Mietvertrag §11 Tierhaltung

Hallo

Hallo liebe Wissenden,

nehmen wir an, ein Mieter hat unter „§ 11 Tierhaltung“ seines
Mietvertrags folgenden Satz stehen: „Für jede Tierhaltung,
insbesondere von Hunden und Katzen, ausgenommen Kleinsttiere
in geringer Zahl, bedarf es der vorherigen ausdrücklichen
Erlubnis des Vermieters.“

Die Mietfläche beträgt 45m².

Dem Mieter ist bekannt, dass die Vormieterin einen Hund
gehalen hab. Nach 6 Monaten wechselt durch Verkauf der
Vermieter.

Der Mieter schafft sich nun nach 2 Jahren 2 Hauskatzen an, da
er gehört hat, dass das Halten von Katzen in geringer Zahl
nicht untersagt werden kann, da Katzen zu Kleintieren zählen.
Aus diesem Grund hat der Mieter den Vermieter auch nicht über
die Anschaffung informiert. Ca. 5 Monate nach der Anscahffung
stellte der Vermieter bei einem der Besuche auf Grund eines
leisen Miauens fest, das in der Wohnung wohl Katzen gehalten
werden und spricht den Vermieter darauf telefonisch an.

Der Vermieter stellt den Mieter durch die Blume vor die Wahl,
entweder die Katzen zu entfernen oder den Mietvertrag
umgehend (in beiderseitigen Einverständnis ohne Rücksicht auf
Kündigungsfristen) aufzulösen.

Die Frage, die sich stellt: Ist der Vermieter in diesem Fall
im Recht ?

Kann jemand hier uner Umständen Präzedenzfälle bzw. Urteile
diesbezüglich posten?

Vielen dank vorab für rege Teilnahme,

einmal „Kugeln“ und hier ins Archiv blicken bringt die Erleuchtung

/t/katzenhaltung-in-mietwohnungen/2167301

Nach meiner Meinung hat der VM Recht, da die Klauseleindeutig ist

Mit freundlichen Grüßen,

der Osnabrücker

LG
Mikesch