Kündigungsschutz für Schwangere

da meldet sich doch der BerndW *gggg
Hi Leolo!

An sich hast du ja völlig Recht und schwangere sollen auch vollen Schutz haben, doch ist hier schliesslich der Unterschied, das sie VORHER schwanger war und vermutlich mind. im dritten Monat. Dann eine Arbeit anzunehmen die Schwangere nicht ausführen dürfen und direkt in Mutterschutz zu gehen ist schon was anderes als der „normale Mutterschutz“, gelle (zumal sie mit gefährlichen Stoffen in Verbindung gerät).

Deswegen ja auch der von mir geäusserte Verdacht (!), das sie ohne die Schwangerschaft evtl.gar net ne Arbeit gesucht hätte…muss net stimmen, aber die Chance ist sehr hoch ;o)

Bernd
P.S.: Das Schwangeren gesetzlich das Lügen erlaubt wird is aber nu wirklich ne Farce ;o)

– Very nett. Hast Du nicht kürzlich noch diesen Zwist mit
BerndW ausgetragen? Insbesondere Deine Argumentation, er könne
im Gegensatz zu Dir nicht sachlich bleiben, sehe ich in einem
ganz anderen Licht. (Solltest Du das nicht gewesen sein,
entschuldige meine falsche „Verdächtigung“). Einer schwangeren
Frau, die Du gar nicht kennst, die Pest an den Hals zu
wünschen ist ja so total sachlich.

LOL…bin ich nicht der einzige der das gemerkt hat *ggg

Hallo.

An sich hast du ja völlig Recht und schwangere sollen auch
vollen Schutz haben, doch ist hier schliesslich der
Unterschied, das sie VORHER schwanger war und vermutlich mind.
im dritten Monat. Dann eine Arbeit anzunehmen die Schwangere
nicht ausführen dürfen und direkt in Mutterschutz zu gehen ist
schon was anderes als der „normale Mutterschutz“, gelle (zumal
sie mit gefährlichen Stoffen in Verbindung gerät).

– Naja, ich verstehe ja schon, worauf alle hinauswollen und: ja, jedes Gesetz zum Schutze einer Gruppe hat auch Schlupflöcher und bietet die Möglichkeit es sinnentfremdet anzuwenden. Kann man ewig drüber philosophieren, aber man sollte schon einen prinzipiellen Standpunkt vertreten. Nichts desto trotz muß mir irgendwann einmal jemand erklären, warum eine Frau, die schwanger den Job annimmt schlecht ist und einer Frau, die während des Jobs schwanger wird, dies zumeist nicht angelastet wird. Eigentlich sollte der AG hier doch froh sein. Immerhin hat er scheinbar drei Monate Beschäftigungsverbot „gespart“… Da wäre doch eher eine Prämie fällig :o) Und warum geht sie eigentlich „direkt in den Mutterschutz“? Entbindung im vierten Monat? Whaow! Das hast Du aber nicht aus der BLÖD, oder? :o)

Deswegen ja auch der von mir geäusserte Verdacht (!), das sie
ohne die Schwangerschaft evtl.gar net ne Arbeit gesucht
hätte…muss net stimmen, aber die Chance ist sehr hoch ;o)

– Warum ist die Chance hoch? Daß die gute Frau gar nicht mehr beschäftigt werden kann, ist auch erst einmal eine Behauptung, die generell so sicherlich nicht korrekt ist. Inwieweit das MuSchG hier die Möglichkeiten einschränkt, sollte doch erst mal geprüft werden. Ich behaupte mal, daß jemand der in seine AV noch meint, aufnehmen zu dürfen, daß Schwangerschaft zur Kü führt, hat sich auch diesbezüglich nicht fundiert informiert. Aber, vielleicht holt er das zum Beispiel hier einmal nach:
http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Mer…
Zudem sollte er sich mal Gedanken darüber machen, den Schwangerschaft-gleich-Kündigung-Passus aus dem AV zu streichen und zukünftig (falls dem nicht so ist) vertraglich sein Direktionsrecht etwas auszuweiten (evtl allgemeinverbindlichen TV beachten), um im Falle der Schwangerschaft zumutbare Arbeiten zuzuweisen und die Arbeitskraft sinnvoll und von mir aus auch gewinnorientiert zu nutzen. Daß eine Schwangere in einer Reinigungsfirma generell nicht einzusetzen ist, halte ich für baren Unsinn (was vermutlich auch daran liegt, daß ich ein wenig Erfahrung auf dem Buckel habe…).

P.S.: Das Schwangeren gesetzlich das Lügen erlaubt wird is
aber nu wirklich ne Farce ;o)

– Ach? Wußte ich gar nicht. Ich dachte immer, daß nicht den Schwangeren das Lügen erlaubt , sondern den AG das Fragen verboten ist. Das ist eben das typische Verkehren der Realität und der Rechtssprechung um seinen falschen Standpunkt polemisch zu unterstreichen. Man klagt also die Person an, die Ihre Rechte wahrgenommen hat, die Ihr jemand anderes nehmen wollte. Wie ist das bei Schwulen und Lesben? Bei Parteimitgliedern? Ist das da für Dich auch eine Farce? Daß Diskriminierung von der Rechtssprechung nicht toleriert wird, find ich persönlich nachvollziehbar und korrekt. Zu guter Letzt hört man als Sahnestück dann immer, wie die „lügenden“ Schwangeren darauf verwiesen werden, daß sie durch Ihre „Unehrlichkeit“ das AV schon im Vorfeld nachhaltig erschüttert haben. So macht man aus Opfern wieder mal Täter. Nicht die Schwangere, der Schwule, die Lesbe, das Parteimitglied, das Gewerkschaftsmitglied, etc etc zerstören durch die „Notlüge“ das Arbeitsklima, sondern der AG zerstört es durch Intoleranz.

Gruß,
LeoLo

Tach auch!

Ich finde es imer wieder abenteuerlich und herrlich
gefährlich, was „Experten“ hier so alles für Müll von sich
geben!

no comment…

Du musst die Mitarbeiterin (unbedingt korrekt, hierzu vom
Anwalt beraten lassen, ca. 70% aller Abmahnung weisen
Formmängel auf und sind daher unwirksam) 3 mal abmahnen,
solnage sie noch in der Firma ist. Bleibt zu hoffen, dass sie
hierzu Anlass bietet.

Woher Du diesen geistigen D++++++ll hast, interessiert mich
ernsthaft!

Würdest Du freundlich(!) fragen, könnte ich freundlich antworten.

Wenn ich mit drei Abmahnungen vor’s Gericht gehe,
habe ich vermutlich echte Probleme, dem Richter die
Ernsthaftigkeit der Abmahnungen klar zu machen! Soll heißen:
Drei mal abmahnen ist nicht nür Blödsinn, sondern auch zu
viel!

Das sind alles reine Praxiserfahrungen.
Die Zahl 3 der Abmahnungen ist arbeitsrechtliches Grundwissen.

Sei vorsichtig mit der Verschlechterung ihrer
Arbeitsbedingungen, Mobbing o.ä., um sie aus der Firma zu
„ekeln“. Schwangere geniessen einen besonderen Schutz und, mal
ganz ehrlich, Du möchtest sicherlich keine Gesundheitsschäden
bei ihr in Kauf nehmen, auch wenn sie Dich beschissen hat,
richtig?

Hierzu sage ich nichts - das hat Leo schon getan

Ganz allgemein: ein Bekannter von mir, Gynäkologe, hat derzeit
5 Arzthelferinnen. 4 davon im Mutterschftsurlaub. Muss er sie
alle wieder einstellen, ist die Praxis pleite.

Bei 5 Mitarbeiterinnen ist es kein Problem, sich der ein oder
anderen nach Wiedereinstellung zu entledigen - erst ab 6
greift das KSchG

Falsch, das Mutterschutzgesetz greift auch ab einer Mitarbeiterin bereits und es ist keineswegs so, dass in diesem land in Firmen mit unter 6 MA eine Hire-and-Fire-Pholosophie gefahren werden kann.
Ferner hat er 6 Mitarbeiter.

Grüße,

Mathias

Hi!

Da bist Du klassisch gelinkt worden.

– Immer wieder interessant, zu sehen, daß
ausschließlich bei der widerrechtlichen Beantwortung
der Frage nach einer Schwangerschaft von „gelinkt“ und
„Betrug“ und so weiter gesprochen wird. Hätte er gefragt, ob
sie CDU wählt, in der Gewerkschaft ist oder ob sie lesbisch
ist und sie hätte gelogen, würde wohl keiner auf die
Barrikaden gehen…

Gerade die Frage nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit sollte unbedingt erlaubt sein!
Auch hier würde ich natürlich auf die Barrikaden gehen, bislang habe ich es immer geschafft, meinen Bereich „gewerkschafterfrei“ zu halten.

Du hast keine Chance, auf Einstellungsbetrug zu gehen, auf
unzulässige Fragen hin darf der Kandidat lügen.

