Linksfahrer auf Autobahn

Hallo,

Lies doch Du einfach die tausende von urteilen, welche eine
Unvermeidbarkeit eines Unfalles aufgrund der Verfehlung des
Unfallgegners sehen.

Lies doch einfach die tausende von Urteilen, die eine Schuld wegen Überschreiten der Richtgeschwindigkeit sehen.
So kommen wir nicht weiter, es geht hier um einen beschriebenen, konkreten Fall, nicht um irgendwelche davon abweichenden Sachverhalte, die Du hinzu konstruieren möchtest.

Gesetzestexte herunterbeten reicht nicht, es wird viel
ausgelegt.

Es wird nur das ausgelegt, was dort steht. Davon sollte man erstmal ausgehen. Und dass man nicht damit rechnen muss, dass jemand auf der linken Spur fährt, dazu solltest Du jetzt einfach mal ein passendes Urteil verlinken, wenn Du derartiges behauptest.

Es wird jedoch evtl. ein
starkes Bremsmanöver völlig überflüssigerweise verursacht, was
zu einer verstärkten Gefährdung führt.

Unsinn. Ein starkes Bremsmanöver würde hier genau dann
verursacht, wenn der Hintermann zu spät reagiert oder heftig
zu schnell fährt.

ein fehler ist, dass Du eine Verfehlung durch den Linksfahrer,
die evtl. Folgen haben kann, negierst. Das ist halt einfach
falsch und fertig.

Ein Fehler ist, dass Du durch irgendwelche Zusatzkonstruktionen Verfehlungen konstruierst, die eben nicht DIREKT kausal durch den Linksfahrer, sondern erst mittelbar durch weitere Verfehlungen des Hintermanns überhaupt ermöglicht werden.
Das ist halt einfach falsch und fertig.

Btw., wenn ich mich recht erinnerer, hat Dir das levay hier im Forum auch schon vergeblich versucht klar zu machen. Ich mache mir deshalb keine großen Hoffnungen, das mir das gelingen könnte, ianal. Nur sollten Deine Aussagen nicht unwidersprochen im Archiv landen, am Ende glaubt das noch jemand.

Ich würde mich in der Rolle des Schnarchers nicht unbedingt
darauf verlassen, dass ein 280-Fahrer mit mir rechnet…

Das hat auch niemand verlangt.

Doch, das hast Du in Deinen vorherigen Einlassungen getan.

Aha? Wo denn?

Da würde ich dann doch lieber rechts fahren und die Gefahr
vermeiden.

Das hat ebenfalls niemand bestritten.

s.o.

Auch hier: wo denn?

Gruß
loderunner

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Wenn er schneller vorbei wil,. hast Du nicht das Recht ihn zu
blockieren.

Ich sagte NICHTS von blockieren. Immer langsam … Vor mir war alles voll, neben mir auch. Es hätte wenig Sinn gemacht abzubremsen und rechts rein um ihn vorzulassen, denn auch dann wäre er nicht sehr viel weiter. Schliesslich habe ich ihn vorgelssen, dann muste ich schön lachen. Denn es war Berufsverkehr (Frankfurter Kreuz) und er hatte noch ne Menge zu Lichthupen …lol

Gibt schon genug Oberlehrer auf der Straße.

Richtig! Und ne Menge Hitzköpfe auch - die haben sich beide nicht viel.

HI!

War rechts Platz?
Wenn ja, hast Du nach rechts zu fahren, egal wie schnell
irgendwer fährt. Es gilt das Rechtsfahrgebot - unabhängig von
der gefahrenen Geschwindigkeit und dem gültigen Limit.

Rechts war kein Platz, da fuhren LKWs mit knapp 80 , vor mir
fuhren auch Autos. Ich hab kein Problem rechts ran zu fahren,
damit mich einer überholen kann. Ich muss schliesslich
niemanden was beweissen. Aber manchmal gehts halt nicht und da
kann der hinter mir Lichthupe geben bis er schwarz wird.

So ist es. Da musst Du dann auch nichts weiter drauf geben.

Grüße,

Mathias

Hi!

Lies doch Du einfach die tausende von urteilen, welche eine
Unvermeidbarkeit eines Unfalles aufgrund der Verfehlung des
Unfallgegners sehen.

Lies doch einfach die tausende von Urteilen, die eine Schuld
wegen Überschreiten der Richtgeschwindigkeit sehen.

Du vermischst hier das eine oder andere.
Was Du meinst, ist die Teilschuld in solchen Fällen.

So kommen wir nicht weiter, es geht hier um einen
beschriebenen, konkreten Fall, nicht um irgendwelche davon
abweichenden Sachverhalte, die Du hinzu konstruieren möchtest.

s.o.

Gesetzestexte herunterbeten reicht nicht, es wird viel
ausgelegt.

Es wird nur das ausgelegt, was dort steht. Davon sollte man
erstmal ausgehen. Und dass man nicht damit rechnen muss, dass
jemand auf der linken Spur fährt, dazu solltest Du jetzt
einfach mal ein passendes Urteil verlinken, wenn Du derartiges
behauptest.

s.o.

Es wird jedoch evtl. ein
starkes Bremsmanöver völlig überflüssigerweise verursacht, was
zu einer verstärkten Gefährdung führt.

Unsinn. Ein starkes Bremsmanöver würde hier genau dann
verursacht, wenn der Hintermann zu spät reagiert oder heftig
zu schnell fährt.

ein fehler ist, dass Du eine Verfehlung durch den Linksfahrer,
die evtl. Folgen haben kann, negierst. Das ist halt einfach
falsch und fertig.

Ein Fehler ist, dass Du durch irgendwelche
Zusatzkonstruktionen Verfehlungen konstruierst, die eben nicht
DIREKT kausal durch den Linksfahrer, sondern erst mittelbar
durch weitere Verfehlungen des Hintermanns überhaupt
ermöglicht werden.
Das ist halt einfach falsch und fertig.

Falsch, s.o.

Btw., wenn ich mich recht erinnerer, hat Dir das levay hier im
Forum auch schon vergeblich versucht klar zu machen. Ich mache
mir deshalb keine großen Hoffnungen, das mir das gelingen
könnte, ianal. Nur sollten Deine Aussagen nicht
unwidersprochen im Archiv landen, am Ende glaubt das noch
jemand.

Es gibt zahllose Urteile, die meine EInlassungen hier stützen.

Levay hat sich mir gegenüber zu dieser Fragestellung bislang nicht geäußert.

