Leinenzwang trotz Maulkorb

Hallo Myriam,
sorry für die kurze Korrektur.
Rechtlich gesehen gilt z.B. in Stuttgart oder Böblingen daß per se nur auf öffentlichen Plätzen, Parkanlagen und U-bahnstationen der Hund an der Leine geführt werden muss außer er hat eine anderweitig lautende Anordnung durch das Amt.
D.h. jedes Kaff darf seine Verordnung erlassen und diese handhaben wie es möchte. Und ja Stuttgart ist ein Kaff! Voller „Sterngeister“
Gruß Steffen

Feedback an Steffen und all die Anderen von Sabine
Hallo Steffen und all die anderen, die mir so zahlreich geantwortet haben.

Ich denke, deiner Auforderung den Hund abzugeben werde ich nachkommen sobald ich mich als nicht mehr lernfähig und lernwillig, meinen Hund betreffend, einschätze bzw. der Hund sein teilweise aggressives Verhalten nicht in den Griff bekommt. Fakt ist, daß unser Hund sich, wo auch immer, ein unerwünschtes Verhalten angewöhnt hat. Ich bin nun auch nicht professionell genug um ihm dieses aus dem Stand abzugewöhnen. Letztlich habe ich immer noch die Möglichkeit ihn tatsächlich nur an der Leine laufen zu lassen.
Ich gehe davon aus, daß es kein perfektes, fehlerfreies oder keinen Irrtümern unterliegendes Wesen gibt. Das ich bereit bin zu lernen ist offensichtlich. Für den Hinweis, die Gefahr für meinen Hund betreffend, wenn er mit Maulkorb läuft, bin ich dankbar. Wenn mein Partner regelmäßig den Hund ans Fahrrad nimmt wird er auch ausreichend Auslauf und Bewegung haben. An der Leine kann er ja dann bei mir den Gehorsam und die Unterordnung weiter üben.
Ich möchte diesen Hund wirklich nicht einfach so aufgeben. Der hat in seinem Leben schon genug durchgemacht, bedauerlicherweise.

Also, nochmals danke an Euch!

Sabine

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