Kann er oder sie, aber müssen muss gar nichts. Wenn durch die Scheidung eine Weiterführung des Hofes nicht mehr möglich ist, dann ist das so. Scheidungen sind teuer und Paaren ohne Hof verlieren oft durch die Scheidung ihr Eigenheim.
Das stimmt nicht. Sie sind unterhaltspflichtig bis zum ersten Berufsabschluss, sofern das Kind sich um einen Schul-/Berufsabschluss bemüht (sofern es in der Lage dazu ist).
Bis 25 gibt es Kindergeld (sofern noch in Ausbildung), und bis 25 wird es ggf. vom Jobcenter nicht unterstützt, wenn sie ausziehen wollen, und bis dahin können sie über die Eltern familien-krankenversichert (sofern noch in Ausbildung) sein. das sind aber andere Geschichten, die mit dem Unterhalt nichts zu tun haben.
Was heißt hier ‚Eben‘? Ob man jemanden vor die Tür setzen darf oder ihm gegenüber unterhaltspflichtig ist, ist doch ein Unterschied.
Abgesehen davon ging es in erster Linie um die Tatsache, dass Eltern nicht pauschal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes unterhaltspflichtig sind. Diese Pflicht kann auch länger oder kürzer bestehen.
Eben heißt, dass selbst bei einem Nebenthem keine falschen Informationen stehen sollten.
Nicht pauschal, ja, und deshalb habe ich einige Einschränkungen gemacht.