Mod.: FAQ:1129

Liebe Leute,

ich würde ja so gerne hier ein bißchen was antworten, aber in diesem Brett ist ja nicht ein einziger Artikel zu finden, der nicht gegen FAQ:1129 verstoßen würde!

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch an den dringenden Appell der Moderatorenkollegen von vor ein paar Tagen erinnern, nicht auf Artikel zu antworten, die ohnehin ganz offensichtlich löschwürdig sind, denn das vervielfacht nur die Arbeit.

Nebenan im Allgemeinbrett gehen die Antworter manchmal dazu über, darum zu bitten, keine automatisierte Nachricht über die Löschung zu versenden. Dazu kann ich nur sagen: Pustekuchen! Uns stopfen die Nachrichten auch die Festplatten voll, warum soll’s Euch da besser gehen?

Hallo,

ich muss hier beipflichten. Heute sind nahezu alle Fragen nur persönliche Anliegen. Darauf kann - wer die Haftungsfrage bei falschen Auskünften ernst nimmt - niemand antworten, denn man muss den Mietvertrag und etwaige mündliche Absprachen kennen. Andererseits sind diese Frage auch allgemein möglich zu stellen, ohne dass jemand mailt „ich habe folgendes Problem“

Ich versuche auf solche Fragen allgemein gehaltene Antworten zu geben, muss dann meist aber wegen des Ausgangsthreads die Löschung in Kauf nehmen.

Also bitte haltet Euch daran, auch wenn ich feststellen muss, dass alle anderen Foren in den Auskünften mehr Rechtsberatung enthalten als im Mietrecht überhaupt erfolgt.

Zur FAQ 1129 noch ein Hinweis. Mietvereine und Steuerberatungsvereine haften für falsche Beratungen.

Gruss Günter

Gruss Günter

ich würde ja so gerne hier ein bißchen was antworten, aber in
diesem Brett ist ja nicht ein einziger Artikel zu finden, der
nicht gegen FAQ:1129 verstoßen würde!

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch an den dringenden
Appell der Moderatorenkollegen von vor ein paar Tagen
erinnern, nicht auf Artikel zu antworten, die ohnehin ganz
offensichtlich löschwürdig sind, denn das vervielfacht nur die
Arbeit.

Nebenan im Allgemeinbrett gehen die Antworter manchmal dazu
über, darum zu bitten, keine automatisierte Nachricht über die
Löschung zu versenden. Dazu kann ich nur sagen: Pustekuchen!
Uns stopfen die Nachrichten auch die Festplatten voll, warum
soll’s Euch da besser gehen?

Hallo!

ich muss hier beipflichten. Heute sind nahezu alle Fragen nur
persönliche Anliegen. Darauf kann - wer die Haftungsfrage bei
falschen Auskünften ernst nimmt - niemand antworten

Es geht ja nicht nur um die Haftungsfrage sondern auch darum, dass es schlicht verboten ist, auf solche Fragen eine Beratung zu erteilen. Und selbst wenn ich mir hundertprozentig sicher bin, dass ich richtig liege und deswegen kein Haftungsrisiko eingehe. Ich würde gern auf das ein oder andere Antworten…als ich vorhin den Thread des Vermieters las, der danach fragte, was er unternehmen könne, wenn einer von zwei Mietern „seien Anteil“ nicht zahle habe ich mir gedacht:„Schade - da hätte ich gern eine hilfreiche Antwort gegeben“.

Gruß,

Florian.

Vielleicht sollte man die FAQ etwas deutlicher schreiben, was eine Rechtsberatung denn ist.

Ich bin auch einmal davon ausgegangen, dass es ok ist, wenn ich eine persönliche Problemstellung beschreibe, aber frage, wie denn allgemein die Rechtslage dazu ist.
Es war nicht ok, aber vielleicht verstehen andere das auch so falsch?

Hallo.

Vielleicht sollte man die FAQ etwas deutlicher schreiben, was
eine Rechtsberatung denn ist.