– Ich dachte immer (hier) „sein gutes Recht ausüben“ und
(vorher) „jemanden klassisch linken“ wäre etwas
unterschiedliches.

Nein, natürlioch ist hier die Ausübungen des „Rechtes“ legal und trotzdem „link“. Das ist wohl ähnlich wie beim Gebrauchtwagenhandel das „Bastlerfahrzeug“… :wink:

Du musst die Mitarbeiterin (unbedingt korrekt, hierzu vom
Anwalt beraten lassen, ca. 70% aller Abmahnung weisen
Formmängel auf und sind daher unwirksam) 3 mal abmahnen,
solnage sie noch in der Firma ist.

– Drei mal abmahnen, ist totaler Unsinn! Ein
Arbeitsrechtmärchen. In der Bundesliga gibt’s bei drei Ecken
auch keinen Elfer. Es ist erst einmal völlig schnurz, ob eine,
zwei, drei oder sogar keine Abmahnung ausgesprochen wurde.
Entscheidend ist die Schwere und die Art der Verfehlung.

Aus meiner Praxis in diesen Fragen heraus darf ich behaupten, dass eine Abmahnung schon aus sehr „krassen“ Gründen erfolgt sein muss, so dass sie allein für eine Kündigung ausreicht.
Üblicherweise sind 3 „normale“ Abmahnungen nötig.
Mag ja sein, dass Du hier andere Erfahrungen gemacht hast. Die Sache jedoch als „Märchen“ abzutun, ist für unseren nachfrager hier gefährlich.

Bleibt zu hoffen, dass sie
hierzu Anlass bietet.

– Very nett. Hast Du nicht kürzlich noch diesen Zwist mit
BerndW ausgetragen? Insbesondere Deine Argumentation, er könne
im Gegensatz zu Dir nicht sachlich bleiben, sehe ich in einem
ganz anderen Licht. (Solltest Du das nicht gewesen sein,
entschuldige meine falsche „Verdächtigung“).

1.) Bernd W ist selten sachich.
2.) Es ist möglich dass ich das war
3.) Ich weiss es nicht mehr
4.) Was ist an meiner obigen Aussage „unsachlich“? Die Dame hat aus moralischer Sicht einen einwandfrien Einstellungsbetrug begangen. Daher darf man hoffen, dass sie einen Anlass bietet, sie wieder loszuwerden. „Unsachlich“ oder gar „ungesetzlich“ wäre es nur gewesen, wenn ich empfohlen hätte, einen Anlass zu konstruieren.

Einer schwangeren
Frau, die Du gar nicht kennst, die Pest an den Hals zu
wünschen ist ja so total sachlich.

Das mache ich keineswegs. Ich habe auf eine Frage geantwortet.
Es ist zwar immer wieder diese wirklich unsachliche Aussage in der Diskussion zu finden, man wäre ja so gemein zu der armen Schwangeren. Richtiger wird das damit freilich nicht, denn die Dame ist mit unlauteren Motiven an die Sache herangegangen. Wenn diese in zeiten von Frauenquoten und Gleichberechtigungskrieg auch vor dem gesetz legalisiert worden ist, so ist ein solches Verhalten dennoch inakzeptabel und lässt weitere Unehrlichkeiten bei der Kandidatin befürchten.

Sei vorsichtig mit der Verschlechterung ihrer
Arbeitsbedingungen, Mobbing o.ä., um sie aus der Firma zu
„ekeln“. Schwangere geniessen einen besonderen Schutz und, mal
ganz ehrlich, Du möchtest sicherlich keine Gesundheitsschäden
bei ihr in Kauf nehmen,

– Na, hier sind wir tatsächlich beide der Meinung, daß Du
einen klugen Rat gegeben hast.

Natürlich. Nur weil sich jemand ungebührlich verhält, muss man es ihm/ihr nicht mit gleicher Münze heimzahlen bzw. den menschen gefährden.
Das ist gar keine Frage und Spitzen in dieser Richtung kannst Du Dir getrost sparen.

Ganz allgemein: ein Bekannter von mir, Gynäkologe, hat derzeit
5 Arzthelferinnen. 4 davon im Mutterschftsurlaub. Muss er sie
alle wieder einstellen, ist die Praxis pleite.

Was für ein Schwachsinn! Das ist polemisches
Stammtischgerede auf Bi.d-Niveau! Kein AG in D wird gezwungen,
mehr Personal zu beschäftigen, als er bezahlen kann!!!

DAS, lieber Leo, ist WIRKLICHES „Stammtischgerede“.
Um nämlich zunächst durchzusetzen, nicht mehr Leute bezahlen zu müssen als man kann, muss man in seinem Fall und der ungünstigsten Option erst einmal 4 Verfahren vor dem Arbeitsgericht führen und zwischen erster und zweiter Instanz die Gehälter bezahlen. Bei 3 Damen parallel ist die Sache ziemlich bald äußerst schwierig.
Soviel als kleiner Kommentar aus der bösen, weiten Welt, auch Praxis genannt…

Dies ist dann eben auch der Grund für die immer noch
weitverbreitete Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im
Job. Wenn ich einen jungen Mann haben kann, werde ich sicher
nicht die junge Frau nehmen…

Hat sich eigentlich irgendjemand von Euch, der Ihr so auf die
Schwangere schimpft, mal Gedanken darüber gemacht, was für ein
Mensch man sein muß, wenn man arbeitsvertraglich festhält,
daß Schwangerschaft zur Kündigung führt
!!!

Polemischer Unfug.
Zu keiner Zeit habe ich solche Klauseln befürwortet.
Mir geht es rein um Einstellungsbetrug.
Wenn eine junge Frau dann nach 1-2 Jahren schwanger wird, so ist das nur erfreulich. Aber einen Vertrag zu unterzeichnen und die Stelle dann kaum anzutreten und sich einen Job sichern, halte ich für realitätsfern.

Ich habe hier
nur eine Sauerei gelesen, und die kam nicht von
der Schwangeren. Wir haben es nicht nur mit jemandem zu tun,
der eine Schwangere nicht einstellen würde, sondern noch zudem
sich das Recht rausnehmen will, seinen ANinnen das
Schwangerwerden vertraglich zu verbieten!

Unsinn. Das ist eine, sanft ausgedrückt, Überinterpretation.

Und jetzt, wo wir
doch gerne Clichés aus der Tasche holen und nach Gründen aller
Ungerechtigkeiten suchen, fragen wir uns doch einfach mal,
warum Frauen auf diese Frage lügen müssen , wenn
es so AG gibt, die derartige Passagen in Ihren AV aufnehmen…

Was war zuerst da? Die Henne oder das Ei…?

Vielleicht war die gute Frau ja auch arbeitslos (klingt doch
ziemliche gut möglich, oder?) und hätte eine Sperre beim Bezug
des ALG bekommen, weil Sie einen AV nicht hätte zustande
kommen lassen?

Polemik pur, wenn sie schwanger ist, muss sie das nicht befürchten.

Vielleicht war sie auch verzweifelt, weil sie
nicht mehr weiß, wovon sie leben soll, erst Recht, wenn ein
Kind im Anmarsch ist?

…und dann ist natürlich einer dieser „Bonzen“ gerade recht. Was bitte ist das denn für eine Einstellung?
Wenn sie über 18 ist und dann noch schwanger wird, obwohl sie sich das Kind nicht „leisten“ kann, ist sie selbst schuld, so leid mir das tut.
Es ist nciht die Aufgabe eines Unternehmers, solchen Leuten ein bequemes Nest zu bauen.

Aber das sind nur so ein paar dumme
Gedanken von einem Menschen, der nicht schnell und pauschal
über jemanden urteilen will, den er nicht kennt.

Ah ja…
…Dein Urteil über mich fällt vor diesem Hintergrund jedoch bereits zu Anfang recht deftig aus. Kann es sein, dass hier pseudosoziale Dampfplauderei nach dem Motto „ich bin so gut und Du bist so schlecht, merkst Du das wenigstens?“ im Vordergrund steht…?

Vielleicht,
Mathias, siehst Du das ja auch richtig und die Frau
hätte Sozialhilfeempfängerin werden sollen? Wer weiß…

Ich dacht, sie ist in Deinen Augen bereits „Sozialhilfeempfängerin“?
Ferner ist das nicht die Frage, denn ein Einstellungsbetrug darf niemals durch solche Gründe gerechtfertigt werden.
In diesem Kontext kann ich allenfalls noch Mundraub akzeptieren.

Grüße,

Mathias

Hallo.

Eins vorweg. Ich revidiere zunächst einmal den Vorwurf der Unmöglichkeit zur Sachlichkeit (coole Wortkombination), da Deine Antwort viel ruhiger ausfällt, als ich es erwartet habe. (Wenn ich mich recht erinner, rasseln wir ja nicht das erste Mal aneinander…). Das zweite Vorweg: mir ist klar, daß man die ganze „Schwangerschafts-Kiste“ nicht ausdiskutieren kann, da es eine Einstellungsfrage ist. Über die Rechtswirksamkeit wird ja nicht gestritten, lediglich moralisch ethische Prinzipien weichen voneinander ab.

