Hallo,
Ah so. Ich fasse diese Aussage zusammen:
ich habe keinerlei Beweis für meine Aussage, ihr müsst mir
schon so glauben. Weil ich es bin.
Richtig?
Nein.
Sondern?
Komisch, ich hatte eigentlich wegen einer ganz anderen Aussage
von Dir in die Diskussion eingegriffen.
Welche?
Habe ich Dir doch wörtlich unten zitiert. Nicht mehr weitergelesen?
Btw., war da nicht mal sogar ein Prozess deswegen?
Linksfahrerin, Testwagenfahrer, zu schnell, Schreck, von der
Autobahn abgekommen,…?
Schwer vergleichbar, da extremes Fehlerverhalten des
Hintermannes.
Ach? Nun auf einmal?
Bekam dieser eigentlich die volle Schuld?
Keine Ahnung. Es ging in dem, was ich gelesen habe, um einen Strafprozess, nicht um die zivilrechtliche Seite.
Aktenzeichen?
Wozu? Du hast doch eh’ schon zehntausende von Urteilen gelesen, das ist doch gar nichts neues für Dich, oder?
Du behauptetest das Gegenteil, das wollte ich widerlegen, was
ich getan habe.
Indem Du das Gegenteil behauptest. Wenn Du das widerlegen
nennst, hast Du irgendwas nicht richtig verstanden.
Kein Problem für einen im Aktenzeichen Suchen Geübten, hier
zehntausend Fälle zu finden.
Ich bin kein solcher, daher spare ich mir die Zeit. Glaube es,
oder nicht.
Aha. Also wieder das gleiche Spielchen: Du findest nichts, also behauptest Du einfach. Wenn es denn tatsächlich diese „zehntausende von Fällen“ gäbe, würdest Du in Nullkommanichts wenigstens einen ergoogeln können. Offensichtlich ist deine Behauptung aber durch nichts belegt und diese angeblich leicht zu findenden Fälle existieren ausschließlich in Deiner Phantasie und dienen dazu, Deinen äußerst schwachen Argumenten ein scheinbares Gewicht zu verleihen.
Ich bleibe bei meiner Zusammenfassung ganz oben. Und Du hast sie grad eindrucksvoll bestätigt.
Es geht hier nicht darum, möglichst viele Präzedenzfälle
aufzulisten. Wir bewegen uns hier nicht im US-Rechtssystem und
ein einziger Fall reicht ohnehin, meine Aussage zu stützen.
Der hätte mir schon gereicht, aber nicht mal den hast Du hier
verlinken können.
Wenn ich über einen stolpere, verlinke ich ihn. Bis dahin
kannst Du ja glauben, was Du möchtest.
Oder eben auch nicht.
Es reicht mir schon, diesen Gedanken in die Diskussion
einzustreuen.
Du streust keine Gedanken, sondern Behauptungen. Und die in gleicher Weise wie Sand in die Augen.
Geh doch einfach ins Plauderbrett, wenn Du an derartigem Spass hast. Dieses Brett hier hat ein anderes Thema.
Das bringt möglicherweise den einen oder anderen zum
Nachdenken und Rechtsfahren.
Dich bringt es offensichtlich nicht zum Nachdenken. Nicht mal dann, wenn man Dich mit der Nase auf den Gesetzestext stößt.
Aktenzeichen kann ja evtl. einer der Juristen hier beisteuern.
Nö. Wer behauptet, muss beweisen. Nicht: wenn irgendwer
irgendwas behauptet, wird sich schon irgendwer bemühen, diese
Behauptung zu beweisen.
Wie gesagt, wenn ich über ein beispiel stolpere, schicke ich
es Dir.
Ja klar. Am Sankt-Nimmerleins-tag. Wenn diese Diskussion schon seit ewigen Zeiten im Archiv verschwunden ist.
Arm, findest Du nicht?
Was ich darstellen wollte, habe ich oben beschrieben.
Es geht nur darum, dass Du nicht Recht hast mit der Aussage,
der Linksfahrer käme immer davon, der Hintermann habe immer
Schuld.
Das kannst Du noch mehrfach behaupten, es wird dadurch nicht
richtiger. Das habe ich so nicht gesagt.
Wie denkst Du denn, es gesagt zu haben?
Lies einfach nochmal nach. Noch ist nichts ins Archiv verschoben.
Mehr möchte ich doch gar nicht sagen und das muss doch nun
klar geworden sein. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.
Du hast sogar einen Haufen mehr behauptet, geruhtest aber, das
einfach als ‚alte Sachen‘ weg zu löschen.
Es handelte sich ja größtenteils um persönliche Angriffe.
Zudem habe ich eine Zusammenfassung geliefert. Das sollte o.k.
sein.
Lol.
Du entscheidest also, was okay ist und was nicht. Auf gleiche Weise, wie Du entscheidest, was richtig ist und was falsch. Und das bedeutet:
Du hast recht, weil Du es bist. Begründungen brauchst Du nicht, Behauptungen sind völlig ausreichend. Tatsachen stören in diesem Zusammenhang nur, deshalb werden sie einfach ignoriert. Gesetze sind eh’ nur für andere gültig und müssen deshalb in Deinem Sinne ‚ausgelegt‘ werden.
Z.B. dass der Linksfahrer ein starkes Bremsmanöver eines evt.