Eigentlich ganz einfach: alles, was was auf eine einzelfallbezogene Fallbeschreibung hinausläuft. In der alten Version der FAQ 1129 stand dazu mal ein Hinweis, aber dieser war doch irgendwie wieder konkret rechtsberatend und wurde üerarbeitet.
Am griffigsten wird es aber auf der Seite hier ausgedrückt: https://www.xing.com/net/internetundrecht/ -> Wichtiger Hinweis

mfg M.L.

MOD: Theorie
Sali,

Ich glaube es liegt an der Hitze… den Zusammenhang sollte ein guter Statistiker (zwischen Hitzewelle im April und inflationärer Zunahme der FAQ Verstösse) belegen können.

Gruss Ivo

Vielleicht sollte man die FAQ etwas deutlicher schreiben, was
eine Rechtsberatung denn ist.

Was ist an dem Satz „Beiträge die einen persönlichen Bezug haben sind verboten.“ so missverständlich?

Das Problem dürfte - dich deiner Aussage nach mal ausgenommen - dass hier etliche Personen weder Brettbeschreibung, noch vorgeschalteten Hinweis, noch FAQ überhaupt lesen.

Gruss Ivo

Hi worldwidefab,

ich würde ja so gerne hier ein bißchen was antworten, aber in
diesem Brett ist ja nicht ein einziger Artikel zu finden, der
nicht gegen FAQ:1129 verstoßen würde!

das Prob ist sicher, dass es (anscheinend nicht nur für Laien) schwer zu beurteilen ist, ab wann eine ‚geschäftsmäßige‘ Rechtsberatung vorliegt.

Ich habe einen Beitrag von dir gefunden, wo du geschäftsmäßigkeit im Sinne des RBerGdefinierst und mit Urteil untermauerst.

/t/private-rechtsberatung-in-der-familie/2866365

Nach meiner Logik dürften zumindest alle zugelassenen Anwälte (die haben ja vermutlich eine Erlaubnis i. S. des RBerG), die in diesem Forum posten auch keine wirklichen Probleme mit der FAQ 1129 bekommen.

Meine Gedanken/Frage hierzu:
Ein RA kann ja (anscheinend) für seinen Rat haftbar gemacht werden.
Hier in diesem PRIVATEN (darauf wird zumindest immer wieder verwiesen) Forum handelt er - allein vom Sinn und Zweck dieser Forenplattform - aber rein aus ‚Menschenliebe‘, freiwillig und ohne Gewinnabsicht, wenn er sein rechtliches Grundwissen weitergibt.

Sofern er jetzt z. B. (abgesehen von der ohnehin ‚vorformatierten‘ Signatur unter jedem Beitrag) unter jeden seiner Beiträge zusätzlich vermerkt, dass sein Beitrag rein freiwillig/privat ist und quasi ohne Gewähr und Haftung geschieht. Was wäre dann?

Allgemeines:
Auch ein Prob, den Umfang des RBerGs einschätzen zu können ist in meinen Augen folgendes:
Das Netz ist voll von Urteilen, Gesetzen, Schilderung und Auflistung von allgemeinen Rechten, dass es ja z. T. einem Laien sogar möglich ist herauszufinden, welche Rechte er hat (z. B. Fußboden = Vermietersache, Gewährleistung und damit verbundene rechtl. Schritte, Möglichkeiten der Forderungseintreibung etc.).

Von daher gibt es gewisse Bereiche, die man irgendwie auch unter ‚Allgemeinwissen‘, oder im Netzt frei zugänglichen Rechtsinformationen einordenen könnte.

Wenn also jemand fragt, wer im Falle eines gemeinsam unterschreibenen MV haftet. Warum verstößt es dann gegen das RBerG, wenn ich ihm sage, dass diese Personen gesamtschuldnerisch haften und in welchem Gesetz dies z. B. geregelt ist. Wenn ich recherchiere, finde ich doch genug Quellen, wo dies beschrieben ist. Ich gebe dann ja im Prinzip nur ‚veröffentlichte‘ Informationen weiter. Der Bürger hat ja auch einen Anspruch, von Ämtern über seine Rechte aufgeklärt zu werden. Diese Rechte werden zugänglich gemacht.