Gerade die Frage nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit sollte
unbedingt erlaubt sein!
Auch hier würde ich natürlich auf die Barrikaden gehen,
bislang habe ich es immer geschafft, meinen Bereich
„gewerkschafterfrei“ zu halten.

– Ich lasse meine Ansicht dazu mal außen vor. Du wirst Dir sicherlich denken können, ob ich Deine Einstellung in Ordnung finde, aber das ist Dein Bier und steht auf einem anderen Blatt. Da ich prinzipiell immer versuche, die korrekte Antwort zu geben - und nicht die, die mir oder dem Frager gefällt - gebe ich Dir einen Hinweis für den Fall, daß Du es noch nicht weißt: Obgleich die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im Einstellungsgespräch verboten ist, ist sie nach Arbeitsaufnahme vollkommen legitim. Du kannst im Zweifel also nach Beginn des AV Deine AN danach fragen. Den Tipp geb ich nicht wirklich gerne, aber möglichst neutral ist eben möglichst neutral…

3 mal abmahnen,
solange sie noch in der Firma ist.

Aus meiner Praxis in diesen Fragen heraus darf ich behaupten,
dass eine Abmahnung schon aus sehr „krassen“ Gründen erfolgt
sein muss, so dass sie allein für eine Kündigung ausreicht.
Üblicherweise sind 3 „normale“ Abmahnungen nötig.
Mag ja sein, dass Du hier andere Erfahrungen gemacht hast. Die
Sache jedoch als „Märchen“ abzutun, ist für unseren nachfrager
hier gefährlich.

– Nein, Mathias. Nicht ich habe eine feste Zahl als Grundvoraussetzung genannt, sondern Du. Du hast zumindest suggeriert, man muß drei mal abmahnen - und das ist falsch. Ich habe gesagt, daß von Null bis X Abmahnungen alles möglich ist. Zudem fehlt natürlich noch der Verweis darauf, daß die Abmahnungen in gleicher Sache erfolgen müssen. Meine Erfahrungen lassen mich aber schon statuieren, daß es eher selten ist, daß ein AG das gleiche Fehlverhalten erst beim vierten Auftreten als Kügrund heranziehen kann. Den Verweis von Guido, daß man sich eher in die Gefahr begibt, sich selber durch zu viele Abmahnungen das Wasser abzugraben, halte ich für bedenkenswert. Diese Konsequenz der Bauchlandung vor Gericht kenne ich auch schon (allerdings waren es da mehr als drei…).

Bleibt zu hoffen, dass sie
hierzu Anlass bietet.

4.) Was ist an meiner obigen Aussage „unsachlich“? Die Dame
hat aus moralischer Sicht einen einwandfrien
Einstellungsbetrug begangen. Daher darf man hoffen, dass sie
einen Anlass bietet, sie wieder loszuwerden.

– „Bleibt zu hoffen“ stört mich schon, aber Deine Motivationsgrundlage ist klar. Somit kommen wir zu den ethisch moralischen Grundprinzipien, die eben divergieren. Daß „bleibt zu hoffen“ aber keine sachliche Aussage in dem Sinne ist, darin stimmen wir doch sicher überein.

Einer schwangeren
Frau, die Du gar nicht kennst, die Pest an den Hals zu
wünschen ist ja so total sachlich.

Das mache ich keineswegs.

– „Bleibt zu hoffen“. Siehe oben.

so ist ein solches Verhalten dennoch inakzeptabel
und lässt weitere Unehrlichkeiten (…)
befürchten.

– Du ahnst es sicher, was ich jetzt antworten will, oder? :o)

Ganz allgemein: ein Bekannter von mir, Gynäkologe, hat derzeit
5 Arzthelferinnen. 4 davon im Mutterschftsurlaub. Muss er sie
alle wieder einstellen, ist die Praxis pleite.

(…)

Um nämlich zunächst durchzusetzen, nicht mehr Leute bezahlen
zu müssen als man kann, muss man in seinem Fall und der
ungünstigsten Option erst einmal 4 Verfahren vor dem
Arbeitsgericht führen und zwischen erster und zweiter Instanz
die Gehälter bezahlen. Bei 3 Damen parallel ist die Sache
ziemlich bald äußerst schwierig.
Soviel als kleiner Kommentar aus der bösen, weiten Welt, auch
Praxis genannt…

– Nein. Das ist nicht korrekt. Zunächst einmal stellt sich die Frage, warum 4 Fälle vor dem ArbG landen sollten. Danach schließt sich die nächste Frage an, warum es in die 2. Instanz gehen sollte und die Gehälter weitergezahlt werden. Auch heute gibt es noch genug Fälle, wo eine korrekte Sozialauswahl getroffen wurde. Selbst, wenn das KSchG Anwendung findet (was ja Deiner Schilderung nach höchstens bei der ersten Entlassung der Fall sein dürfte), muß sich Dein Freund schon die Frage gefallen lassen, ob er schon mal etwas von einer Befristung gehört hat (am sinnigsten wäre natürlich eine Zweckbefristung). Das wäre zumindest die „sauberste“ Variante, um von Anfang an, den reibungslosen Ablauf bei Rückkehr der AN aus der Elternzeit zu gewährleisten. Wenn Dein Bekannter daran zerbricht, liegt das nicht an den Frauen in der Elternzeit, sondern höchstens an einem eklatanten Planungsfehler. Du versuchst aber eher zu suggerieren, daß die schwanger gewordenen Frauen den Ruin der Praxis herbeiführen würden. Das finde ich nicht in Ordnung.

Hat sich eigentlich irgendjemand von Euch, der Ihr so auf die
Schwangere schimpft, mal Gedanken darüber gemacht, was für ein
Mensch man sein muß, wenn man arbeitsvertraglich festhält,
daß Schwangerschaft zur Kündigung führt
!!!

Polemischer Unfug.
Zu keiner Zeit habe ich solche Klauseln befürwortet.

– Aber Du solidarisierst Dich in meinen Augen scheinbar mit jemandem, der solche Klauseln einsetzt.

Mir geht es rein um Einstellungsbetrug.
Wenn eine junge Frau dann nach 1-2 Jahren schwanger wird, so
ist das nur erfreulich. Aber einen Vertrag zu unterzeichnen
und die Stelle dann kaum anzutreten und sich einen Job
sichern, halte ich für realitätsfern.

– Auch das werden wir nicht „klären“. Ich sehe noch immer keinen Unterschied. Auch die Frau, die in 1-2 Jahren schwanger wird, unterläge den gleichen Beschäftigungseinschränkungen.

Ich habe hier
nur eine Sauerei gelesen, und die kam nicht von
der Schwangeren. Wir haben es nicht nur mit jemandem zu tun,
der eine Schwangere nicht einstellen würde, sondern noch zudem
sich das Recht rausnehmen will, seinen ANinnen das
Schwangerwerden vertraglich zu verbieten!

Unsinn. Das ist eine, sanft ausgedrückt, Überinterpretation.

– Finde ich gar nicht. Ausgangsposting Zitat: _ „Ich habe daraufhin im Arbeitsvertrag einen Passus eingearbeitet, das Schwangerschaft zur Kündigung führt,“ _. Was ist da überinterpretiert?

Und jetzt, wo wir
doch gerne Clichés aus der Tasche holen und nach Gründen aller
Ungerechtigkeiten suchen, fragen wir uns doch einfach mal,
warum Frauen auf diese Frage lügen müssen , wenn
es so AG gibt, die derartige Passagen in Ihren AV aufnehmen…

Was war zuerst da? Die Henne oder das Ei…?

– Da die Frage früher erlaubt war und auch entsprechend angewandt und umgesetzt wurde, ist dies einer der Fälle, wo man m.E. schon behaupten darf, daß die AGseitigen „Konsequenzen“ zuerst da waren und jahrelange reichtliche Querelen erst der Frau diesen Schutzmechanismus zusprechen mußten.

Vielleicht war die gute Frau ja auch arbeitslos (klingt doch
ziemliche gut möglich, oder?) und hätte eine Sperre beim Bezug
des ALG bekommen, weil Sie einen AV nicht hätte zustande
kommen lassen?

Polemik pur, wenn sie schwanger ist, muss sie das nicht
befürchten.

– Warum nicht? Auch eine Schwangere bekommt eine Sperre. Warum sollte das bei Schwangeren anders sein?

Vielleicht war sie auch verzweifelt, weil sie
nicht mehr weiß, wovon sie leben soll, erst Recht, wenn ein
Kind im Anmarsch ist?

(…)
Wenn sie über 18 ist und dann noch schwanger wird, obwohl sie
sich das Kind nicht „leisten“ kann, ist sie selbst schuld, so
leid mir das tut.

– Entschuldige, aber diese Einstellung ist in meinen Augen arg einseitig und bequem.

Es ist nicht die Aufgabe eines Unternehmers, solchen Leuten
ein bequemes Nest zu bauen.

