Mit Beil auf Hund los

Wer vom Krieg keine Ahnung hat sollte nicht über ihn reden.

Und zur Entstehung: Bern wird angegriffen, sein Eigentum bedrängt,
Laut BGB hat er das Recht sich zu wehren.
Wie er das tut ist seine ureigene Geschichte, aber er hat so wie ich es begriffen habe den Kampf nicht gewollt.
Hau mich und du hast ein Problem. Laß mich in Ruhe und ich beiß nicht.

Nix gegen die Bibel und ihre Thesen, doch Seblstverteidigung ist mit reelen Mitteln erlaubt. auch der Schutz des eigenen Hundes.
Hund nur das versucht Bernd hier

Sag doch dem Nachbarn ma bescheid daß er die Klappe halten soll.
Wird nix bringen. Wetten

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Hallo Pathfinder,

Ich glaube nicht einmal, dass der Mann Angst hat; er will
einfach ein als üblich anzusehendes und rechtlich
unantastbares Recht auf eingeschränktes „lautgeben“ des Hundes
nicht akzeptieren.

Dieses Argument verlangt nach einer Antwort.
Wenn ein Wachhund im Industriegebiet auf einem Schrotthandel wacht oder auf einem Aussiedlerhof zwischen den Feldern, stört es niemand wenn er anschlägt.
Ein Hund der in einem Wohngebiet, der bei jedem Passanten anschlägt ist eine Plage. Ich weiß nicht, was du unter einem eingeschränktem „Lautgeben“ verstehst. Knurrt der Hund? Winselt oder röchelt er? Oder bellt er so, wie er zu bellen vermag?

Du sprichst von einem unantastbaren Recht darauf, dass dein Hund bellt. Das klingt nicht nach Rücksicht und Mitmenschlichkeit. Das klingt so wie; „Es ist mein Recht Samstags vormittags den Rasen zu mähen. Und wenn sich beim Nachbarn die ganze Familie versammelt hat, weil er im Sterben liegt, ist es mir egal, ob sie sich gestört fühlen, denn es ist mein Recht.“.

Gruß
Carlos

http://www.emsbachdalmis.de/html/p_gerichtsurteile_r…

Wer vom Krieg keine Ahnung hat sollte nicht über ihn reden.

Hast du den(n) Krieg miterlebt, daß du besser darüber reden kannst?

Und zur Entstehung: Bern wird angegriffen, sein Eigentum
bedrängt,
Laut BGB hat er das Recht sich zu wehren.

Wenn jemand mit der Axt in der Hand auf der Straße rumsteht ist das nach Gesetz noch lange kein Angriff. Dazu müßte er die Axt gegen Bernd’s Eigentum (Hund) auch benutzen, oder zumindest damit drohen.
Davon war aber nicht die Rede. Hunde ärgern ist nach Gesetz nicht strafbar. Rechtsempfinden und Recht sind zwei paar Schuh.

Wie er das tut ist seine ureigene Geschichte

Gesetzlich ist es nicht seine ureigenste Geschichte.
Bernd hat wegen seiner ureigensten Geschichte hier im Forum gefragt. Ich habe auf Grund meines Verständnisses der geschilderten Umstände, meine Ansicht geantwortet.

Hau mich und du hast ein Problem.

  1. Mose 21, Vers 24 und 25

Sag doch dem Nachbarn ma bescheid daß er die Klappe halten soll.
Wird nix bringen. Wetten

Mit der Einstellung und dem Tonfall garantiert nicht.

Gruß Steffi

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Hallo Carlos

Ich glaube nicht einmal, dass der Mann Angst hat; er will
einfach ein als üblich anzusehendes und rechtlich
unantastbares Recht auf eingeschränktes „lautgeben“ des Hundes
nicht akzeptieren.

Dieses Argument verlangt nach einer Antwort.
Wenn ein Wachhund im Industriegebiet auf einem Schrotthandel
wacht oder auf einem Aussiedlerhof zwischen den Feldern, stört
es niemand wenn er anschlägt.
Ein Hund der in einem Wohngebiet, der bei jedem Passanten
anschlägt ist eine Plage. Ich weiß nicht, was du unter einem
eingeschränktem „Lautgeben“ verstehst. Knurrt der Hund?
Winselt oder röchelt er? Oder bellt er so, wie er zu bellen
vermag?

