Mietkautionssparbuch

Guten Tag,

für meine neue Wohnung werde ich mir die Mietkaution von meiner Mutter leihen. Sie würde die Kaution nun gerne auf einem Sparbuch anlegen. Dieses würde in diesem Fall auf ihren Namen angelegt und mein Vermieter miteingetragen. Weiß jemand ob dies zu Schwierigkeiten für den Vermieter führen kann? Hat jemand dort Erfahrungswerte?

Hallo,

also, im Normalfall ist es so, dass du deinem Vermieter die Mietkaution übergibst.
Dieser ist vom Gesetzgeber her dazu verpflichtet, mit deiner Kaution ein Sparbuch auf deinen Namen anzulegen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses, wird dir dann die Kaution inklusiver der Zinsen ausbezahl.

Ob der Vermieter sich darauf einlässt, dass deine Mutter ein Sparbuch für dich anlegt ist fraglich. Soetwas müsstest du dann schon mit ihm klären.
Aber ich denke nicht, dass sich viele Vermieter darauf einlassen würden.
Und es wäre ja grundsätzlich nicht das Problem, wenn der Vermieter ein Sparbuch für dich anlegt :wink:

Liebe Grüße

also, im Normalfall ist es so, dass du deinem Vermieter die
Mietkaution übergibst

Als Vermieter muss ich Dir davon abraten.

Gehe mit dem Mietvertrag zur Bank Deines Vertrauens ond frage direkt nach einem Mietkautionssparbuch. Du unterschreibst eine Verpfändungserklärung, der Vermieter bekommt das Sparbuch, aber nicht die Kohle. So bleibt Deine Kaution sauber vom Geld des Vermieters getrennt.

Wenn der Vermieter an das Geld will, wird Dich die Bank informieren. Du hast dann im Fall einer Meinungsverschiedenheit noch vier Wochen Zeit, Dich mit dem Vermieter zu einigen.

Gruß, Heiko

1 Like

Hallo aline,

das mit der Miteintragung des Vermieters verstehe ich nicht…

Bei unserer letzten Mietwohnung haben wir die Kaution auf ein Sparbuch auf unseren Namen eingezahlt und bei der Sparkasse eine Verpfändung an den Vermieter unterschrieben. Der Vermieter hat das Sparbuch einschließlich der Pfandurkunde bekommen. Mit dieser hätte er bei Bedarf an die Kaution gelangen können. Damit war er abgesichert und wir waren abgesichert, dass die Kaution auch auf unseren Namen läuft und nicht möglicherweise ins Vermögen des Vermieters gelangt und im Falle einer Insolvenz vielleicht verloren ist. Am Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter die Pfandfreigabe auf der Verpfändungsurkunde unterschrieben und uns das Sparbuch wieder ausgehändigt.

M. W. muss der Mieter darauf achten und ggf. (ständig) nachfragen sowie Nachweise darüber verlangen, dass die Kaution entsprechend angelegt wurde und darf sich nicht vertrösten lassen. Ich meine, dass es bereits Urteile gibt, nach denen die Mieter „leer“ ausgingen, weil sie sich entsprechende Nachweise nicht vorlegen liessen und der Vermieter die Kaution nicht entsprechend angelegt hat.

Es kommt wahrscheinlich immer darauf an, wer in den Vertragsverhandlungen am „längeren Hebel“ sitzt… mir müsste ein Vermieter aber schon genau erklären, warum die Verpfändung eines Sparbuchs nicht in Betracht kommt und er die Kaution selber anlegen will.

Lieben Gruß

Trillian

Als Vermieter würde ich darauf drängen, dass die Kaution in bar gezahlt wird. Wenn ich als VM an die Kaution muss, dann ist der M grundsätzlich davon nicht begeistert. Wenn ich also dann zur Bank gehe, das Geld erst in 4 Wochen bekomme und das auch nur dann bekomme, wenn der M keinen Protest einlegt … dann müsste ich doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn ich mich sehenden Auges auf so etwas einlasse.
Bargeld, natürlich getrennt vom eigenen Vermögen, auf ein Konto, Sparbuch oder so etwas, und gut ist. Alles andere ist nur den V versucht um seine Sicherheit zu bringen.

vnA

Meine Freundin kommt heute noch nicht an ihre Kaution, die nach Auszug und Jahren immer noch auf einem Sparbuch liegt.
Der Vermieter kann ohne meine Freundin,meine nicht ohne Vermieter an das Geld ! Eine suspekte Vereinbarung ,die damals gemacht wurde !

PS.:
Da eine Kaution unzulässig ist, aber ohne diese kein Vermieter vermieten wird, ist es sinnvoll einige Erfahrungen gemacht zu haben !

  1. darf der Vermieter die Kaution bis zu 6 Monaten nach Auszug einbehalten, also wie will man da in eine andere Whg ziehen können!
    2.Kann der Vermieter so gehässig sein und Mängel heranziehen, um die Kaution behalten zu dürfen ! Im Zweifel gibt es wenig Freundschaft und Freude bei Mieterwechsel !
    3.Es versteht sich von selbst, alles bei Einzug zu fotografieren !
    4.habe ich schon die letzten 2 Mieten einbehalten (so lange dar man eh im Rückstand sein) und somit hatte ich meine Kaution, weil alles andere ein rechtlicher Nervenkrieg ist !
    Wie gesagt, ist die Kaution ein Erfindung der Vermieter und nirgends rechtlich verankert! Ansonsten Paragraphen bitte! Es gibt aber Keine !

