Soll er mit dem Gläubiger, ggf. erst im nächsten Jahr, Kontakt
aufnehmen und ihn über die Verjährung „unterrichten“ um keine
Post mehr von denen zu erhalten?
Auf Zeit spielen, ist natürlich eine Idee. Ich befürchte aber
fast, dass der Brief nicht zufällig im Dezember kurz vor
Eintritt der Verjährung kommt. Das wird vermutlich schon
berücksichtigt werden.
okay. Falls aber die Verjährung eingetreten wäre gäbe es eine Handlungsempfehlung der Verbraucherzentralen: „die Geltendmachung der Einrede der Verjährung.“
Ich hatte sowas auch schon mal. Möglicherweise hat der Telefonanbieter nicht überwiesen, wozu er auch nicht verpflichtet ist. Eine anwaltliche Mahnung mit zusätzlichen Gebühren wäre in diesem Fall nicht gerechtfertigt, sondern eine einzelne Rechnung durch den Anbieter der Auskunftsstelle. Von daher sollte der Betroffene ein kurzes Anschreiben an den Anwalt aufsetzen, die Einzugslegitimation und Rechnung verlangen. Wenn das kommt, eben die eigentliche Forderung ohne Nebenkosten zahlen und gut, kommt nix, auch gut. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, der Forderung widersprechen.
In der Regel erledigt sich das ganze dann, weil die eigentliche Forderung im Bagatellbereich, also unter 25,- liegt. Die „Gebühren“ werden oft aufgeschlagen, damit die Bagatellgrenze überschritten wird, das muss einen aber nicht interessieren.
Leute, es geht um 2,38 € !! Das ganze Drumherum verursacht ja schon mehr Kosten, allein durch die Post. Das überweist man und mehr hat man damit nicht zu tun.
Öhm, nicht der Schuldner muß die Nicht - Gerechtfertigtheit einer Forderung beweisen, sondern der möglicherweise selbst ernannte Gläubiger. Das Gericht prüft in der 1. Instanz nämlich nicht, ob die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides gerechtfertigt ist.
Entscheidend ist nicht das kaufmännische Mahnverfahren oder wenn irgendein Anwalt ne Forderung stellt, sondern nur das gerichtliche Mahnverfahren.
Ab dem gerichtlichen Mahnverfahren, also wenn der gerichtliche Mahnbescheid ins Haus kommt, sollte der potentielle Schuldner reagieren, tut er es nicht, so kriegt er einen Titel und dann kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher losschicken, dann ist es nämlich Wurscht, ob die Forderung gerechtfertigt war oder nicht. Und genau darauf spekulieren ja diese Inkassofritzen immer, dass jemand die Widerspruchsfrist auf so nen gerichtlichen Mahnbescheid verpasst.
Es geht im Grunde garnicht um diese 2,38, die nicht der Rede wert sind, sondern um die Trittbrettverdiener, die einen dann abzocken wollen mit ihren Nebenforderungen.
Öhm, nicht der Schuldner muß die Nicht - Gerechtfertigtheit
einer Forderung beweisen, sondern der möglicherweise selbst
ernannte Gläubiger.
Nein, das stimmt nicht. Im Zivilprozess muss - von Ausnahmen abgesehen - jeder die ihm günstigen Tatsachen unter Beweis stellen, so diese streitig sind. Klassisches Beispiel für etwas, das der potenzielle Schuldner beweisen muss, ist Erfüllung.
das Gericht prüft in der 1. Instanz
nämlich nicht, ob die Beantragung eines gerichtlichen
Mahnbescheides gerechtfertigt ist.
Was hat das damit zu tun? Das heißt ja nur, dass im Mahnbescheidsverfahren niemand irgendwas beweisen muss.
Ab dem gerichtlichen Mahnverfahren, also wenn der gerichtliche
Mahnbescheid ins Haus kommt, sollte der potentielle Schuldner
reagieren, tut er es nicht, so kriegt er einen Titel
Na, der wird sich freuen … Ich erlaube mir zu korrigieren: Den Titel (jedenfalls die vollstreckbare Ausfertigung, das Original bleibt ja in den Gerichtsakten) bekommt der Gläubiger.
Und genau darauf spekulieren ja diese
Inkassofritzen immer, dass jemand die Widerspruchsfrist auf so
nen gerichtlichen Mahnbescheid verpasst.
Ist das so? Darauf spekulieren diese „Fritzen“?
Es geht im Grunde garnicht um diese 2,38, die nicht der Rede
wert sind, sondern um die Trittbrettverdiener, die einen dann
abzocken wollen mit ihren Nebenforderungen.
Es geht im Grunde garnicht um diese 2,38, die nicht der Rede
wert sind, sondern um die Trittbrettverdiener, die einen dann
abzocken wollen mit ihren Nebenforderungen.
Na sieh mal an, da ist ja einer innerhalb von acht Minuten zur Vernunft gekommen. Eben hieß es noch aus Schwerin, man solle einfach EUR 2,38 zahlen, um seine Ruhe zu haben.