– Wer behauptet das denn? Die Frage ist doch auch, ob ein Unternehmer ein kluger Unternehmer ist, wenn ihn solch ein „Vorfall“ ruiniert. Auf die ziemlich variablen und sogar gewinnorientierten Einsatzmöglichkeiten auch einer Schwangeren AN, habe ich ja schon hingewiesen. Zudem unterstellt man der Frau jetzt schon, daß Sie niemals eine gute Kraft für das Unternehmen sein kann. Auch das obliegt gar nicht unserer Beurteilungsmöglichkeiten. Vermutlich wird sie es auch nicht werden, da das Urteil darüber schon im Vorfeld auf ewig getroffen zu sein scheint.

Aber das sind nur so ein paar dumme
Gedanken von einem Menschen, der nicht schnell und pauschal
über jemanden urteilen will, den er nicht kennt.

Ah ja…
…Dein Urteil über mich fällt vor diesem Hintergrund jedoch
bereits zu Anfang recht deftig aus. Kann es sein, dass hier
pseudosoziale Dampfplauderei nach dem Motto „ich bin so gut
und Du bist so schlecht, merkst Du das wenigstens?“ im
Vordergrund steht…?

– Es geht nicht um Selbstbeweihräucherung sondern um die Feststellung, daß in der heutigen Zeit reflektiertes Denken nicht mehr modern zu sein scheint. Ja, das stimmt mich tatsächlich traurig, denn tendenziell wird in meinen Augen heutzutage schnell und gerne ge- und verurteilt, auch wenn man nur eine Version der Geschichte kennt. Ich habe Dich noch nicht einmal primär wegen Deiner Einstellung angegriffen, sondern wegen der Einseitigkeit und der Art der Argumentation. Meine Vorwürfe gegenüber dem Fragesteller beziehen sich hingegen vornehmlich auf von ihm selber gemachte Aussagen (insbesondere den Auszug aus dem AV).

Vielleicht,
Mathias, siehst Du das ja auch richtig und die Frau
hätte Sozialhilfeempfängerin werden sollen? Wer weiß…

Ich dacht, sie ist in Deinen Augen bereits
„Sozialhilfeempfängerin“?

– Hab ich nie behauptet, also schließen wir diesen Nebenschauplatz einfach unkommentiert ab.

Ich halte Dir auf jeden Fall zugute, daß Du dich der Kritik gestellt hast, ohne ausfallend zu werden (der bisweilen rauhe Ton geht schon in Ordnung, „sanft“ war ich ja auch nicht). Auch, wenn unsere Einstellungen weit voneinander abweichen und sicherlich nicht zusammenkommen werden, finde ich insbesondere das o.k…

Gruß,
LeoLo

Hi Leo!

Eins vorweg. Ich revidiere zunächst einmal den Vorwurf der
Unmöglichkeit zur Sachlichkeit (coole Wortkombination), da
Deine Antwort viel ruhiger ausfällt, als ich es erwartet habe.
(Wenn ich mich recht erinner, rasseln wir ja nicht das erste
Mal aneinander…).

Danke für die Blumen. Ist akzeptiert.

Das zweite Vorweg: mir ist klar, daß man
die ganze „Schwangerschafts-Kiste“ nicht ausdiskutieren kann,
da es eine Einstellungsfrage ist. Über die Rechtswirksamkeit
wird ja nicht gestritten, lediglich moralisch ethische
Prinzipien weichen voneinander ab.

Richtig.
Momentan ist das Arbeitsrecht ja auf dem Prüfstand, Clements „eiserner Besen“ beschäftigt sich evtl. auch noch mit diesem Thema.
Für Frauen, die wirklich arbeiten wollen, ist der Schwangerschaftsschutz in der aktuellen Form ohnehin nur ein Hindernis.

Gerade die Frage nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit sollte
unbedingt erlaubt sein!
Auch hier würde ich natürlich auf die Barrikaden gehen,
bislang habe ich es immer geschafft, meinen Bereich
„gewerkschafterfrei“ zu halten.

– Ich lasse meine Ansicht dazu mal außen vor. Du wirst Dir
sicherlich denken können, ob ich Deine Einstellung in Ordnung
finde, aber das ist Dein Bier und steht auf einem anderen
Blatt. Da ich prinzipiell immer versuche, die korrekte
Antwort zu geben - und nicht die, die mir oder dem Frager
gefällt - gebe ich Dir einen Hinweis für den Fall, daß Du es
noch nicht weißt: Obgleich die Frage nach der
Gewerkschaftszugehörigkeit im Einstellungsgespräch verboten
ist, ist sie nach Arbeitsaufnahme vollkommen legitim. Du
kannst im Zweifel also nach Beginn des AV Deine AN danach
fragen. Den Tipp geb ich nicht wirklich gerne, aber möglichst
neutral ist eben möglichst neutral…

Ich kenne diesen Weg, möchte ihn jedoch nicht gehen.
Viel lieber führe ich offene Bewerbungsgespräche, in welchen ich von Anfang an klar meine Erwartungen herausstelle und das, was man dafür erhalten kann.
Meistens merkt man dann schon, mit wem man es zu tun hat.

3 mal abmahnen,
solange sie noch in der Firma ist.

Aus meiner Praxis in diesen Fragen heraus darf ich behaupten,
dass eine Abmahnung schon aus sehr „krassen“ Gründen erfolgt
sein muss, so dass sie allein für eine Kündigung ausreicht.
Üblicherweise sind 3 „normale“ Abmahnungen nötig.
Mag ja sein, dass Du hier andere Erfahrungen gemacht hast. Die
Sache jedoch als „Märchen“ abzutun, ist für unseren nachfrager
hier gefährlich.

– Nein, Mathias. Nicht ich habe eine feste Zahl als
Grundvoraussetzung genannt, sondern Du. Du hast
zumindest suggeriert, man muß drei mal abmahnen - und das ist
falsch. Ich habe gesagt, daß von Null bis X Abmahnungen
alles möglich ist.

Das kam so nicht an.
So ist die Theorie natürlich korrekt beschrieben.

Zudem fehlt natürlich noch der Verweis
darauf, daß die Abmahnungen in gleicher Sache erfolgen müssen.

Korrekt.

Meine Erfahrungen lassen mich aber schon statuieren, daß es
eher selten ist, daß ein AG das gleiche Fehlverhalten erst
beim vierten Auftreten als Kügrund heranziehen kann.

Mit der dritten Abmahnung kann üblicherweise gekündigt werden.
Und dass jemand sein Verhaltensmuster 3 mal wiederholt, ist nicht selten. V.a. bei Zuspätkommen, Beleidigung, Belästigung o.ä. sind die Leute doch „konditioniert“.

Den Verweis von Guido, daß man sich eher in die Gefahr begibt,
sich selber durch zu viele Abmahnungen das Wasser abzugraben,
halte ich für bedenkenswert. Diese Konsequenz der Bauchlandung
vor Gericht kenne ich auch schon (allerdings waren es da mehr
als drei…).

Eben.
Irgendwann muss man dann doch einmal Farbe bekennen und den Querulanten feuern, sonst wird die Abmahnung an sich unglaubwürdig.

Bleibt zu hoffen, dass sie
hierzu Anlass bietet.

4.) Was ist an meiner obigen Aussage „unsachlich“? Die Dame
hat aus moralischer Sicht einen einwandfrien
Einstellungsbetrug begangen. Daher darf man hoffen, dass sie
einen Anlass bietet, sie wieder loszuwerden.

– „Bleibt zu hoffen“ stört mich schon, aber Deine
Motivationsgrundlage ist klar. Somit kommen wir zu den ethisch
moralischen Grundprinzipien, die eben divergieren. Daß „bleibt
zu hoffen“ aber keine sachliche Aussage in dem Sinne ist,
darin stimmen wir doch sicher überein.

Nein, denn dies ist „sachlich“ das einzige, was sich hier noch als Lösung anbietet.

Einer schwangeren
Frau, die Du gar nicht kennst, die Pest an den Hals zu
wünschen ist ja so total sachlich.

Das mache ich keineswegs.

– „Bleibt zu hoffen“. Siehe oben.

Jemandem „die Pest an den Hals zu wünschen“ ist, jemandem einen Nachteil zu wünschen, der von außen, ohne sein Zutun, kommt.
„Zu hoffen, dass ein Grund von der Person geliefert wird“, hingegen bezieht sich auf eine Aktion, die direkt und wissentlich durch die Betroffene auszuführen ist.
Somit ist Dein Arrgument hinfällig, ich denke lediglich es wäre ein Vorteil für den Arbeitgeber, wenn besagte Dame sich selbst ein Bein stellt, nicht aber das Bein gestellt zu bekommen.
Alles klar?

so ist ein solches Verhalten dennoch inakzeptabel
und lässt weitere Unehrlichkeiten (…)
befürchten.

– Du ahnst es sicher, was ich jetzt antworten will, oder? :o)

Nein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du hier eine generelle Neigung zu Betrügereien gegenüber dem Arbeitnehmer negieren möchtest.