Hallo mauulb,

Wie gesagt, ist die Kaution ein Erfindung der Vermieter und
nirgends rechtlich verankert! Ansonsten Paragraphen bitte! Es
gibt aber Keine !

aber gerne doch, kannst Du haben:
§551 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

Gruß

Joschi

1 Like

4.habe ich schon die letzten 2 Mieten einbehalten (so lange
dar man eh im Rückstand sein)

Wie bitte???
Der Vermieter kann dann mal ganz locker die 2 Mieten per Mahnbescheid anmahnen. Dazu hat er das Recht und das Gerciht würde ihm dies auch einräumen, falls der Mieter Widerspruch einlegt (das wäre dumm, denn dann steigen nur die Kosten für den Mieter). Und das geht auch ganz schnell. Innerhalb 2 Wochen bis zu 4 Wochen darf man dann die 2 Mieten nachzahlen , plus die Gebühren usw … und hinerher trotzdem noch 1 Jahr auf die Kaution warten. Denn die Frist sind nicht 6 Monate wie von dir erwähnt, sondern ein Jahr nach Abrechnung der jährlichen Verbrauchs-Nebenkosten.

Wenn dein Vermieter früher die 2 ausstehenden Mieten nicht per Gericht eingefordert hat, dann hast du wirklich viel Glück gehabt. Aber normalerweise wäre das Recht auf Seite des Vermieters. Einfach so Mieten einbehalten ist nicht. Die 2 Mieten auf die du dich bezogen hast, „dürfen“ ausstehen bevor die Kündigung ins Haus flattert. Normalerweise versuchen Vermieter ihre Mieter zu halten und nicht zu kündigen, deshalb versucht man meist sich zu einigen. Aber wenn sowieso schon gekündigt wurde, dann muss der Vermieter auch keine ausstehenden Zahlungen akzeptieren sondern kann gleich mit großen Geschützen aufwarten. Im Recht wäre er.

LG Jasmin

PS.:
Da eine Kaution unzulässig ist

Das ist falsch.

, aber ohne diese kein Vermieter
vermieten wird, ist es sinnvoll einige Erfahrungen gemacht zu
haben !

  1. darf der Vermieter die Kaution bis zu 6 Monaten nach
    Auszug einbehalten, also wie will man da in eine andere Whg
    ziehen können!

Das ist falsch.

2.Kann der Vermieter so gehässig sein und Mängel heranziehen,
um die Kaution behalten zu dürfen ! Im Zweifel gibt es wenig
Freundschaft und Freude bei Mieterwechsel !

Das ist falsch.

3.Es versteht sich von selbst, alles bei Einzug zu
fotografieren !

OK, kann man drüber reden. Wichtiger wäre es, ein Übergabeprotokoll zu ersrtellen, alle Mängel einzutragen und den Vermieter selbiges Protokoll unterschreiben zu lassen.

4.habe ich schon die letzten 2 Mieten einbehalten (so lange
dar man eh im Rückstand sein)

Das ist falsch.

und somit hatte ich meine
Kaution, weil alles andere ein rechtlicher Nervenkrieg ist !
Wie gesagt, ist die Kaution ein Erfindung der Vermieter und
nirgends rechtlich verankert! Ansonsten Paragraphen bitte! Es
gibt aber Keine !

Gibt es einen Paragraphen, der dir erlaubt Auto zu fahren? Nein, also darfst du es nicht, zumindest in deiner Logik. Erlaubt ist, was nicht verboten ist und eine Mietkaution ist keineswegs verboten. Dafür gibt es wirklich keine Paragraphen.

kopfschüttelnde Grüße,

Ralph

1 Like

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__551.html

vnA

Da eine Kaution unzulässig ist, aber ohne diese kein Vermieter
vermieten wird,

Das ist Unsinn. Natürlich ist eine Kautionsvereinbarung zulässig, sonst könnte sie jeder Mieter nach dem Einzug problemlos zurückfordern.
Und Joschi hat Dir ja auch den § verlinkt, der die Ausgestaltung der Kaution regelt. Welchen Sinn hätte diese Regelung, wenn die Kaution unzulässig wäre?

  1. darf der Vermieter die Kaution bis zu 6 Monaten nach
    Auszug einbehalten, also wie will man da in eine andere Whg
    ziehen können!

Der VM darf sie u.U. sogar noch länger behalten…
Und wenn man die neue Kaution nicht aus Ersparnissen oder dem laufenden Einkommen bezahlen kann, gibt es ein probates Mittel: rechtzeitig ansparen.

2.Kann der Vermieter so gehässig sein und Mängel heranziehen,
um die Kaution behalten zu dürfen !

