Hallo alle miteinander,
ich grübele gerade ein bisschen über das Erbrecht nach und überlege ob man ein Testament so abfassen könnte. Die Regelungen nach §§ 1922 BGB ff sind mir bekannt.
Voraussetzungen für meine Gedanken sind:
- das Testament soll so abgefasst sein, dass es einige Jahrzehnte hält
- es sind keine Eltern, Partner oder Kinder vorhanden
- das vorhandene Finanzvermögen soll unter Organisationen, Geschwistern, Großcousinen und zwei Nichten verteilt werden
- Ziel ist das die Erstgenannten feste Summen / Anteile erben und der diese Beträge übersteigende Rest zu gleichen Teilen auf beide Nichten oder deren Kinder verteilt werden. Es soll dazu führen das die Nichten zu Haupterben werden. Ebenfalls sollen sie die Anteile der anderen Erben bekommen, sofern diese selbst nicht mehr Erben können.
Könnte man das so abfassen:
"Verteilung des Vorgenannten Vermögens:
In Ermangelung eigener Abkömmlinge verfüge ich dass das vorgenannte Vermögen wie folgt verteilt wird:
Finanzvermögen
Das oben genannte Finanzvermögen im Umfang von derzeit rund ganz viel Geld, ist wie folgt aufzuteilen:
- Der Organisation A, ansässig Irgendwoistan, ein Betrag von XXXX €.
- Der Organisation B, ansässig Irgendwoistan, ein Betrag von XXXX €.
- Der Organisation C, ansässig Irgendwoistan, ein Betrag von XXXX €.
- Der Organisation D, ansässig Irgendwoistan, ein Betrag von XXXX €.
Einen Anteil von je 4 %, höchstens 5.000 € pro Person, erhalten:
5. Mein Patenkind A, geboren am XXXX
6. B, geboren am XXXX
7. C, geboren am XXXX
Einen Anteil von je 16 %, höchstens 20.000 € pro Person, erhalten:
8. Mein Bruder, D, geboren am XXXXX
9. Meine Schwester, E, geboren am XXXXX
Einen Anteil von je 28 % erhalten:
10. Meine Nichte F, geboren am XXXXX
11. Meine Nichte G, geboren am XXXXX
Sollte eine der unter 1-4 genannten Erben beim Eintritt des Erbfalles nicht mehr existieren, so ist der jeweilige Erbteil dem auf das auf die unter 5-11 genannten Personen zu verteilende Vermögen aufzuteilen.
Sollte nach Abzug der auf 1-9 genannten Höchstbeträge noch Vermögen übrig bleiben, so ist dies meinen Nichten (10 & 11) zu gleichen Teilen zuzuschlagen.
Sollte eine der unter 1-9 genannten Erben beim Eintritt des Erbfalles ebenfalls bereits verstorben sein, so ist dessen Erbteil in gleichen Teilen auf das Erbteil meiner Nichten (10 & 11) aufzuteilen.
Sollte eine meiner Nichten (10 & 11) beim Eintritt des Erbteiles bereits verstorben sein, so geht ihr Erbteil auf deren Abkömmlinge über. Sollten keine Abkömmlinge existieren, so erbt die überlebende Nichte."
Könnte man das so abfassen? Oder denke ich da zu kompliziert?
Sind insbesondere die vier ergänzenden Regelungen rechtlich möglich?
Das für die Nichten u.U. eine Steuerpflicht entsteht ist mir bewusst.
Das die Formulierungen dazu führen könnten, dass das man das Testament als Basis für einen Krimi aller Adel verpflichtet verwenden könnte, ist mir bewusst.
Im Voraus besten Dank für Eurer Anregungen.
Ein schönes Wochenende.
Euer,
Ebenezer