Die Person, von der diese schlechten Kopien stammen, wollte noch direkt Kopien von den Originalen aus dem Staatsarchiv besorgen, falls möglich. Sie hat sich nur nicht wieder gemeldet, deshalb weiß ich nicht, ob es klappt oder nicht. Sollte es klappen, würde ich die auch noch posten, vielleicht sind einige Wörter/Buchstaben besser zu erkennen.
Wenn ich schon gerufen werde, dann komme ich sogar im Urlaub:
Bei einem Todesfall bestimmt das zuständige Bezirksgericht im Verlassenschaftsverfahren den Notar für die * Verlassenschaftsabhandlung* (außer man hat einen Haus-und Hof-Notar bei der Hand)
Diese * Verlassenschaftsabhandlung* ist der gesamte Prozess von der Erbenfindung bis hin zur Aufteilung des Vermögens/der Schulden (falls Erbe angetreten).
Wir Österreicher sind sehr häufig begrifflich im beamteten Habsburgerreich stecken geblieben - das ABGB gilt immerhin schon seit 1812.
Bei dieser Gelegenheit: Wir denn eigentlich der Posterlagschein tatsächlich noch benutzt und verstanden, oder ist das nur eine Art „running gag“, der von Piefkistan aus gepflegt wird?