Lastschriftrückruf bei insolventem Unternehmen

Hallo,
mal angenommen der Stromversorger ist insolvent (Ähnlichkeiten zu realen Firmen sind beabsichtigt).
Hat man eine Chance eine Lastschrift, die für einen Zeitraum erfolgte, als man schon in der Grundversorgung beim lokalen Anbieter war, also ohne Gegenleistung geblieben ist, zurückzuholen? Oder geht da das Insolvenzrecht vor, daß (stark vereinfacht) alles, was da ist in die Konkursmasse geht. Kommt es auf das Datum des Insolvenzantrags an oder nur, wann man zurückrufen will?

Cu Rene

Moin,

Lastschriften lassen sich innerhalb von 6 Wochen beim kontoführenden Kreditinstitut ohne Angabe von Gründen rückbuchen.

Was das dann auslöst, Mahnungen, Gebühren, sonstige Probleme, kann ich Dir nciht sagen, ist IMHO auch eine Frage für das Rechtsforum.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,
schon klar (die Rechtsfrage steht von jemand anderen schon im Rechtsbrett - von selbst komme ich nicht auf solche Fragen), aber kommt das Geld auch wirklich zurück, wenn der Empfänger zwischenzeitlich in Insolvenz ist?

Cu Rene

Hallo,

Die Antwort lautet: nein

Von einem Insolvenzkonto fliesst nichts mehr zurück.

Gruß
Sterkrader

Leider falsch…

Hallo,

Die Antwort lautet: nein
Von einem Insolvenzkonto fliesst nichts mehr zurück.

Leider falsch: Ob auf dem anderen Konto Geld zum Zurückholen ist, interessiert den Inhaber des Kontos, der die Lastschrift storniert, nicht.

Die richtige Antwort wäre:
Die Lastschrift kann ohne Angabe von Gründen storniert werden, und das Geld ist auf dem Konto des Fragestellers wieder verfügbar.

Wenn nun jemand (z.B. der Insolventverwalter oder eine Firma) der Meinung ist, daß die Leistung erbracht wurde, und daß der Kunde nach Stornierung der Lastschrift in Zahlungsverzug ist, wird er Schritte einleiten, um sein Geld zu bekommen.

Hallo,

Hat man eine Chance eine Lastschrift, die für einen Zeitraum
erfolgte, als man schon in der Grundversorgung beim lokalen
Anbieter war, also ohne Gegenleistung geblieben ist,
zurückzuholen? Oder geht da das Insolvenzrecht vor, daß (stark
vereinfacht) alles, was da ist in die Konkursmasse geht. Kommt
es auf das Datum des Insolvenzantrags an oder nur, wann man
zurückrufen will?

einschlägig sind §§129 ff InsO. Als Faustformel: was in den drei Monaten vor Antragstellung zu Lasten der Gläubiger passiert ist, kann der Insolvenzverwalter wahrscheinlich zurückdrehen, alles was nach Antragstellung passiert, dreht er auf jeden Fall zurück.

Gruß
Christian

Danke,
so hatte ich mir das auch vorgestellt. Auch, wenn ich mir irgendwie nicht vorstellen kann, daß die Firma einfach so noch ihre Vorauszahlungen per Lastschriften einziehen darf obwohl sie nicht mehr leisten kann und der ehemalige Kunde in die Röhre schaut.

Cu Rene

Hallo !

Man bekommt das widerrufene Geld doch nicht von der Firma zurück,sondern von der Bank !
Man widerspricht der Abbuchung( 6 Wochen),die Bank muß das Geld zurückbuchen und holt es sich von der Firma wieder(oder versucht es zumindest).
Ob eine Bank im Insolvenzfall dann auf den Kosten sitzenbleibt ?
Wahrscheinlich ja,warum auch nicht,der Kunde kann ja auch Geld verlieren,warum nicht auch die Bank ?

MfG
duck313

Hallo,

Man bekommt das widerrufene Geld doch nicht von der Firma
zurück,sondern von der Bank !

die beteiligten Kreditinstitute sind Dienstleister, leiten also das Geld (bzw. nur Daten) nur durch. Mehr nicht.

Man widerspricht der Abbuchung( 6 Wochen),die Bank muß das
Geld zurückbuchen und holt es sich von der Firma wieder(oder
versucht es zumindest).

Das ist ein Irrtum. Der Kunde wiederspricht der LS, aber das KI macht nur den Dienstleister. Wenn der Zahlungsempfänger pleite ist, hat der Kunde Pech gehabt.

Ob eine Bank im Insolvenzfall dann auf den Kosten sitzenbleibt
?
Wahrscheinlich ja,warum auch nicht,der Kunde kann ja auch Geld
verlieren,warum nicht auch die Bank ?

Weil das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen noch nicht einmal eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen hat.

Gruß
Christian

Hallo Christian !

Wenn das tatsächlich so wäre,dann muß man ja noch mehr aufpassen als sonst schon,wem man eine Einzugsermächtigung gibt.
Ich bin immer davon ausgegangen,innerhalb von 6 Wochen bekomme ich mein Geld immer zurück.
Im Insolvenzfall bringt die Lastschrift gegenüber der Direktüberweisung also keine Sicherheit?
Das Geld wäre weg,bzw. im großen oder kleinen Massetopf der Insolvenzforderungen verschwunden ?

Mit freundlichen Grüßen
duck313

Hallo,

die beteiligten Kreditinstitute sind Dienstleister, leiten
also das Geld (bzw. nur Daten) nur durch. Mehr nicht.

Man widerspricht der Abbuchung( 6 Wochen),die Bank muß das
Geld zurückbuchen und holt es sich von der Firma wieder(oder
versucht es zumindest).

Das ist ein Irrtum. Der Kunde wiederspricht der LS, aber das
KI macht nur den Dienstleister. Wenn der Zahlungsempfänger
pleite ist, hat der Kunde Pech gehabt.

Ob eine Bank im Insolvenzfall dann auf den Kosten sitzenbleibt

Weil das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen noch nicht
einmal eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen hat.

… endlich mal jemand, der’s weiß - schlimm hier, was von „Experten“ geäussert wird!

Danke!

mit freundlichen Grüßen
sterkrader