Ich würde mich in der Rolle des Schnarchers nicht unbedingt
darauf verlassen, dass ein 280-Fahrer mit mir rechnet…

Das hat auch niemand verlangt.

Doch, das hast Du in Deinen vorherigen Einlassungen getan.

Aha? Wo denn?

Lesen statt löschen…

Da würde ich dann doch lieber rechts fahren und die Gefahr
vermeiden.

Das hat ebenfalls niemand bestritten.

s.o.

Auch hier: wo denn?

s.o.

M.

War denn auf der besagten Strecke eine
Geschwindigkeitsbegrenzung z.B 120 oder 100 kmh?

Ist mir auch passiert, bei erlaubten 100 kmh fuhr ich 120 und
einer hinter mir drehte hohle weil er mit 200 vorbei wollte.

Nun ja, das hilft in dieser Diskussion nicht viel. Rechtsfahrgebot hat nicht mit Tempolimit zu tun. Wenn die rechte Fahrbahn frei ist hat man da zu fahren. So ist doch die Gesetzeslage, oder ?

Ich sehe schon anhand der umfangreichen Diskussion, daß die Verkehrsteilnehmer scheinbar „nicht zusammenpassen“. Es gibt Leute, die schnell von A nach B wollen und Leute, die gerne Verkehrserzieher spielen wollen.

Weiter ist es für die „Rennleitung“ zu aufwendig, Linksschnarcher zu „packen“, es ist mit wesentlich weniger Aufwand viel einfacher und lukrativer, eine Radarfalle für „Raser“ aufzustellen.

Scheinbar hilft da nur ein generelles Tempolimit von 120.

Hallo,

Du vermischst hier das eine oder andere.

Keineswegs.

Was Du meinst, ist die Teilschuld in solchen Fällen.

Was ich meine, musst Du mir nicht sagen, sondern erstmal selber verstehen.

So kommen wir nicht weiter, es geht hier um einen
beschriebenen, konkreten Fall, nicht um irgendwelche davon
abweichenden Sachverhalte, die Du hinzu konstruieren möchtest.

s.o.

S.o. wo bitte?
Deine Links auf angebliche Argumente führen leider ins Leere.

Gesetzestexte herunterbeten reicht nicht, es wird viel
ausgelegt.

Es wird nur das ausgelegt, was dort steht. Davon sollte man
erstmal ausgehen. Und dass man nicht damit rechnen muss, dass
jemand auf der linken Spur fährt, dazu solltest Du jetzt
einfach mal ein passendes Urteil verlinken, wenn Du derartiges
behauptest.

s.o.

s.o.

Es wird jedoch evtl. ein
starkes Bremsmanöver völlig überflüssigerweise verursacht, was
zu einer verstärkten Gefährdung führt.

Unsinn. Ein starkes Bremsmanöver würde hier genau dann
verursacht, wenn der Hintermann zu spät reagiert oder heftig
zu schnell fährt.

ein fehler ist, dass Du eine Verfehlung durch den Linksfahrer,
die evtl. Folgen haben kann, negierst. Das ist halt einfach
falsch und fertig.

Ein Fehler ist, dass Du durch irgendwelche
Zusatzkonstruktionen Verfehlungen konstruierst, die eben nicht
DIREKT kausal durch den Linksfahrer, sondern erst mittelbar
durch weitere Verfehlungen des Hintermanns überhaupt
ermöglicht werden.
Das ist halt einfach falsch und fertig.

Falsch, s.o.

Richtig, s.o.
Ein Link ins Nirvana ersetzt keine Argumente.

Btw., wenn ich mich recht erinnerer, hat Dir das levay hier im
Forum auch schon vergeblich versucht klar zu machen. Ich mache
mir deshalb keine großen Hoffnungen, das mir das gelingen
könnte, ianal. Nur sollten Deine Aussagen nicht
unwidersprochen im Archiv landen, am Ende glaubt das noch
jemand.

Es gibt zahllose Urteile, die meine EInlassungen hier stützen.

Nenn doch bitte ein einziges.
Behaupten kann ich schon selber.

Ich würde mich in der Rolle des Schnarchers nicht unbedingt
darauf verlassen, dass ein 280-Fahrer mit mir rechnet…

Das hat auch niemand verlangt.

Doch, das hast Du in Deinen vorherigen Einlassungen getan.

Aha? Wo denn?

Lesen statt löschen…

Zitieren statt behaupten…

Da würde ich dann doch lieber rechts fahren und die Gefahr
vermeiden.

Das hat ebenfalls niemand bestritten.

s.o.

Auch hier: wo denn?

s.o.

s.o.

Soll das im Ernst eine Art Diskussion sein, die Du hier zu führen glaubst? Du kannst gern fehlende Argumente durch wiederholtes ‚s.o.‘ ersetzen, aber wundere Dich nicht, wenn das andere einfach nur lächerlich finden.

Gruß
loderunner

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Hi,

Weiter ist es für die „Rennleitung“ zu aufwendig,
Linksschnarcher zu „packen“, es ist mit wesentlich weniger
Aufwand viel einfacher und lukrativer, eine Radarfalle für
„Raser“ aufzustellen.

Doch doch: Einem Bekannten sind die 10 km hinterhergefahren, der ist immer stur in der Mitte (3-spurige AB) gefahren, ohne das rechts ein Fahrzeug fuhr. Haben ihn rausgezogen und abkassiert. Hat mich gefreut!

Scheinbar hilft da nur ein generelles Tempolimit von 120.

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Dann fahren die gleichen Leute eben mit 90 ganz links. Da hilft ein Tempolimit auch nichts.

Grüße
Schmidti

Hi!

Weiter ist es für die „Rennleitung“ zu aufwendig,
Linksschnarcher zu „packen“, es ist mit wesentlich weniger
Aufwand viel einfacher und lukrativer, eine Radarfalle für
„Raser“ aufzustellen.

Doch doch: Einem Bekannten sind die 10 km hinterhergefahren,
der ist immer stur in der Mitte (3-spurige AB) gefahren, ohne
das rechts ein Fahrzeug fuhr. Haben ihn rausgezogen und
abkassiert. Hat mich gefreut!

So was gibt´s?
Es gibt also noch Hoffnung…

Scheinbar hilft da nur ein generelles Tempolimit von 120.

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Dann fahren die
gleichen Leute eben mit 90 ganz links. Da hilft ein Tempolimit
auch nichts.

So sehe ich das ebenfalls.
Ein Tempolimit als Rechtfertigung für Verkehrsverstöße. Soweit kommt´s noch.

Grüße,

Mathias

Tach!

Du vermischst hier das eine oder andere.

