Hallo,
wenn der Privatverkäufer die Garantie bzw. Gewährleistung
wirksam ausgeschlossen hat nicht.
…ist das leider wohl doch nicht.
Nämlich dann nicht, wenn zB. eine arglistige Täuschung vorliegt.
Sonst könnte man ja ohne Probleme defekte Dinge verkaufen, obwohl man sie als funktionstüchtig angegeben hat und würde dann noch nichtmal eine negative Beurteilung riskieren, weil man hätte ja alles ausgescghlossen.
Es kommt auch auf die Formulierung im Text selbst an…wenn sie volle Funktionstüchtigkeit suggeriert aber dann nicht geht…tja dann wirds schwierig.
Sich mehrfach wiederholdene Klauseln in Privatauktionen können als AGB aufgefasst werden…
/t/privat-verkaufen-gewaehrleistung/1493379
http://www.frag-einen-anwalt.de/ebay-T%C3%A4uschung_…
Sich wiederholende Klauseln in Privatauktionen:
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681…
http://forum.neocron.com/showthread.php?t=141578
Interessant insgesamt der Beitrag von user Klausinger in diesem Thread
http://www.supportnet.de/listthread/149949
Gruß
Maja