Hintermanns verursacht und deshalb eine zusätzliche Gefährdung
entstünde.
So ist es. Das ist meine Ansicht.
Und die ist schlicht falsch.
Und dass ich das Linksfahren nicht als Verfehlung
sehen würde.
Das das Unsinn ist, ist doch nicht so schwer zu verstehen.
Was jetzt?
Es ist Unsinn, dass ich derartiges behauptet haben soll.
Hinweis am Rande: wenn Du ein Posting in Teilen beantwortest und beim zerschnibbeln der Aussagen die Übersicht verlierst, solltest Du Dir in einem zweiten Tab oder Fenster das Original nochmal komplett anschauen. Oft wird der Sinn und Zusammenhang dann doch wieder klar.
Das
kannst Du sogar nachprüfen, wenn Du meine Postings einfach
noch mal liest. Mehr möchte ich doch gar nicht sagen.
Ich habe das tun alles noch einmal gelesen und habe Dich oben
komplett anders verstanden.
Tja, und offensichtlich komplett falsch. Genauso, wie Du die Gesetze komplett falsch verstanden hast.
Es geht um die Argumentation der Unvermeidbarkeit.
Diese kann in einem solchen Fall möglich sein.
Unvermeidbarkeit? Jetzt machst Du Dich komplett lächerlich.
Weshalb? Bitte konkrete Begründung.
Es ist komplett lächerlich, dass ein Linksfahrer mit 120 einen unvermeidbaren Unfall verursacht. Konkret genug?
Mehr kann Dir auch kein Jurist sagen, denn auch der weiss,
dass im Straßenverkehr solcherlei Fragen niemals eindeutig zu
beantworten sind.
Es geht nur um einen hier skizzierten Fall. Und um die ganz
allgemein geltende Vorschrift, die ich Dir verlinkt habe.
Beides ist sehr eindeutig.
Sehr eindeutig ist hier einzig das Rechtsfahrgebot und der
Verstoß dagegen.
Nochmal: ich habe nirgends behauptet, der Linksfahrer würde sich richtig verhalten. Ich habe allerdings behauptet (und Dir anhand des Gesetzestextes auch bewiesen), dass sein Linksfahren kein Ereignis ist, mit dem niemand rechnen muss.
Btw., grad einen Satz höher hast Du behauptet, es gäbe
eindeutige Fälle. Oder was verstehst Du unter
‚Unvermeidbarkeit‘?
Diese wird im Einzelfall durch das Gericht festgestellt.
Und ist das nun eindeutig oder nicht?
Das Anhalten innerhalb der Sichtweite gilt m.W. nachts auf der
Autobahn so nicht.
Deines Wissens? Warum schaust Du nicht einfach mal nach? Das Gesetz ist diesbezüglich sehr einfach zu verstehen.
Btw., von irgendwelchen Sondernfällen Nacht oder Nebel oder Eisglätte hat hier niemand gesprochen. Es trägt deshalb nichts zum Thema bei.
Wird meine Einlassung nun klarer?
Nein.
Vielleicht, ich halte Dir das mal zugute, geht es hier nur um
dieses Mißverständnis.
Du hältst mir das zugute? Habe ich falsch verstanden oder Du? Offensichtlich bist Du ziemlich gut im Verwechseln, wenn es Dir grad in den Kram passt.
Genau das ist die Argumentation, mit der man ggf. auch einen
Linksschnarcher erwischen kann, der wirklich extrem langsam
fährt.
Ah ja.
Man. Ggf. Auch.
Und was hat das nun mit dem hier geschilderten Fall zu tun?
Genau: gar nichts.
Alles.
Wo genau geht es denn darum, einen Linksschnarcher zu
erwischen? Es wird Dir doch sicher nicht schwer fallen,
wenigstens diese Aussage zu belegen, oder? Du musst nicht mal
einen externen Link oder einen Juristen dazu bemühen.
Du hast doch den Fall gelesen.
Mit „erwischen“ meinte ich, ihn „juristisch zur Verantwortung
ziehen“ zu können.
Ah. Und wozu Deine unsinnigen Gefährdungskonstruktionen, wenn es doch eine ganz klare Regelung mit Bußgeld und allem drum und dran dafür bereits gibt? Ist Dir diese Regel nicht bekannt? Dann denk an den alten Juristenspruch: „Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz!“
Hier habe ich einen Link für Dich:
http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml
Punkt 2. 3.
Die Sache mit dem Humor und den Smileys? Entschuldige, ich wusste nicht, dass Deine Postings hier gar nicht ernst gemeint waren - obwohl ich in der Tat stellenweise Zweifel hatte.
Oder sollte ich diesen Hinweis etwa auf meine Postings beziehen? Die waren durchaus Ernst gemeint.
Natürlich habe ich von jemandem, der die Gesetze und der zehntausende von Urteilen dazu kennt, auch nicht erwartet, dass ich ihn mit speziellen Kennzeichen auf Ironie und Sarkasmus jeweils hinweisen muss. Habe ich mich da geirrt? Soll ich meine Postings nochmal durchgehen und mit diesen Hinweisen versehen neu posten?
Nun denke ich, können wir die Geschichte zunächst
abschliessen. Sobald ich ein passendes Fallbeispiel finde,
sende ich es Dir.
Jaja.
Gruß
loderunner