Keineswegs.

Was Du meinst, ist die Teilschuld in solchen Fällen.

Was ich meine, musst Du mir nicht sagen, sondern erstmal
selber verstehen.

Lassen wir´s, ich wollte Dir nur ein wenig aus der Realität der Verkehrsgerichte berichten. Wenn es Dich nicht interessiert, ist das Dein problem.

So kommen wir nicht weiter, es geht hier um einen
beschriebenen, konkreten Fall, nicht um irgendwelche davon
abweichenden Sachverhalte, die Du hinzu konstruieren möchtest.

s.o.

S.o. wo bitte?

Du hast es gelöscht. Suche es Dir selbst raus.

Deine Links auf angebliche Argumente führen leider ins Leere.

Gesetzestexte herunterbeten reicht nicht, es wird viel
ausgelegt.

Es wird nur das ausgelegt, was dort steht. Davon sollte man
erstmal ausgehen. Und dass man nicht damit rechnen muss, dass
jemand auf der linken Spur fährt, dazu solltest Du jetzt
einfach mal ein passendes Urteil verlinken, wenn Du derartiges
behauptest.

s.o.

s.o.

s.o. :wink:

Es wird jedoch evtl. ein
starkes Bremsmanöver völlig überflüssigerweise verursacht, was
zu einer verstärkten Gefährdung führt.

Unsinn. Ein starkes Bremsmanöver würde hier genau dann
verursacht, wenn der Hintermann zu spät reagiert oder heftig
zu schnell fährt.

ein fehler ist, dass Du eine Verfehlung durch den Linksfahrer,
die evtl. Folgen haben kann, negierst. Das ist halt einfach
falsch und fertig.

Ein Fehler ist, dass Du durch irgendwelche
Zusatzkonstruktionen Verfehlungen konstruierst, die eben nicht
DIREKT kausal durch den Linksfahrer, sondern erst mittelbar
durch weitere Verfehlungen des Hintermanns überhaupt
ermöglicht werden.
Das ist halt einfach falsch und fertig.

Falsch, s.o.

Richtig, s.o.

Falsch, s.o. :wink:

Ein Link ins Nirvana ersetzt keine Argumente.

Das Nirvana hast Du selbst geschaffen, indem Du die älteren Sätze löschst.

Btw., wenn ich mich recht erinnerer, hat Dir das levay hier im
Forum auch schon vergeblich versucht klar zu machen. Ich mache
mir deshalb keine großen Hoffnungen, das mir das gelingen
könnte, ianal. Nur sollten Deine Aussagen nicht
unwidersprochen im Archiv landen, am Ende glaubt das noch
jemand.

Es gibt zahllose Urteile, die meine EInlassungen hier stützen.

Nenn doch bitte ein einziges.
Behaupten kann ich schon selber.

Sieh z.B. auf der ADAC Seite nach. Dort las ich vor einiger Zeit über einen Fall, bei dem vom gericht angenommen worden war, dass auch bei niedrigerer V der Unfall nicht zu vermeiden gewesen wäre.
Genau das ist die Argumentation, mit der man ggf. auch einen Linksschnarcher erwischen kann, der wirklich extrem langsam fährt.

Ich würde mich in der Rolle des Schnarchers nicht unbedingt
darauf verlassen, dass ein 280-Fahrer mit mir rechnet…

Das hat auch niemand verlangt.

Doch, das hast Du in Deinen vorherigen Einlassungen getan.

Aha? Wo denn?

Lesen statt löschen…

Zitieren statt behaupten…

Du löschst ja die Zitate ständig.

Da würde ich dann doch lieber rechts fahren und die Gefahr
vermeiden.

Das hat ebenfalls niemand bestritten.

s.o.

Auch hier: wo denn?

s.o.

s.o.

Du hast es gelöscht. Dann musst Du es Dir auch selbst wieder heraussuchen…

Soll das im Ernst eine Art Diskussion sein, die Du hier zu
führen glaubst? Du kannst gern fehlende Argumente durch
wiederholtes ‚s.o.‘ ersetzen, aber wundere Dich nicht, wenn
das andere einfach nur lächerlich finden.

s.o.

M.

Hallo,

Lassen wir´s, ich wollte Dir nur ein wenig aus der Realität
der Verkehrsgerichte berichten.

Mach doch. Ich warte immer noch auf einen Link.

Wenn es Dich nicht
interessiert, ist das Dein problem.

Wenn es mich nicht interessierte, hätte ich nicht gefragt. Offensichtlich hast Du aber keine belastbare Antwort, nur ein paar Behauptungen.

So kommen wir nicht weiter, es geht hier um einen
beschriebenen, konkreten Fall, nicht um irgendwelche davon
abweichenden Sachverhalte, die Du hinzu konstruieren möchtest.

s.o.

S.o. wo bitte?

Du hast es gelöscht. Suche es Dir selbst raus.

Ich habe nichts gelöscht. Bitte nenn doch endlich Ross und Reiter.

Deine Links auf angebliche Argumente führen leider ins Leere.

Und offensichtlich willst oder kannst Du das auch nicht ändern.

Gesetzestexte herunterbeten reicht nicht, es wird viel
ausgelegt.

Es wird nur das ausgelegt, was dort steht. Davon sollte man
erstmal ausgehen. Und dass man nicht damit rechnen muss, dass
jemand auf der linken Spur fährt, dazu solltest Du jetzt
einfach mal ein passendes Urteil verlinken, wenn Du derartiges
behauptest.

s.o.

s.o.

s.o. :wink:

Tja. Wenn das alles ist, was Du kannst, ist es wohl nicht viel.

Es wird jedoch evtl. ein
starkes Bremsmanöver völlig überflüssigerweise verursacht, was
zu einer verstärkten Gefährdung führt.

Unsinn. Ein starkes Bremsmanöver würde hier genau dann
verursacht, wenn der Hintermann zu spät reagiert oder heftig
zu schnell fährt.

ein fehler ist, dass Du eine Verfehlung durch den Linksfahrer,
die evtl. Folgen haben kann, negierst. Das ist halt einfach
falsch und fertig.

Ein Fehler ist, dass Du durch irgendwelche
Zusatzkonstruktionen Verfehlungen konstruierst, die eben nicht
DIREKT kausal durch den Linksfahrer, sondern erst mittelbar
durch weitere Verfehlungen des Hintermanns überhaupt
ermöglicht werden.
Das ist halt einfach falsch und fertig.

Falsch, s.o.

Richtig, s.o.

Falsch, s.o. :wink:

Ein Link ins Nirvana ersetzt keine Argumente.

