Hi Danielle,
langsam verrennst Du Dich!
Wollen wir mal nicht vergessen, wem das Haus gehört, in dem
wir eine Wohnung haben.
Dann darf er die Wohnungen halt nicht vermieten. So kann er auch über sein Eigentum frei verfügen.
Aber erst für gutes Geld das Eigentum einem anderen zur Verfügung stellen und dann solche Rechte geltend machen wollen, geht nun mal nicht!
Nach den Bildern, die einen momentan häufiger im Fernsehen
erreichen, wo die Mieter eine Behausung komplett zerlegt und
vermüllt haben, kann ich sogar verstehen, dass da der
Vermieter auch mal eine Auge reinwerfen will.
Dieses Recht verwehrt ihm auch niemand grundsätzlich. Aber hierfür gibt es klare Regeln an die sich auch ein Vermieter zu halten hat. Es zwingt ihn niemand dazu seine Wohnungen zu vermieten!
Wenn ich über Jahre ein wirklich sehr gutes Verhältnis zu meinem Vermieter habe kann ich natürlich auch mal über einen einmaligen Hausfriedensbruch hinwegsehen (im Sinne eines einmaligen Fehltritts). Aber, und das wollen wir hier doch mal klar festhalten, der Vermieter ist ein Straftäter und der Mieter hat keinen besonderen Grund hier nachsichtiger zu sein als bei einem Einbrecher.
Und noch etwas ist zu bedenken:
Ich käme als Vermieter überhaupt nicht auf die Idee die Wohnung eines Mieters ohne sein Wissen und in seiner Abwesenheit zu betreten. Hier liegt offensichtlich ein gehöriges und grundsätzliches Defizit in punkto Rechtsbewußtsein vor. Wer so etwas macht, dem traue ich prinzipiell alles zu - er hat zumindest keinen Respekt vor dem Intimbereich seiner Mieter.
kopfschüttelnde Grüße
Stefan
Hallo Gerd,
dies ist Hausfriedensbruch. Erkläre dem Vermieter in aller Deutlichkeit, dass Du einen Zutritt in Deine Wohnung in Deiner Abwesenheit nicht erlaubst und im Wiederholungsfall entsprechende Massnahmen ergreifen wirst. Lass bitte das Drohen mit Strafanzeige. Du stehst vor einem Auszug. Dir helfen keinerlei Streitereien - auch wenn Du im Recht bist - wenn Du das Wohlwollen des Vermieters zum Auszug möglicherweise benötigst. Eine Strafanzeige ist nur dann sinnvoll, wenn jemand eine längere Kündigungsfrist hat, es ohnehin wurscht ist, was geschieht, weil man sich sowieso vor Gericht treffen wird und dann vorzeitig ausziehen will. Dann kommt ein solcher Vorgang eventuell gelegen. Alles andere ist nicht ratsam.
Gruss Günter
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Hallo Stefan,
weil es immer wieder Leute gibt die einem Vermieter besondere
Rechte beim Betreten „seiner“ Wohnung einräumen wollen möchte
ich das gerne konkretisieren:
Dein Vermieter hat
(ausser bei z. b. Wasserrohrbruch) NIE das Recht die Wohnung
zu betreten wenn du nicht da bist!
Der Vermieter steht, sobald er seine Wohnung vermietet hat, da
wie jeder Fremde: Er darf nur dann den Hausfrieden brechen
(also die Wohnung ungebeten betreten) wenn andere,
höherstehende Rechtsgüter (z.B. Gesundheit oder Leben) die
erfordern - also im Rahmen einer Gefahrenabwehr.
Bei einem Wasserrohrbruch wird die Geschichte imho schon
schwierig - ob die Abwendung/Eindämmung des Schadens einen
Hausfriedensbruch (denn dies ist es in jedem Fall)
rechtfertigt würde ich nicht blind unterschreiben…
Was den letzten Teil betrifft, egeb ich Dir vollständig recht. Ein Wasserrohrbruch berechtigt den Vermieter nicht in die Wohnung einzudringen. Er hat die Feuerwehr und die Polizei zu benachrichtigen, die dann die Türe aufbrechen. Dies ist ja auch begründet. Denn jederzeit kann der Hauptwasserhahn abgestellt werden, es muss also niemand in die Wohnung um den Ausfluss des Wassers zu stoppen. Der Hauptwasseranschluss reicht. Üblicherweise, wenn der Mieter nicht gerade verreist ist, wird die Polizei bei einem Wasserschaden den Hauptanschluss sperrten lassen, den Mieter verständigen und dann muss dieser selbst die Wohnung öffnen. Bei Brandgefahr sieht es natürlich völlig anders aus.
Gruss Günter
Lieber Günter, wenn in der Wohnung wasser läuft kann der Vermieter rein ohne zu fragen.
Wäre ja noch schöner 1/2Strunde warrten auf Polizi ist doch ein Witz is nich.
Ohne Grund wie hier zu weitervermietung UNERLAUBT.
Drohe dem Vermieter mit dem Umzug in ein Hotelzimmer wenn er nochmal dein Hausrecht bricht.
Johannes
Lieber Günter, wenn in der Wohnung wasser läuft kann der
Vermieter rein ohne zu fragen.
Nein, eben nicht. Er darf - wenn es brennt - sofort in die Wohnung. Er hat jedoch in Abwesenheit des Mieters bei einem Waaserschaden die Wohnung von der Feuerwehr öffnen zu lassen. Diese wiederum erhält die Anweisung durch die Polizei. Dies ist Recht. Alles andere ist eine unerlaubte Vornahme oder „verbotené Eigenmacht“, wie es der Jurist nennt.
Wäre ja noch schöner 1/2Strunde warrten auf Polizi ist doch
ein Witz is nich.
Ob Witz oder nicht, ich habe und werde mich bei den Auskündten nicht am Gutdünken von Ínteressen orientieren sondern einzig und allein an den Gesetzen. Was der Einzelne macht, erlaubt und zulässt, ist ein anderes Kapitel.
Ohne Grund wie hier zu weitervermietung UNERLAUBT.
Drohe dem Vermieter mit dem Umzug in ein Hotelzimmer wenn er
nochmal dein Hausrecht bricht.
Und wer soll die Kosten aus der Konsequenz Deiner Auskunft tragen ? Ein solches Vorgehen ist masslos überzogen und wird von keinen Gericht akzeptiert. Bitte Auskünfte erteilen, die andere nicht in Schulden und Schäden stürzt.
Gruss Günter