Er bellt, wie ein Hund eben bellt; das „eingeschränkte lautgeben“ bezog sich auf die Menge, die Dauer und die entsprechende Zeit.
Wenn sich der Gestörte hier sensibler berührt fühlt, als es die, je nach Gemeinde, verfasste Ordnung vorsieht, sollte er sich überlegen, ob er in der richtigen Strasse, Gemeinde, im richtigen Bundesland, Staat, auf dem richtigen Kontinent, Planeten wohnhaft ist.

Du sprichst von einem unantastbaren Recht darauf, dass dein
Hund bellt. Das klingt nicht nach Rücksicht und
Mitmenschlichkeit. Das klingt so wie; „Es ist mein Recht
Samstags vormittags den Rasen zu mähen. Und wenn sich beim
Nachbarn die ganze Familie versammelt hat, weil er im Sterben
liegt, ist es mir egal, ob sie sich gestört fühlen, denn es
ist mein Recht.“.

Nun, wenn wer im Sterben liegt, seit gestern, evtl seit einer Woche, sind private Arbeiten aus Rücksicht anzupassen, Kinder zu Aufmerksamkeit aufzurufen, ggf Hunde ruhi zu stellen;
eine Baustelle wird nicht ruhen, kein Flugverkehr wird ausbleiben, kein Bahnhof schließen, keine Hauptverkehrsstraße gesperrt.
Sollte des Sterbenden Familie Pietät erwarten, zurecht, ist derjenige vieleicht in einem Krankenhaus …
Ach was, wir sollten im Vergleich von Sachverhalten beim Thema, und auf dem Boden bleiben.

Gruß,
pathfinder

Hallo Pathfinder,

es wird Dir auf lange Sicht nichts anderes übrigbleiben, als den Gartenzaun blickdicht zu gestalten, notfalls pflanze eine dichte Hecke, dann sieht man zumindest den schönen Zaun noch von außen.

Im übrigen ist dieser Mensch gerade dabei seinen eigenen Feind zu basteln. In dem er den Hund immer wieder provoziert, konditioniert er ihn gegen sich.
Das kann schlimm ausgehen, wenn Dein Hund später dann mal eine Chance nutzt um das Gelände zu verlassen (wenn beispielsweise eben einer die Türe zum Betreten des Grundstückes öffnet und Dein Hund „seinen Feind“ auf der anderen Strassenseite erblickt.)

Kann der Hund eigentlich seinen Kopf durch den Zaun stecken und wie hoch ist der Zaun?

Gruß
Maja

Hallo Maja

es wird Dir auf lange Sicht nichts anderes übrigbleiben, als
den Gartenzaun blickdicht zu gestalten, notfalls pflanze eine
dichte Hecke, dann sieht man zumindest den schönen Zaun noch
von außen.

Auf lange Sicht wird es darauf hinauslaufen, dass ich Billei halt nicht mehr unbeaufsichtigt zuhause frei auf dem Grundstück sein lassen kann.
Es ist ja so, dass es auch seit Nov. ´06 das erste mal wieder vorkam; über den Winter hielt er sich drin auf, seit Mitte März fahre ich jeden Morgen mit ihm zur Arbeit, und abends wieder zurück.
Es war also der erste Tag seit langer Zeit, dass er durch bellen gestört hat.
Naja, wir haben den schönen Zaun damals nicht gesetzt, damit wir nach außen zeigen können, wie gut es uns geht, und as wir uns für einen tollen schönen Zaun leisten können :wink:
Ich habe noch die Möglichkeit, den hinteren Bereich des Grundstückes nach vorn durch Türchen abzugrenzen.
Ob es den Störenfried in Zukunft davon abhält, den Hund von der Seite (wo er nichts zu suchen hat) zu plagen, ist die weitere Frage.

Im übrigen ist dieser Mensch gerade dabei seinen eigenen Feind
zu basteln. In dem er den Hund immer wieder provoziert,
konditioniert er ihn gegen sich.

Ja, das ist absolut schon passiert.
Andere verdeutlichen mir, dass Billie im Normalfall nicht agressiv bellt, sondern nur, um sich bemerkbar zu machen.
Dies merkt man deutlich, wenn ihn die Leute ansprechen („na, ich will nix hören“ oder so).
Beim Problemtyp verhält sich das mittlerweile anders; Billie macht einen völlig krummen Rücken, zieht den Schwanz ein und kläfft unaufhörlich.

