Mißbrauch von Fotos?

Nun genau dasselbe kann man von anderen Dingen auch sagen. Zb.
kann man sich jedesmal wenn man eine Umkleidekabine betritt
vorher vergewissern, daß sich da keine Kamera befindet. Und
wer sie trotzdem betritt und gefilmt wird, ist halt selber
schuld. Ist ja nur eine attraktive Frau, da muß man schon
rechnen, daß der Hintern jemandem gefällt! Zum Glück räumte
der Gesetzgeber mit DIESER Machoeinstellung auf.

Und hast du mal darüber nachgedacht, warum der Gesetzgeber einen solchen Paragrafen geschaffen hat? Weil es eben bis dahin keine Strafbarkeit gab. Würden diesen heimlichen Fotografien z.B. auch schon unter den Tatbestand der Beleidigung fallen, hätte es der neuen Strafnorm doch gar nicht bedurft.

Dein Problem ist, dass du auf Teufel komm raus irgendeinen Paragrafen anwenden willst, damit der Täter auch ja bestraft wird.

Levay

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Dein Problem ist, dass du auf Teufel komm raus irgendeinen
Paragrafen anwenden willst, damit der Täter auch ja bestraft
wird.

Das habe ich längst beantwortet! Nein so sehe ich das nicht. Wenn es zivilrechtlich die Möglichkeit gibt, eine Unterlassung zu erreichen und evt. Schadensersatz in schweren Fällen, ist das völlig OK. Eine Strafe würde nichts bringen.

Gruß
dataf0x

Hi Data,

Irgendwo muss ich doch Menschen auch so etwas wie ein
Hirn zugestehen und kann nicht vor allem schützen?

Das Internet ist nunmal kein rechtsfreier Raum.

Nein. Aber ich würde ja auch im Real-Life niemand ein
Photo von mir in die Hand drücken.
Oder zu einer Supportgruppe gehen und da mitmischen,
ohne mich vorher über die Gruppe informiert zu haben.

Grüße
Elke

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Irrtum,
die Veröffentlichung der Bilder, erfolgt eben genau in allen Ländern
(außer Zensierenden), somit wird die Tat nahezu weltweit begangen.
das dies von den europäischen Gerichten so gesehen wird, zeigen ja
schon einige Urteile.
Wichtig ist allerdings, daß es Abkommen zwischen den Ländern gibt,
damit es bei der Exekution keine Probleme gibt. Dies ist zumindest
innerhalb der Eu gegeben.

Das Persönlichkeitsrecht ist Bestandteil des Urheberechts.
ein Verstoß dagegen kann sehr wohl den Tatbestand einer strafbaren
Handlung erfüllen.
Außerdem ist ja auch ein Schadensersatz möglich. In vielen Ländern
ist es auch anerkannt ein Strafzuschlag anerkannt. In der Brd ist es
allerdings sonderbarerweise so daß sich die Gerichte schwer damit
tun, einen Strafzuschlag (der ja im Gegensatz zu einer Strafe)dem
Opfer zuzusprechen.

Allerdings hat in diesem Fall womöglich das Opfer selbst die Bilder
veröffentlicht.
Das ist hier denk ich die entscheidende Frage.

Hat hingegen das Opfer die Bilder zb.: per email gesendet in der
Meinung Hilfe zu erhalten, die Bilder werden aber schmudelnutzig
„weltweit“ veröffentlich liegt hier eben sehr wohl eine Tat vor die
„weltweit“ begangen wird.

Hat das Opfer die Möglichkeit das Bild selbst wieder zu enfernen?

Ol

wird
nicht überall begangen wo die Seite empfanbar ist, sondern
dort wo die Firma sitzt die die Bilder zur Verfügung
stellt…

Diese Ansicht ist falsch!

Eben, daher ist es ein Problem deutscher Rechtsprechung,
weswegen ich ja auch hier gepostet habe.

Gruß
dataf0x

auf der seite http://www.i4j.at sind zahlreiche Hinweise und auch
einige Urteile die die Zuständigkeit erklären veröffentlicht.
Ebenso ist dort ein ganz gutes Forum, an dem sich Juristen, auch
Richter beteiligen.
Dort wird dir sicher geantwortet.
siehe auch http://www.ifpi.de/news/pdf/urteil2.pdf

hier wird zB.:eine EV gegen einen russischer Seitenbetreiber in
München erwirkt, da die Seite in München abrufbar ist!
"
allofmp3-Link: LG München I, Einstweilige Verfügung vom 11.5.2005, 21
O 9161/05
"

etc. etc.