Das Nirvana hast Du selbst geschaffen, indem Du die älteren
Sätze löschst.

Sag doch nun endlich, was Du meinst.

Btw., wenn ich mich recht erinnerer, hat Dir das levay hier im
Forum auch schon vergeblich versucht klar zu machen. Ich mache
mir deshalb keine großen Hoffnungen, das mir das gelingen
könnte, ianal. Nur sollten Deine Aussagen nicht
unwidersprochen im Archiv landen, am Ende glaubt das noch
jemand.

Es gibt zahllose Urteile, die meine EInlassungen hier stützen.

Nenn doch bitte ein einziges.
Behaupten kann ich schon selber.

Sieh z.B. auf der ADAC Seite nach. Dort las ich vor einiger
Zeit über einen Fall, bei dem vom gericht angenommen worden
war, dass auch bei niedrigerer V der Unfall nicht zu vermeiden
gewesen wäre.

Schön. Und ich habe eine Kumpel, der genau das Gegenteil erlebt hat. Und der Freund von meinem Frisör…
So wird das nichts. Du stellst in einer Tour Behauptungen auf und wenn man nachfragt, kommt nichts als heiße Luft.

Genau das ist die Argumentation, mit der man ggf. auch einen
Linksschnarcher erwischen kann, der wirklich extrem langsam
fährt.

Ah ja.
Man. Ggf. Auch.
Und was hat das nun mit dem hier geschilderten Fall zu tun?
Genau: gar nichts.
Aber schön, dass wir darüber geredet haben.

Btw., natürlich ist das auch nur eine reine, unbewiesene, nicht mal begründete Behauptung von Dir.
Und wahrscheinlich hast Du darauf genau eine Antwort: „s.o.“

Ich würde mich in der Rolle des Schnarchers nicht unbedingt
darauf verlassen, dass ein 280-Fahrer mit mir rechnet…

Das hat auch niemand verlangt.

Doch, das hast Du in Deinen vorherigen Einlassungen getan.

Aha? Wo denn?

Lesen statt löschen…

Zitieren statt behaupten…

Du löschst ja die Zitate ständig.

WELCHES DENN???

Da würde ich dann doch lieber rechts fahren und die Gefahr
vermeiden.

Das hat ebenfalls niemand bestritten.

s.o.

Auch hier: wo denn?

s.o.

s.o.

Du hast es gelöscht. Dann musst Du es Dir auch selbst wieder
heraussuchen…

Ich. Habe. Nichts. Gelöscht.

Soll das im Ernst eine Art Diskussion sein, die Du hier zu
führen glaubst? Du kannst gern fehlende Argumente durch
wiederholtes ‚s.o.‘ ersetzen, aber wundere Dich nicht, wenn
das andere einfach nur lächerlich finden.

s.o.

Oweia.
Bei einer ‚Diskussion‘ mit Dir braucht man wirklich keinen Fön mehr. Da kommt nichts als heiße Luft, in überreichlichem Maße.

Gruß
loderunner

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Hi!

Jetzt lösche ICH die alten Sachen und beschränke mich auf unser Kernthema.

Nur so viel: ich habe keine Aktenzeichen.
Da wir uns hier nicht in einem juristischen Seminar befinden, denke ich auch nicht, selbige liefern zu müssen, um als glaubwürdiger Diskussionsteilnehmer zu gelten.

Wichtig ist, das fasse ich noch einmal zusammen, dass es keinesfalls so ist, dass ein Linksfahrer wie im beschriebenen Fall keinerlei Teilschuld im Falle eines Unfalles zu befürchten hätte.

Du behauptetest das Gegenteil, das wollte ich widerlegen, was ich getan habe.

Es geht hier nicht darum, möglichst viele Präzedenzfälle aufzulisten. Wir bewegen uns hier nicht im US-Rechtssystem und ein einziger Fall reicht ohnehin, meine Aussage zu stützen.

Sieh z.B. auf der ADAC Seite nach. Dort las ich vor einiger
Zeit über einen Fall, bei dem vom gericht angenommen worden
war, dass auch bei niedrigerer V der Unfall nicht zu vermeiden
gewesen wäre.

Schön. Und ich habe eine Kumpel, der genau das Gegenteil
erlebt hat. Und der Freund von meinem Frisör…
So wird das nichts. Du stellst in einer Tour Behauptungen auf
und wenn man nachfragt, kommt nichts als heiße Luft.

Finde ich nicht.
Aktenzeichen kann ja evtl. einer der Juristen hier beisteuern.
Was ich darstellen wollte, habe ich oben beschrieben.
Es geht nur darum, dass Du nicht Recht hast mit der Aussage, der Linksfahrer käme immer davon, der Hintermann habe immer Schuld.

Mehr möchte ich doch gar nicht sagen und das muss doch nun klar geworden sein. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

Es geht um die Argumentation der Unvermeidbarkeit.
Diese kann in einem solchen Fall möglich sein.

Mehr kann Dir auch kein Jurist sagen, denn auch der weiss, dass im Straßenverkehr solcherlei Fragen niemals eindeutig zu beantworten sind.

Es müssen also alle aufpassen, auch die sog. Oberlehrer. Auch sie könnten die oder einen teil der Schuld vor Gericht aufgehalst bekommen.

Nur darum geht es!

Genau das ist die Argumentation, mit der man ggf. auch einen
Linksschnarcher erwischen kann, der wirklich extrem langsam
fährt.

Ah ja.
Man. Ggf. Auch.
Und was hat das nun mit dem hier geschilderten Fall zu tun?
Genau: gar nichts.

Alles.

Lies Dir bitte nochmal Deine Aussage durch, auf die ich mich oben bezogen habe.

Das war´s dann auch von mir, es kommen ja nur noch Beleidigungen.

M.

Hallo,

Nur so viel: ich habe keine Aktenzeichen.
Da wir uns hier nicht in einem juristischen Seminar befinden,
denke ich auch nicht, selbige liefern zu müssen, um als
glaubwürdiger Diskussionsteilnehmer zu gelten.

Ah so. Ich fasse diese Aussage zusammen:
ich habe keinerlei Beweis für meine Aussage, ihr müsst mir schon so glauben. Weil ich es bin.
Richtig?

Wichtig ist, das fasse ich noch einmal zusammen, dass es
keinesfalls so ist, dass ein Linksfahrer wie im beschriebenen
Fall keinerlei Teilschuld im Falle eines Unfalles zu
befürchten hätte.

Aha.
Komisch, ich hatte eigentlich wegen einer ganz anderen Aussage von Dir in die Diskussion eingegriffen.

