Kündigung rechtmäßig?

Hallo.

Also selbst der Verweis auf einen Tarifvertrag würde nichts
nützen? Es müßte explizit in dem ihr ausgehändigten Exemplar
stehen?

Ja.

– Das ist falsch! Die Anwendung des TV reicht aus, wenn dort das Recht auf Kü befristeter AV vor Fristablauf eingeräumt wird.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
eine Freundin hat heute abend ihre Kündigung erhalten,
zusammen mit einer weiteren Kollegin. Grund: wirtschaftliche
Verhältnisse, der Arztpraxis geht es schlecht.

Sie hat in dieser Praxis von 99-02 ihre Ausbildung zur
Zahnarzthelferin absolviert und ist danach im Sommer 2002
nahtlos mit einem Zeitvertrag über 2 Jahre übernommen worden.
Die ebenfalls gekündigte Kollegin ist zum gleichen Zeitpunkt
von extern neu eingestellt worden. Außer den beiden arbeiten
in der Gemeinschaftspraxis 3 ausgelernte Kräfte und 2
Auszubildende (1. Jahr und 2. Jahr).
Beide wurden heute um fünf vor sechs ins Büro gebeten und zum
30.4. gekündigt; bis dahin sind sie vom Dienst freigestellt.

Meine Fragen:

  1. in ihrem AV scheint nichts Gesondertes zur Kündigungsfrist
    zu stehen - sind 4 Wochen rechtens? Inwieweit wird die
    Ausbildungszeit dabei mit gerechnet?
  2. besteht Anspruch auf eine Abfindung oder dergleichen?
    Immerhin arbeitet sie inklusive Ausbildung fast 4 Jahre dort.

Was würdet ihr raten, wie am besten weiter vorzugehen ist?

Hallo Claus.

Das ist mir hier alles zu unübersichtlich, daher noch einmal ohne groß auf die anderen Beiträge einzugehen…:o)

Vielleicht beantwortest Du mir ein paar Fragen:
1.) Wie alt ist Deine Freundin?
2.) Ist Deine Freundin in der Gewerkschaft? Ist der AG im Verband? Ist die Geltung eines TV arbeitsvertraglich vereinbart worden?
3.) Habe ich das korrekt verfolgt, daß sie befristet eingestellt wurde und eine Kü vor Befristungsablauf nicht vereinbart wurde?
4.) Es ist ziemlich unerheblich, ob die anderen AN „ausgelernt“ sind. Wichtiger ist, ob sie Vollzeit oder Teilzeitmäßig angestellt sind. Also verrate mir doch bitte (ohne Azubis) noch einmal genau, wer dort noch arbeitet und wie hoch jeweils die wöchentliche Stundenzahl der Angestellten ist.
5.) (Zu) Wann hat die andere Kollegin gekündigt?

So, glaube, ich hab nix vergessen…:o)

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Also selbst der Verweis auf einen Tarifvertrag würde nichts
nützen? Es müßte explizit in dem ihr ausgehändigten Exemplar
stehen?

Ja.

– Das ist falsch! Die Anwendung des TV reicht aus, wenn dort
das Recht auf Kü befristeter AV vor Fristablauf eingeräumt
wird.

Wenn ihr Vertrag an den Tarifvertrag angelehnt ist, dann ja. Sonst nicht.

Gruß
Xelya

Also selbst der Verweis auf einen Tarifvertrag würde nichts
nützen? Es müßte explizit in dem ihr ausgehändigten Exemplar
stehen?

Ja.

– Das ist falsch! Die Anwendung des TV reicht aus, wenn dort
das Recht auf Kü befristeter AV vor Fristablauf eingeräumt
wird.

Wenn ihr Vertrag an den Tarifvertrag angelehnt ist, dann ja.
Sonst nicht.

Gruß

Hallo Xelya.

Ähm, was wäre denn der „Verweis“ im AV auf die Geltung des TV anderes als die „Anlehnung“ des AV an den TV?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

– Das ist falsch! Die Anwendung des TV reicht aus, wenn dort
das Recht auf Kü befristeter AV vor Fristablauf eingeräumt
wird.

Wenn ihr Vertrag an den Tarifvertrag angelehnt ist, dann ja.
Sonst nicht.

Ähm, was wäre denn der „Verweis“ im AV auf die Geltung des TV
anderes als die „Anlehnung“ des AV an den TV?

Nichts. Ich habe in deinem vorigen posting dann wohl nicht so ganz den Hinweis auf den Verweis (bzgl. TV) erkannt. Was ich meinte ist, dass der Verweis bzw. die Anlehnung an den TV im Vertrag stehen muss. Klarer jetzt?

Gruß
X.