Die Differenzierung, ab wann es die Weitergabe von allgemein zugänglichen Informationen sind, und ab wann es konkrete Rechtsberatung ist, finde ich sehr schwierig. Wenn es sehr dataillierte Spezialfälle sind, bei denen spezielle Umstände zu berücksichtigen sind, ist es für mich recht klar und überstiege sowieso meine Kenntnisse, bzw. Recherchemöglichkeiten.
Einschlägige, professionelle Rechtsberatung beginnt für mich am ehesten dann, wenn jmd. wissen will, wie ein bestimmter Gesetzestext ausgelegt wird oder zu verstehen ist und zu welchem Gesetz oder §§ man dies in Verbindung sehen muss. Dies erfordert ja detaillierte juristische Kenntnisse, die ein Laie nicht überschauen kann.

Aber ein Hinweis von mir als Laie, dass man AG un sogar LG und OLG Urteile nicht als ‚Gesetz‘ heranziehen kann, sondern nur Bundesgerichtsurteile (und sogar deren Leitsätze fallbezogen betrachten muss) gehört für mich wieder in Rubrik ‚Allgemeinwissen‘.

Die Frage für mich ist also: Wird der Verstoß gg. das RBerG in gewissen Bereichen überbewertet, bzw. gibt es eine Möglichkeit eine klare Abgrenzung zu definieren. Gäbe es eine Möglichkeit eine Differenzierung oder klare Definition zu erwirken, bzw. gibt es diese sogar bereits?
(Z.B. stolperte ich Mal über ein Urteil wegen eines Richters a. D (in Pension?), der wohl verkündete, dass er weiterhin beratend tätig sein wird.)

Hinzu kommt, dass das Netz voll ist von ‚rechtlichen Ratschlägen‘ und diesbezüglichen Foren, und wohl eher wenig gegen Verstöße vorgegangen wird.

Es ist und bleibt ein Thema mit hohem Unsicherheitsfaktor, wobei ich das Gefühl habe, dass es eben sogar für Juristen schwierig zu beurteilen/abzugrenzen ist.

Ansonsten müsste man eigentlich, gemessen an diesem Unsicherheitsfaktor, die Rechtsbretter komplett weglassen.

Grüße Marion

Hallo.

Nach meiner Logik dürften zumindest alle zugelassenen Anwälte
(die haben ja vermutlich eine Erlaubnis i. S. des RBerG), die
in diesem Forum posten auch keine wirklichen Probleme mit der
FAQ 1129 bekommen.

Dazu müsste man den Poster als RA zweifelsfrei identifizieren können.
Genau das können nicht angemeldete Nutzer aber nicht.

aber rein aus ‚Menschenliebe‘, freiwillig und
ohne Gewinnabsicht, wenn er sein rechtliches Grundwissen
weitergibt.

Man kann w-w-w auch als Geschäftsplattform benutzen. Dazu muss man aber erstmal durch (gute) Postings auf sich aufmerksam machen.

Das Netz ist voll von Urteilen, Gesetzen, Schilderung und
Auflistung von allgemeinen Rechten, dass es ja z. T. einem
Laien sogar möglich ist herauszufinden, welche Rechte er hat
(z. B. Fußboden = Vermietersache, Gewährleistung und damit
verbundene rechtl. Schritte, Möglichkeiten der
Forderungseintreibung etc.).

Sofern man weiss, was man wo zu suchen hat. Und genau dafür ist der Experte im Zweifelsfall der richtige/bessere Ansprechpartner.

„Just my 2 cents“
mfg M.L.

in der FAQ:1129 steht, wie Ivo schon geschrieben hat: „Beiträge die einen persönlichen Bezug haben sind verboten.“!

über den Rest und mögliche Varianten und hin und her können wir hier lange diskutieren - es wird wenig bringen. Ernstgemeinte Einwände sollten am besten mit dem Team direkt besprochen werden.

Mein Posting von vor ein paar Tagen hatte folgende Hintergedanken:

  • Wir MODs löschen die Beiträge so oder so. Auch die Antworten. Für den Antwortenden natürlich ärgerlich, wenn er sich Mühe gemacht hat.

