Mieterhöhung zulässig?

Versteh ich nicht.

Was verstehst du nicht?

Nach deinen Ausführungen hier:

http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A…

Meinst du hier ganz unten? /t/mieterhoehung-zulaessig–2/5314149/3

ist doch die Sache alles andere als eindeutig.

Schrieb ich, dass die Sache eindeutig ist?

Auf mich wirkt
die Formulierung wie eine selbst gestrickte
wischiwaschi-Formulierung, mit der man sich die Arbeit einer
Nebenkostenabrechnung ersparen will, aber die Hintertür für
„beliebige“ Erhöhungen offen halten will.

Ja. Daher meine Anmerkung, dass ich nicht beurteilen kann, ob das „derzeit“, bzw. die ganze Formulierung juristisch als Erhöhungsvorbehalt gewertet wird. Wir beide haben ja einen Vorbehalt rausgelesen. Wie das Juristen sehen, kann ja ganz anders sein.

Formulierungen, die nach meinem Kenntnisstand für eine
NK-Vorauszahlung sprechen sind:

  • „die monatliche Vorauszahlung“ und „derzeit“

Formulierungen, die in Richtung Pauschale gehen sind eben:

  • „in Form einer Pauschale“ und „Eine Abrechnung der
    tatsächlichen Kosten entfällt somit.“

Ja, alles sehr schwammig formuliert. Letzlich gilt das, was die Parteien gewollt hatten. Und da war anscheinend eine Pauschale vereinbart.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass die NK-Pauschale in Bezug auf die Heizkosten gemäß Heizkostenverordnung u.U. gar nicht zulässig ist.

Ich kenne eine Fall, da war - aus dem Gedächtnis - das
Wörtchen „Vorauszahlung“ genau das Zauberwort, das
entscheidend war.

Genau das ist der Punkt. Wie würden Juristen diese Formulierung interpretieren. Besteht durch das Wörtchen „derzeit“ ein Erhöhungsvorbehalt, oder durch das Wörtchen „Vorauszahlung“ eine Vorauszahlungsvereinbarung? Den Schilderungen der UP zufolge wurde eine Pauschale vereinbart. All diese Umstände würden wohl gegeneinander abgewägt werden und auf einen Vergleich hinauslaufen.

Daher auch mein Vorschlag, was ich tun würde.
Reden, rechnen, verhandeln und dann eine klare Vereinbarung treffen.

ms