Das kann schlimm ausgehen, wenn Dein Hund später dann mal eine
Chance nutzt um das Gelände zu verlassen (wenn beispielsweise
eben einer die Türe zum Betreten des Grundstückes öffnet und
Dein Hund „seinen Feind“ auf der anderen Strassenseite
erblickt.)

Kann der Hund eigentlich seinen Kopf durch den Zaun stecken
und wie hoch ist der Zaun?

Mit der Schnauze kommt er durch; der Zaun ist 1,80m hoch.
Billie ist kein Springer.

Gruß,
pathfinder

Hallo Pathfinder,

Auf lange Sicht wird es darauf hinauslaufen, dass ich Billei
halt nicht mehr unbeaufsichtigt zuhause frei auf dem
Grundstück sein lassen kann.

Ich denke das wäre unter diesen Umständen für alle Beteiligten die beste Lösung…leider :frowning:

Naja, wir haben den schönen Zaun damals nicht gesetzt, damit
wir nach außen zeigen können, wie gut es uns geht, und as wir
uns für einen tollen schönen Zaun leisten können :wink:

Schon klar, aber Du weißt ja jetzt wie das ist „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn das dem bösen Nachbarn nicht gefällt“

Ich habe noch die Möglichkeit, den hinteren Bereich des
Grundstückes nach vorn durch Türchen abzugrenzen.

Das klingt doch schon mal gut, dann wäre der Hund nur noch im hinteren Teil des Gartens.

Ob es den Störenfried in Zukunft davon abhält, den Hund von
der Seite (wo er nichts zu suchen hat) zu plagen, ist die
weitere Frage.

Wenn Du die Maßnahme ergriffen hast, und der Typ immer noch nicht aufhört den Hund zu trietzen, wende Dich doch mal ans Ordnungsamt.
Vielleicht bringt ja auch ein freundliches Anschreiben von Deinem Anwalt etwas…aber wie gesagt, erst den vorderen Garten sichern.

Ja, das ist absolut schon passiert.
Andere verdeutlichen mir, dass Billie im Normalfall nicht
agressiv bellt, sondern nur, um sich bemerkbar zu machen.
Dies merkt man deutlich, wenn ihn die Leute ansprechen („na,
ich will nix hören“ oder so).
Beim Problemtyp verhält sich das mittlerweile anders; Billie
macht einen völlig krummen Rücken, zieht den Schwanz ein und
kläfft unaufhörlich.

Dann solltest Du umgehend handeln, Deinem Hund zuliebe.

Kann der Hund eigentlich seinen Kopf durch den Zaun stecken
und wie hoch ist der Zaun?

Mit der Schnauze kommt er durch; der Zaun ist 1,80m hoch.
Billie ist kein Springer.

Die Höhe ist ok…die Schnauze sollte er nicht durchstecken können.
Und dann befolge auch Steffens anderen Rat…bring ihm bei nichts Essbares aufzusammeln oder von Fremden anzunehmen.

Ich habe vorhin im Netz ein bissl gestöbert…schau mal was den Leuten noch so alles einfällt um Hunden und deren Besitzern das Leben schwer zu machen:

http://www.la-pirata.net/artikel/vorfaelle/Vorfaelle…

Gruß
Maja

Hiho

Es gibt auch noch diese Vermittler. Denke eine Dritte
unabhängige und unvoreingenommene Person die als Vermittler
dient sollte als erstes versucht werden.

Er hat ja nun schon jeden in der Umgebung versucht gegen uns
aufzubringen; hierbei wurde auch schon von dem einen oder
anderen zu vermitteln versucht. Zwecklos, er will sein
„Recht“.

Es gibt doch Schlichter die erstmal vorher eingreifen bevor so ein Nachbarschaftsstreit die Gerichte belastet.
Der kennt auch das Recht, seins wie auch deins :wink:
Denke eine kompetente Person täte eher was ausrichten können als einer aus der Umgebung den der Mann schon kennt.

„Bei der Suche nach Schlichtern hilft die örtliche Gemeindeverwaltung. Recherchieren kann man auch auf den Webseiten des Schiedsamts - http://www.schiedsamt.de/

MfG
Lilly