Kündigung und Hartz 4

Natürlich. Die Unternehmen suchen immer „bis gestern“. Aber wenn man genau Dich für diese Stelle haben will, dann wartet man auch. So blöd sind die Firmen ja auch nicht, dass die nicht wüssten, dass Arbeitnehmer auch Kündigungsfristen haben :wink: Die schreiben halt mal ihre Wünsche in die Ausschreibung rein und notfalls wird aber gewartet. Wenn ich mich richtig erinnere reden wir von einem Wald-und-Wiesen-Bürojob können die Unternehmen ihren Bedarf durchaus gut kalkulieren und haben die Möglichkeit zu warten.

Also schreib mal ein paar Bewerbungen und guck mal was rauskommt.

Davon abgesehen: wenn ein Unternehmen (remember: wir haben Fachkräftemangel!) mich nur sofort einstellt nicht jedoch nach Ablauf meiner Kündigungsfrist, dann überlege ich durchaus, ob ich dort arbeiten will. Denn wenn die meine Einstellung so kurzfristig planen, fliege ich dann bei der nächsten Flaute auch direkt wieder raus?

Und wie gesagt: es gibt immer die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags, denn die Erfahrung zeigt ja auch, dass so ein „Kündigungswunsch“ durchaus auf Beidseitigkeit beruht. Also wenn Du in dem Job unzufrieden bist, ist in den seltensten Fällen Dein Arbeitgeber hellauf begeistert von Dir und Deiner Arbeit.

Ob sich das mit der von @Pierre geschilderten Klage so schlau ist weiß ich in der Tat nicht. Ich bin sicher, dass er recht hat, dass Du erfolgreich dagegen klagen könntest. Aber: das kostet Zeit, Geld und Nerven. Und ich weiß nicht ob’s bei einem neuen Arbeitgeber so gut ankäme, wenn Du sagtest „Ja, ich verklage mal eben meinen alten Arbeitgeber, damit ich ein paar Wochen vorher bei Euch anfangen kann. Haltet mir solange mal den Vertrag offen, ich weiß ja noch nicht zu welchem Termin ich dann wirklich gehen darf.“ Die Situation von Pierre ist da ne etwas andere, da geht’s um ne Vertragsveränderung in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, da kann man sowas bei Bedarf in aller Ruhe ausfechten.

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Ich betone nochmals: ich bin ein Laie im Recht. Vielleicht können @anon76290024, @Albarracin oder @Guenter_Czauderna meine Ausführungen bestätigen bzw. richtigstellen.

Nach meinem Verständnis würde man eine Kündigung mit Frist gemäß §622 BGB abgeben. Anschließend wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Diskussion kommen. Wenn der Arbeitgeber nicht völlig dusselig ist, wird er die Argumentation verstehen und die Kündigung akzeptieren. Wenn nicht, wird es wahrscheinlich auf eine Klage und damit auf eine Entscheidung eines Richters hinauslaufen.

Es kann aber im Arbeitsvertrag bei einem solchen Verweis auf die gesetzlichen Kündigungsfristen zusätzlich vereinbart werden, dass die Verlängerung der Kündigungsfristen für den Arbeitgeber ab 2 Jahre Beschäftigung auch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer gelten sollen (sog. Gleichstellungsabrede) – es ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob dies hinreichend deutlich und wirksam formuliert wurde, da die Anforderungen der Rechtsprechung an dieser Stelle hoch sind.
Quelle

Ich betone nochmals: ich kann und will keine Rechtsberatung abgeben - eine verbindliche Rechtsberatung kann nur ein Anwalt liefern. Meine Aussagen beruhen nur auf meiner Erfahrung, meinem angelesenen Halbwissen und der Informationen, die Du hier bisher preisgegeben hast.

Nachtrag: wenn der AG nicht völlig dusselig ist, kann man mit ihm wahrscheinlich auch vorher reden und er erkennt, dass die Regelung im Vertrag unwirksam ist. Und letzten Endes gibt es natürlich auch noch den „Aufhebungsvertrag“. In dem einigen sich beide Parteien einvernehmlich den Arbeitsvertrag vorzeitig zu beenden. Das kann dann auch gerne zu „sofort“ sein.

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Passt schon. Ich bin eh nicht der Typ der eventuell gleich mit dem Anwalt kommt. Ich kann ja wenn ich was gefunden habe mal einen Aufhebungsvertrag vorschlagen…

Das schreibst dann direkt in die Kündigung rein. Du kündigst frist- und formgerecht zum regulären Termin bittest jedoch aus persönlichen Gründen, den Vertrag bereits zum Wunschtermin zu beenden.

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Das kann nicht sein.

Es ist ganz und gar unmöglich, dass Du Erfahrung mit gegenwärtigen und zukünftigen Dingen gemacht hast. Erfahrungen beziehen sich immer auf die Vergangenheit.

Schöne Grüße

MM

ja hab auch nix anderes behauptet. Klar beziehen sich meine Erfahrungen auf vergangene Bewerbungsprozesse.

Letztendes ist das auch jetzt wuarscht… da ich mich jetzt schon entschieden habe, das ich mich aus meiner aktuellen Stelle bewerben werde ohne zu kündigen.

Hallo @Pierre,

da muß man tatsächlich einiges gerade rücken.

Nach dem geschilderten Sachverhalt muß ein AN die verlängerte Kündigungsfrist akzeptieren. Verlängerte Kündigungsfristen sind gem. § 622 Abs. 5 Satz 3 grundsätzlich zulässig, wenn sie für beide Seiten gelten. Das nennt sich dann „Gleichbehandlungsabrede“ (ErfK, Müller-Glöge, § 622 BGB Rn 40).

