Mietübernahme nach Todesfall

Da ist der Fortbestand des Mietvertrages geregelt; gefragt aber war danach, ob „das Amt“ nach dem Tod des einen Mieters die Miete weiterzahlt, also quasi eine doppelt so hohe Miete pro Mieter akzeptiert. Das war wohl bisher nicht so, hat sich aber ausweislich des nachstehend verlinkten Textes mit dem Bürgergeld geändert:
Jobcenter zahlt nach Tod weiter die volle Miete (teamplan-online.de)

Ich habe das aber nur ergoogelt, kann als den Inhalt nicht bewerten.

Gruß
C.

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