Mal wieder ein Aufreger

Bisschen paranoid? Ich habe auch keine Zugriffsrechte.

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Offensichtlich unbegründete Anzeigen münden aber ziemlich rasch in Einstellungen und nicht in disziplinarrechtlichen Verfahren.

Das ändert nichts an dem Fehlverhalten der beteiligten Polizisten. Die Frau und die Kinder waren ja in keinster Weise gewalttätig, sie hatten lediglich diesen „Verwaltungsakt“ nicht verstanden.

So etwas nennt man „Opfer zum Täter machen“.

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Auch Polizisten stehen nicht über dem Recht. Das müssen auch Uraltbürger begreifen.

Das ist für manchen Polizisten vielleicht hart, ist aber so.

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Gut. Ich hatte gedacht, wärst in irgendeinem Brett Moderatorin.

Auf jeden Fall mal wieder eine unheimlich feige Aktion. Ich ahne schon, wer dahinter steckt. Arm.

Hä? Habe ich irgendwo gesagt, dass rechtskräftig verurteilte und ihre Strafe abgebüßt habende Täter nicht abgeschoben werden sollen, sofern das unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist?

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Wir könnten jetzt natürlich auch noch darüber diskutieren, wie das Ganze aussehen würde, wenn der sich vehement wehrende mutmaßliche Täter dabei auf einem Einhorn sitzt und die Internationale schmettert. Nur was hat das alles mit dem Fehlverhalten der Polizisten in dem konkret vorliegenden Fall zu tun?

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Hier eine Einschätzung aus Kasis Link von Ghostrider1, 19.03.16, 14:30, der offenischtlich Polizist ist.

VA ist IMHO der Verwaltungsakt. Zum unmittelbaren Zwang: http://www.rechtslexikon.net/d/vollzugshilfe/vollzugshilfe.htm (ausweislich des WDR-Links wurde die Polizei zur Vollzugshilfe gerufen)

Das der Kollege ab einem Zeitpunkt evtl. die Schn***e voll hatte und sich im Ton vergriffen hat, steht außer Frage. Und ich behaupte jetzt mal, der Kollege hat nicht von Beginn an, diesen Tonfall drauf gehabt.

Die Adressatenprüfung sprach ich an. Deswegen spannte ich den Bogen nach Claußnitz. Hier war der Adressat die Frau+Kinder. Es ist nie schön, Familien umzusetzen und Zwang gegen Menschen ist auch nicht das, auf was jeder scharf ist. Aber manchmal geht es halt nicht anders.

Man kann es doch einmal durchprüfen
(u.a)

  • § 35 VwVfG
  • § 80 VwGO
  • § 6 VwVG
    Es gab eine Anzeige mit entsprechender Prüfung der zuständigen Behörde. Diese kam zu dem Entschluss, die Frau muss mit den Kinder umziehen.Ob sie das will, ist dabei nicht von Interesse.

Das Umziehen stellt einen Verwaltungsakt dar, welcher zu einer Handlung zwingt. Adressat dieses VA ist die Frau. Sie ist auch für die Kinder verantwortlich. Der VA war wirksam. Der VA kann mit Zwang durchgesetzt werden.
Tatü-Tata kommt vor Ort.
-> Hallo hallo, bitte mitkommen bla bla. Nö, will nicht, bla bla ->
Sprung ins PolG-NW
§ 47
§ 50
§ 51 / Nr. 3 PolG-NW
Adressat geprüft und bestätigt.

Weiter vor ins PolG, Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

  • Ansprechen -> kein Einsehen
  • Androhung uZ -> verpufft
  • einfache körperliche Gewalt -> Greift!

Damit ist leider immer noch nicht geklärt, warum der WDR nur Aufnahmefetzen zeigt.

vdmaster

Nein, sie haben sich ihm widersetzt. Soeben habe ich (derzeit) ganz unten das geschrieben:

VA ist IMHO der Verwaltungsakt. Zum unmittelbaren Zwang: http://www.rechtslexikon.net/d/vollzugshilfe/vollzugshilfe.htm (ausweislich des WDR-Links wurde die Polizei zur Vollzugshilfe gerufen)

Ob es Dir passt oder nicht. Der weitere Aufenthalt in der Unterkunft war nachweislich nicht mehr rechtens. Hierbei muß vorerst davon ausgegangen werden, dass die Kommune die Verlegung schriftlich anordnete, die gesetzliche Frist ergebnislos verstrich und dann die Polizei eingeschaltet wurde. So wie der WDR berichtet, weil es „Schwierigkeiten“ bei einem Umzug gäbe.