Ganz allgemein: ein Bekannter von mir, Gynäkologe, hat derzeit
5 Arzthelferinnen. 4 davon im Mutterschftsurlaub. Muss er sie
alle wieder einstellen, ist die Praxis pleite.

(…)

Um nämlich zunächst durchzusetzen, nicht mehr Leute bezahlen
zu müssen als man kann, muss man in seinem Fall und der
ungünstigsten Option erst einmal 4 Verfahren vor dem
Arbeitsgericht führen und zwischen erster und zweiter Instanz
die Gehälter bezahlen. Bei 3 Damen parallel ist die Sache
ziemlich bald äußerst schwierig.
Soviel als kleiner Kommentar aus der bösen, weiten Welt, auch
Praxis genannt…

– Nein. Das ist nicht korrekt. Zunächst einmal stellt sich
die Frage, warum 4 Fälle vor dem ArbG landen sollten.

Weil man davon ausgehen muss, dass die Ladies nach dem Mutterschutz ihren Job wieder antreten möchten, was ja nicht möglich ist.

Danach
schließt sich die nächste Frage an, warum es in die 2. Instanz
gehen sollte und die Gehälter weitergezahlt werden. Auch heute
gibt es noch genug Fälle, wo eine korrekte Sozialauswahl
getroffen wurde.

Die ist ja hier nicht möglich, da 4 von 7 Mitarbeiterinnen betroffen sind und die drei nichtschwangeren ja bleiben sollen.

Selbst, wenn das KSchG Anwendung
findet (was ja Deiner Schilderung nach höchstens bei der
ersten Entlassung der Fall sein dürfte), muß sich Dein Freund
schon die Frage gefallen lassen, ob er schon mal etwas von
einer Befristung gehört hat (am sinnigsten wäre natürlich eine
Zweckbefristung). Das wäre zumindest die „sauberste“ Variante,
um von Anfang an, den reibungslosen Ablauf bei Rückkehr der AN
aus der Elternzeit zu gewährleisten.

Mittlerweile weiss er das und befristet generell. Ob das die Lösung für den deutschen Arbeitsmarkt ist, wage ich jedoch zu bezweifeln.
Ferner sind Befristungen auch nicht immer so einfach zu handhaben.

Wenn Dein Bekannter daran
zerbricht, liegt das nicht an den Frauen in der Elternzeit,
sondern höchstens an einem eklatanten Planungsfehler. Du
versuchst aber eher zu suggerieren, daß die schwanger
gewordenen Frauen den Ruin der Praxis herbeiführen würden. Das
finde ich nicht in Ordnung.

Falsch. Er „zerbricht“ keineswegs daran, höchstens doie sieben Arbeitsplätze. Er muss glücklicherweise nicht mehr arbeiten, tut es aber trotzdem.
Es ist doch einfach so, dass er nicht alle Tricks kannte, um den Mutterschutz herumzukommen und daher der Gelackmeierte ist.
Gestern abend haben wir uns getroffen und er meinte, er verkleinert nun die Praxis, indem er aus der Teenagerberatung aussteigt und nur noch Notfall- und Paarbetreuung macht.
Das geht mit zwei Mitarbeiterinnen.

Hat sich eigentlich irgendjemand von Euch, der Ihr so auf die
Schwangere schimpft, mal Gedanken darüber gemacht, was für ein
Mensch man sein muß, wenn man arbeitsvertraglich festhält,
daß Schwangerschaft zur Kündigung führt
!!!

Polemischer Unfug.
Zu keiner Zeit habe ich solche Klauseln befürwortet.

– Aber Du solidarisierst Dich in meinen Augen scheinbar mit
jemandem, der solche Klauseln einsetzt.

Nein, ich „solidarisiere“ mich höchstens noch mit dem Grund, warum er das tut. Ich unterstelle, dass hier nciht um die Bekämpfung schwangerer Frauen, sondern um den Schutz seiner Firma geht. Auf ungeschickte Art und Weise, klar. Aber doch moralisch korrekt.

Mir geht es rein um Einstellungsbetrug.
Wenn eine junge Frau dann nach 1-2 Jahren schwanger wird, so
ist das nur erfreulich. Aber einen Vertrag zu unterzeichnen
und die Stelle dann kaum anzutreten und sich einen Job
sichern, halte ich für realitätsfern.

– Auch das werden wir nicht „klären“. Ich sehe noch immer
keinen Unterschied. Auch die Frau, die in 1-2 Jahren schwanger
wird, unterläge den gleichen Beschäftigungseinschränkungen.

Nein, denn sie war ja nun nicht schwanger, als das Arbeitsbverhältnis begonnen hat.

Ich habe hier
nur eine Sauerei gelesen, und die kam nicht von
der Schwangeren. Wir haben es nicht nur mit jemandem zu tun,
der eine Schwangere nicht einstellen würde, sondern noch zudem
sich das Recht rausnehmen will, seinen ANinnen das
Schwangerwerden vertraglich zu verbieten!

Unsinn. Das ist eine, sanft ausgedrückt, Überinterpretation.

– Finde ich gar nicht. Ausgangsposting Zitat: "Ich habe
daraufhin im Arbeitsvertrag einen Passus eingearbeitet, das
Schwangerschaft zur Kündigung führt,"
. Was ist da
überinterpretiert?

Hat er dies getan, weil er generell gegen Schwangere ist, oder weil er den von mir o.g. moralischen Einstellungsbetrug verhindern möchte?
Das ist die Frage. Bei ersterer Alternative gehe ich mit. Ich kann mir allerdings eher vorstellen, dass der pAssus wegen der zweiten Möglichkeit geschrieben worden ist.

Und jetzt, wo wir
doch gerne Clichés aus der Tasche holen und nach Gründen aller
Ungerechtigkeiten suchen, fragen wir uns doch einfach mal,
warum Frauen auf diese Frage lügen müssen , wenn
es so AG gibt, die derartige Passagen in Ihren AV aufnehmen…

Was war zuerst da? Die Henne oder das Ei…?

– Da die Frage früher erlaubt war und auch entsprechend
angewandt und umgesetzt wurde, ist dies einer der Fälle, wo
man m.E. schon behaupten darf, daß die AGseitigen
„Konsequenzen“ zuerst da waren und jahrelange reichtliche
Querelen erst der Frau diesen Schutzmechanismus zusprechen
mußten.

Das „mußten“ stört mich.
Das heutzutage äußerst minimale Restrisiko, ungewollt schwanger zu werden, muss heute der AG absichern.
Und nur darum geht es, denn alle anderen Fälle sind ja sowieso geplanter Betrug. Oder nicht?

Weshalb kann nicht der Bürger das Risiko selbst tragen? Was geht es den AG an, wenn die AN ihre Pille nciht regelmässig nimmt?

Vielleicht war die gute Frau ja auch arbeitslos (klingt doch
ziemliche gut möglich, oder?) und hätte eine Sperre beim Bezug
des ALG bekommen, weil Sie einen AV nicht hätte zustande
kommen lassen?

Polemik pur, wenn sie schwanger ist, muss sie das nicht
befürchten.

– Warum nicht? Auch eine Schwangere bekommt eine Sperre.
Warum sollte das bei Schwangeren anders sein?

Das ist ganz einfach: sie sagt, sie wäre schwanger.
Niemand stellt sie dann ein und gelogen hat sie ebenfalls nicht.

Vielleicht war sie auch verzweifelt, weil sie
nicht mehr weiß, wovon sie leben soll, erst Recht, wenn ein
Kind im Anmarsch ist?

(…)
Wenn sie über 18 ist und dann noch schwanger wird, obwohl sie
sich das Kind nicht „leisten“ kann, ist sie selbst schuld, so
leid mir das tut.

– Entschuldige, aber diese Einstellung ist in meinen Augen
arg einseitig und bequem.

Sie ist schlichtweg realistisch.

Es ist nicht die Aufgabe eines Unternehmers, solchen Leuten
ein bequemes Nest zu bauen.

– Wer behauptet das denn? Die Frage ist doch auch, ob ein
Unternehmer ein kluger Unternehmer ist, wenn ihn solch ein „Vorfall“ ruiniert.

Nicht einer, sonder 4.

60% der Belegschaft.

Auf die ziemlich variablen und sogar
gewinnorientierten Einsatzmöglichkeiten auch einer Schwangeren
AN, habe ich ja schon hingewiesen.

Das ist nicht generell reproduzierbar.
Einzelfälle, die hauptsächlich in der Welt der Großindustrie funktionieren, bringen uns heir nciht weiter.

Zudem unterstellt man der
Frau jetzt schon, daß Sie niemals eine gute Kraft für das
Unternehmen sein kann. Auch das obliegt gar nicht unserer
Beurteilungsmöglichkeiten. Vermutlich wird sie es auch nicht
werden, da das Urteil darüber schon im Vorfeld auf ewig
getroffen zu sein scheint.

