Hallo,
Ich bin dafür, dass Leute, bei denen Geld eh keine Rolle
spielt, prinzipiell keine Geldstrafen als Ersatz für Knast
beokmmen sollten.
es handelt sich nicht um eine Geldstrafe, sondern um eine Auflage. § 153a StPO wurde ursprünglich geschaffen, um die Überlastung der deutschen Gerichte durch Bagatelldelikte zu vermeiden und die Prozesse gegen Ladendiebe und andere Kleinkriminelle zu verkürzen.
Das gleiche greift auch beim aktuellen Prozeß. Bis zur Klärung der tatsächlichen Schuld der Angeklagten wären noch Monate ins Land gegangen, was den Steuerzahler im Zweifel nicht unerheblich viel Geld gekostet hätte, ohne zu einem substantiellen Ergebnis zu führen.
Gruß,
Christian