Nun, wenn man die Wohnung mit Mängeln hinterläßt, sehe ich da keine Gehässigkeit sondern schlicht die Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Und gegen unberechtigte Forderungen kann man sich wehren…

4.habe ich schon die letzten 2 Mieten einbehalten (so lange
dar man eh im Rückstand sein) und somit hatte ich meine
Kaution, weil alles andere ein rechtlicher Nervenkrieg ist !

Diese Praxis kann ziehmlich teuer werden. Als VM (der ich nicht bin) würde ich nicht lange fackeln und die Sache sofort (nach der ersten ausbleibenden Miete) einem Anwalt übergeben. Dessen Kosten trägt der Mieter dann gleich mit, eine Mahnung oder ähnliches ist völlig überflüssig.
Und nach der zweiten ausbleibenden Miete würde ich sofort fristlos kündigen (natürlich mit anwaltlicher Unterstützung).
Es ist auch völliger Unsinn, daß man zwei Mieten im Rückstand sein dürfte - ab dieser Schwelle kann der VM mit fristloser Kündigung reagieren. Mietrückstand muß er in keinem Fall dulden.

Wie gesagt, ist die Kaution ein Erfindung der Vermieter und
nirgends rechtlich verankert! Ansonsten Paragraphen bitte! Es
gibt aber Keine !

Da fällt mir nur noch ein: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die … halten.

1 Like

Es gibt Artikel…
…die sollte man wegen groben Unfugs löschen. Deine gehören leider dazu. Unglaublich, was Du in einem Expertenforum für Schwachsinn äußerst.

Kannst Du Dir so gar nicht vorstellen, dass da irgendwer mal kostenpflichtig drauf reinfällt? Ist Dir gar nicht bekannt, dass man auch Deine Antworten per Suchmaschine noch jahrelang finden kann?

3 Like

Danke (owT)
Oh weh Teh!

Meine Freundin kommt heute noch nicht an ihre Kaution, die
nach Auszug und Jahren immer noch auf einem Sparbuch liegt.

Vielleicht sollte sie sich mal an ein Expertenforum wenden.

Der Vermieter kann ohne meine Freundin,meine nicht ohne
Vermieter an das Geld ! Eine suspekte Vereinbarung ,die damals
gemacht wurde !

So suspekt, dass zwar Du den Sinn nicht verstehst, Millionen andere aber gar nichts schlimmes dabei finden und keinerlei Probleme damit haben.

Halt jeder nach seinen Fähigkeiten.
Gruß
loderunner

Ja, ja, die Vermieter, diese pösen Puben!

Sarkasmusmodus an:

Stinkreich, lassen sich auf Kosten der armen, armen Mieter, die kaum das Butter auf dem Brot haben teuflische Gemeinheiten einfallen, wie z.B. die absolut ungesetzliche KAUTION!!!

Was kümmert es schon den Mieter, der hat andere Sorgen, wie er eine Wohnung evtl. verunstaltet hinterlässt, dass seine lieben Kleinen (wo sollen sie auch sonst spielen) Fenster, Wände und Türen ruiniert haben (alternativ der Mieter selbst, zutreffendes hier einsetzen). Und warum soll er seinen ganzen Sperrmüll mit in die schöne neue Wohnung nehmen?

Der reiche Sack… äh VM … sitzt ja eh nur da wie die fette Spinne im Netz und quetscht einen armen Mieter nach dem anderen aus. Da kann er doch mal ein wenig investieren und die Bude wieder auf Vordermann bringen.

Sarkasmusmodus aus

Gut, dass du falsch liegst wurde dir bereits gesagt.
Es gibt selbstverständlich auch alles zwischen deinem und meinem Sarkasmusszenario, aber pauschalisieren sollte man eben nicht und beide Seiten sehen.

Glaubst du denn ernsthaft, dass das Heer der VM mit einer ungesetzlichen Praxis seit Jahr und Tag durchkäme und nicht eines der vielen Gerichte die u.a. über Kautionen Recht sprechen mal auf die Idee gekommen wären, dass hier eine gesetzliche Grundlage fehlt?

loderunner hat eigentlich schon alles gesagt…

Gruß
Nita

Als Vermieter würde ich darauf drängen, dass die Kaution in
bar gezahlt wird.

Vielleicht hätte ich schreiben sollen: Obwohl ich Vermieter bin?

Wenn ich als VM an die Kaution muss, dann ist der M grundsätzlich
davon nicht begeistert.

Dagegen kann der Mieter NICHTS machen. Ich bin gleichzeitig auch Mieter und mir ist es so gegangen. Die Bank informiert den Mieter nur, dass der Vermieter an die Kohle will, sie blockiert das Geld nicht.

auch nur dann bekomme, wenn der M keinen Protest einlegt…

s.o.

Alles andere ist nur den V versucht um seine Sicherheit zu bringen.

Na ja, fair gegen fair. Der letzten Hausverwaltung, bei der ich Mieter war, hätte ich bezüglich Bargeld nur von der Tapete bis zur Wand getraut. Wusste ich zwar nicht vorher, aber so war wenigstens alles klar und am Ende die Kohle nicht weg. Das gibts leider auch.

Gruß, Heiko

1 Like