Diesen versuch kann man ja starten, wenn sie ihre Familienplanung auf der Reihe hat.
Wie gesagt, das ist nicht das Problem des AG.

Aber das sind nur so ein paar dumme
Gedanken von einem Menschen, der nicht schnell und pauschal
über jemanden urteilen will, den er nicht kennt.

Ah ja…
…Dein Urteil über mich fällt vor diesem Hintergrund jedoch
bereits zu Anfang recht deftig aus. Kann es sein, dass hier
pseudosoziale Dampfplauderei nach dem Motto „ich bin so gut
und Du bist so schlecht, merkst Du das wenigstens?“ im
Vordergrund steht…?

– Es geht nicht um Selbstbeweihräucherung sondern um die
Feststellung, daß in der heutigen Zeit reflektiertes Denken
nicht mehr modern zu sein scheint. Ja, das stimmt mich
tatsächlich traurig, denn tendenziell wird in meinen Augen
heutzutage schnell und gerne ge- und verurteilt, auch wenn man
nur eine Version der Geschichte kennt.

Hinsichtlich des Schwangerenschutzes im Arbeitsrecht denke ich nicht, mir „unreflektiertes Denken“ unterstellen lassen zu müssen.
Lies mal im Archiv nach.

Ich habe Dich noch
nicht einmal primär wegen Deiner Einstellung angegriffen,
sondern wegen der Einseitigkeit und der Art der Argumentation.

Wenn man einen Standpunkt vertritt, wird einem der Diskussionspartner zumeist unterstellen, „einseitig“ zu argumentieren. Das liegt in der natur der Sache.

Hinsichtlich der Kritik an der Art meiner Argumentation würde ich um mehr Details bitten.

Meine Vorwürfe gegenüber dem Fragesteller beziehen sich
hingegen vornehmlich auf von ihm selber gemachte Aussagen
(insbesondere den Auszug aus dem AV).

…den ich ebenfalls für falsch halte. Würdest Du aber auch in diesem Falle versuchen, zu „reflektieren“, so müsstest Du auch darüber nachdenken, weshalb er diesen Passus in seinen AV aufgenommen hat. Dazu schrieb ich weiter oben breits etwas.

Vielleicht,
Mathias, siehst Du das ja auch richtig und die Frau
hätte Sozialhilfeempfängerin werden sollen? Wer weiß…

Ich dacht, sie ist in Deinen Augen bereits
„Sozialhilfeempfängerin“?

– Hab ich nie behauptet, also schließen wir diesen
Nebenschauplatz einfach unkommentiert ab.

Klar hast Du das, s.o.

Ich halte Dir auf jeden Fall zugute, daß Du dich der Kritik
gestellt hast, ohne ausfallend zu werden (der bisweilen rauhe
Ton geht schon in Ordnung, „sanft“ war ich ja auch nicht).

Wenn Du einmal meine anderen Postings hier liest wirst Du feststellen, dass ich es niemals bin, der ausfallend wird.
Das passierte hier nur ein einziges mal vor 2-3 Jahren und ich hatte mich entschuldigt.

Auch, wenn unsere Einstellungen weit voneinander abweichen und
sicherlich nicht zusammenkommen werden, finde ich insbesondere
das o.k…

Ich ebenso.
Laß` uns noch die letzten Fragen klären, dann passt das.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias.

Meine Erfahrungen lassen mich aber schon statuieren, daß es
eher selten ist, daß ein AG das gleiche Fehlverhalten erst
beim vierten Auftreten als Kügrund heranziehen kann.

Mit der dritten Abmahnung kann üblicherweise gekündigt werden.

– Nein, Mathias. Ich weiß nicht, ob Du das schon oft so gemacht und dann Glück gehabt hast, aber man kann nicht mit der dritten Abmahnung kündigen. Das Abmahnen des Fehlverhaltens verbraucht gleichzeitig den Kündigungsgrund. Soll heißen, daß wenn Du einen AN wegen Vorfall XY abmahnst, kannst Du ihn deswegen nicht mehr kündigen. Du mußt demnach auf das vierte Fehlverhalten warten und dem AN ausreichend Zeit zur Besserung geben. Solltest Du bisher das immer anders gehandhabt haben, hast Du „Schwein gehabt“. :o)

Und dass jemand sein Verhaltensmuster 3 mal wiederholt, ist
nicht selten. V.a. bei Zuspätkommen, Beleidigung, Belästigung
o.ä. sind die Leute doch „konditioniert“.

– Stimmt.

Den Verweis von Guido, daß man sich eher in die Gefahr begibt,
sich selber durch zu viele Abmahnungen das Wasser abzugraben,
halte ich für bedenkenswert. Diese Konsequenz der Bauchlandung
vor Gericht kenne ich auch schon (allerdings waren es da mehr
als drei…).

Eben.
Irgendwann muss man dann doch einmal Farbe bekennen und den
Querulanten feuern, sonst wird die Abmahnung an sich
unglaubwürdig.

– Daher würde ich persönlich (Einzelschicksale mal außen vor gelassen) nie drei Abmahnungen rausschicken, wenn die Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten entsprechend zeitnah erfolgen.

so ist ein solches Verhalten dennoch inakzeptabel
und lässt weitere Unehrlichkeiten (…)
befürchten.

– Du ahnst es sicher, was ich jetzt antworten will, oder? :o)

Nein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du hier eine
generelle Neigung zu Betrügereien gegenüber dem Arbeitnehmer
negieren möchtest.

– Betrügereien gegenüber dem AN? Falls Du damit darauf hinauswillst, daß viele AN generell geneigt sind, den AG zu betuppen, so gibt es auch da die andere Seite der Medaille. Da komme ich nicht ganz mit. Natürlich wollte ich darauf hinweisen, daß man weder einem x-beliebigen AN, noch einer Schwangeren, die im Einstellungsgespräch Ihre Schwangerschaft verheimlicht, unterstellen darf, daß Sie eine potentielle „Gefahr der Unehrlichkeit“ darstellt. Aber ich versteh schon, was Du meinst, seh’s eben anders.

Ganz allgemein: ein Bekannter von mir, Gynäkologe, hat derzeit
5 Arzthelferinnen. 4 davon im Mutterschftsurlaub. Muss er sie
alle wieder einstellen, ist die Praxis pleite.

(…)

Um nämlich zunächst durchzusetzen, nicht mehr Leute bezahlen
zu müssen als man kann, muss man in seinem Fall und der
ungünstigsten Option erst einmal 4 Verfahren vor dem
Arbeitsgericht führen und zwischen erster und zweiter Instanz
die Gehälter bezahlen. Bei 3 Damen parallel ist die Sache
ziemlich bald äußerst schwierig.
Soviel als kleiner Kommentar aus der bösen, weiten Welt, auch
Praxis genannt…

– Nein. Das ist nicht korrekt. Zunächst einmal stellt sich
die Frage, warum 4 Fälle vor dem ArbG landen sollten.

Weil man davon ausgehen muss, dass die Ladies nach dem
Mutterschutz ihren Job wieder antreten möchten, was ja nicht
möglich ist.

– Aber spätestens, wenn die Beschäftigungszahl auf 5 oder weniger fällt, besteht kein Küschutz mehr und fristgerechte Kü können ausgesprochen werden. Ich denke, das Urteil des BAG bzgl des steinalten Lackieres von wegen Treu und Glauben, hat hier zusätzlich für Verwirrung gesorgt, so das die Meinung verbreitet wird, man könne auch zumeist bei Kü, die nicht in die Geltung des KSchG fallen immer klagen und auf eine Sozialauswahl bestehen. Der vom BAG entschiedene Fall war ein Extremfall und hat kaum Auswirkungen. Ok, bei 30 Jahre Betriebszugehörigkeit und einer 50jährigen Mutter von sechs Kindern, sollte man vorsichtig sein. :o)

Danach
schließt sich die nächste Frage an, warum es in die 2. Instanz
gehen sollte und die Gehälter weitergezahlt werden. Auch heute
gibt es noch genug Fälle, wo eine korrekte Sozialauswahl
getroffen wurde.

Die ist ja hier nicht möglich, da 4 von 7 Mitarbeiterinnen
betroffen sind und die drei nichtschwangeren ja bleiben
sollen.

– Na gut. Damit wirfst Du aber einen neuen Ball ins Spiel. Dein Bekannter will die wiederkehrenden AN also gar nicht weiterbeschäftigen. Das macht es aber nicht zu einem rein arbeitsrechtlichen sondern auch zu einem privaten Problem. Arbeitsrechtlich spräche nichts dagegen, die neu eingestellten AN eben entweder nur für den Zeitraum der Elternzeit zu beschäftigen oder eben fristgerecht zu entlassen. Übrigens ein Fall, wo eben der AG (und nicht der AN) im Einstellungsgespräch mit offenen Karten spielen muß und eben darauf hinweist, daß AN XY erst mal nur 3 Jahre weg ist und eben irgendwann evtl wiederkommt.

