Mod.: FAQ:1129

Hi worldwidefab,

ich würde ja so gerne hier ein bißchen was antworten, aber in
diesem Brett ist ja nicht ein einziger Artikel zu finden, der
nicht gegen FAQ:1129 verstoßen würde!

das Prob ist sicher, dass es (anscheinend nicht nur für Laien) schwer zu beurteilen ist, ab wann eine ‚geschäftsmäßige‘ Rechtsberatung vorliegt.

Ich habe einen Beitrag von dir gefunden, wo du geschäftsmäßigkeit im Sinne des RBerGdefinierst und mit Urteil untermauerst.

/t/private-rechtsberatung-in-der-familie/2866365

Nach meiner Logik dürften zumindest alle zugelassenen Anwälte (die haben ja vermutlich eine Erlaubnis i. S. des RBerG), die in diesem Forum posten auch keine wirklichen Probleme mit der FAQ 1129 bekommen.

Meine Gedanken/Frage hierzu:
Ein RA kann ja (anscheinend) für seinen Rat haftbar gemacht werden.
Hier in diesem PRIVATEN (darauf wird zumindest immer wieder verwiesen) Forum handelt er - allein vom Sinn und Zweck dieser Forenplattform - aber rein aus ‚Menschenliebe‘, freiwillig und ohne Gewinnabsicht, wenn er sein rechtliches Grundwissen weitergibt.

Sofern er jetzt z. B. (abgesehen von der ohnehin ‚vorformatierten‘ Signatur unter jedem Beitrag) unter jeden seiner Beiträge zusätzlich vermerkt, dass sein Beitrag rein freiwillig/privat ist und quasi ohne Gewähr und Haftung geschieht. Was wäre dann?

Allgemeines:
Auch ein Prob, den Umfang des RBerGs einschätzen zu können ist in meinen Augen folgendes:
Das Netz ist voll von Urteilen, Gesetzen, Schilderung und Auflistung von allgemeinen Rechten, dass es ja z. T. einem Laien sogar möglich ist herauszufinden, welche Rechte er hat (z. B. Fußboden = Vermietersache, Gewährleistung und damit verbundene rechtl. Schritte, Möglichkeiten der Forderungseintreibung etc.).

Von daher gibt es gewisse Bereiche, die man irgendwie auch unter ‚Allgemeinwissen‘, oder im Netzt frei zugänglichen Rechtsinformationen einordenen könnte.

Wenn also jemand fragt, wer im Falle eines gemeinsam unterschreibenen MV haftet. Warum verstößt es dann gegen das RBerG, wenn ich ihm sage, dass diese Personen gesamtschuldnerisch haften und in welchem Gesetz dies z. B. geregelt ist. Wenn ich recherchiere, finde ich doch genug Quellen, wo dies beschrieben ist. Ich gebe dann ja im Prinzip nur ‚veröffentlichte‘ Informationen weiter. Der Bürger hat ja auch einen Anspruch, von Ämtern über seine Rechte aufgeklärt zu werden. Diese Rechte werden zugänglich gemacht.

Die Differenzierung, ab wann es die Weitergabe von allgemein zugänglichen Informationen sind, und ab wann es konkrete Rechtsberatung ist, finde ich sehr schwierig. Wenn es sehr dataillierte Spezialfälle sind, bei denen spezielle Umstände zu berücksichtigen sind, ist es für mich recht klar und überstiege sowieso meine Kenntnisse, bzw. Recherchemöglichkeiten.
Einschlägige, professionelle Rechtsberatung beginnt für mich am ehesten dann, wenn jmd. wissen will, wie ein bestimmter Gesetzestext ausgelegt wird oder zu verstehen ist und zu welchem Gesetz oder §§ man dies in Verbindung sehen muss. Dies erfordert ja detaillierte juristische Kenntnisse, die ein Laie nicht überschauen kann.

Aber ein Hinweis von mir als Laie, dass man AG un sogar LG und OLG Urteile nicht als ‚Gesetz‘ heranziehen kann, sondern nur Bundesgerichtsurteile (und sogar deren Leitsätze fallbezogen betrachten muss) gehört für mich wieder in Rubrik ‚Allgemeinwissen‘.

Die Frage für mich ist also: Wird der Verstoß gg. das RBerG in gewissen Bereichen überbewertet, bzw. gibt es eine Möglichkeit eine klare Abgrenzung zu definieren. Gäbe es eine Möglichkeit eine Differenzierung oder klare Definition zu erwirken, bzw. gibt es diese sogar bereits?
(Z.B. stolperte ich Mal über ein Urteil wegen eines Richters a. D (in Pension?), der wohl verkündete, dass er weiterhin beratend tätig sein wird.)

Hinzu kommt, dass das Netz voll ist von ‚rechtlichen Ratschlägen‘ und diesbezüglichen Foren, und wohl eher wenig gegen Verstöße vorgegangen wird.

Es ist und bleibt ein Thema mit hohem Unsicherheitsfaktor, wobei ich das Gefühl habe, dass es eben sogar für Juristen schwierig zu beurteilen/abzugrenzen ist.

Ansonsten müsste man eigentlich, gemessen an diesem Unsicherheitsfaktor, die Rechtsbretter komplett weglassen.

Grüße Marion