Btw., war da nicht mal sogar ein Prozess deswegen? Linksfahrerin, Testwagenfahrer, zu schnell, Schreck, von der Autobahn abgekommen,…?

Du behauptetest das Gegenteil, das wollte ich widerlegen, was
ich getan habe.

Indem Du das Gegenteil behauptest. Wenn Du das widerlegen nennst, hast Du irgendwas nicht richtig verstanden.

Es geht hier nicht darum, möglichst viele Präzedenzfälle
aufzulisten. Wir bewegen uns hier nicht im US-Rechtssystem und
ein einziger Fall reicht ohnehin, meine Aussage zu stützen.

Der hätte mir schon gereicht, aber nicht mal den hast Du hier verlinken können.

Sieh z.B. auf der ADAC Seite nach. Dort las ich vor einiger
Zeit über einen Fall, bei dem vom gericht angenommen worden
war, dass auch bei niedrigerer V der Unfall nicht zu vermeiden
gewesen wäre.

Schön. Und ich habe eine Kumpel, der genau das Gegenteil
erlebt hat. Und der Freund von meinem Frisör…
So wird das nichts. Du stellst in einer Tour Behauptungen auf
und wenn man nachfragt, kommt nichts als heiße Luft.

Finde ich nicht.
Aktenzeichen kann ja evtl. einer der Juristen hier beisteuern.

Nö. Wer behauptet, muss beweisen. Nicht: wenn irgendwer irgendwas behauptet, wird sich schon irgendwer bemühen, diese Behauptung zu beweisen.

Was ich darstellen wollte, habe ich oben beschrieben.
Es geht nur darum, dass Du nicht Recht hast mit der Aussage,
der Linksfahrer käme immer davon, der Hintermann habe immer
Schuld.

Das kannst Du noch mehrfach behaupten, es wird dadurch nicht richtiger. Das habe ich so nicht gesagt.

Mehr möchte ich doch gar nicht sagen und das muss doch nun
klar geworden sein. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

Du hast sogar einen Haufen mehr behauptet, geruhtest aber, das einfach als ‚alte Sachen‘ weg zu löschen.
Z.B. dass der Linksfahrer ein starkes Bremsmanöver eines evt. Hintermanns verursacht und deshalb eine zusätzliche Gefährdung entstünde. Und dass ich das Linksfahren nicht als Verfehlung sehen würde.
Das das Unsinn ist, ist doch nicht so schwer zu verstehen. Das kannst Du sogar nachprüfen, wenn Du meine Postings einfach noch mal liest. Mehr möchte ich doch gar nicht sagen.

Es geht um die Argumentation der Unvermeidbarkeit.
Diese kann in einem solchen Fall möglich sein.

Unvermeidbarkeit? Jetzt machst Du Dich komplett lächerlich.

Mehr kann Dir auch kein Jurist sagen, denn auch der weiss,
dass im Straßenverkehr solcherlei Fragen niemals eindeutig zu
beantworten sind.

Es geht nur um einen hier skizzierten Fall. Und um die ganz allgemein geltende Vorschrift, die ich Dir verlinkt habe. Beides ist sehr eindeutig.

Btw., grad einen Satz höher hast Du behauptet, es gäbe eindeutige Fälle. Oder was verstehst Du unter ‚Unvermeidbarkeit‘?

Es müssen also alle aufpassen, auch die sog. Oberlehrer. Auch
sie könnten die oder einen teil der Schuld vor Gericht
aufgehalst bekommen.
Nur darum geht es!

Es müssen alle aufpassen. Genau darum geht, es, genau darauf habe ich Dich hingewiesen, genau das hast Du verneint. Zitat von Dir:
„Damit rechnen evtl. schnellere Fahrer, die von hinten kommen, nicht. Warum auch?“
Meine Antwort:
„Weil jeder jederzeit mit einem plötzlichen Hindernis rechnen und deshalb in der Lage sein muss, innerhalb der Sichtweite anhalten zu können?“
Deine Erwiderung:
„Man muss keineswegs mit jedem Schwachsinn auf der Straße rechnen.“
Und ich habe Dir mit direktem Link auf das entsprechende Gesetz das Gegenteil bewiesen.
Versuch ruhig weiter, Dich da rauszureden. Ich lache gern.

Genau das ist die Argumentation, mit der man ggf. auch einen
Linksschnarcher erwischen kann, der wirklich extrem langsam
fährt.

Ah ja.
Man. Ggf. Auch.
Und was hat das nun mit dem hier geschilderten Fall zu tun?
Genau: gar nichts.

Alles.

Wo genau geht es denn darum, einen Linksschnarcher zu erwischen? Es wird Dir doch sicher nicht schwer fallen, wenigstens diese Aussage zu belegen, oder? Du musst nicht mal einen externen Link oder einen Juristen dazu bemühen.

Lies Dir bitte nochmal Deine Aussage durch, auf die ich mich
oben bezogen habe.

Das habe ich. Nirgendwo habe ich Anlass für Deine Aussage gegeben. Wenn Du das anders siehst, bitte ich um einen Beleg.

Das war´s dann auch von mir, es kommen ja nur noch
Beleidigungen.

Du fühlst Dich beleidigt, wenn ich nach konkreten Beweisen für Deine Aussagen frage?
Oh, das tut mir jetzt aber leid. Wird nicht wieder vorkommen.
Hoffe ich.

Gruß
loderunner

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Hallo,

also noch mal…

Nur so viel: ich habe keine Aktenzeichen.
Da wir uns hier nicht in einem juristischen Seminar befinden,
denke ich auch nicht, selbige liefern zu müssen, um als
glaubwürdiger Diskussionsteilnehmer zu gelten.

Ah so. Ich fasse diese Aussage zusammen:
ich habe keinerlei Beweis für meine Aussage, ihr müsst mir
schon so glauben. Weil ich es bin.
Richtig?

Nein.

Wichtig ist, das fasse ich noch einmal zusammen, dass es
keinesfalls so ist, dass ein Linksfahrer wie im beschriebenen
Fall keinerlei Teilschuld im Falle eines Unfalles zu
befürchten hätte.

Aha.
Komisch, ich hatte eigentlich wegen einer ganz anderen Aussage
von Dir in die Diskussion eingegriffen.

Welche?

Btw., war da nicht mal sogar ein Prozess deswegen?
Linksfahrerin, Testwagenfahrer, zu schnell, Schreck, von der
Autobahn abgekommen,…?

Schwer vergleichbar, da extremes Fehlerverhalten des Hintermannes.
Bekam dieser eigentlich die volle Schuld?

