Mietvertrag mit zwei Personen

was wiederum bedeuten würde, das Person-A die Zustimmung vom Vermieter benötigt. Also fragt Person-A an. Der Vermieter möchte nun den Untermieter genauer kennenlernen. Da dies schon erfolgt ist, sagt der Vermieter, eine Bürgschaft der Eltern wird benötigt, sonst genehmige ich die Untervermietung nicht.

Kann man da vielleicht was machen, Person-B ist die Freundin von Person-A (feste freundin seit über 4 jahren). Kann man schon sagen, das ist die Lebenspartnerin? Ich habe gelesen, das eine Lebenspartnerin nicht als Untervermietung zählt? Kann aber auch vollkommen falsch sein, was ich da gelesen habe.

Gruß
Max

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Hallo Max,

eine Zustimmung des VM braucht man immer, wenn jemand hinzuziehen soll. Da im ersten Posting stand, unentgeltlich gäbe es kein Problem, ging ich davon aus, dass der VM den Einzug von B akzeptiert hat.

Im Mietrecht hat die Dauer der Beziehung meines Wissens keine Bedeutung. Auch beim Zuzug des Lebensgefährten gilt: Erlaubnis des Vermieters einholen. Hier müßte der Vermieter allerdings schon sehr triftige Gründe nennen, wenn er dem nicht zustimmen will. Auch ist der Anspruch einklagbar.

Gruß!

Horst

Hallo Max,

eine Zustimmung des VM braucht man immer, wenn jemand
hinzuziehen soll. Da im ersten Posting stand, unentgeltlich
gäbe es kein Problem, ging ich davon aus, dass der VM den
Einzug von B akzeptiert hat.

genau, solange Person-A keinen Vertrag mir Person-B macht, geht dies. Aber wenn Person-A einen Vertrag macht, dass Person-B die hälfte der Miete zahlt, dann muss dies beim Vermieter abgeklärt werden.

Wie dieser Vertrag aussieht ist anscheinend egal, sobalb Person-A mit Person-B irgendwas schriftlich hat, muss dies erst genehmigt werden, da es als Untermiete läuft.

Sehe ich das so richtig?

Im Mietrecht hat die Dauer der Beziehung meines Wissens keine
Bedeutung. Auch beim Zuzug des Lebensgefährten gilt: Erlaubnis
des Vermieters einholen. Hier müßte der Vermieter allerdings
schon sehr triftige Gründe nennen, wenn er dem nicht zustimmen
will. Auch ist der Anspruch einklagbar.

Gruß!

Horst

Vielen Dank Horst

Nochmal hallo,

Hierfür benötigt der Vermieter von Person-B die Personendaten
und deren Eigkommen. Da Person-B Kindergeld und BaFög bekommt,
benötigt der Vermieter wieder die Personendaten der Eltern von
Person-B.

der VM hat ein Recht, Namen und Geburtsdatum des Untermieters
zu verlangen. Das Einkommen geht ihn eigentlich nichts an, da
er kein Vertragsverhältnis mit dem Untermieter eingeht.
Das Argument „Mieter gegen Wucher schützen“ ist auch schon
wieder Quatsch, da der Untermieter nicht sein Mieter ist.
Außerdem weiß er doch, dass es sich um ein Paar handelt und da
scheinen mir derlei Argumente eh etwas merkwürdig.

Gibt es hierfür irgendwelche § oder Urteile?

Problem hierbei ist nun, das wenn Person-A das für das
BaFög-Amt Mietzuschuss unterschreibt, das Person-B Person-A
dafür Geld gibt, das Person-B bei Person-A wohnt. Dies ist
dann wieder ein Untermietervertrag, der von Vermieter geprüft
werden muss (mieter schützen, z.b. gegen wucher – meinte der
vermieter)

Es ist ziemlich normal, denke ich, dass zusammenlebende
Partner eine finanzielle Regelung untereinander haben. Das ist
ja gerade das merkwürdige an der Haltung des VM. Wenn er
akzeptiert, dass B in die Wohnung einzieht, dann ist es klar,
dass A und B eine Vereinbarung untereinander haben. Eine
schriftliche Erklärung für das BAFöG-Amt wäre m.E. ganz normal

  • fragt sich nur, ob die das akzeptieren.

was heißt den m.E.???

Wenn Person-A dies nun unterschreibt ohne das dem Vermieter
mitzuteilen, kann Person-A dafür belangt werden? Würde der
Vermieter das denn irgendwie herausbekommen?

Warum sollte man dafür belangt werden können, dass man seinem
Lebensgefährten bestätigt, dass er einen Teil der Miete trägt?

Weil das doch wieder eine Art Untermitvertrag ist?!?!

Es bleibt schleierhaft, was der VM eigentlich bezwecken will.

Evtl. kann ich mein Problem auch schlecht darstellen…sorry

Gruß!

Horst

Vielen Dank Horst für deine mühen

Gruß
Max

Letzter Versuch
Hallo Max,

da das hier ein Endlos-Thread zu drohen wird, will ich es abschließend hier noch einmal zusammen fassen:

  1. B wohnt mit Genehmigung des VM bei A. Dann geht es ihn gar nichts an, wie A und B miteinander verfahren. Es ist ganz normal, dass sich B dann auch an den Unkosten beteiligt, egal wie man das nun benennt. Der VM kann schlecht verlangen, dass B nur im Regal sitzen darf oder ihren Teil nur in Naturalien beiträgt.

  2. Bei Untervermietung kann der VM natürlich Nein sagen. Hierzu müsste A nun berechtigtes Interesse nachweisen, das erst nach Entstehung des Mietvertrages entstanden ist. Sagt der Vermieter allerdings Ja, dann hat er kein Recht darauf, die Einkommensverhältnisse des Untermieters zu prüfen, da ja A für die Mietsache gerade steht.

Gibt es hierfür irgendwelche § oder Urteile?

Ein Urteil hab ich jetzt ad hoc nicht zur Hand, aber lies mal hier:
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietre…

was heißt den m.E.???

Heißt einfach „meines Erachtens“.

Weil das doch wieder eine Art Untermitvertrag ist?!?!

Wie oben geschrieben. Lebt man mit Genehmigung des VM in einer Wohnung, geht es diesen nichts an, ob der Lebensgefährte einem dafür Äpfel aus Omas Garten gibt oder einen Teil der Miete.

  1. Gibt es diese Genehmigung nicht, ist es natürlich etwas anderes. Soll der Lebensgefährte einziehen, muss man auch erst fragen, aber auch hier kann der VM dann nicht den Zuzug vom Einkommen abhängig machen. Vertragspartner ist und bleibt A.

Hierzu gibt es auch ein BGH-Urteil:
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/untermiete…

Alles Gute!

Horst

Vielen Dank Horst!
Das war doch mal ein Wort! Klar und deutlich!
Damit kann ich was anfangen!

Gruß
Max

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