OL

Hi

Und wie sollte das dann einklagbar sein? z.B. in Zimbabwe?

Ich bin mir sicher, daß das näher zu finden ist.

vorausgesetzt der Fall ist überhaupt so.

OL

Hallo!

Das habe ich längst beantwortet! Nein so sehe ich das nicht.
Wenn es zivilrechtlich die Möglichkeit gibt, eine Unterlassung
zu erreichen und evt. Schadensersatz in schweren Fällen, ist
das völlig OK.

Jetzt sind wir bei einer weiteren Sache, die Du sicherlich nicht verstehen wirst: Ein Unterlassungsanspruch dürfte bestehen. Beim Anspruch auf Schadensersatz bekäme ich schon wieder Probleme, weil ich hier nicht unbedingt einen Schaden erkennen kann.

Ersatz für Schäden, die keine Vermögensschäden sind, gibt es nur in besonderen Fällen, die in § 253 Absatz 2 BGB geregelt sind. Dazu zählen aber Verletzungen der persönlichen Ehre nicht.
Es ist zwar anerkannt, dass im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in besonders schweren Fällen trotz § 253 II BGB ein Anspruch auf Entschädigung in Geld bestehen kann, dies soll aber nur in besonders schweren Fällen möglich sein. Ohne die Rechtsprechung nun hier genauer zu kennen, erscheint mir ein derart besonders schwerer Fall eigentlich nicht naheliegend. Das ist allerdings schwer zu beurteilen, wenn man die entsprechende Seite nicht kennt. So wie die Seiten geschildert sind, scheinen die Seiten aber den Eindruck eines seriösen Angebots zu machen, so dass in der Darstellung auf den Seiten, noch dazu mit Einverständnis der Betroffenen, wohl kaum eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu sehen sein kann. Etwas anderes würde man freilich annehmen müssen, wenn die Personen ohne ihr Einverständnis, eventuell nach späterem Widerruf ihres Einverständnisses, weiterhin dort zu sehen sind. Doch auch in diesem Fall könnte man eventuell einen Unterlassungsanspruch bejahen, für einen Schadensersatzanspruch würde ich kaum eine Grundlage sehen.
Aber gut, das ist spekulativ - man kann sich nur an den Grundsatz gewöhnen, dass Zahlungen von Geldentschädigungen ohne einen materiellen Schaden auszugleichen, in Deutschland die Ausnahme sind und bleiben sollen.
Somit würde ich hier keinen Anspruch auf Schadensersatz sehen…aber drüber streiten will ich mich nicht.

Gruß,

Florian.

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Hallo!

Das Persönlichkeitsrecht ist Bestandteil des Urheberechts.

Bitte? Das verstehe ich nicht annähernd.

Außerdem ist ja auch ein Schadensersatz möglich.

Nur in Ausnahmefällen ist die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht mit einer Entschädigung in Geld verbunden. Bei Ehrverletzenden Äußerungen geht es zum Beispiel in erster Linie um einen Widerruf.

Und ob hier in diesem Forum, das noch keiner von uns gesehen hat, wo:

  1. Alles seriös zu sein scheint
  2. Die Frauen gar nicht zu erkennen sind
  3. Alles, was vielleicht passiert, am anderen Ende des Computers in der Kammer von Perversen passiert

Tatsächlich irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletzt werden, halte ich für fraglich - oder verletzt mein pickeliger pubertierender Nachbarsjunge, der sich Fotos von den Mädels im Big Brother Container besorgt, um damit gewisse Dinge anzustellen, wenn alle schlafen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen?

Gruß,

Florian.

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der sich Fotos von den Mädels im
Big Brother Container besorgt, um damit gewisse Dinge
anzustellen, wenn alle schlafen, das allgemeine
Persönlichkeitsrecht der Betroffenen?

LOL das ist ja ein toller Vergleich :smile: Bei Big Brassa tummeln sich doch ausschließlich exhibitionistisch veranlagte Kreaturen. Die WOLLEN doch im Fernsehen begafft werden! Sogar nackt, beim Sex usw. Außerdem sind es „Personen des öffentlichen Interesses“ (Stars) - die haben keine Persönlichkeitsrechte wie das „Recht am eigenen Bild“ mehr.

Gruß
dataf0x