Hallo!
das Prob ist sicher, dass es (anscheinend nicht nur für Laien)
schwer zu beurteilen ist, ab wann eine ‚geschäftsmäßige‘
Rechtsberatung vorliegt.
Im Zweifel schon beim ersten mal.
Nach meiner Logik dürften zumindest alle zugelassenen Anwälte
(die haben ja vermutlich eine Erlaubnis i. S. des RBerG), die
in diesem Forum posten auch keine wirklichen Probleme mit der
FAQ 1129 bekommen.
Nee, sie verstoßen nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.
Meine Gedanken/Frage hierzu:
Ein RA kann ja (anscheinend) für seinen Rat haftbar gemacht
werden.
Richtig. Und deswegen wird ein Rechtsanwalt wegen des hohen Risikos auch den Teufel tun und ohne ordentliche Mandatierung, d.h. ohne einen Anspruch auf Gegenleistung, wild Auskünftezu geben.
Hier in diesem PRIVATEN (darauf wird zumindest immer wieder
verwiesen) Forum handelt er - allein vom Sinn und Zweck dieser
Forenplattform - aber rein aus ‚Menschenliebe‘, freiwillig und
ohne Gewinnabsicht, wenn er sein rechtliches Grundwissen
weitergibt.
Dann handelt er aber standeswidrig. Und eins ist Gewiss: Rechtsanwälte wissen, dass das, was nichts kostet, in der Regel auch nichts wert ist. Rechtsanwälte sind die letzten die Interesse an einer kostenlosen Rechtsberatung haben. Ich krieg auch nicht aus Menschenliebe kostenlos die Haare geschnitten.
Sofern er jetzt z. B. (abgesehen von der ohnehin
‚vorformatierten‘ Signatur unter jedem Beitrag) unter jeden
seiner Beiträge zusätzlich vermerkt, dass sein Beitrag rein
freiwillig/privat ist und quasi ohne Gewähr und Haftung
geschieht. Was wäre dann?
Der Rechtsanwalt kann nicht so einfach seiner Haftung entgehen.
Von daher gibt es gewisse Bereiche, die man irgendwie auch
unter ‚Allgemeinwissen‘, oder im Netzt frei zugänglichen
Rechtsinformationen einordenen könnte.
Klar. Aber wenn mich einer fragt, ob er konkret diesen Mieter Räumen lassen kann und ich sage: „Ja sicher, aus dem und dem Grund“. Und er erhebt Räumungsklage, womöglich ganz ohne Anwalt und die wird kostenpflichtig abgewiesen und er darf den Anwalt des Mieters und das Gericht bezahlen, weil ich irgendwas übersehen habe. Meinst Du nicht, dass der sich unheimlich ärgern?
Wenn also jemand fragt, wer im Falle eines gemeinsam
unterschreibenen MV haftet. Warum verstößt es dann gegen das
RBerG, wenn ich ihm sage, dass diese Personen
gesamtschuldnerisch haften und in welchem Gesetz dies z. B.
geregelt ist.
Weil er fragt, wie das im Falle SEINES konkreten Mietvertrages ist.
Wenn ich recherchiere, finde ich doch genug
Quellen, wo dies beschrieben ist.
Dann kann der Fragesteller ja selbst recherchieren wenn es ihm zu viel Arbeit macht seine Frage allgemein zu formulieren.
Einschlägige, professionelle Rechtsberatung beginnt für mich
am ehesten dann, wenn jmd. wissen will, wie ein bestimmter
Gesetzestext ausgelegt wird oder zu verstehen ist und zu
welchem Gesetz oder §§ man dies in Verbindung sehen muss. Dies
erfordert ja detaillierte juristische Kenntnisse, die ein Laie
nicht überschauen kann.
Das sehe ich anders. Man kann auch ganz allgemein daran interessiert sein ob etwa Miete im Urkundenprozess geltend gemacht werden kann oder nicht. Auch wenn das eine recht spezielle Miet- und Prozessrechtliche Frage ist so kann sie doch von ganz allgemeinem Interesse sein. (Ein besseres Beispiel ist mir grad nicht eingefallen und auch dieses nur, weil ich da neulich einen lustigen Gerichtstermin hatte)
Aber ein Hinweis von mir als Laie, dass man AG un sogar LG und
OLG Urteile nicht als ‚Gesetz‘ heranziehen kann, sondern nur
Bundesgerichtsurteile (und sogar deren Leitsätze fallbezogen
betrachten muss) gehört für mich wieder in Rubrik
‚Allgemeinwissen‘.
Da könnte ich jetzt sagen, dass wenn überhaupt nur manche Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen in Gesetzeskraft erwachsen. Prinzipiell gilt auch jede BGH Entscheidung nur zwischen den beteiligten Personen.
Die Frage für mich ist also: Wird der Verstoß gg. das RBerG in
gewissen Bereichen überbewertet, bzw. gibt es eine Möglichkeit
eine klare Abgrenzung zu definieren.
Jede Beratung im EINZELFALL darf nur durch Rechtsanwälte erfolgen. So einfach ist das.
(Z.B. stolperte ich Mal über ein Urteil wegen eines Richters
a. D (in Pension?), der wohl verkündete, dass er weiterhin
beratend tätig sein wird.)
„Robin Hood“, von dem hab ich auch gehört. Da frag ich mich warum er sich keine Anwaltszulassung holen will, wenn er doch als Anwalt arbeiten mag.
Über kurz oder lang wird das Rechtsberatungsgesetz fallen. Ob das zum Segen der Verbraucher geschieht möchte ich bezweifeln, aber „wir“ als Juristen wollen uns ja dadurch nur unsere Einnahmequellen sichern und das Gesetz ist nur noch nicht gefallen, weil so viele Anwälte im Parlament vertreten sind.
Es ist und bleibt ein Thema mit hohem Unsicherheitsfaktor,
wobei ich das Gefühl habe, dass es eben sogar für Juristen
schwierig zu beurteilen/abzugrenzen ist.
Eigentlich finde ich das Gesetz ganz klar. Und Dein Einwand ist verständlich: Wenn ich es genau nehme weiß jeder, dass auch hinter einem „Angenommen ein Vermieter…“ ein konkreter Fall steckt.
Ansonsten müsste man eigentlich, gemessen an diesem
Unsicherheitsfaktor, die Rechtsbretter komplett weglassen.
Genau!
Gruß,
Florian.