Nein, Du reitest hier nur auf der mutmaßlichen Opferrolle rum. Aus dieser heraus meinst Du ableiten zu können, dass die behördliche Entscheidung falsch war und daher die Frau das Recht hatte, ihr nicht Folge zu leisten. Daher wäre dann auch die Handlung der Polizei illegal. Dem ist aber nicht so.

Leider hat die Kommune nicht verlauten lassen, warum die Frau aus der Einrichtung verlegt werden sollte und nicht die angeblichen Täter (?). Es ist auch überhaupt nicht bekannt, ob die Frau diese „Täter“ benannt hat. Denn auch hier wird nur larifari davon gesprochen, dass die Frau sich über sexuelle Übergriffe durch Mitbewohner beklagt habe. Das riecht mir eben nicht einmal nach Strafanzeige. Der mutmaßliche Täter blieb … Völlig unklar, ob einer, zwei oder was und welcher Art der Übergriff gewesen sein soll.

Aber genau dazu könnte die Kommune was sagen. Nur ist es nicht Sache der Polizisten vor Ort, diese Entscheidung anzuzweifeln. Der Frau wäre der Rechtsweg geblieben, den sie anschliessend hätte beschreiten können.

vdmaster

ja, Beitrag wurde wegen Beleidigung der Vorposterin editiert (Nickverhunzung)

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Irrtum: Du reitest auf einem mutmaßlichen Fehlverhalten der Frau herum. Dieses - von dir lediglich angenommene, jedoch in keinster Weise belegte - Fehlverhalten ist jedoch für die Beurteilung des Sachverhalts völlig unerheblich. Das Video zeigt ziemlich eindeutig ein Fehlverhalten von Seiten des Polizisten.

Ja, auch Polizisten sind Menschen und können sich falsch verhalten.

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Hallo,

Zuerst versuchen die Betreuer und/oder Einrichtungsleitung den Betroffenen den Umzug zu erklären. Merkt man Widerstand wird die Polizei von den Behörden angefordert. (In Ö ist es in halbwegs normalen Zuständen so und ich vermute in D wird ähnlich verfahren)
Es kann sich kein NGO halbwegs bei Verstand wünschen, die Polizei würde wegen Widerstand wieder abziehen.
Das heißt nicht die Flüchtlinge würden den Betreuern nicht leid tun, nur die Signalwirkung wäre so katastrophal auf alle Untergebrachten, dass jede weitere Anordnung zum Scheitern verurteilt sein würde.
Ob Mann oder Frau - und selbst die Kinder haben als Vorbild die funktionierende Verweigerung von Anordnungen - ein vorprogrammiertes Chaos wäre die Folge.
DIe Flüchtlinge kommen aus Ländern wo es lebensbedrohlich ist Anordungen der Polizei/Miliz nicht Folge zu leisten und die Polizei ist auch in Europa Autorität und dieser ist Folge zu leisten! Punkt !

Wie du Vd richtig schreibst, darf man in Europa gegen Polizei-Einsätze Beschwerde einreichen und das löst eine Untersuchung aus und die Polizei muss sich rechtfertigen

Persönlich sind mir viele Polizisten auch nicht wirklich symphatisch, denn Autorität symphatisch rüberbringen gelingt nur wenigen, aber es wurde bei uns auch viel mit den Jungs gearbeitet und es wurde besser und besser.

Über die hier aufgezeigte Amtshandlung gibt es durch die Videoschnippseln zu wenig Einblick. Dem Kind/Jungen wurde soweit ich das sehen kann, keine Polizeigewalt angetan. Er wurde nicht fixiert, sondern einfach souverän zurückgedrängt und abgehalten einen sinnlosen Helden zu spielen.