Selbst, wenn das KSchG Anwendung
findet (was ja Deiner Schilderung nach höchstens bei der
ersten Entlassung der Fall sein dürfte), muß sich Dein Freund
schon die Frage gefallen lassen, ob er schon mal etwas von
einer Befristung gehört hat (am sinnigsten wäre natürlich eine
Zweckbefristung). Das wäre zumindest die „sauberste“ Variante,
um von Anfang an, den reibungslosen Ablauf bei Rückkehr der AN
aus der Elternzeit zu gewährleisten.

Mittlerweile weiss er das und befristet generell. Ob das die
Lösung für den deutschen Arbeitsmarkt ist, wage ich jedoch zu
bezweifeln.

– Für ihn ist es aber die beste Möglichkeit. Und in diesem Beispiel hier finde ich sie ehrlicher als beim Rückkehr einer AN aus der Elternzeit eine(n) von beiden plötzlich kündigen zu müssen. Für den Arbeitsmarkt hat das Ganze Vor- und Nachteile, aber das liegt auch ein wenig am Gesetzestext - insbesondere die Unmöglichkeit der Zeitbefristung eines vormals angestellten AN ohne sachlichen Grund.

Ferner sind Befristungen auch nicht immer so einfach zu
handhaben.

– Fehler werden hier zu Hauf gemacht. Das TzBfG ist im Ansatz sinnig, aber es weist viele gedankliche Dummheiten auf. Eine Kombination aus Zweck- und Zeitbefristung ist allerdings immer noch die sicherste Variante.

Wie gesagt, das ist nicht das Problem des AG.

– Den Rest fasse ich mal kurz zusammen, denn wir liegen da generell auseinander. Bei Deiner Argumentation dreht es sich sehr viel um den Schlüsselsatz „Was ist es das Problem des AG, wenn der AN…“. Klar, Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Aber die eiskalte Trennung zwischen beiden wird oft und vermehrt praktiziert und bringt in meinen Augen nichts Gutes. Natürlich ist es in der Theorie nicht das „Problem“ des AG, wenn seine AN schwanger wird, wenn die Familie stirbt, wenn das Kind der alleinerziehenden Mutter schwer erkrankt, wenn persönliche (positive und negative) Schicksale die Arbeitsleitung und die Möglichkeit der Ausführung tangieren. Letztendlich ist es auch nicht „Problem“ des AG, wenn der AN krank ist oder mal ausspannen will. Eine Welt, in der der AG zur AN sagt „Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft, aber Sie wissen ja, daß dies ein Kündigungsgrund ist“ oder „Tut mir leid mit dem Tod Ihrer Tochter, aber am Tag der Beerdigung haben wir einen wichtigen Auftrag“ stelle ich mir ziemlich grauenhaft vor. Ja, ich weiß, Du wirst sagen, daß sei polemisch - und das ist es auch bewußt. Aber, Mathias, genau darauf läuft es im Extremfalle hinaus, wenn wir menschliche Schicksale und kalte arbeitsrechtliche Prozesse streng voneinander trennen wollen. Nach meiner Auffassung ist es zum Beispiel selbstverständlich, dem AG unter die Arme zu greifen, wenn es ihm beschissen geht. Nach Treu und Glauben besteht dazu auch ein hinreichender gesetzlicher Anspruch des AG auf die „Hilfe“ des AN. Aber es sollte doch im Prinzip auf eine Selbstverständlichkeit hinauslaufen. Gleiches erwarte ich aber auch vom AG. Das impliziert für mich ein weites Feld. Diese Art des "Zusammen"arbeitens wird aber immer seltener. Immer mehr treffen wir auf zwei Fraktionen - AG und AN. Beide versuchen nur noch, das Beste für sich herauszuholen.

Laß uns den Rest einfach so stehenlassen.

Gruß,
LeoLo

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Hi!

Würdest Du freundlich(!) fragen, könnte ich freundlich
antworten.

Vielleicht habe ich mich in der Tat etwas in der Wortwahl vergriffen - sorry dafür! Allerdings bleibe ich auf seriöse Weise beim Inhalt meiner Ursprungsfrage (ohne diese jetzt neu zu stellen).

Das sind alles reine Praxiserfahrungen.
Die Zahl 3 der Abmahnungen ist arbeitsrechtliches Grundwissen.

Grundwissen bitte woher? Ich denke aufgrund vieler Deiner Postings nicht, dass sie aus der BILD oder vom SAT1-Videotext (wo auch garantiert wird, dass man Abfindungen bei Kündigungen erhält) stammen, oder?!

Es ist schlich BLÖDSINN! Setze Dich doch mal ernsthaft mit dem Thema auseinander, besuche mal ein paar Arbeitsgerichte (das mache ich in letzter Zeit aufgrund meiner Freizeit immer häufiger - wird zum Hobby), ließ Dich ins Thema ein - aber bezeichne hier bitte keinen solchen Schwachsinn als „Grundwissen“!

Bei 5 Mitarbeiterinnen ist es kein Problem, sich der ein oder
anderen nach Wiedereinstellung zu entledigen - erst ab 6
greift das KSchG

Falsch, das Mutterschutzgesetz greift auch ab einer
Mitarbeiterin bereits

Wer lesen kann. ist klar im Vorteil! Das MuSchG habe ich nicht erwähnt!

und es ist keineswegs so, dass in diesem
land in Firmen mit unter 6 MA eine Hire-and-Fire-Pholosophie
gefahren werden kann.

Er hat ja offensichtlich nur ge-hired! Kennt er so etwas wie befristete Arbeitsverträge nicht?
Wer oder was will mir als AG untersagen, derart zu verfahren?

Und - bei se wei: Wer oder was will mir bei einer Mitarbeiterstärke von

Hi!

Meine Erfahrungen lassen mich aber schon statuieren, daß es
eher selten ist, daß ein AG das gleiche Fehlverhalten erst
beim vierten Auftreten als Kügrund heranziehen kann.

Mit der dritten Abmahnung kann üblicherweise gekündigt werden.

– Nein, Mathias. Ich weiß nicht, ob Du das schon oft so
gemacht und dann Glück gehabt hast, aber man kann nicht
mit der dritten Abmahnung kündigen. Das Abmahnen des
Fehlverhaltens verbraucht gleichzeitig den Kündigungsgrund.
Soll heißen, daß wenn Du einen AN wegen Vorfall XY abmahnst,
kannst Du ihn deswegen nicht mehr kündigen. Du mußt demnach
auf das vierte Fehlverhalten warten und dem AN ausreichend
Zeit zur Besserung geben. Solltest Du bisher das immer anders
gehandhabt haben, hast Du „Schwein gehabt“. :o)

Mag sein. So lief das aber.

Und dass jemand sein Verhaltensmuster 3 mal wiederholt, ist
nicht selten. V.a. bei Zuspätkommen, Beleidigung, Belästigung
o.ä. sind die Leute doch „konditioniert“.

– Stimmt.

Den Verweis von Guido, daß man sich eher in die Gefahr begibt,
sich selber durch zu viele Abmahnungen das Wasser abzugraben,
halte ich für bedenkenswert. Diese Konsequenz der Bauchlandung
vor Gericht kenne ich auch schon (allerdings waren es da mehr
als drei…).

Eben.
Irgendwann muss man dann doch einmal Farbe bekennen und den
Querulanten feuern, sonst wird die Abmahnung an sich
unglaubwürdig.

– Daher würde ich persönlich (Einzelschicksale mal außen vor
gelassen) nie drei Abmahnungen rausschicken, wenn die
Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten entsprechend
zeitnah erfolgen.

Das ist jedenfalls ein guter Tip. Ich werde mich diesbzgl. noch einmal über unseren Anwalt rückversichern.

so ist ein solches Verhalten dennoch inakzeptabel
und lässt weitere Unehrlichkeiten (…)
befürchten.

– Du ahnst es sicher, was ich jetzt antworten will, oder? :o)

Nein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du hier eine
generelle Neigung zu Betrügereien gegenüber dem Arbeitnehmer
negieren möchtest.

– Betrügereien gegenüber dem AN? Falls Du damit darauf
hinauswillst, daß viele AN generell geneigt sind, den AG zu
betuppen, so gibt es auch da die andere Seite der Medaille. Da
komme ich nicht ganz mit.

Ich habe die Begriffe vertauscht. Selbstverständlich meinte ich die Neigung zu Betrügereien gegen den Arbeitgeber seitens der Arbeitnehmerin.

Natürlich wollte ich darauf
hinweisen, daß man weder einem x-beliebigen AN, noch einer
Schwangeren, die im Einstellungsgespräch Ihre Schwangerschaft
verheimlicht, unterstellen darf, daß Sie eine potentielle
„Gefahr der Unehrlichkeit“ darstellt.

Genau hier bin ich anderer Ansicht. Wer derart substantiell betrügt, nur um für sich einen Vorteil aus einer höchst realitätsfremden Gesetzeslage zu ziehen, ist wohl auch sonst nicht über jeden Zweifel erhaben.

Aber ich versteh schon,
was Du meinst, seh’s eben anders.

