Gibt es denn keine Möglichkeit die Elektrik vor der Manipulation eines Mieters zu schützen?
In der abgeschlossenen Mietwohnung ist i.d.R. der Mieter beweispflichtig dafür, dass er einen Schaden/eine Beschädigung NICHT zu vertreten hat, da i.d.R. nur der Mieter (oder Personen, für die er ggfs. einzustehen hat) Zutritt zur Mietwohnung bzw. Zugriff auf die dort befindlichen Gegenstände hat …
http://www.ferner-alsdorf.de/article43.html
z.B. auch:
… Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen Beschädigung der Mietsache besteht, wenn der Vermieter nachweist, dass der Schaden vom Mieter verursacht worden ist. Eine umgekehrte Beweislast findet dann statt, wenn der Schaden innerhalb der Mieträume aufgetreten ist und ein Gegenstand beschädigt ist, auf den allein der Mieter zugriff hat. In diesem Falle ist der Mieter gehalten, den Beweis dafür zu erbringen, dass der Schaden nicht von ihm verursacht wurde. …
http://www.frag-rechtstipps.de/Rueckzahlung-der-Miet…
sehr ausführlich zu Beweislast / Haftung auch
http://www.mietgerichtstag.de/downloads/vortraghau.pdf
Manchmal kann schon der Elektriker Manipulationen feststellen.
Sicherheitshalber könnte man auch den (unmanipulierten) ordnungsgemäßen, funktionsfähigen Zustand durch eine Bestandsaufnahme/Fotos zu evtl. Beweiszwecken dokumentieren.
Das Öffnen von Geräten/Gehäusen (z.B. Boiler) zwecks Manipulationen lässt sich z.B. durch Verplombung/Versiegelung zwar nicht sicher verhindern - aber zumindest bleiben Spuren > Beweise
- z.B. verplomben die Stromversorger verplomben z.T. ihre Einrichtungen aus diesem Grund
- es gibt auch „Klebesiegel“ - mehrteilige Aufkleber (ähnlich TÜV-Plakette, Autobahn-Vignette), die nicht unbeschädigt abgelöst (und schon gar nicht wiederangeklebt) werden können