Aktenzeichen?

Du behauptetest das Gegenteil, das wollte ich widerlegen, was
ich getan habe.

Indem Du das Gegenteil behauptest. Wenn Du das widerlegen
nennst, hast Du irgendwas nicht richtig verstanden.

Kein Problem für einen im Aktenzeichen Suchen Geübten, hier zehntausend Fälle zu finden.
Ich bin kein solcher, daher spare ich mir die Zeit. Glaube es, oder nicht.

Es geht hier nicht darum, möglichst viele Präzedenzfälle
aufzulisten. Wir bewegen uns hier nicht im US-Rechtssystem und
ein einziger Fall reicht ohnehin, meine Aussage zu stützen.

Der hätte mir schon gereicht, aber nicht mal den hast Du hier
verlinken können.

Wenn ich über einen stolpere, verlinke ich ihn. Bis dahin kannst Du ja glauben, was Du möchtest.
Es reicht mir schon, diesen Gedanken in die Diskussion einzustreuen.
Das bringt möglicherweise den einen oder anderen zum Nachdenken und Rechtsfahren.

Sieh z.B. auf der ADAC Seite nach. Dort las ich vor einiger
Zeit über einen Fall, bei dem vom gericht angenommen worden
war, dass auch bei niedrigerer V der Unfall nicht zu vermeiden
gewesen wäre.

Schön. Und ich habe eine Kumpel, der genau das Gegenteil
erlebt hat. Und der Freund von meinem Frisör…
So wird das nichts. Du stellst in einer Tour Behauptungen auf
und wenn man nachfragt, kommt nichts als heiße Luft.

Finde ich nicht.
Aktenzeichen kann ja evtl. einer der Juristen hier beisteuern.

Nö. Wer behauptet, muss beweisen. Nicht: wenn irgendwer
irgendwas behauptet, wird sich schon irgendwer bemühen, diese
Behauptung zu beweisen.

Wie gesagt, wenn ich über ein beispiel stolpere, schicke ich es Dir.

Was ich darstellen wollte, habe ich oben beschrieben.
Es geht nur darum, dass Du nicht Recht hast mit der Aussage,
der Linksfahrer käme immer davon, der Hintermann habe immer
Schuld.

Das kannst Du noch mehrfach behaupten, es wird dadurch nicht
richtiger. Das habe ich so nicht gesagt.

Wie denkst Du denn, es gesagt zu haben?

Mehr möchte ich doch gar nicht sagen und das muss doch nun
klar geworden sein. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

Du hast sogar einen Haufen mehr behauptet, geruhtest aber, das
einfach als ‚alte Sachen‘ weg zu löschen.

Es handelte sich ja größtenteils um persönliche Angriffe.
Zudem habe ich eine Zusammenfassung geliefert. Das sollte o.k. sein.

Z.B. dass der Linksfahrer ein starkes Bremsmanöver eines evt.
Hintermanns verursacht und deshalb eine zusätzliche Gefährdung
entstünde.

So ist es. Das ist meine Ansicht.

Und dass ich das Linksfahren nicht als Verfehlung
sehen würde.
Das das Unsinn ist, ist doch nicht so schwer zu verstehen.

Was jetzt?

Das
kannst Du sogar nachprüfen, wenn Du meine Postings einfach
noch mal liest. Mehr möchte ich doch gar nicht sagen.

Ich habe das tun alles noch einmal gelesen und habe Dich oben komplett anders verstanden.

Es geht um die Argumentation der Unvermeidbarkeit.
Diese kann in einem solchen Fall möglich sein.

Unvermeidbarkeit? Jetzt machst Du Dich komplett lächerlich.

Weshalb? Bitte konkrete Begründung.

Mehr kann Dir auch kein Jurist sagen, denn auch der weiss,
dass im Straßenverkehr solcherlei Fragen niemals eindeutig zu
beantworten sind.

Es geht nur um einen hier skizzierten Fall. Und um die ganz
allgemein geltende Vorschrift, die ich Dir verlinkt habe.
Beides ist sehr eindeutig.

Sehr eindeutig ist hier einzig das Rechtsfahrgebot und der Verstoß dagegen.

Btw., grad einen Satz höher hast Du behauptet, es gäbe
eindeutige Fälle. Oder was verstehst Du unter
‚Unvermeidbarkeit‘?

Diese wird im Einzelfall durch das Gericht festgestellt.

Es müssen also alle aufpassen, auch die sog. Oberlehrer. Auch
sie könnten die oder einen teil der Schuld vor Gericht
aufgehalst bekommen.
Nur darum geht es!

Es müssen alle aufpassen. Genau darum geht, es, genau darauf
habe ich Dich hingewiesen, genau das hast Du verneint. Zitat
von Dir:
„Damit rechnen evtl. schnellere Fahrer, die von hinten kommen,
nicht. Warum auch?“
Meine Antwort:
„Weil jeder jederzeit mit einem plötzlichen Hindernis rechnen
und deshalb in der Lage sein muss, innerhalb der Sichtweite
anhalten zu können?“
Deine Erwiderung:
„Man muss keineswegs mit jedem Schwachsinn auf der Straße
rechnen.“
Und ich habe Dir mit direktem Link auf das entsprechende
Gesetz das Gegenteil bewiesen.
Versuch ruhig weiter, Dich da rauszureden. Ich lache gern.

Das Anhalten innerhalb der Sichtweite gilt m.W. nachts auf der Autobahn so nicht.

Wird meine Einlassung nun klarer?

Vielleicht, ich halte Dir das mal zugute, geht es hier nur um dieses Mißverständnis.

Genau das ist die Argumentation, mit der man ggf. auch einen
Linksschnarcher erwischen kann, der wirklich extrem langsam
fährt.

Ah ja.
Man. Ggf. Auch.
Und was hat das nun mit dem hier geschilderten Fall zu tun?
Genau: gar nichts.

Alles.

Wo genau geht es denn darum, einen Linksschnarcher zu
erwischen? Es wird Dir doch sicher nicht schwer fallen,
wenigstens diese Aussage zu belegen, oder? Du musst nicht mal
einen externen Link oder einen Juristen dazu bemühen.

Du hast doch den Fall gelesen.

Mit „erwischen“ meinte ich, ihn „juristisch zur Verantwortung ziehen“ zu können.

Lies Dir bitte nochmal Deine Aussage durch, auf die ich mich
oben bezogen habe.

Das habe ich. Nirgendwo habe ich Anlass für Deine Aussage
gegeben. Wenn Du das anders siehst, bitte ich um einen Beleg.