Deine Überschrift „Mal wieder ein Aufreger“ verharmlost die zu erwartenden Probleme, :cry:

meint
Selina

Hallo vdmaster,

alles richtig, so hätte sich die Polizei auch mal gegen den Pöbel in Clausnitz besser durchsetzen sollen. Dann hätte es auch weit weniger Stress mit dem syrischen Jungen und alle anderen Businsassen gegeben.

Die Polizei und die übrigen nachgeschalteten Behörden, zeigen sich nur den Störern gegenüber unnachgiebig, die am schwächsten sind.

Der von der Frau mit ihren Kindern angezeigte Kerl hätte ebenso wo anders unter gebracht werden können. Das entscheiden die Ordnungskräfte. Sonst niemand.

Gruß mki

Hallo Ultra,

Ha, ha ist das möglich? So ein Phrasensatz? Strotzt nur so davon, im Grunde mit allem nichts zu tun haben zu wollen. Die andern! Die andern! Die andern! Dafür solltest Du dir eigentlich zu schade sein.

Ich erwarte von Dir genau nicht alles zu überschauen.

Was können wir aber wissen? Niemand ist allein verantwortlich. Es gibt keine Monkausalität. Das Gesamtproblem besteht aus unzählig vielen Einzelproblemen. Mit mehr oder weniger Bedeutung, zugegeben. Aber niemand ist in der Lage etwas wirkungsvolles aufzubauen, wenn alle anderen es wieder umschmeißen.

Du solltest Dich im übrigen ENDLICH damit anfreunden, dass der Zustrom an Flüchtlingen nicht abreißt, so lange Menschen kommen. Jeder von denen will leben genau so wie Du.

Das zu berücksichtigen gebietet sich, aus Selbstachtung,

Gruß mki

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Welche Behörden sind denn der Polizei nachgeordnet? Die müssen das ausbaden, was andere Behörden verzapfen.

Mit welcher Begründung? Sollen doch die anderen damit leben? Wenn die Frau mit Kind woanders besser untergebracht werden kann, dann muss sie eben damit leben. Aber mach das mal jemanden klar, der schon meint, er könne sich das Land in das er flüchten möchte, frei auswählen.

Nein, die Polizei setzt nur die Entscheidung einer anderen Behörde um. Wenn es brennt, kann es auch passieren, dass nicht das Haus weggtragen wird, sondern erstmal der Mensche, der drin sitzt. Auch gegen dessen erklärten Willen.

Grüße

Hallo,

Du weisst, dass es von der Frau gegen die/den angeblichen Täter eine Strafanzeige gab? Ich lese nur, dass sie sexuelle Übergriffe „beklagt“ habe.

Blöd nur, dass das Kräfteverhältnis dort ein ganz anderes war. Was bereits im Clausnitz-Thread ausgiebig dargestellt wurde.

Dir ist doch wohl bekannt, dass es bzgl. Clausnitz eine Reihe von Stranfanzeigen gab, oder nicht?

Dazu könnte die Kommune etwas erzählen, was sie bislang nicht tat.

Die zuständige Behörde. Aber eben nicht die zur Vollzugshilfe gerufene Polizei.

Gruß
vdmaster

Ah, vielen Dank für die Rückmeldung. Sie zeigt überdeutlich, dass Du diese Frage nicht beantworten willst. Wäre ja auch zu blöde, wenn Du einräumen müsstest, dass die Anwendung unmittelbaren Zwangs im Rahmen der Vollzugshilfe rechtens ist.

Welches Fehlverhalten genau? Das Wort „scheißegal“ zu verwenden? Oder unmittelbaren Zwang anzukündigen? Oder später den unmittelbaren Zwang auch anzuwenden?

vdmaster

Ja, da gibt es durchaus einige Rialos in dem Beruf. IMHO ist die deutlich überwiegende Mehrheit aber sehr verträglich und einige selbst im Dienst richtig nett und umgänglich.

Da Du kürzlich mal Deine zehnjährige Praxisarbeit hast durchblicken lassen, ist Dein Statement zur Ausgangssituation besonders wertvoll.

Eben. Es sind nur zwei mikroskopische Schnipsel. Und da stellt sich mir eben die Frage, ob der Sender hier für den Schnitt verantwortlich ist oder derjenige, der die Aufnahme machte. Evtl. sind es ja auch zwei Hersteller gewesen. Sicher hat niemand angefangen zu filmen, gerade als der Polizist lautstark den unmittelbaren Zwang ankündigt und dann abrupt und „geschockt“ abgebrochen.

