Hallo,
rechtlich gesehen läuft es bei einer Klage i.d.R. darauf hinaus, dass eine „übliche“ Anzahl Freilaufkatzen inkl. deren Hinterlassenschaften in einem Wohngebiet zu tolerieren sind.
Praktisch gesehen, gibt es hier mehr oder weniger hilfreiche Hinweise: Katzen: Ärger mit Katzen im Garten
Etwas realitätsnäher: außer katzensicherer Umzäunung und einem Bewegungsmelder mit Wasserspritze kenne ich keine wirklich sichere Lösung. Oft werden Katzen allerdings auch fälschlich verdächtigt, Igel- Fuchs- und Marderkot liegt offen herum, Katzen vergraben ihren Kot meist.
Gruß,
Myriam