Oh bitte!

Das war´s dann auch von mir, es kommen ja nur noch
Beleidigungen.

Du fühlst Dich beleidigt, wenn ich nach konkreten Beweisen für
Deine Aussagen frage?

Nein. Mir geht es um die Art der Anrede.

Oh, das tut mir jetzt aber leid. Wird nicht wieder vorkommen.
Hoffe ich.

Hier habe ich einen Link für Dich:
http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml

Punkt 2. 3.

Nun denke ich, können wir die Geschichte zunächst abschliessen. Sobald ich ein passendes Fallbeispiel finde, sende ich es Dir.

M.

Hallo,

Ah so. Ich fasse diese Aussage zusammen:
ich habe keinerlei Beweis für meine Aussage, ihr müsst mir
schon so glauben. Weil ich es bin.
Richtig?

Nein.

Sondern?

Komisch, ich hatte eigentlich wegen einer ganz anderen Aussage
von Dir in die Diskussion eingegriffen.

Welche?

Habe ich Dir doch wörtlich unten zitiert. Nicht mehr weitergelesen?

Btw., war da nicht mal sogar ein Prozess deswegen?
Linksfahrerin, Testwagenfahrer, zu schnell, Schreck, von der
Autobahn abgekommen,…?

Schwer vergleichbar, da extremes Fehlerverhalten des
Hintermannes.

Ach? Nun auf einmal?

Bekam dieser eigentlich die volle Schuld?

Keine Ahnung. Es ging in dem, was ich gelesen habe, um einen Strafprozess, nicht um die zivilrechtliche Seite.

Aktenzeichen?

Wozu? Du hast doch eh’ schon zehntausende von Urteilen gelesen, das ist doch gar nichts neues für Dich, oder?

Du behauptetest das Gegenteil, das wollte ich widerlegen, was
ich getan habe.

Indem Du das Gegenteil behauptest. Wenn Du das widerlegen
nennst, hast Du irgendwas nicht richtig verstanden.

Kein Problem für einen im Aktenzeichen Suchen Geübten, hier
zehntausend Fälle zu finden.
Ich bin kein solcher, daher spare ich mir die Zeit. Glaube es,
oder nicht.

Aha. Also wieder das gleiche Spielchen: Du findest nichts, also behauptest Du einfach. Wenn es denn tatsächlich diese „zehntausende von Fällen“ gäbe, würdest Du in Nullkommanichts wenigstens einen ergoogeln können. Offensichtlich ist deine Behauptung aber durch nichts belegt und diese angeblich leicht zu findenden Fälle existieren ausschließlich in Deiner Phantasie und dienen dazu, Deinen äußerst schwachen Argumenten ein scheinbares Gewicht zu verleihen.

Ich bleibe bei meiner Zusammenfassung ganz oben. Und Du hast sie grad eindrucksvoll bestätigt.

Es geht hier nicht darum, möglichst viele Präzedenzfälle
aufzulisten. Wir bewegen uns hier nicht im US-Rechtssystem und
ein einziger Fall reicht ohnehin, meine Aussage zu stützen.

Der hätte mir schon gereicht, aber nicht mal den hast Du hier
verlinken können.

Wenn ich über einen stolpere, verlinke ich ihn. Bis dahin
kannst Du ja glauben, was Du möchtest.

Oder eben auch nicht.

Es reicht mir schon, diesen Gedanken in die Diskussion
einzustreuen.

Du streust keine Gedanken, sondern Behauptungen. Und die in gleicher Weise wie Sand in die Augen.
Geh doch einfach ins Plauderbrett, wenn Du an derartigem Spass hast. Dieses Brett hier hat ein anderes Thema.

Das bringt möglicherweise den einen oder anderen zum
Nachdenken und Rechtsfahren.

Dich bringt es offensichtlich nicht zum Nachdenken. Nicht mal dann, wenn man Dich mit der Nase auf den Gesetzestext stößt.

Aktenzeichen kann ja evtl. einer der Juristen hier beisteuern.

Nö. Wer behauptet, muss beweisen. Nicht: wenn irgendwer
irgendwas behauptet, wird sich schon irgendwer bemühen, diese
Behauptung zu beweisen.

Wie gesagt, wenn ich über ein beispiel stolpere, schicke ich
es Dir.

Ja klar. Am Sankt-Nimmerleins-tag. Wenn diese Diskussion schon seit ewigen Zeiten im Archiv verschwunden ist.

Arm, findest Du nicht?

Was ich darstellen wollte, habe ich oben beschrieben.
Es geht nur darum, dass Du nicht Recht hast mit der Aussage,
der Linksfahrer käme immer davon, der Hintermann habe immer
Schuld.

Das kannst Du noch mehrfach behaupten, es wird dadurch nicht
richtiger. Das habe ich so nicht gesagt.

Wie denkst Du denn, es gesagt zu haben?

Lies einfach nochmal nach. Noch ist nichts ins Archiv verschoben.

Mehr möchte ich doch gar nicht sagen und das muss doch nun
klar geworden sein. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

Du hast sogar einen Haufen mehr behauptet, geruhtest aber, das
einfach als ‚alte Sachen‘ weg zu löschen.

Es handelte sich ja größtenteils um persönliche Angriffe.
Zudem habe ich eine Zusammenfassung geliefert. Das sollte o.k.
sein.

Lol.
Du entscheidest also, was okay ist und was nicht. Auf gleiche Weise, wie Du entscheidest, was richtig ist und was falsch. Und das bedeutet:
Du hast recht, weil Du es bist. Begründungen brauchst Du nicht, Behauptungen sind völlig ausreichend. Tatsachen stören in diesem Zusammenhang nur, deshalb werden sie einfach ignoriert. Gesetze sind eh’ nur für andere gültig und müssen deshalb in Deinem Sinne ‚ausgelegt‘ werden.

Z.B. dass der Linksfahrer ein starkes Bremsmanöver eines evt.
Hintermanns verursacht und deshalb eine zusätzliche Gefährdung
entstünde.

So ist es. Das ist meine Ansicht.

Und die ist schlicht falsch.

Und dass ich das Linksfahren nicht als Verfehlung
sehen würde.
Das das Unsinn ist, ist doch nicht so schwer zu verstehen.

Was jetzt?

Es ist Unsinn, dass ich derartiges behauptet haben soll.

Hinweis am Rande: wenn Du ein Posting in Teilen beantwortest und beim zerschnibbeln der Aussagen die Übersicht verlierst, solltest Du Dir in einem zweiten Tab oder Fenster das Original nochmal komplett anschauen. Oft wird der Sinn und Zusammenhang dann doch wieder klar.

