine Kündigung muss aus Unzufriedenheit o. ä. entschieden werden bzw. AG sind grundsätzlich böse :confused: - wenn ich z. B. lese, die Kündigung persönlich abzugeben wäre eine Genugtuung u. ä. . Mir ist die Entscheidung sehr, serh schwer gefallen und ich bin traurig, dass ich kündigen musste, weil die Kollegen durchweg sehr toll waren :frowning: )

Schönen Abend allen zusammen :slight_smile:

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Vielleicht fehlt Dir die Phantasie, die Empathie oder sonst was, Dir eine solche Situation vorzustellen. Direkte Vorgesetzte muss nicht gleich Chefin des Unternehmens sein etc.
Ich hoffe für Dich, dass Du nicht in eine solche verzwickte Situation kommst.
Meine Vorgesetzte hat mir in ihrer Mail , dass sie Verständnis für mein Vorgehen hat, Und wenn es wieder möglich sein sollte, möchten wir uns auch persönlich treffen.
Sowas gibt es.

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sind in diesem Fall die vage angedeuteten, aber dann doch nicht konkret geschilderten Umstände. Etwas halb oder ein wenig zu sagen, ist generell ungünstig, weil es unweigerlich beim Empfänger dazu führt, dass sein Geist (ob er will oder nicht) die Andeutungen zu etwas Ganzem erweitern und zusammenführen will.

Aber sei’s drum: Du hast ziemlich ungeschickt agiert, es ist alles noch mal gut gegangen, und es bleibt offen, ob Du so was das nächste Mal besser machen wirst.

Viel Glück!

MM

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[quote=„lulamae, post:34, topic:9458178“]

Und ich hoffe für Dich, dass Du bei zukünftigen Kündigungen den korrekten Weg gehen kannst.

Sachen gibt’s, die gibt’s gar nicht!

Alles Gute!

Beitrag editiert - MOD:X_Strom

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Es gehen die Umstände der Kündigung schlicht und einfach niemanden hier etwas an und die Frage nach der Zustellung war sehr klar gestellt worden.

Beitrag editiert - MOD:X_Strom

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Wir haben da also jemanden, der auf sehr ungeschickte Art kündigt und wo zum Glück dann doch noch alles gut geht. Was ich versucht habe, der Fragestellerin zu vermitteln sind Dinge, die sie bei möglichen zukünftigen Kündigungen anders machen könnte. Denn letzten Endes: die schlaflosen Nächte (und es war ja zumindest wichtig genug, hier nachzufragen) hatte nur sie und sowas möchte man doch nicht haben! Darum war mein Ansinnen, ihr klar zu machen, dass es da durchaus klügere Wege für Kündigungen gibt (und manches davon hab ich auf die harte Tour lernen müssen). Schade, wenn das „empathielos“ und was sonst noch angeführt wurde ankommt. Manchmal hat man halt das Gefühl, dass die wirklich und ehrlich gut gemeinte Kritik so gar nicht ankommt und dann greift man halt zu deutlichen Worten. Aber so oder so: diese Kündigung hat geklappt und vielleicht braucht sie auch nie mehr zu kündigen…

Beitrag editiert - MOD:X_Strom

Wegen zunehmend abschweifender Beiträge bleibt dieser Thread zunächst einmal geschlossen

Ich habe nun einige Beiträge bearbeitet und wieder sichtbar gemacht.

Ich werde das Thema nun wieder öffnen.

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Das war ganz offensichtlich ein Fehler von mir

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