Die Lautstärke ist übrigens ebenfalls ein Mittel, um die betroffene Person zum Einlenken zu bewegen. Natürlich wirkt das einschüchternd. Soll es ja auch, genau wie das Zeigen der Handschellen. Damit soll unterstrichen werden, dass jetzt nicht mehr diskutiert wird, sondern gleich Gewaltanwendung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgt. Die Polizisten haben daran selbst kein Interesse, weil ja schnell dann auch Gewalt gegen sie angewandt werden könnte. So ein Fingernagel im Auge oder durchs Gesicht gezogen, würde ihnen auch den Tag verleiden.

Allein schon die Einberufung einer Pressekonferenz scheint mir bei dieser Lappalie, die täglich in D zigmal vorkommen wird, ein politisches Manöver zu sein. Ausgelöst durch die Berichterstattung mit dem Signal „wir gehen der Sache nach“.

Der Punkt ist, dass die Polizei/Lokalpolitik ganz genau weiß, dass alles im Zusammenhang mit Flüchtlingen derzeit erheblich emotionalisiert, hysterisiert und daher medial zwecks der zu erwartenden Quote aufgegriffen wird. Mit dem WDR wird man sich vor Ort als Sender bestens auskennen. Kein Landessender würde in seiner regionalen Nachrichtensendung einen ähnlichen Einsatz zu ungunsten eines Mieters oder Obdachlosen bringen. Da müsste der Betroffene schon heftige Verletzungen haben und im Krankenhaus sein oder wenigstens kurz dort gelegen haben. Vielleicht in irgendeiner Doku über Gerichtsvollzieher oder einem ähnlichen Format.

Beim Flüchtlingsthema ist es aktuell anders.

Gruß
vdmaster

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Ich bin fassungslos, dass Du Dir das noch meinst aus der Nase ziehen zu können. Denkst Du etwa, daß die zuständige Behörde keinen Umzug angeordnet hatte?

Dass sich die Frau gar nicht weigerte, dieser Anordnung Folge zu leisten?

Dass die Polizisten einfach mal eben so zur Vollzugshilfe gerufen wurden? Denn das ist nur dann möglich, falls ein Verwaltungsakt überhaupt vorliegt.

Du „solidarisierst“ Dich mit dem angeblichen Opfer einer angeblichen Tat (oder Taten), von denen wir nicht einmal wissen, ob sie zur Anzeige gebracht wurden. Den Umstand, dass die Polizei überhaupt nicht zu entscheiden hat, ob die Betroffene umzieht oder nicht, den klammerst Du aus.

Und den Umstand, dass die Rechtslage den unmittelbaren Zwang zur Durchsetzung des Verwaltungsakts explizit vorsieht, denn ignorierst Du ebenfalls.

vdmaster

Hallo,

zum Stand und der Qualität der Medienberichterstattung.

http://www.sat1nrw.de/aktuell/polizeieinsatz-an-fluechtlingsunterkunft-156144/

In einem Handyvideo ist zu sehen, wie Polizeibeamte bei einem Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft eine syrische Familie beschimpfen und körperlich angreifen.

Den körperlichen „Angriff“ kann man mal beiseite lassen. Wo aber bitte beschimpfen die Polizeibeamten die syrische Familie. Bzw. ein Polizist die Mutter?

Die Mutter soll einen Mitbewohner wegen sexueller Belästigung angeklagt haben.

Seit wann wäre die Mutter die Staatsanwaltschaft? Nur diese kann Anklage erheben. Der WDR berichtete noch von die Frau habe … beklagt. Nirgends findet sich das Wort „angezeigt“.

Hingegen wird hier besser informiert: http://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/warburg/warburg/20741731_Medien-Polizeieinsatz-gegen-Fluechtlingsfamilie-ist-eskaliert.html

Hieraus erfährt man u.a., dass das Disziplinarverfahren vorerst ruht, solange das Ermittlungsverfahren läuft. Ebenso, dass die Polizisten weiterhin im Dienst sind.

vdmaster

Keine Ahnung.