Das
kannst Du sogar nachprüfen, wenn Du meine Postings einfach
noch mal liest. Mehr möchte ich doch gar nicht sagen.

Ich habe das tun alles noch einmal gelesen und habe Dich oben
komplett anders verstanden.

Tja, und offensichtlich komplett falsch. Genauso, wie Du die Gesetze komplett falsch verstanden hast.

Es geht um die Argumentation der Unvermeidbarkeit.
Diese kann in einem solchen Fall möglich sein.

Unvermeidbarkeit? Jetzt machst Du Dich komplett lächerlich.

Weshalb? Bitte konkrete Begründung.

Es ist komplett lächerlich, dass ein Linksfahrer mit 120 einen unvermeidbaren Unfall verursacht. Konkret genug?

Mehr kann Dir auch kein Jurist sagen, denn auch der weiss,
dass im Straßenverkehr solcherlei Fragen niemals eindeutig zu
beantworten sind.

Es geht nur um einen hier skizzierten Fall. Und um die ganz
allgemein geltende Vorschrift, die ich Dir verlinkt habe.
Beides ist sehr eindeutig.

Sehr eindeutig ist hier einzig das Rechtsfahrgebot und der
Verstoß dagegen.

Nochmal: ich habe nirgends behauptet, der Linksfahrer würde sich richtig verhalten. Ich habe allerdings behauptet (und Dir anhand des Gesetzestextes auch bewiesen), dass sein Linksfahren kein Ereignis ist, mit dem niemand rechnen muss.

Btw., grad einen Satz höher hast Du behauptet, es gäbe
eindeutige Fälle. Oder was verstehst Du unter
‚Unvermeidbarkeit‘?

Diese wird im Einzelfall durch das Gericht festgestellt.

Und ist das nun eindeutig oder nicht?

Das Anhalten innerhalb der Sichtweite gilt m.W. nachts auf der
Autobahn so nicht.

Deines Wissens? Warum schaust Du nicht einfach mal nach? Das Gesetz ist diesbezüglich sehr einfach zu verstehen.

Btw., von irgendwelchen Sondernfällen Nacht oder Nebel oder Eisglätte hat hier niemand gesprochen. Es trägt deshalb nichts zum Thema bei.

Wird meine Einlassung nun klarer?

Nein.

Vielleicht, ich halte Dir das mal zugute, geht es hier nur um
dieses Mißverständnis.

Du hältst mir das zugute? Habe ich falsch verstanden oder Du? Offensichtlich bist Du ziemlich gut im Verwechseln, wenn es Dir grad in den Kram passt.

Genau das ist die Argumentation, mit der man ggf. auch einen
Linksschnarcher erwischen kann, der wirklich extrem langsam
fährt.

Ah ja.
Man. Ggf. Auch.
Und was hat das nun mit dem hier geschilderten Fall zu tun?
Genau: gar nichts.

Alles.

Wo genau geht es denn darum, einen Linksschnarcher zu
erwischen? Es wird Dir doch sicher nicht schwer fallen,
wenigstens diese Aussage zu belegen, oder? Du musst nicht mal
einen externen Link oder einen Juristen dazu bemühen.

Du hast doch den Fall gelesen.
Mit „erwischen“ meinte ich, ihn „juristisch zur Verantwortung
ziehen“ zu können.

Ah. Und wozu Deine unsinnigen Gefährdungskonstruktionen, wenn es doch eine ganz klare Regelung mit Bußgeld und allem drum und dran dafür bereits gibt? Ist Dir diese Regel nicht bekannt? Dann denk an den alten Juristenspruch: „Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz!“

Hier habe ich einen Link für Dich:
http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml
Punkt 2. 3.

Die Sache mit dem Humor und den Smileys? Entschuldige, ich wusste nicht, dass Deine Postings hier gar nicht ernst gemeint waren - obwohl ich in der Tat stellenweise Zweifel hatte.

Oder sollte ich diesen Hinweis etwa auf meine Postings beziehen? Die waren durchaus Ernst gemeint.
Natürlich habe ich von jemandem, der die Gesetze und der zehntausende von Urteilen dazu kennt, auch nicht erwartet, dass ich ihn mit speziellen Kennzeichen auf Ironie und Sarkasmus jeweils hinweisen muss. Habe ich mich da geirrt? Soll ich meine Postings nochmal durchgehen und mit diesen Hinweisen versehen neu posten?

Nun denke ich, können wir die Geschichte zunächst
abschliessen. Sobald ich ein passendes Fallbeispiel finde,
sende ich es Dir.

Jaja.

Gruß
loderunner

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Tachchen,

tolles Theaterstück hier… :smile:

Ah so. Ich fasse diese Aussage zusammen:
ich habe keinerlei Beweis für meine Aussage, ihr müsst mir
schon so glauben. Weil ich es bin.
Richtig?

Nein.

Sondern?

*lach* Das war exakt das selbe, was mir durch den Kopf gegangen ist, als ich die Antwort gelesen hatte.

Gruß,
-Efchen

ot
Halo Lodrunner,
super diskussion hier.
Ich verfolg die nun schon die ganze Zeit. Sorry aber bei manchen Postings bekomme ich das Gefühl im Sandkasten zu sitzen und 2 Jungs streiten sich: Das ist meiner … nein Meiner …nein du bist dümmer… nein du bist 2 x dümmer als ich :wink:
SCNR
Ich hatte auch schon solche diskussionen mit Matthias. Da hast du keine Chance egal wer oder was man schreibt nur er hat die Weisheit mit dem großen Suppenlöffel gefressen. Am besten find ich das hier:

Hier habe ich einen Link für Dich:
http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml
Punkt 2. 3.

Dies von einem wie Matthias. SUPER

Also halt die Ohren steif und viel Spaß noch bei der Diskussion.
Ich freu mich schon auf die nächste.

Gruß Katie

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Hallo alle;

(bzw. Jasmin). Der Grundgedanke, den man bei Fahrt auf der Autobahn hat, legt nahe, daß ein nicht mit hohem Risiko verbundenes schnelles Fahren zumindest einigermaßen wahrscheinlich funktionieren wird bei eben diesem Typ Straße. Auf der Autobahn wird schnell gefahren.

Anblitzen und mit der Lichthupe kurz einen Blitzer geben wollen: Meinetwegen.

Nötigen: Nein.

Lichthupe zum „Hinweisgeben“ ist grundsätzlich erlaubt.

Grüße, Michael