Lebenslauf/Bewerbungsschreiben

Ähm - wie jetzt?
Hi Leo!

Ich habe mal in meinen Büchern gewühlt, aber auch hier so ziemlich die gleiche Aussage gefunden:

http://inhalt.monster.de/jobsuche/artikel/legitim/un…

Da steht (wie auch in meinen Büchern), dass Fragen zu Familienangelegenheiten unzulässig sind…

Fällt jetzt der reine FamilienSTAND nicht darunter? Ich meine, es wäre ja eh Blödsinn, da es auf der Steuerkarte zu ersehen ist (bis auf das Kind vielleicht)…

Fragende Grüße
Guido

P.S. Ich hoffe, Du hattest einen schönen Urlaub - Deine Nörgeleien habe ich vermisst! :wink:

Hallo Guido.

Ich habe mal in meinen Büchern gewühlt, aber auch hier so
ziemlich die gleiche Aussage gefunden:

http://inhalt.monster.de/jobsuche/artikel/legitim/un…

Da steht (wie auch in meinen Büchern), dass Fragen zu
Familienangelegenheiten unzulässig sind…

Guido, alleine die Passage: „( Ausnahme siehe Punkt „Schwangerschaft“ ).“ und die dazugehörige Erläuterung hätte Dich bezüglich der Verlässlichkeit dieser Quelle stutzig machen sollen…

Den weiteren Ausführungen:
"Generell müssen Sie keine Fragen beantworten, die nicht im Bezug zu Ihrem zukünftigen Arbeitsplatz stehen. Dazu gehören beispielsweise Fragen nach (…) nach Kinderwunsch, Schwangerschaft, Heirat, Familienangelegenheiten "
könnte man eigentlich zustimmen, aber der Punkt „Familienangelegenheiten“ ist viel zu pauschal und führt (auch Dich :o)) in die Irre.

Ich gebe Dir mal einen viel verlässlicheren und viel besseren link (wobei auch hier "Folge 11 ein wenig präzisiert werden könnte…:o)):

http://www.arbeitsgericht-marburg.de/Tips/tips.html

Dort schau Dir einmal
=> Folge 10
=> 3. Beispiele
=> b

an.

Zitat:
„Zulässig sind Fragen nach dem vollen Namen, dem Wohnort, Geburtsdatum des Bewerbers, auch dessen Familienstand, Kinderzahl und das Alter der Kinder darf erfragt werden. Der Arbeitgeber braucht alle diese Daten, um den Anforderungen des Finanzamtes und der Sozialversicherung zu genügen. Er braucht diese Daten aber auch, um später, z.B. im Falle einer Kündigung die Sozialauswahl richtig zu treffen.
Diese familiären Daten sind auch wichtig, um bei Versetzungen z.B. in einen anderen Betrieb, an einen anderen Ort die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten richtig zu treffen und z.B. Rücksicht auf Kinder, Kindergarten oder Schule und ähnliches zu nehmen.“

P.S. Ich hoffe, Du hattest einen schönen Urlaub -

Kann man drüber streiten :o)

Deine
Nörgeleien habe ich vermisst! :wink:

Hihihi… Keine Sorge, hole ich alles nach :o)

Gruß,
LeoLo

Huhu!

Guido, alleine die Passage: „(Ausnahme siehe Punkt
„Schwangerschaft“
).“ und die dazugehörige Erläuterung
hätte Dich bezüglich der Verlässlichkeit dieser Quelle stutzig
machen sollen…

Ach - dieses Fettgedruckte habe ich gekonnt ignoriert, da es „etwas“ idiotisch ist, aber mir ging es ja auch nur um die Kernaussage zum Thema Familienangelegenheiten!

Den weiteren Ausführungen:
"Generell müssen Sie keine Fragen beantworten, die nicht im
Bezug zu Ihrem zukünftigen Arbeitsplatz stehen. Dazu gehören
beispielsweise Fragen nach (…) nach Kinderwunsch,
Schwangerschaft, Heirat, Familienangelegenheiten "
könnte man eigentlich zustimmen, aber der Punkt
„Familienangelegenheiten“ ist viel zu pauschal und führt (auch
Dich :o)) in die Irre.

Naja - ich habe mal intensiv in meinen Büchern gelesen - und Du hast (wie immer) Recht!

http://www.arbeitsgericht-marburg.de/Tips/tips.html

Merci! Der ist klasse!

ABER:

Der
Arbeitgeber braucht alle diese Daten, um den Anforderungen des
Finanzamtes und der Sozialversicherung zu genügen.

Sorry, dieses Argument ist Schwachsinn! Für das Finanzamt brauche ich lediglich die Steuerkarte (aus der nicht alle Daten hervorgehen müssen) - und wieso braucht der AG diese Daten für die SV?!

Er braucht
diese Daten aber auch, um später, z.B. im Falle einer
Kündigung die Sozialauswahl richtig zu treffen.

Das mag ja stimen, aber: Es sind Dinge, die sich ständig ändern können…

LG
Guido

Falsche Adresse
Hallo Isabel,

Da findet man seinen Traumberuf, und einem wird gesagt, tja,
Pech gehabt: Wenn Du ne Familie gründen willst, dann such Dir
was anderes!

Das werde ich wohl bis an mein Lebensende nicht verstehen, dass es Menschen gibt, die so eingleisig gestrickt sind, dass sie nur in einem einzigen Beruf glücklich werden können.

Tut mir leid, so sehr ich die Logik selbst verstehe, ich finde
sie trotzdem ziemlich daneben!

Dieses hingegen solltest Du mit Vehemenz bei den Politikern vortragen, die auch heute noch ausreichende Kinderbetreuung für berufstätige Eltern für überflüssig halten.

Darüber hinaus auch vielleicht bei Interesse noch mit den auch hier in wer-weiss-was vertretenen Menschen, die meinen, dass man keine Kinder in die Welt zu setzen braucht, wenn nicht einer der Partner (meistens dann doch die Frau) bereit ist, wenigstens für einige Jahre den Beruf aufzugeben, um bei den Kindern zu bleiben. Traumberuf kannste Dir nach so einer Pause vermutlich dann siwieso abschminken.

Gruß, Karin
die sich lange überlegt hat, ob sie noch antworten soll.