Mieten ohne Mietvertrag / Keine mündliche Vereinbarung

Hier im Forum kenne ich zwei Juristen: DCK und Mozart.

Die Frage ist doch, ob ein Mietvertrag entstanden ist.
Du denkst, durch das kostenlose Wohnen lassen entstünde ein regulärer Wohnungsmietvertrag?

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In § 535 BGB wird der Mietvertrag definiert. Eine Regelung, die anders lautet als dort beschrieben, ist in den Augen des Gesetzes kein Mietvertrag. Darum gelten die §§ 535 ff. BGB nicht. Das Gesetz definiert diverse Vertragstypen, um dafür Regelungen aufzustellen, zum Beispiel in § 433 BGB den Kaufvertrag.

Es war aber davon die Rede, dass keine Miete gezahlt würde. Darauf bezog sich meine Antwort.

Es gibt hier ohne Mietvertrag keine entgegenstehenden Rechte.

Ja, und in § 985 BGB steht halt keine.

§ 604 BGB kann gar nicht unstrittig sein. Wenn du von einem Mietvertrag ausgehst, liegt kein Leihvertrag vor, dann gilt § 604 BGB nicht.

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DAS muss ich erstmal sacken lassen.

Gilt das Kaufrecht auch ohne Kaufvertrag?
Kann man Bestimmungen des Erbrechts anwenden, ohne dass es einen Erbfall gibt?

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Schon wieder eine unbegründete, dazu noch falsche Meinung von dir.

zurecht.de: Welches Recht gilt, wenn kein Mietvertrag vorliegt?

Zum wiederholten Male: Die allgemeinen Regeln nach BGB können nur dann gelten, wenn ein Mietvertrag existiert!

Ein Mietverhältnis gibt es nicht ohne Mietvertrag. Ja, der Vertrag muss nicht in Schriftform existieren, Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden. Und ja, auch eine explizite mündliche Vereinbarung ist nicht notwendig, wenn das Vertragsverhältnis durch konkludentes Handeln begründet wird. Aber dieses konkludente Handeln schließt im Mietverhältnis zwingend die Zahlung eines Mietzinses ein! Das heißt wenn keine Miete gezahlt wird, kann durch konkludentes Handeln kein Mietverhältnis zustande kommen. Und dann gibt es auch nichts, auf das das „Mietrecht“ anwendbar wäre.

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Liest du ab und zu auch mal das, was du verlinkst? Ich zitiere die Überschrift und den unmittelbar folgenden Satz:

" WELCHES RECHT GILT, WENN KEIN MIETVERTRAG VORLIEGT?

Mit Wohnen ohne Mietvertrag ist eigentlich das Wohnen in einer Mietwohnung ohne einen schriftlichen Mietvertrag gemeint."

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Aus deiner Quelle:

Mietverträge können in unterschiedlicher Art und Weise geschlossen werden: schriftlich, notariell beurkundet und mündlich. In einem Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Mietwohnung zur Nutzung zu überlassen. Der Mieter wiederum versichert mit seiner Unterschrift, die Mietwohnung nur in dem vertraglich vereinbarten Rahmen zu nutzen und den dafür vereinbarten monatlichen Mietzins an den Vermieter zu bezahlen.

Zurecht.de“ verwirrt hier mehr, als es aufklärt, weil es den Unterschied zwischen „Schriftstück (Vertrag)“ und „Rechtsgeschäft (Vertrag)“ verwässert.

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Und welche Rechte habe ich dann ohne Mietvertrag, keine ? Also kann man einfach eine Person aus ihrem Wohnsitz jederzeit schmeißen nur weil diese keine Miete dafür zahlt ? Hört sich wirklich kurios an

Logisch, oder schließt du beim Kauf im Geschäft einen Vertrag ab?

Auch logisch, die Vorschriften, wie ein Testament zu verfassen ist, gehören zum Erbrecht

Ja. Sogar jedes Mal, wenn ich ein Brötchen kaufe.

Bäcker übergibt Ware, ich übergebe Geld = Kaufvertrag.

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Ja, das tut er. Durch konkludentes Handeln…

Hast du den verlinkten Artikel weiter als bis zur Überschrift gelesen?

Der erste Satz lautet: " Mit Wohnen ohne Mietvertrag ist eigentlich das Wohnen in einer Mietwohnung ohne einen schriftlichen Mietvertrag gemeint. " (Hervorhebung von mir)

Genau das ist das Thema dieses Fadens. Warauf möchtest du hinweisen?

@X_Strom, @anon58271165, @KeinesHerrenKnecht und ich weisen darauf hin, dass Mietrecht nur dann anwendbar ist, wenn ein Mietvertrag existiert. Du behauptest jedoch, Mietrecht sei auch ohne Mietvertrag anwendbar. Und das ist Humbug.

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Du hast Recht:

„Zustandekommen eines Vertrages

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft , an dessen Zustandekommen mindestens zwei Personen beteiligt sein müssen . Er kommt durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Diese bezeichnet man als Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB).“

Es gibt keine Vorschriften darüber, wie ein Testament zu verfassen ist. Ich kann jedes beliebige Geschreibsel „Testament“ nennen, wenn mir der Sinn danach steht.

Zum Tragen kommt die Frage nach der Gültigkeit erst dann, wenn es einen Erbfall gibt, und somit das Erbrecht auf das Testament anwendbar wird (oder eben nicht wegen ungültiger Form des Testaments). Aber wie gesagt: So lange es keinen Erbfall gibt, gibt es auch nichts, worauf Erbrecht angewandt werden könnte.

Die Begründung habe ich oben schon gegeben. Und was soll falsch sein an dem, was ich sage?

Ich weise noch einmal darauf hin, dass das Besondere Schuldrecht diverse Vertragstypen definiert, um dann die dafür einschlägigen Vorschriften dafür zu sammeln: Miete, Kauf, Leihe, Dienstleistung, … Immer enthält die erste Vorschrift die Definition des Vertragstyps. Das ist übrigens unstrittig. Kein Jurist sieht das so wie du.

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Also um es zusammenzufassen muss ich zum Sonntag draußen sein oder was habe ich nun für Optionen abgesehen vom Mietrecht, tritt demnach etwas anderes ein da ich ja den Wohnsitz dort trotzdem offiziell habe und Nebenkosten zahle ?

Ist @Wiz nicht auch einer? :thinking:

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Ja, ist er.