Hallo Guido.
Ich habe mal in meinen Büchern gewühlt, aber auch hier so
ziemlich die gleiche Aussage gefunden:
http://inhalt.monster.de/jobsuche/artikel/legitim/un…
Da steht (wie auch in meinen Büchern), dass Fragen zu
Familienangelegenheiten unzulässig sind…
Guido, alleine die Passage: „( Ausnahme siehe Punkt „Schwangerschaft“ ).“ und die dazugehörige Erläuterung hätte Dich bezüglich der Verlässlichkeit dieser Quelle stutzig machen sollen…
Den weiteren Ausführungen:
"Generell müssen Sie keine Fragen beantworten, die nicht im Bezug zu Ihrem zukünftigen Arbeitsplatz stehen. Dazu gehören beispielsweise Fragen nach (…) nach Kinderwunsch, Schwangerschaft, Heirat, Familienangelegenheiten "
könnte man eigentlich zustimmen, aber der Punkt „Familienangelegenheiten“ ist viel zu pauschal und führt (auch Dich :o)) in die Irre.
Ich gebe Dir mal einen viel verlässlicheren und viel besseren link (wobei auch hier "Folge 11 ein wenig präzisiert werden könnte…:o)):
http://www.arbeitsgericht-marburg.de/Tips/tips.html
Dort schau Dir einmal
=> Folge 10
=> 3. Beispiele
=> b
an.
Zitat:
„Zulässig sind Fragen nach dem vollen Namen, dem Wohnort, Geburtsdatum des Bewerbers, auch dessen Familienstand, Kinderzahl und das Alter der Kinder darf erfragt werden. Der Arbeitgeber braucht alle diese Daten, um den Anforderungen des Finanzamtes und der Sozialversicherung zu genügen. Er braucht diese Daten aber auch, um später, z.B. im Falle einer Kündigung die Sozialauswahl richtig zu treffen.
Diese familiären Daten sind auch wichtig, um bei Versetzungen z.B. in einen anderen Betrieb, an einen anderen Ort die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten richtig zu treffen und z.B. Rücksicht auf Kinder, Kindergarten oder Schule und ähnliches zu nehmen.“
P.S. Ich hoffe, Du hattest einen schönen Urlaub -
Kann man drüber streiten :o)
Deine
Nörgeleien habe ich vermisst! 
Hihihi… Keine Sorge, hole ich alles nach :o)
Gruß,
LeoLo