Das sei Dir unbenommen.

Ganz allgemein: ein Bekannter von mir, Gynäkologe, hat derzeit
5 Arzthelferinnen. 4 davon im Mutterschftsurlaub. Muss er sie
alle wieder einstellen, ist die Praxis pleite.

(…)

Um nämlich zunächst durchzusetzen, nicht mehr Leute bezahlen
zu müssen als man kann, muss man in seinem Fall und der
ungünstigsten Option erst einmal 4 Verfahren vor dem
Arbeitsgericht führen und zwischen erster und zweiter Instanz
die Gehälter bezahlen. Bei 3 Damen parallel ist die Sache
ziemlich bald äußerst schwierig.
Soviel als kleiner Kommentar aus der bösen, weiten Welt, auch
Praxis genannt…

– Nein. Das ist nicht korrekt. Zunächst einmal stellt sich
die Frage, warum 4 Fälle vor dem ArbG landen sollten.

Weil man davon ausgehen muss, dass die Ladies nach dem
Mutterschutz ihren Job wieder antreten möchten, was ja nicht
möglich ist.

– Aber spätestens, wenn die Beschäftigungszahl auf 5 oder
weniger fällt, besteht kein Küschutz mehr und fristgerechte Kü
können ausgesprochen werden.

Das ist klar. Das Problem in meinem Beispiel ist jedoch, dass die Mädels alle innerhalb von 12 Monaten schwanger geworden sind bzw. deshalb ausfielen.
Daher hat man im ungünstigesten Fall 4 Verfahren parallel anhängig.

Ich denke, das Urteil des BAG
bzgl des steinalten Lackieres von wegen Treu und Glauben, hat
hier zusätzlich für Verwirrung gesorgt, so das die Meinung
verbreitet wird, man könne auch zumeist bei Kü, die nicht in
die Geltung des KSchG fallen immer klagen und auf eine
Sozialauswahl bestehen. Der vom BAG entschiedene Fall war ein
Extremfall und hat kaum Auswirkungen. Ok, bei 30 Jahre
Betriebszugehörigkeit und einer 50jährigen Mutter von sechs
Kindern, sollte man vorsichtig sein. :o)

Das dürfte wohl eher selten sein.

Danach
schließt sich die nächste Frage an, warum es in die 2. Instanz
gehen sollte und die Gehälter weitergezahlt werden. Auch heute
gibt es noch genug Fälle, wo eine korrekte Sozialauswahl
getroffen wurde.

Wir willst Du denn bei 4 jungen, alleinstehenden Müttern im Alter zwischen 22 und 29 eine korrekte Sozialauswahl treffen???

Die ist ja hier nicht möglich, da 4 von 7 Mitarbeiterinnen
betroffen sind und die drei nichtschwangeren ja bleiben
sollen.

– Na gut. Damit wirfst Du aber einen neuen Ball ins Spiel.
Dein Bekannter will die wiederkehrenden AN also gar
nicht weiterbeschäftigen. Das macht es aber nicht zu einem
rein arbeitsrechtlichen sondern auch zu einem privaten
Problem.

Er würde eine, nämlich diejenige, die bereit ist, am frühesten wiederzukommen, weiterbeschäftigen.

Arbeitsrechtlich spräche nichts dagegen, die neu
eingestellten AN eben entweder nur für den Zeitraum der
Elternzeit zu beschäftigen oder eben fristgerecht zu
entlassen. Übrigens ein Fall, wo eben der AG (und nicht der
AN) im Einstellungsgespräch mit offenen Karten spielen muß und
eben darauf hinweist, daß AN XY erst mal nur 3 Jahre weg ist
und eben irgendwann evtl wiederkommt.

Das weiss er jetzt auch.
Er ging allerdings bei zweien davon aus, dass sie sowieso nicht mehr arbeiten wollten, was sich dann als Fehlinfo erwiesen hat.

Selbst, wenn das KSchG Anwendung
findet (was ja Deiner Schilderung nach höchstens bei der
ersten Entlassung der Fall sein dürfte), muß sich Dein Freund
schon die Frage gefallen lassen, ob er schon mal etwas von
einer Befristung gehört hat (am sinnigsten wäre natürlich eine
Zweckbefristung). Das wäre zumindest die „sauberste“ Variante,
um von Anfang an, den reibungslosen Ablauf bei Rückkehr der AN
aus der Elternzeit zu gewährleisten.

Mittlerweile weiss er das und befristet generell. Ob das die
Lösung für den deutschen Arbeitsmarkt ist, wage ich jedoch zu
bezweifeln.

– Für ihn ist es aber die beste Möglichkeit. Und in
diesem Beispiel hier finde ich sie ehrlicher als beim Rückkehr
einer AN aus der Elternzeit eine(n) von beiden plötzlich
kündigen zu müssen.

Richtig.

Für den Arbeitsmarkt hat das Ganze Vor-
und Nachteile, aber das liegt auch ein wenig am Gesetzestext -
insbesondere die Unmöglichkeit der Zeitbefristung eines
vormals angestellten AN ohne sachlichen Grund.

Ferner sind Befristungen auch nicht immer so einfach zu
handhaben.

– Fehler werden hier zu Hauf gemacht. Das TzBfG ist im Ansatz
sinnig, aber es weist viele gedankliche Dummheiten auf. Eine
Kombination aus Zweck- und Zeitbefristung ist allerdings immer
noch die sicherste Variante.

Wie gesagt, das ist nicht das Problem des AG.

Allerdings ist es das. Wer sonst soll den den Arbeitsvertrag unter den korrekten Voraussetzungen schreiben??
Der AN selbst??

– Den Rest fasse ich mal kurz zusammen, denn wir liegen da
generell auseinander. Bei Deiner Argumentation dreht es sich
sehr viel um den Schlüsselsatz „Was ist es das Problem des AG,
wenn der AN…“. Klar, Dienst ist Dienst und Schnaps ist
Schnaps. Aber die eiskalte Trennung zwischen beiden wird oft
und vermehrt praktiziert und bringt in meinen Augen nichts
Gutes. Natürlich ist es in der Theorie nicht das „Problem“ des
AG, wenn seine AN schwanger wird, wenn die Familie stirbt,
wenn das Kind der alleinerziehenden Mutter schwer erkrankt,
wenn persönliche (positive und negative) Schicksale die
Arbeitsleitung und die Möglichkeit der Ausführung tangieren.
Letztendlich ist es auch nicht „Problem“ des AG, wenn der AN
krank ist oder mal ausspannen will. Eine Welt, in der der AG
zur AN sagt „Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft, aber
Sie wissen ja, daß dies ein Kündigungsgrund ist“ oder „Tut mir
leid mit dem Tod Ihrer Tochter, aber am Tag der Beerdigung
haben wir einen wichtigen Auftrag“ stelle ich mir ziemlich
grauenhaft vor.

Wie immer geht es hierbei darum, einen ausgewogenen Mittelweg zu finden, welchem sich wohl kaum jemand verschließen wird.
Wird die Situation jedoch derart einseitig, und dann auch noch seitens des Gesetzgebers, verschärft, so muss die andere Seite reagieren.

Dass v.a. der Mutterschutz der Gesellschaft einen reinen Bärendienst erweist, wird spätestens dann klar, wenn man mit jungen Frauen spricht, die Karriere machen wollen.
Die bekommen nämlich weniger Chancen, weil das Mutterschutzgesetz sie „zu Tode“ schützt.

Ja, ich weiß, Du wirst sagen, daß sei
polemisch - und das ist es auch bewußt.

Richtig. Aber es ist dennoch nachvollziehbar.
Ich wünsche mir auch keine solche Welt.
Aber genau das wird mit solchen gesetzen erreicht: eine harte Reaktion. Was auch sonst?

Aber, Mathias, genau
darauf läuft es im Extremfalle hinaus, wenn wir menschliche
Schicksale und kalte arbeitsrechtliche Prozesse streng
voneinander trennen wollen. Nach meiner Auffassung ist es zum
Beispiel selbstverständlich, dem AG unter die Arme zu greifen,
wenn es ihm beschissen geht. Nach Treu und Glauben besteht
dazu auch ein hinreichender gesetzlicher Anspruch des AG auf
die „Hilfe“ des AN. Aber es sollte doch im Prinzip auf eine
Selbstverständlichkeit hinauslaufen. Gleiches erwarte ich aber
auch vom AG.

Ganz recht. Nur gesetzlich verankern kann man so etwas niemals sinnvoll.

Das impliziert für mich ein weites Feld. Diese
Art des "Zusammen"arbeitens wird aber immer seltener. Immer
mehr treffen wir auf zwei Fraktionen - AG und AN. Beide
versuchen nur noch, das Beste für sich herauszuholen.

…und weshalb ist das so?
Ohne Gesetze wie das utterschutzG (in der aktuellen Form) gäbe es sicherlich öfter eine Einigung, als heute.

Laß uns den Rest einfach so stehenlassen.

Einverstanden.

Grüße,

Mathias