Wenn fristgerecht gekündigt wird, hat der AG diese Kündigung hinzunehmen. Da läuft dann auch nichts

hinaus.

Woher Deine Quelle die 2-Jahres-Frist

nimmt, ist für mich schleierhaft.

@anon87157467: § Monate Kündigungsfrist zum Monatsende sind auch in Verwaltungsberufen völlig normal. Wenn Du eine entsprechende qualifizierte Ausbildung hast, werden Arbeitgeber diese idR auch abwarten.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo,

Du solltest nicht Äpfel und Birnen vergleichen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gelten z.T. besondere gesetzliche Regeln.

&Tschüß
Wolfgang

Du bist mittlerweile so weit vom Ausgangsposting entfernt, dass du dir die lange Antwort hättest dir sparen können. Willst du über befristete Verträge philosophieren, mach dir einen eigenen Thread auf. Hier war NIRGENDS die Rede von befristeten Arbeitsverträgen, bevor du das ins Gespräch gebracht hast. :woman_facepalming:

Warum so hartherzig und abweisend, wenn es doch nur um eine mögliche Lösung dahingehend geht, für den AG den vorzeitigen Verlust eines MA, und für TE das Risiko einer Sperre beim ALG 1 zu vermeiden?

Manchmal kann es halt sinnvoll sein, nach alternativen Lösungen statt harter Schnitte zu suchen.

Mögliche Lösung:

Bitte um eine Reduktion der Arbeitszeit auf TZ, damit zumindest als Minijob erst mal anderweitig Fühler gestreckt werden könnten.

Hallo,

Deine Schwurbeleien können nun mal nicht darüber hinwegtäuschen, daß Du nichts Substantielles zur Lösung des im UP geschilderten Problems beitragen konntest und rechtlich den Threadstarter eher in die Irre geführt hast.

Und gegen einvernehmliche Lösungen

habe ich an keiner Stelle irgendeine Silbe geschrieben.

&tschüß
Wolfgang

Auch an Dich die Frage, warum so hart, herzlos und nicht offen für alternative Übergänge?

Warum beim bisherigen AG nicht erst mal nur um Reduktion der Arbeitszeit z.B. von Voll- / auf Teilzeit bitten, damit neue Wege über Minijob auslotbar wären?

Und „Geschwurbel“ ist echt sehr herablassend gegenüber der Eröffnung alternativer Lösungsmöglichkeiten für das Problem von TE.

Ich hatte den nicht auf dem Schirm, habe jetzt aber nochmal nachgeschaut und mich daran erinnert, dass ich das seinerzeit auch gelesen habe. Du hast da zwar geschrieben „Aufgrund einer Behinderung arbeite ich auch nur 30 Stunden“, aber auch dort nicht erwähnt, ob du als schwerbehindert (oder zumindest gleichgestellt) bist. Aktuell ist das auch irrelevant, könnte aber relevant werden, falls dir im jetzigen oder einen künftigen Job gekündigt werden soll. Das wollte ich nur erwähnt haben.

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Er hat geschrieben

Außerdem hat er geschrieben, dass er zu wenig verdient. Zu welchem Zweck soll er seine Stunden noch weiter reduzieren, damit er noch weniger verdient? :roll_eyes:

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Hallo,

bei ca. 40 Posts in 2 Tagen (hast Du soooviel Langeweile?) kann man ja schon mal den Überblick verlieren.

Falls es Dir entgangen ist: Der Threadstarter hat eine (nach Beantwortung von Rückfragen) klare arbeitsrechtliche Frage gestellt. Deine „Antwort“ hatte rechtlich überhaupt nichts mit der Ursprungsfrage zu tun, sondern spekulierte mit irgendwelchen alternativen Sachverhalten, die aber nicht übertragbar waren und sind.

Weil ich mir erlaube, Unsinn als Unsinn zu bezeichnen

Deine „Lösung“ hat nun mal nichts mit dem geschilderten Sachverhalt zu tun.

Wie weit ist es von völlig realitätsfremden „alternativen Übergängen“ zu „alternativen Fakten“?

Wie kommst Du dazu, TZ-Arbeit mit Mini-Job gleichzusetzen? Und was soll das dem Threadstarter bringen außer Einkommensverlust?

Und

ist mE ein passender Begriff für sinnfreies Plappern (auch via Tastatur) ohne wirklichen Problemlösungsansatz, der nicht nur Vermutungen, sondern Fakten zur Grundlage hat.

Und damit bin ich aus diesem Thread `raus.

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Bleiben wir lieber mal dabei, denn auch ich bin invalid.

sollte „giltst“ heißen.

Ach noch etwas…

Schon erstaunlich, da noch nicht mal zwischen hochfrequentierten Fragen an Wochenenden hier unterscheiden zu wollen, von denen zwei Threds, die sogar meine eigenen Fragen waren.

Auf eigene Fragen und mit eigenen Antworten sehr aktiven Threads bleibt man nun mal zumindest so weit als möglich direkt am Ball.

Nehmen und geben wie möglich auch in einem Forum.

&tschüss

Willst Du mir hier eine Sache ans Bein heften, oder verstehst Du was ich schrieb?
Oder darf man solche Alternativen hier nicht nennen?

Er / Sie hat ja nicht geschrieben, ob es evtl. eine besondere Höchstbeschäftigungszeit indivduell geben könnte. Weniger bei Arbeitgeber A schafft aber mehr Spielraum für mögliche Einsprünge bei einem anderen AG.