  • Für uns ist es einfacher, da wir nicht x Postings löschen müssen. und jeder Löschvorgang muß von uns auch noch zichfach bestätigt werden :smile:

Daher, auch wenns noch so in den Fingern juckt, bitte nicht auf Fragen mit persönlichem Bezug antworten!

Hi,

Daher, auch wenns noch so in den Fingern juckt, bitte nicht
auf Fragen mit persönlichem Bezug antworten!

ich nehme an du meinst damit die Postings, die konkret Ich, meine Freundin/Bekannter etc. schreiben.

Im Prinzip weiß aber jeder, dass auch mit ‚angenommen Herr X‘, oder ‚angenommen jemand‘ oft Bezug auf konkrete Einzelfälle genommen wird :wink:

Es gibt auch allgemeine Fragen wie z. B.: Ich möchte xxx beantragen, welches Amt/Behörde ist zuständig, muss in ich einem polizeilichen Verhör aussagen. Und dann darf man wg. der Ichform anscheinend nicht darauf antworten.

Wie ich weiter unten schon schrieb, ist es ein eben schwieriges schwammiges Thema.

Gruß Marion

Hallo!

das Prob ist sicher, dass es (anscheinend nicht nur für Laien)
schwer zu beurteilen ist, ab wann eine ‚geschäftsmäßige‘
Rechtsberatung vorliegt.

Im Zweifel schon beim ersten mal.

Nach meiner Logik dürften zumindest alle zugelassenen Anwälte
(die haben ja vermutlich eine Erlaubnis i. S. des RBerG), die
in diesem Forum posten auch keine wirklichen Probleme mit der
FAQ 1129 bekommen.

Nee, sie verstoßen nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.

Meine Gedanken/Frage hierzu:
Ein RA kann ja (anscheinend) für seinen Rat haftbar gemacht
werden.

Richtig. Und deswegen wird ein Rechtsanwalt wegen des hohen Risikos auch den Teufel tun und ohne ordentliche Mandatierung, d.h. ohne einen Anspruch auf Gegenleistung, wild Auskünftezu geben.

Hier in diesem PRIVATEN (darauf wird zumindest immer wieder
verwiesen) Forum handelt er - allein vom Sinn und Zweck dieser
Forenplattform - aber rein aus ‚Menschenliebe‘, freiwillig und
ohne Gewinnabsicht, wenn er sein rechtliches Grundwissen
weitergibt.

Dann handelt er aber standeswidrig. Und eins ist Gewiss: Rechtsanwälte wissen, dass das, was nichts kostet, in der Regel auch nichts wert ist. Rechtsanwälte sind die letzten die Interesse an einer kostenlosen Rechtsberatung haben. Ich krieg auch nicht aus Menschenliebe kostenlos die Haare geschnitten.

Sofern er jetzt z. B. (abgesehen von der ohnehin
‚vorformatierten‘ Signatur unter jedem Beitrag) unter jeden
seiner Beiträge zusätzlich vermerkt, dass sein Beitrag rein
freiwillig/privat ist und quasi ohne Gewähr und Haftung
geschieht. Was wäre dann?

Der Rechtsanwalt kann nicht so einfach seiner Haftung entgehen.

Von daher gibt es gewisse Bereiche, die man irgendwie auch
unter ‚Allgemeinwissen‘, oder im Netzt frei zugänglichen
Rechtsinformationen einordenen könnte.

Klar. Aber wenn mich einer fragt, ob er konkret diesen Mieter Räumen lassen kann und ich sage: „Ja sicher, aus dem und dem Grund“. Und er erhebt Räumungsklage, womöglich ganz ohne Anwalt und die wird kostenpflichtig abgewiesen und er darf den Anwalt des Mieters und das Gericht bezahlen, weil ich irgendwas übersehen habe. Meinst Du nicht, dass der sich unheimlich ärgern?

Wenn also jemand fragt, wer im Falle eines gemeinsam
unterschreibenen MV haftet. Warum verstößt es dann gegen das
RBerG, wenn ich ihm sage, dass diese Personen
gesamtschuldnerisch haften und in welchem Gesetz dies z. B.
geregelt ist.

