Coronavirus: Mietzahlungsaufschub aufgrund der Pandemie

Hallo,

welche Unterlagen benötigt der Vermieter, wenn ich - neue Gesetzeslage - die Miete
im April/Mai/Juni nicht zahlen kann (wg. Pandemie) und mir die Miete insofern gestundet werden soll?
Bis wann muss ich die Miete dann nachzahlen?

Vielen Dank für Tips
Kitt

#coronavirus

[Überschrift editiert, verschlagwortet vom www Team]

Hallo,

einfach pauschal „wegen Pandemie“ gilt schon mal nicht.

„Sobald sich eine Zahlungsunfähigkeit abzeichnet, ist es sinnvoll, mit dem Vermieter in Kontakt zu treten und das Problem mitzuteilen“, sagt der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Oliver Schöning im Gespräch mit ntv.de. Natürlich muss dabei ein hinreichender Nachweis, wie beispielsweise eine Kündigung vom Arbeitgeber oder Zusatzleistungen vom Jobcenter vorgelegt werden. Teilen sich Partner oder WG-Mitbewohner als im Mietvertrag eingetragene Hauptmieter eine Miete und wird eine Person zahlungsunfähig, kommt es Schöning zufolge auf den Einzelfall an: „Wenn der eine Hauptmieter finanzstark ist und die Miete zahlen könnte, würde ich es kritisch sehen. Wenn das zweite Einkommen nicht für alle Verbindlichkeiten ausreicht, die vorher mit zwei geschafft worden sind, sollte das Gesetz greifen“, sagt er.

und

Die drei Monatsmieten müssen bis zum 30. Juni 2022 nachgezahlt werden. „Man muss sich vorher überlegen, ob man das in der Zeit nachzahlen kann. Mit dem Vermieter können Vereinbarungen über Ratenzahlungen getroffen werden“, sagt der Anwalt.

Den Rest kannst du dort beim Link lesen.

Gruß
Christa

3 Like

Hi,
danke. Den Link kenne ich.
Muss also eine Kündigung vorliegen?
Wie ist es, wenn „nur“ Kurzarbeit gemacht wird?
Da reicht das Geld ja oft auch nicht mehr.
Interessant ist - habe ich auf Umwegen hier gefunden:

LG
Kitt

Nein, es steht „beispielsweise“. Kurzarbeit kann evtl. auch ein Grund sein.

Und in vielen Fällen lassen Vermieter auch einfach so mit sich reden, wenn die Lage glaubhaft gemacht wird

Und dabei bitte nicht vergessen, dass der § 288 BGB nicht ausgesetzt wurde und soe die verspätetet Mietzahlung zu verzinsen ist.

Danke dafür,

…verstehe ich das richtig, dass mindestens 5 % Zinsen zu berechnen sind?

Kitt

nein es sind 5 % + Basiszinssatz. dieser ist derzeit im minus, so dass man 4,12 % Berappen muss und bei Gewerbe 8,12 % (abhängig vom Alter des Mietvertrages)