Mitbewohner genehmigt

kommt drauf an, wie er mitwohnen soll. als untermieter?

zitat wikipedia:
Die Untermiete bedarf nach §540 BGB grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters. Handelt es sich um die teilweise Untervermietung einer Wohnung, darf allerdings nach §553 der Vermieter die Genehmigung nur verweigern, wenn das Untermietverhältnis für ihn selbst unzumutbar ist.

alternativ kannst du dir die antworten von anderen hier anucken, denn die frage kam schonmal: /t/neuer-mitbewohner-muss-der-vermieter-zustimmen/46…
oder http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=un…