Weil er fragt, wie das im Falle SEINES konkreten Mietvertrages ist.

Wenn ich recherchiere, finde ich doch genug
Quellen, wo dies beschrieben ist.

Dann kann der Fragesteller ja selbst recherchieren wenn es ihm zu viel Arbeit macht seine Frage allgemein zu formulieren.

Einschlägige, professionelle Rechtsberatung beginnt für mich
am ehesten dann, wenn jmd. wissen will, wie ein bestimmter
Gesetzestext ausgelegt wird oder zu verstehen ist und zu
welchem Gesetz oder §§ man dies in Verbindung sehen muss. Dies
erfordert ja detaillierte juristische Kenntnisse, die ein Laie
nicht überschauen kann.

Das sehe ich anders. Man kann auch ganz allgemein daran interessiert sein ob etwa Miete im Urkundenprozess geltend gemacht werden kann oder nicht. Auch wenn das eine recht spezielle Miet- und Prozessrechtliche Frage ist so kann sie doch von ganz allgemeinem Interesse sein. (Ein besseres Beispiel ist mir grad nicht eingefallen und auch dieses nur, weil ich da neulich einen lustigen Gerichtstermin hatte)

Aber ein Hinweis von mir als Laie, dass man AG un sogar LG und
OLG Urteile nicht als ‚Gesetz‘ heranziehen kann, sondern nur
Bundesgerichtsurteile (und sogar deren Leitsätze fallbezogen
betrachten muss) gehört für mich wieder in Rubrik
‚Allgemeinwissen‘.

Da könnte ich jetzt sagen, dass wenn überhaupt nur manche Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen in Gesetzeskraft erwachsen. Prinzipiell gilt auch jede BGH Entscheidung nur zwischen den beteiligten Personen.

Die Frage für mich ist also: Wird der Verstoß gg. das RBerG in
gewissen Bereichen überbewertet, bzw. gibt es eine Möglichkeit
eine klare Abgrenzung zu definieren.

Jede Beratung im EINZELFALL darf nur durch Rechtsanwälte erfolgen. So einfach ist das.

(Z.B. stolperte ich Mal über ein Urteil wegen eines Richters
a. D (in Pension?), der wohl verkündete, dass er weiterhin
beratend tätig sein wird.)

„Robin Hood“, von dem hab ich auch gehört. Da frag ich mich warum er sich keine Anwaltszulassung holen will, wenn er doch als Anwalt arbeiten mag.
Über kurz oder lang wird das Rechtsberatungsgesetz fallen. Ob das zum Segen der Verbraucher geschieht möchte ich bezweifeln, aber „wir“ als Juristen wollen uns ja dadurch nur unsere Einnahmequellen sichern und das Gesetz ist nur noch nicht gefallen, weil so viele Anwälte im Parlament vertreten sind.

Es ist und bleibt ein Thema mit hohem Unsicherheitsfaktor,
wobei ich das Gefühl habe, dass es eben sogar für Juristen
schwierig zu beurteilen/abzugrenzen ist.

Eigentlich finde ich das Gesetz ganz klar. Und Dein Einwand ist verständlich: Wenn ich es genau nehme weiß jeder, dass auch hinter einem „Angenommen ein Vermieter…“ ein konkreter Fall steckt.

Ansonsten müsste man eigentlich, gemessen an diesem
Unsicherheitsfaktor, die Rechtsbretter komplett weglassen.

Genau!

Gruß,

Florian.

Liebe Marion,

  1. in der FAQ ist überhaupt nichts schwammig
  2. wurde diese nach Betratung durch die Juristen durch den Betreiber so formuliert, weil es den Moderatoren nicht zuzumuten ist, den Charakter der Rechtsberatung zu ermitteln - wie auch, wenn sich selbst die Richter nicht einig sind.
  3. Was du in ein allgemein Posting ohne persönlichen Bezug hinein interpretierst, ist deine Sache
  4. Ist die FAQ schlichtweg einzuhalten

Da gibt es nichts hier im Brett zu diskutieren und noch nicht mal mehr in A-L-K, da das Thema schon 1000mal durch ist.

Gruss Ivo