Hallo!
unvollkommene Verbindlichkeit war? Also was war in § 764 BGB
geregelt?
Differenzgeschäfte, also Verträge über die Lieferung von Waren oder Wertpapieren, in der Absicht geschlossen, im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht wirkich zu liefern, sondern nur die Differenz zwischen dem vereinbarten und dem Börsen- oder Marktpreis vom verlierenden an den gewinnenden Teil zu zahlen. Die Vorschrift wurde 2000 gestrichen, um klarzustellen, dass es neben dem Börsentermingeschäft kein eigenständiges zivilrechtliches Differenzgeschäft (mehr) geben soll.
Florian.